GSSG veröffentlicht Faktencheck zu den Argumenten der Sexarbeits-Gegner*innen
Sie werden – womöglich anlässlich der Corona-Pandemie – gebeten, einen Aufruf gegen Prostitution („Sexkaufverbot“) zu unterzeichnen? Bevor Sie das tun, hier ein kleiner Faktencheck.
Köln, 27. Juni 2020
(Die kursiven Passagen stammen aus einem Schreiben, das Prostitutionsgegner:innen im Mai 2020 an die Ministerpräsident:innen aller Bundesländer geschickt haben.)
1. Es dürfte zum einen auf der Hand liegen, dass Prostitution die epidemiologische Wirkung eines Super-Spreaders hätte.
Nein, das ist reine Mutmaßung, für die es keinerlei Anhaltspunkte gibt. Super-Spreading-Ereignisse wurden bisher vor allem für Gottesdienste, Fleischverarbeitung, Traditions- und Familienfeiern berichtet. All das dürfte dann auch nicht wieder zugelassen werde. Die GSSG geht davon aus, dass die meisten Begegnungen in der Sexarbeit zwischen jeweils zwei Personen stattfinden, was ein denkbares Infektionsgeschehen überschaubar hält. Im Übrigen sind professionelle Sexdienstleistende auch Profis für den Umgang mit Infektionen, wie die Forschungslage am Beispiel von sexuell übertragbaren Infektionen (STI) zeigt.
2. Social Distancing ist i.d.R. mit sexuellen Handlungen nicht vereinbar.
Das klingt zunächst korrekt, gilt allerdings auch für alle privaten, also nicht bezahlten sexuellen Handlungen. Die GSSG weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gestalten einer selbstbestimmten Sexualität zu den Menschenrechten gehört und prinzipiell der Gesundheit förderlich ist.
3. Bei Nachverfolgung der Ansteckung dürfte dieser Kontakt oftmals verschwiegen werden.
Je stärker Prostitution tabuisiert und stigmatisiert wird, desto eher wird diese Behauptung zutreffen. Daher sollten die Menschen in der Sexarbeit nicht durch weitere Verbote kriminalisiert werden, sondern durch Rechtssicherheit gestärkt werden. Übrigens: Rund die Hälfte aller Freier hat keine private Beziehung.
4. Wir halten die Zustände in der Prostitution für die dort Tätigen in der großen Mehrzahl der Fälle für menschenunwürdig, zerstörerisch und frauenfeindlich. Entgegen einem weit verbreiteten Klischee sind die meisten Prostituierten (v.a. osteuropäische oder afrikanische Frauen) keinesfalls freiwillig in der Prostitution, sondern wurden und werden getäuscht, erpresst und bedroht.
Wo immer dies der Fall ist, muss energisch dagegen vorgegangen werden. Dafür reichen die bestehenden Gesetze prinzipiell aus: Ausbeutung, Erpressung, Bedrohung – all das sind Straftaten, die als solche verfolgbar sind. Zudem ist die Behauptung, es handele sich „um eine große Mehrzahl“ ist nicht belegt. Eine ganze Branche mit derzeit 33.000 registrierten Sexarbeitenden wegen unbelegter Vermutungen unter Generalverdacht zu stellen, ist keinesfalls zielführend. Im Gegenteil: Je attraktiver eine legale und gesicherte Arbeit in der Prostitution ist, desto weniger attraktiv ist sie für ausbeuterische, kriminelle und gesundheitsgefährdende Strukturen.
5. Wie Freier denken und handeln, die ihr vermeintlich erkauftes Recht auch gegen erkennbaren Widerwillen und Ekel durchsetzen und die Frauen demütigen, lässt sich beispielsweise in Freierforen nachlesen, in denen Freier die „Ware“ Frau und ihre „Dienstleistung“ bewerten.
Die GSSG warnt davor, einzelnen Äußerungen aus Internet-Foren gesellschaftsbildende Funktion zuzuschreiben. Vermeintlich abwertende Äußerungen in Freierforen lassen nicht automatisch auf Missachtung von Frauen im allgemeinen Leben schließen. Hier gilt es wie bei allen Themenforen, doppelt zu differenzieren: Sprache im Internet und Haltung im wahren Leben korrelieren nur sehr bedingt. Und wer eine bestimmte Formulierung für frauenverachtend hält, kennt sich womöglich einfach nur nicht mit dem Fachjargon aus.
6. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments fordert Deutschland dringend dazu auf, die geltende gesetzliche Regelung zu revidieren.
Die „Entschließung“ des EU-Parlaments aus dem Jahr 2014 blieb aus gutem Grund lediglich eine „nicht bindende Resolution“. Sie basiert auf einem Bericht der Britin Mary Honeyball, dessen Faktenbasis als nicht gesichert, sondern als politisch motiviert gilt.
7. Zu authentischen Berichten von Polizisten, Aussteigerinnen und (echten) Hilfsorganisationen verweisen wir auf die beigefügten Links.
Dramatische Fallbeispiele sind (sofern zutreffend) selbstverständlich bedauernswert und streng zu ahnden. Aus ihnen müssen jedoch die richtigen Konsequenzen gezogen werden – und das sind nach Auffassung der GSSG weder eine Diskreditierung, noch eine Stigmatisierung und schon gar nicht eine Kriminalisierung bezahlter Sexualität. Sondern Rechtssicherheit, Stärkung der Betroffenen und die Beseitigung von Armut.
8. Vieles spricht für die Einführung des Nordischen Modells, mit dem erstmals in Schweden der Sexkauf unter Strafe gestellt wurde.
Ein „Nordisches Modell“ gibt es nicht, alle Staaten Nordeuropa haben unterschiedliche Gesetzgebungen zur Prostitution. Aus Sicht der GSSG spricht nichts für ein Verbot bezahlter Sexualität – im Gegenteil. Solche Verbote bewirken nachweislich eine Verschlechterung der Bedingungen. Das gilt im Übrigen auch für andere prohibitionistische Regelungen, die wir aus Schweden kennen. Der dort gesellschaftlich akzeptierte, restriktive Umgang z.B. mit Alkohol passt nicht zu den Public-Health- Ansätzen, mit denen die Bundesrepublik spätestens seit dem Beginn der HIV-Epidemie in den 1980er Jahren gute Erfahrungen macht.
Die Gemeinnützige Stiftung Sexualität und Gesundheit (GSSG) entwickelt und fördert seit 2007 vorrangig Projekte im Bereich „Sexual Health and Rights“. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf gesundheitlicher Aufklärung. Die Stiftung arbeitet mit Expert:innen aus aller Welt zusammen. Sie betrachtet Sexarbeit auch als Aufgabenfeld, um das Recht auf sexuelle Gesundheit zu schützen. Deshalb setzt sich die Stiftung für die Rechte von Sexarbeiter:innen und ihren Kund:innen ein. Dafür klärt sie auf, forscht und bezieht Stellung in öffentlichen Debatten zu Sexarbeit. Die Stifterin der GSSG, Harriet Langanke, begleitete als Sexualwissenschaftlerin an der Universität Malmö, Schweden, zehn Jahre lang ein Forschungsprojekt über Kunden von Sexarbeiterinnen.
Hier findet sich der Faktencheck der GSSG online.
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