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2. Juni: Hurentag

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot

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Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot
Ver­fas­sungs­kla­ge gegen Frei­er­be­stra­fung in Frank­reich schei­tert am obers­ten Gerichts­hof Vor bei­na­he drei Jah­ren wur­de in Frank­reich das Gesetz „gegen das Pro­sti­tu­ti­ons­sys­tem“ ver­ab­schie­det, das Kund*innen von Sex­dienst­leis­ten­den kri­mi­na­li­siert und die Arbeits­be­din­gun­gen in der Bran­che bereits nach­weis­lich ver­schlech­tert hat. Unter Beru­fung auf das Recht auf Frei­heit von Han­del und Unter­neh­mer­tum, klag­ten fran­zö­si­sche Sex­ar­bei­ten­de mit Hil­fe von unter­stüt­zen­den Orga­ni­sa­tio­nen – wie der NGO Mede­cins de Mon­de und der Sex­wor­ker-Uni­on STRASS – zunächst beim Staats­ge­richt. In der auch in Deutsch­land mit Span­nung erwar­te­ten Urteils­ver­kün­dung am 02. Febru­ar wies nun der Ver­fas­sungs­ge­richts­hof die ein­ge­reich­te Kla­ge auch in obers­ter Instanz ab. Die Antrag­stel­len­den und Rechts­an­walt Patri­ce Spi­no­si berei­ten sich jetzt auf den lan­gen Gang zum Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te vor. Die in meh­re­ren euro­päi­schen Län­dern ver­stärkt restrik­ti­ve Gesetz­ge­bung für die Bran­che ori­en­tiert sich an dem inter­na­tio­nal umstrit­te­nen „schwe­di­schen Modell“ und setzt Sex­ar­beit vor­wie­gend mit Men­schen­han­del und Gewalt gegen Frau­en gleich. Auch in Deutsch­land lei­den Sex­ar­bei­ten­de seit dem 2017 in Kraft getre­te­nen „Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz“ an einer sys­te­ma­ti­schen Ein­schrän­kung des Rechts auf freie Berufs­aus­übung und Selbst­be­stim­mung. Hier­zu­lan­de setzt sich unter ande­rem der Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen ent­schie­den dafür ein, der Dis­kri­mi­nie­rung und Kri­mi­na­li­sie­rung von Men­schen in der Sex­ar­beit ent­ge­gen­zu­wir­ken. Eine von der NGO Mede­cins de Mon­de durch­ge­führ­te und im April 2018 ver­öf­fent­lich­te Stu­die zeigt auf, dass fran­zö­si­sche Sex­ar­bei­ten­de auf­grund der Fol­gen des Geset­zes bereits an mas­si­ven Umsatz­ein­bu­ßen lei­den und Ver­schlech­te­run­gen der Gesund­heits- und Sicher­heits­an­for­de­run­gen in Kauf neh­men müs­sen. Neben der berech­tig­ten Angst vor Ver­ar­mung und sozia­lem Abstieg, ist die Aus­übung der Sex­ar­beit in Frank­reich ver­mehrt ris­kant für Leib und Leben gewor­den. Ins­be­son­de­re Anbieter*innen, die bereits in pre­kä­ren Ver­hält­nis­sen leben, sehen sich ver­mehrt dazu gezwun­gen, ris­kan­te­re Arbeit zu akzep­tie­ren und mit ihrer Kund­schaft abge­le­ge­ne Orte auf­zu­su­chen. Der Mord an der perua­ni­schen Sex­ar­bei­te­rin Vane­sa Cam­pos im ver­gan­ge­nen August ist ein trau­ri­ger Tief­punkt der desas­trö­sen Aus­wir­kun­gen eines Geset­zes, das „zum Schutz von Frau­en“ die­nen soll. Eine Ent­schei­dung durch den Euro­päi­schen Gerichts­hof für Men­schen­rech­te wird in Frank­reich erst in drei bis fünf Jah­ren erwar­tet. Der Kampf von Sex­ar­bei­ten­den gegen das fran­zö­si­sche „Pro­sti­tu­tier­ten­schutz­ge­setz“ und des­sen schäd­li­che Aus­wir­kun­gen auf ihre Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen scheint damit lei­der fürs Ers­te ver­lo­ren – auf Kos­ten der Sexarbeiter*innen.