Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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“Schutz & Schirm” = Zwang und Gängelung!

“Schutz & Schirm” = Zwang und Gängelung!

“Schutz & Schirm” = Zwang und Gängelung!
Der Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen (BesD) lehnt die kürz­lich abschlie­ßend in der Koali­ti­on ver­han­del­ten Inhal­te eines neu­en „Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes“ ab. Die Inter­es­sens­ver­tre­tung der Sexarbeiter_innen bemän­gelt den Ent­wurf als kon­tra­pro­duk­tiv und am The­ma vor­bei. „Statt den Men­schen in der Sex­ar­beit längst über­fäl­li­ge Gleich­stel­lung, Rechts­si­cher­heit und den Aus­bau qua­li­fi­zier­ter Fach­be­ra­tun­gen zu gewäh­ren, setzt die Koali­ti­on auf Bevor­mun­dung und Zwang“, sagt Undi­ne de Riviè­re, Pres­se­spre­che­rin des BesD. Die Punk­te im ein­zel­nen:

Anmeldepflicht für Sexarbeiter_innen

Eine behörd­li­che Anmel­de­pflicht aus­ser­halb von Gewer­be­recht oder berufstän­di­schen Ver­tre­tun­gen gibt es in kei­ner ande­ren Bran­che, und die­se Daten sind auf­grund der bestehen­den gesell­schaft­li­chen Stig­ma­ti­sie­rung und Aus­gren­zung von Sex­wor­kern beson­ders bri­sant. Ein ent­spre­chen­der Ver­such schei­ter­te 2009 in den Nie­der­lan­den an der EU-Daten­schutz­richt­li­nie, da die beson­de­re Schutz­wür­dig­keit von Daten über das Sexu­al­le­ben auch ein bezahl­tes Sexu­al­le­ben nicht aus­schlie­ßen darf. Die Untaug­lich­keit einer Mel­de­pflicht zur Bekämp­fung von Aus­beu­tung und Men­schen­han­del wird deut­lich am Bei­spiel Wien. Dort gibt es seit Jahr­zehn­ten eine Regis­trie­rungs­pflicht und wöchent­li­che(!) Zwangs­un­ter­su­chun­gen für Sex­dienst­leis­ter. In Wien waren nahe­zu alle Opfer von Men­schen­han­del zur sexu­el­len Aus­beu­tung der letz­ten Jah­re behörd­lich regis­triert. „Die Zwangs­re­gis­trie­rung von Sexarbeiter_innen ist zutiefst stig­ma­ti­sie­rend, ver­stößt gegen gel­ten­des EU-Recht, scha­det uns aktiv und hat ande­rer­seits kei­ner­lei Nut­zen für uns. Sie treibt zudem die­je­ni­gen Kolleg_innen in eine künst­lich geschaf­fe­ne Ille­ga­li­tät, die sich aus guten Grün­den nicht outen wol­len und kön­nen und beschnei­det sie damit der Mit­tel des Rechts­staats, soll­ten sie tat­säch­lich von Gewalt oder ande­rem Unrecht betrof­fen sein.“ so Undi­ne de Riviè­re. „Der­zeit las­sen wir die beab­sich­tig­ten Rege­lun­gen juris­tisch prü­fen und berei­ten uns auf Modell­kla­gen vor, soll­te das Gesetz so ver­ab­schie­det wer­den.“

Verpflichtende Gesundheitsberatung

Für eine gesund­heit­li­che Bera­tungs­pflicht gibt es kei­ner­lei wis­sen­schaft­li­che Basis: Sexdienstleister_innen haben kei­ne höhe­ren Infek­ti­ons­ra­ten als der Rest der Bevöl­ke­rung, und die auf infor­mier­ter Frei­wil­lig­keit basie­ren­de Prä­ven­ti­ons­ar­beit der Gesund­heits­äm­ter und AIDS-Hil­fen funk­tio­niert nach­weis­lich her­vor­ra­gend. Die Deut­sche STI-Gesell­schaft lehnt Zwangs­maß­nah­men zur Gesund­heits­prä­ven­ti­on als kon­tra­pro­duk­tiv ab.

Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

Bei einer Erlaub­nis­pflicht für Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten ist zu befürch­ten, dass Kon­zes­sio­nen bzw. das Nicht­er­tei­len der­sel­ben vor allem zur “Pro­sti­tu­ti­ons­ein­däm­mung” dort ver­wen­det wer­den, wo Bau­recht und Sperr­be­zir­ke dies bis­her nicht ermög­li­chen – vor allem, wenn Auf­la­gen zum Betrieb nicht bun­des­ein­heit­lich gere­gelt, son­dern den Län­dern und Kom­mu­nen über­las­sen wer­den. Die geplan­te Bor­dell­kon­zes­sio­nie­rung auch für klei­ne Zusam­men­schlüs­se und selbst für ein­zel­ne, allein täti­ge Sexarbeiter_innen, die an ihrer Arbeits­stät­te nicht auch woh­nen, ist unver­hält­nis­mä­ßig. Aus­ser­dem ist die Erlaub­nis­pflicht ein wei­te­res Mit­tel, Sexdienstleister_innen zu kon­trol­lie­ren, indem die leich­ter greif­ba­ren Bor­dell­in­ha­ber mit­tels Auf­la­gen dazu ver­pflich­tet wer­den, sen­si­ble per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ihrer Mieter_innen zu sam­meln und an die Behör­den wei­ter­zu­lei­ten.

Kondompflicht

Die Ein­hal­tung einer Kon­dom­pflicht ist nicht unter men­schen­wür­di­gen Bedin­gun­gen kon­trol­lier­bar und die­se Vor­schrift somit ent­we­der sinn­los oder schäd­lich.

Fazit

Auch wenn ein Min­dest­al­ter von 21 in der Sex­ar­beit und gynä­ko­lo­gi­sche Zwangs­un­ter­su­chun­gen vom Tisch sind, bleibt das Ergeb­nis unbe­frie­di­gend. Was laut der Koali­ti­on “Schutz und Sicher­heit für Pro­sti­tu­ier­te” sein soll, ist in Wahr­heit ein Paket aus unge­eig­ne­ten Maß­nah­men, die nach­weis­lich nicht dazu füh­ren, das Selbst­be­stim­mungs­recht von Sex­dienst­leis­ten­den zu stär­ken. Dass zudem sowohl die CDU/CSU als auch das Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um in ihren Stel­lung­nah­men aus­schließ­lich vom “Schutz für Frau­en” spre­chen, igno­riert männ­li­che und Trans*-Sexarbeiter_innen und zemen­tiert das Bild vom schwa­chen, hilf­lo­sen Geschlecht.

Was wir wirklich brauchen, ist eine vollumfängliche Anerkennung von Sexarbeit als Beruf.

Wer Men­schen in der Sex­ar­beit wirk­sam unter­stüt­zen möch­te, stellt ihnen par­tei­lich Infor­ma­ti­on und Bera­tung nach ihren Bedürf­nis­sen zur Ver­fü­gung. Auch vor dem Berufs­ein­stieg, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung für oder gegen die Aus­übung der Sex­ar­beit zu ermög­li­chen. In der Sex­ar­beit täti­ge Men­schen benö­ti­gen Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung, Stig­ma­ti­sie­rung und sozia­ler Aus­gren­zung. Die gesetz­li­che Vor­aus­set­zung dafür ist eine kon­se­quen­te Ent­kri­mi­na­li­sie­rung und Abschaf­fung dis­kri­mi­nie­ren­der Son­der­pa­ra­gra­phen im Straf- und Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ge­setz. Wir for­dern wirk­sa­me Anti-Dis­kri­mi­nie­rungs­maß­nah­men sowie den Aus­bau fun­dier­ter Bera­tungs- und Pro­fes­sio­na­li­sie­rungs­an­ge­bo­te für Sexdienstleister_innen durch qua­li­fi­zier­te Exper­ten, dar­un­ter auch kul­tu­rel­le Mediator_innen und erfah­re­ne Sexdienstleister_innen selbst.

Wir sagen NEIN zum geplanten Prostituiertenschutzgesetz und fordern Rechte statt Rettung!

  Wei­ter­füh­ren­de Links: “Koali­ti­ons­plä­ne: Pro­sti­tu­ier­ten dro­hen neue Gefah­ren” (Deut­scher Juris­tin­nen­bund, Deut­sche AIDS-Hil­fe, Dia­ko­nie Deutsch­land u.a.) “DF for­dert ein angst­frei­es Leben ohne gesell­schaft­li­che Äch­tung auch für Pro­sti­tu­ier­te” (Deut­scher Frau­en­rat)   [icon_teaser type=“copy_doc” style=“full_color” title=“Eckpunkte” link_text=“Zum PDF-Down­load der bis­he­ri­gen Eck­punk­te hier kli­cken” link=“http://berufsverband-sexarbeit.de/blog/wp-content/uploads/150204_Vereinbarung-und-Eckpunkte_Prostituiertenschutzgesetz.pdf” target=“_blank”][/icon_teaser]