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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Zum Antrag “Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells” in NRW

Zum Antrag “Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells” in NRW

Zum Antrag  “Nein! Zum Sexkaufverbot des Nordischen Modells” in NRW
Als Berufs­ver­band für Sex­ar­bei­ten­de in Deutsch­land begrü­ßen wir, dass sich die Poli­tik wert­neu­tra­ler mit unse­rem The­men­feld beschäf­tigt und sich sach­li­che Arbeits­grund­la­gen erge­ben. Wir unter­stüt­zen den Antrag der CDU und der FDP, dass sich das Bun­des­land Nord­rhein-West­fa­len gegen die Ein­füh­rung eines Sexkauf­ver­bo­tes posi­tio­niert. Das Sexkauf­ver­bot führt nicht zur Ver­bes­se­rung der Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen in der Sex­ar­beit. Den Befür­wor­tern des soge­nann­ten „nor­di­schen Modells“ geht es nicht dar­um, die Situa­ti­on von Sex­ar­bei­ten­den zu ver­bes­sern, son­dern lang­fris­tig um die Abschaf­fung der Pro­sti­tu­ti­on. Damit ver­la­gert sich die Sex­ar­beit vom Hell­feld ins Dun­kel­feld. Die For­de­rung nach einem Sexkauf­ver­bot basiert auf ein­sei­ti­gen Welt­bil­dern: — Ent­mün­di­gung der Frau durch pau­scha­le Opfer­zu­schrei­bung, — pau­scha­le Täter­zu­schrei­bung beim Mann als Kun­den, — Aus­blen­den von Män­nern und Trans­per­so­nen als Sex­ar­bei­ten­de — Aus­blen­den von Frau­en als Kun­din­nen. Das Sexkauf­ver­bot ist ein uto­pi­scher „safe space“ des guten Gewis­sens. Zahl­rei­che wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en zei­gen nega­ti­ve Effek­te eines Sexkauf­ver­bots für die in der Pro­sti­tu­ti­on täti­gen Men­schen auf. 1) 2)  Migrant*innen, die einen Groß­teil der Sex­ar­bei­ten­den in west­eu­ro­päi­schen Län­dern aus­ma­chen, lei­den beson­ders unter kri­mi­na­li­sie­ren­den Geset­zen.

Berichte aus Schweden 3)

  • Weni­ger Kund*innen sind bereit, Sex auf der Stra­ße zu kau­fen, aus Angst vor einer Stra­fe. Ein­kom­mens­ver­lus­te der Sex­ar­bei­ten­den wer­den aus­ge­gli­chen, indem sie a) auch „unan­ge­neh­me“ Kund*innen akzep­tie­ren, die sie sonst ableh­nen b) auch Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, die außer­halb des Wohl­fühl­spek­trums lie­gen
  • Anteil der Kund*innen, die Miss­stän­de (Men­schen­han­del) bei der Poli­zei mel­den, sinkt
  • Sex­ar­bei­ten­de müs­sen ver­steckt arbei­ten, um ihre Kund*innen vor dem Ent­deckt-wer­den zu schüt­zen. Dies macht es Beratungsstellen/Polizei schwie­ri­ger, sie zu fin­den.
  • Weni­ger Mög­lich­kei­ten für Kund*innen-Screening. a) Auf der Stra­ße ist es nicht mehr mög­lich, am offe­nen Auto­fens­ter zunächst ein Gefühl zu ent­wi­ckeln, son­dern es muss sofort ein­ge­stie­gen wer­den. b) Für Haus-& Hotel­be­su­che neh­men Anru­fe mit unter­drück­ter Num­mer zu — Kund*innen wol­len nicht auf dem Tele­fon von Sex­ar­bei­ten­den gespei­chert sein. Sex­ar­bei­ten­de sind dadurch ver­stärkt Gefahr und Gewalt aus­ge­setzt.
  • Stra­ßen­s­ex­ar­bei­ten­de, ver­fü­gen oft nicht über die Res­sour­cen oder das Wis­sen, um sich in Innen­räu­men zu eta­blie­ren.
  • Das Gesetz hat Kund*innen mehr Macht ver­lie­hen und Sex­ar­bei­ten­de ent­mach­tet.

