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2. Juni: Hurentag

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Aktionswoche 2026

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GSSG veröffentlicht Faktencheck zu den Argumenten der Sexarbeits-Gegner*innen

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Sie wer­den – womög­lich anläss­lich der Coro­na-Pan­de­mie – gebe­ten, einen Auf­ruf gegen Pro­sti­tu­ti­on („Sexkauf­ver­bot“) zu unter­zeich­nen? Bevor Sie das tun, hier ein klei­ner Fak­ten­check. Köln, 27. Juni 2020 (Die kur­si­ven Pas­sa­gen stam­men aus einem Schrei­ben, das Prostitutionsgegner:innen im Mai 2020 an die Ministerpräsident:innen aller Bun­des­län­der geschickt haben.) 1. Es dürf­te zum einen auf der Hand lie­gen, dass Pro­sti­tu­ti­on die epi­de­mio­lo­gi­sche Wir­kung eines Super-Sprea­ders hät­te. Nein, das ist rei­ne Mut­ma­ßung, für die es kei­ner­lei Anhalts­punk­te gibt. Super-Spre­a­ding-Ereig­nis­se wur­den bis­her vor allem für Got­tes­diens­te, Fleisch­ver­ar­bei­tung, Tra­di­ti­ons- und Fami­li­en­fei­ern berich­tet. All das dürf­te dann auch nicht wie­der zuge­las­sen wer­de. Die GSSG geht davon aus, dass die meis­ten Begeg­nun­gen in der Sex­ar­beit zwi­schen jeweils zwei Per­so­nen statt­fin­den, was ein denk­ba­res Infek­ti­ons­ge­sche­hen über­schau­bar hält. Im Übri­gen sind pro­fes­sio­nel­le Sex­dienst­leis­ten­de auch Pro­fis für den Umgang mit Infek­tio­nen, wie die For­schungs­la­ge am Bei­spiel von sexu­ell über­trag­ba­ren Infek­tio­nen (STI) zeigt. 2. Social Distancing ist i.d.R. mit sexu­el­len Hand­lun­gen nicht ver­ein­bar. Das klingt zunächst kor­rekt, gilt aller­dings auch für alle pri­va­ten, also nicht bezahl­ten sexu­el­len Hand­lun­gen. Die GSSG weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass das Gestal­ten einer selbst­be­stimm­ten Sexua­li­tät zu den Men­schen­rech­ten gehört und prin­zi­pi­ell der Gesund­heit för­der­lich ist. 3. Bei Nach­ver­fol­gung der Anste­ckung dürf­te die­ser Kon­takt oft­mals ver­schwie­gen wer­den. Je stär­ker Pro­sti­tu­ti­on tabui­siert und stig­ma­ti­siert wird, des­to eher wird die­se Behaup­tung zutref­fen. Daher soll­ten die Men­schen in der Sex­ar­beit nicht durch wei­te­re Ver­bo­te kri­mi­na­li­siert wer­den, son­dern durch Rechts­si­cher­heit gestärkt wer­den. Übri­gens: Rund die Hälf­te aller Frei­er hat kei­ne pri­va­te Bezie­hung. 4. Wir hal­ten die Zustän­de in der Pro­sti­tu­ti­on für die dort Täti­gen in der gro­ßen Mehr­zahl der Fäl­le für men­schen­un­wür­dig, zer­stö­re­risch und frau­en­feind­lich. Ent­ge­gen einem weit ver­brei­te­ten Kli­schee sind die meis­ten Pro­sti­tu­ier­ten (v.a. ost­eu­ro­päi­sche oder afri­ka­ni­sche Frau­en) kei­nes­falls frei­wil­lig in der Pro­sti­tu­ti­on, son­dern wur­den und wer­den getäuscht, erpresst und bedroht. Wo immer dies der Fall ist, muss ener­gisch dage­gen vor­ge­gan­gen wer­den. Dafür rei­chen die bestehen­den Geset­ze prin­zi­pi­ell aus: Aus­beu­tung, Erpres­sung, Bedro­hung – all das sind Straf­ta­ten, die als sol­che ver­folg­bar sind. Zudem ist die Behaup­tung, es han­de­le sich „um eine gro­ße Mehr­zahl“ ist nicht belegt. Eine gan­ze Bran­che mit der­zeit 33.000 regis­trier­ten Sex­ar­bei­ten­den wegen unbe­leg­ter Ver­mu­tun­gen unter Gene­ral­ver­dacht zu stel­len, ist kei­nes­falls ziel­füh­rend. Im Gegen­teil: Je attrak­ti­ver eine lega­le und gesi­cher­te Arbeit in der Pro­sti­tu­ti­on ist, des­to weni­ger attrak­tiv ist sie für aus­beu­te­ri­sche, kri­mi­nel­le und gesund­heits­ge­fähr­den­de Struk­tu­ren. 5. Wie Frei­er den­ken und han­deln, die ihr ver­meint­lich