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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Übernachtungsverbot in Prostitutionsstätten aufgehoben für die Corona-Zeit

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Wärend Corona-Krise ist das Wohnen in leerstehenden Bordellen erlaubt
Von Johan­na Weber, poli­ti­sche Spre­che­rin Ver­schie­de­ne Mel­dun­gen gin­gen vor einer Woche fast par­al­lel bei uns ein. Auf der einen Sei­te diver­se Anfra­gen von woh­nungs­lo­sen Kolleg*innen, die wis­sen woll­ten ob sie nicht in ihren Bor­del­len blei­ben kön­nen solan­ge die­se wegen der Coro­na-Ver­ord­nung geschlos­sen sind. Auf der ande­ren Sei­te ereil­ten uns Nach­rich­ten von Bor­dell­be­trei­bern, die sich wei­ger­ten, ihre „Frau­en“ auf die Stra­ße zu set­zen und dadurch zum Teil hef­ti­ge Pro­ble­me mit Ord­nungs­hü­tern beka­men. In die­sem Sin­ne mach­te der Betrei­ber des City-Ero­s­cen­ter in der Stutt­gar­ter Leon­hard­stra­ße und das Pascha in Köln Schlag­zei­len, denn sie setz­ten Nie­man­den auf die Stra­ße. Eini­ge wei­te­re Bor­del­le zogen nach, die wir auf unse­re Unter­sei­te auf­ge­lis­tet haben. Eine gute Info­quel­le mit Ange­ob­ten für “gestran­de­te Damen” ist die Web­sei­te kollegin.de. Man mag dies als gelun­ge­ne Mar­ke­ting­maß­nah­me abstem­peln, aber es ist eine Maß­nah­me, die hilft und nicht ohne Risi­ko ist oder war. Vie­le Bordellinhaber*innen trau­ten sich nicht, die Zim­mer zum Woh­nen zur Ver­fü­gung zu stel­len, denn sie fürch­te­ten den Ver­lust der Lizenz als Pro­sti­tu­ti­ons­stät­te. Jeder, der weiß, wie auf­wän­dig es ist die­se Geneh­mi­gung zu erhal­ten und auf wie gefühlt wacke­li­gen Bei­nen die­se steht, wird die Sor­gen der Betrei­ben­den ver­ste­hen. Hin­zu kommt, dass in den meis­ten Bun­des­län­dern noch so gut wie gar kei­ne Geneh­mi­gun­gen für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten erteilt wur­den. Die Müh­len der Behör­den mah­len doch oft sehr lang­sam. Jeder Antrag­stel­ler, der in die­ser War­te­schlei­fe steckt, wird das nicht gefähr­den wol­len. Wie groß ist denn das Pro­blem der dro­hen­den Obdach­lo­sig­keit nun wirk­lich? Eine schnel­le Umfra­ge an die Bera­tungs­stel­len im bufas-Ver­bund ergab, dass vie­le Sex­ar­bei­ten­de doch noch abge­reist sei­en in ihre Hei­mat­län­der. Aber bei wei­tem nicht alle — mitt­ler­wei­le gibt es kaum noch Mög­lich­kei­ten über die Gren­zen zu kom­men. Die güns­ti­gen Bus­li­ni­en fah­ren nicht mehr und Flü­ge sind extrem ein­ge­schränkt. Auch gibt es nicht weni­ge Sex­ar­bei­ten­de, die ihren Lebens­mit­tel­punkt in Deutsch­land haben und über kei­nen fes­ten Wohn­sitz ver­fü­gen. Sie wan­dern zum Arbei­ten von einer Ter­min­woh­nung zur nächs­ten, wo sie dann in der Regel in sepa­ra­ten Zim­mern auch Woh­nen kön­nen. Die­se Mög­lich­kei­ten fie­len nun weg, denn alle Bor­del­le, Ter­min­woh­nun­gen, Clubs, Stu­di­os, usw. sind geschlos­sen. Das Lon­do­ner Modell kam ins Gespräch. Dabei geht es dar­um, dass aktu­ell leer­ste­hen­de Hotels oder Hos­tels umfunk­tio­niert wer­den zur Unter­kunft für Men­schen ohne Woh­nung. Ein wun­der­bar prag­ma­ti­scher