Berichte aus Frankreich 4)

  • 88% der Sex­ar­bei­ten­den sind gegen die Kri­mi­na­li­sie­rung von Kun­den.
  • 63% der Sex­ar­bei­ten­den erleb­ten eine Ver­schlech­te­rung ihrer Lebens­be­din­gun­gen.
  • 38% der Sex­ar­bei­ten­den kön­nen die Ver­wen­dung von Kon­do­men schlech­ter
  • durch­set­zen.
  • 70% der Sex­ar­bei­ter beob­ach­ten ent­we­der kei­ne Ver­bes­se­rung oder eine
  • Ver­schlech­te­rung ihrer Bezie­hun­gen zur Poli­zei.
  • 78% der Sex­ar­bei­ter haben einen Ein­kom­mens­ver­lust erlit­ten.
  • 42% der Sex­ar­bei­ter sind mehr Gewalt aus­ge­setzt als vor der Geset­zes­ein­füh­rung.
Das momen­ta­ne Pro­sti­tu­ti­ons­ver­bot auf­grund der Coro­na-Kri­se zeigt deut­lich wel­che Aus­wir­kun­gen ein Sexkauf­ver­bot hät­te. Genau die Kolleg*innen, die schon zuvor unter pre­kä­ren Bedin­gun­gen gear­bei­tet haben, erhal­ten oft kei­ne staat­li­chen Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te. Sie sind gezwun­gen, trotz Lock­downs wei­ter zu arbei­ten. Vom Sexkauf­ver­bot wären genau die­se Men­schen alter­na­tiv­los betrof­fen, denn „Aus­stiegs­an­ge­bo­te“ grei­fen hier nur sehr lang­fris­tig. Die Gewalt nimmt zu. Dazu die Bera­tungs­stel­le Ragaz­za aus Ham­burg St.Georg, die die Frau­en auf dem ille­ga­len Stra­ßen­strich betreut: „Geset­ze wie das Schwe­di­sche Modell zwin­gen Sex­ar­bei­ten­de dazu, an abge­le­ge­ne­ren Orten oder über das Inter­net zu arbei­ten, um ihren Lebens­un­ter­halt zu sichern. Sie wer­den häu­fi­ger mit Stress­si­tua­tio­nen kon­fron­tiert, die sich nega­tiv auf ihre kör­per­li­che und psy­chi­sche Gesund­heit aus­wir­ken.“
1) Aus­wir­kun­gen des „Nor­di­schen Modells — Stu­di­en­ergeb­nis­se zur Pro­sti­tu­ti­ons­po­li­tik in Schwe­den und Nor­we­gen (Deut­scher Bun­des­tag, 2020) → https://www.bundestag.de/resource/blob/678116/53f1edc9dc0f14f544a4bb076edfa9f4/WD‑9–082-19-pdf-data.pdf 2) Gover­ning in the Name of Caring – The Nor­dic Model of Pro­sti­tu­ti­on and its Puni­ti­ve Con­se­quen­ces for Migrants Who Sell Sex (Nii­na Vuo­la­jär­vi, 2018) https://link.springer.com/article/10.1007/s13178-018‑0338‑9 3) The Real Impact of the Swe­dish Model on Sex Workers (Glo­bal Net­work of Sex Work Pro­jects, 2015) https://www.nswp.org/sites/nswp.org/files/Swedish%20Model%20Advocacy%20Toolkit%20Community%20Guide%2C%20NSWP%20-%20November%202015.pdf 4) What do sex workers think about the French Pro­sti­tu­ti­on Act? (Le Bail u.a., 2018) https://hal.archives-ouvertes.fr/hal-02115877/document