erkauf­tes Recht auch gegen erkenn­ba­ren Wider­wil­len und Ekel durch­set­zen und die Frau­en demü­ti­gen, lässt sich bei­spiels­wei­se in Frei­er­fo­ren nach­le­sen, in denen Frei­er die „Ware“ Frau und ihre „Dienst­leis­tung“ bewer­ten. Die GSSG warnt davor, ein­zel­nen Äuße­run­gen aus Inter­net-Foren gesell­schafts­bil­den­de Funk­ti­on zuzu­schrei­ben. Ver­meint­lich abwer­ten­de Äuße­run­gen in Frei­er­fo­ren las­sen nicht auto­ma­tisch auf Miss­ach­tung von Frau­en im all­ge­mei­nen Leben schlie­ßen. Hier gilt es wie bei allen The­men­fo­ren, dop­pelt zu dif­fe­ren­zie­ren: Spra­che im Inter­net und Hal­tung im wah­ren Leben kor­re­lie­ren nur sehr bedingt. Und wer eine bestimm­te For­mu­lie­rung für frau­en­ver­ach­tend hält, kennt sich womög­lich ein­fach nur nicht mit dem Fach­jar­gon aus. 6. Eine Ent­schlie­ßung des Euro­päi­schen Par­la­ments for­dert Deutsch­land drin­gend dazu auf, die gel­ten­de gesetz­li­che Rege­lung zu revi­die­ren. Die „Ent­schlie­ßung“ des EU-Par­la­ments aus dem Jahr 2014 blieb aus gutem Grund ledig­lich eine „nicht bin­den­de Reso­lu­ti­on“. Sie basiert auf einem Bericht der Bri­tin Mary Honey­ball, des­sen Fak­ten­ba­sis als nicht gesi­chert, son­dern als poli­tisch moti­viert gilt. 7. Zu authen­ti­schen Berich­ten von Poli­zis­ten, Aus­stei­ge­rin­nen und (ech­ten) Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ver­wei­sen wir auf die bei­gefüg­ten Links. Dra­ma­ti­sche Fall­bei­spie­le sind (sofern zutref­fend) selbst­ver­ständ­lich bedau­erns­wert und streng zu ahn­den. Aus ihnen müs­sen jedoch die rich­ti­gen Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den – und das sind nach Auf­fas­sung der GSSG weder eine Dis­kre­di­tie­rung, noch eine Stig­ma­ti­sie­rung und schon gar nicht eine Kri­mi­na­li­sie­rung bezahl­ter Sexua­li­tät. Son­dern Rechts­si­cher­heit, Stär­kung der Betrof­fe­nen und die Besei­ti­gung von Armut. 8. Vie­les spricht für die Ein­füh­rung des Nor­di­schen Modells, mit dem erst­mals in Schwe­den der Sexkauf unter Stra­fe gestellt wur­de. Ein „Nor­di­sches Modell“ gibt es nicht, alle Staa­ten Nord­eu­ro­pa haben unter­schied­li­che Gesetz­ge­bun­gen zur Pro­sti­tu­ti­on. Aus Sicht der GSSG spricht nichts für ein Ver­bot bezahl­ter Sexua­li­tät – im Gegen­teil. Sol­che Ver­bo­te bewir­ken nach­weis­lich eine Ver­schlech­te­rung der Bedin­gun­gen. Das gilt im Übri­gen auch für ande­re pro­hi­bi­tio­nis­ti­sche Rege­lun­gen, die wir aus Schwe­den ken­nen. Der dort gesell­schaft­lich akzep­tier­te, restrik­ti­ve Umgang z.B. mit Alko­hol passt nicht zu den Public-Health- Ansät­zen, mit denen die Bun­des­re­pu­blik spä­tes­tens seit dem Beginn der HIV-Epi­de­mie in den 1980er Jah­ren gute Erfah­run­gen macht. Die Gemein­nüt­zi­ge Stif­tung Sexua­li­tät und Gesund­heit (GSSG) ent­wi­ckelt und för­dert seit 2007 vor­ran­gig Pro­jek­te im Bereich „Sexu­al Health and Rights“. Ein beson­de­rer Schwer­punkt liegt dabei auf gesund­heit­li­cher Auf­klä­rung. Die Stif­tung arbei­tet mit Expert:innen aus aller Welt zusam­men. Sie betrach­tet Sex­ar­beit auch als Auf­ga­ben­feld, um das Recht auf sexu­el­le Gesund­heit zu schüt­zen. Des­halb setzt sich die Stif­tung für die Rech­te von Sexarbeiter:innen und ihren Kund:innen ein. Dafür klärt sie auf, forscht und bezieht Stel­lung in öffent­li­chen Debat­ten zu Sex­ar­beit. Die Stif­te­rin der GSSG, Har­riet Lang­an­ke, beglei­te­te als Sexu­al­wis­sen­schaft­le­rin an der Uni­ver­si­tät Mal­mö, Schwe­den, zehn Jah­re lang ein For­schungs­pro­jekt über Kun­den von Sex­ar­bei­te­rin­nen. Hier fin­det sich der Fak­ten­check der GSSG online.