Ansatz. Aller­dings erschien es uns in die­sem Fall unkom­pli­zier­ter, die Sex­ar­bei­ten­den ein­fach an ihrem Arbeits­platz zu belas­sen. Dazu müß­te im Prin­zip nur das im Pro­sti­tu­ier­ten­Schutz­Ge­setz fest­ge­schrie­be­ne Über­nach­tungs­ver­bot aus­ge­setzt wer­den. Ob denn sowas über­haupt mög­lich ist, frag­ten wir uns. Vor dem Hin­ter­grund, wie vie­le Frei­heits­ein­schrän­kun­gen und Ver­bo­te im Zuge von Coro­na schon ad hoc und auch wahr­schein­lich auch zu Recht beschlos­sen wur­den, soll­te doch solch eine Klei­nig­keit wie das Über­nach­tungs­ver­bot aus­zu­set­zen wohl mög­lich sein. Auf unse­re Anfra­ge beim Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um mach­te man uns kei­ne gro­ßen Hoff­nun­gen aber man lei­te das wei­ter. Und sie­he da, wir wur­den erhört. Viel­leicht waren wir auch nicht die Ein­zi­gen, die die­se Idee hat­ten. Es gab zumin­dest gleich am nächs­ten Tag eine Anfra­ge zu dem The­ma an alle Bun­des­län­der. Es wur­de dann erstaun­lich schnell gehan­delt, und das Über­nach­ten und Woh­nen ist nun für die Coro­na-Zeit in Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten erlaubt. Zita­te aus dem Rund­schrei­ben des BMFSFJ (Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um) Maß­nah­men zur Ver­mei­dung von Obdach­lo­sig­keit von Sex­ar­bei­ten­den Aus­le­gungs­hin­wei­se zu § 18 Abs. 2 Nr. 7 Pro­st­SchG im Zusam­men­hang mit den gegen­wär­ti­gen Beschrän­kun­gen zum Zwe­cke einer lang­sa­me­ren Aus­brei­tung des Coro­na Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass in der gegen­wär­ti­gen Aus­nah­me­si­tua­ti­on und vor dem Hin­ter­grund der aku­ten Gefähr­dung von Sex­ar­bei­ten­den zur Abwen­dung einer Not­la­ge eine aus­nahms­wei­se Abwei­chung von der in § 18 Abs. 2 Nr. 7 Pro­st­SchG vor­ge­se­he­nen räum­li­chen Tren­nung der­zeit auf­grund der umfas­sen­den Unter­sa­gung von Pro­sti­tu­ti­ons­ge­wer­ben recht­lich zuläs­sig ist HIER nach­zu­le­sen als Punkt 7 — Pro­sti­tu­ier­te schüt­zen
16.4.20 — Ergän­zung aus aktu­el­lem Anlass: 1. Bei der Ansa­ge des Fami­li­en­mi­nis­te­ri­ums, dass es aktu­ell erlaubt ist in Bor­del­len zu woh­nen, han­delt es sich um eine Emp­feh­lung. Die­se muss nicht von allen Bun­des­län­dern befolgt wer­den. Fast über­all wird das aber so gehand­habt. Lei­der gibt aber eini­ge Städ­te und Gemein­den, die die Idee des Fami­li­en­mi­nis­te­ri­ums nicht auf­ge­trif­fen haben. 2. Erfreu­lich ist, dass es vie­le Betrei­ben­de gibt, die die Sex­ar­bei­ten­den kos­ten­los bei sich woh­nen las­sen in die­ser Zeit. Lei­der gibt es auch Betrei­ben­de, die 30 Euro und mehr Mie­te pro Tag ver­lan­gen. Da Sex­ar­bei­ten­de aktu­ell nicht arbei­ten dür­fen und somit kei­ne Ein­nah­men erwirt­schaf­ten, ist eine so hohe Mie­te (über 900 Euro pro Monat) nicht rea­li­sier­bar. Der BesD hält eine Betei­li­gung an Neben­kos­ten und Mie­te für akzep­ta­bel sofern es sich um über­schau­ba­re Sum­men han­delt. Betrof­fe­ne von „Wucher­mie­ten“ kön­nen sich dazu bei uns im Mit­glie­der­fo­rum aus­tau­schen oder wen­den sich an die poli­ti­sche Spre­che­rin: Johan­na Weber -> oder 0151–1751 9771