Menschenrechte und Gewalt

Unser Ver­band schließt sich der Posi­ti­on von Amnes­ty Inter­na­tio­nal an. Das Sexkauf­ver­bot führt zu ver­mehr­ten Men­schen­rechts­ver­stö­ßen gegen Sex­ar­bei­ten­de. Amnes­ty for­dert die voll­stän­di­ge Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit — damit ist die Straf­frei­heit für Anbieter*innen, Käufer*innen und Bordellbetreiber*innen gemeint. Ent­schei­dun­gen über Sex­ar­beit und die dar­in täti­gen Men­schen soll­ten auf der Grund­la­ge der Rea­li­tät von Sex­ar­bei­ten­den und der Aner­ken­nung der Viel­fäl­tig­keit und Kom­ple­xi­tät der Bran­che getrof­fen wer­den. Lei­der führt die Ent­ste­hung und Stär­kung glo­ba­ler Sexkauf­ver­bot-Grup­pie­run­gen und deren star­ke Agen­den in Sachen Moral, Straf­jus­tiz und Grenz­kon­trol­le seit den 90ern oft dazu, dass Sex­ar­bei­ten­de sowie Expert*innen, die täg­lich mit der Bran­che zu tun haben, aus­ge­schlos­sen und mund­tot gemacht wer­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal (2016) defi­niert Sex­ar­beit über die Schlüs­sel­kom­po­nen­te Kon­sens — also der frei­wil­li­gen und fort­lau­fen­den Zustim­mung – und unter­schei­det damit klar zwi­schen Sex­ar­beit und Men­schen­han­del, sexu­el­ler Aus­beu­tung, sexu­el­ler Gewalt und geschlechts­spe­zi­fi­scher Gewalt. Die Zustim­mung zum Sex bedeu­tet nicht die Zustim­mung zur Gewalt. Die Ent­schei­dung, Sex zu ver­kau­fen, kann durch Armut und/oder Mar­gi­na­li­sie­rung beein­flusst wer­den. Sol­che Situa­tio­nen unter­gra­ben oder ver­nei­nen aber nicht unbe­dingt die Zustimmung/den Kon­sens einer Per­son. Nega­ti­ve Umstän­de machen die Fähig­keit eines Indi­vi­du­ums, Ent­schei­dun­gen über sein eige­nes Leben zu tref­fen, nicht zunich­te. Aus­nah­me: es han­delt sich um beson­de­re Umstän­de, die einer Nöti­gung gleich­kom­men, zum Bei­spiel wenn ein Indi­vi­du­um Bedro­hun­gen, Gewalt oder Auto­ri­täts­miss­brauch aus­ge­setzt ist. Amnes­ty for­dert Staa­ten auf, sich mit den Bedin­gun­gen für Aus­beu­tung zu befas­sen, indem sie die Wahl­mög­lich­kei­ten der Sex­ar­bei­ten­den und die Kon­trol­le über ihre eige­nen Umstän­de ver­bes­sern.
War­um Amnes­ty die Pro­sti­tu­ti­on ent­kri­mi­na­li­sie­ren will https://www.amnesty.ch/de/themen/frauenrechte/dok/2015/warum-amnesty-die-prostitution-entkriminalisieren-will Posi­ti­on von Amnes­ty Inter­na­tio­nal bezüg­lich der Ver­pflich­tung von Staa­ten, die Men­schen­rech­te von Sexarbeiter_innen zu ach­ten, zu schüt­zen und zu gewähr­leis­ten https://www.amnesty.de/sites/default/files/downloads/Amnesty-Position-zum-Schutz-der-Menschenrechte-von-Sexarbeiterinnen-und-Sexarbeitern-Mai2016.pdf The Real Impact of the Swe­dish Model on Sex Workers (Glo­bal Net­work of Sex Work Pro­jects, 2015) → https://www.nswp.org/sites/nswp.org/files/Swedish%20Model%20Advocacy%20Toolkit%20Community%20Guide%2C%20NSWP%20-%20November%202015.pdf Posi­ti­on von Amnes­ty Inter­na­tio­nal bezüg­lich der Ver­pflich­tung von Staa­ten, die Men­schen­rech­te von Sexarbeiter_innen zu ach­ten, zu schüt­zen und zu gewähr­leis­ten → https://www.amnesty.de/sites/default/files/downloads/Amnesty-Position-zum-Schutz-der-Menschenrechte-von-Sexarbeiterinnen-und-Sexarbeitern-Mai2016.pdf

Bestehende Gesetze

Unter Stra­fe ste­hen bereits: §232a StGB — Zwangsprostitution/Menschenhandel z. Zweck d. sexu­ell. Aus­beu­tung §96 Auf­ent­haltG — Schleu­sung §181a StGB – Zuhäl­te­rei §177 StGB — Sexu­el­ler Über­griff; sexu­el­le Nöti­gung; Ver­ge­wal­ti­gung §180a StGB — Aus­beu­tung von Pro­sti­tu­ier­ten §323a StGB — Unter­las­se­ne Hil­fe­leis­tung Falsch ist die pau­scha­le Annah­me, Sex­ar­bei­ten­de dürf­ten kei­ne Kund*innen ableh­nen. Dies mag in Ein­zel­fäl­len vor­kom­men. Fakt ist jedoch, dass eine pro­fes­sio­nel­le Dienstleister*in mit einer sehr gro­ßen Band­brei­te an Kund*innen zurecht kommt. Dies ist ver­gleich­bar mit ande­ren Dienst­leis­tungs­be­ru­fen. Wie in jedem Dienst­leis­tungs­be­ruf gibt es Kund*innen, die als ange­nehm emp­fun­den wer­den und sol­che, die als weni­ger ange­nehm emp­fun­den wer­den.

Zwang und Ausbeutung gilt es zu beseitigen

Das Organisationsbüro Strafverteidigungen schreibt hierzu:

„Nicht die Aus­beu­tung von Sex­ar­bei­te­rin­nen, die zu sexu­el­len Hand­lun­gen gezwun­gen wer­den, wird erfasst; die­se ist ja ohne­hin längst straf­bar. (…) So wird die vor­der­hand so nahe­lie­gen­de Frei­er­be­stra­fung vor allem als sym­bo­li­sches Straf­recht Wir­kung ent­fal­ten. Ohne tat­säch­lich Sex­ar­bei­te­rin­nen vor Zwang und Aus­beu­tung zu schüt­zen, wird der gesam­te Bereich bezahl­ter sexu­el­ler Dienst­leis­tun­gen zurück­ge­drängt in die Sphä­re des Ille­ga­len.“ „In der Ille­ga­li­tät und in der Grau­zo­ne zwi­schen Erlaub­tem und Ver­bo­te­nem sind die Arbeits­be­din­gun­gen von Sex­ar­bei­te­rin­nen am schlech­tes­ten. Wo immer sie gezwun­gen sind, ihre Dienst­leis­tun­gen im Ver­bor­ge­nen zu erbrin­gen, steigt das gesund­heit­li­che Risi­ko und die Gefahr, Opfer von Gewalt­ta­ten zu wer­den. Dies ist — auch ange­sichts der vor­han­de­nen Zah­len zum Sex­ar­beits­markt — nicht zu recht­fer­ti­gen.“
Mit­tei­lung des Orga­ni­sa­ti­ons­bü­ros der Straf­ver­tei­di­ger­ver­ei­ni­gun­gen zur ange­kün­dig­ten Reform des Pro­sti­tu­ti­ons­rechts durch die Gro­ße Koali­ti­on (PM Orga­ni­sa­ti­ons­bü­ro Straf­ver­tei­di­gun­gen, 2013) https://www.strafverteidigertag.de/Material/Pressemitteilungen/prostitution_dez2013.htm

Arbeitsmigration

Vor allem bei migran­ti­schen Sex­ar­bei­ten­den, die immer­hin einen Groß­teil der in der Sex­ar­beit täti­gen Men­schen bil­den, kommt eini­ges zusam­men: Ras­sis­mus und Frem­den­feind­lich­keit, Pre­ka­ri­tät auf­grund ihres Migra­ti­ons­sta­tus, man­geln­der Zugang zu Gesund­heits- und ande­ren Diens­ten, Anfäl­lig­keit für Aus­beu­tung und Gewalt sowie für das Risi­ko von Inhaf­tie­run­gen und Abschie­bun­gen. Aus dem von TAMPEP 1) ver­fass­ten Posi­ti­ons­pa­pier  mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur För­de­rung der Rech­te von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen und zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels:
  • Opfer von Men­schen­han­del soll­ten nicht als Zeug*innen aus­ge­beu­tet wer­den.
  • Regie­run­gen soll­ten die Bekämp­fung der Armut von Frau­en, die För­de­rung der Bil­dung von Mäd­chen und den Schutz von Frau­en­rech­ten im Rah­men einer glo­ba­len Stra­te­gie zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels ein­bet­ten.
  • Sex­ar­beit und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on soll­ten als zwei von­ein­an­der getrenn­te Phä­no­me­ne betrach­tet wer­den. Geset­ze zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels dür­fen nicht dazu ver­wen­det wer­den, Sex­ar­bei­ten­de – ins­be­son­de­re aus­län­di­sche – anzu­grei­fen und ihre Rech­te zu beschrän­ken.
  • Die Rea­li­tät von (Arbeits-)Migration ist anzu­er­ken­nen, auch wenn es sich um Sex­ar­beit han­delt. Geset­ze und Stra­te­gien, die Migra­ti­on und Sex­ar­beit kri­mi­na­li­sie­ren, soll­ten auf­ge­ho­ben wer­den. Um die Unab­hän­gig­keit von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen zu erhö­hen und deren Aus­beu­tung zu ver­hin­dern, soll­te die Mög­lich­keit gebo­ten wer­den, Auf­ent­halts­er­laub­nis sowie Arbeits­er­laub­nis zu erlan­gen.
  • Eine kla­re Tren­nung zwi­schen der Durch­set­zung der Ein­wan­de­rungs­po­li­tik und der Bereit­stel­lung von wesent­li­chen Ver­sor­gungs­leis­tun­gen soll­te vor­ge­nom­men wer­den. Solan­ge Ein­wan­de­rungs­re­geln mehr Gewicht haben als Grund­rech­te, sind Arbeitsmigrant*innen ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus von grund­le­gen­den Leis­tun­gen, der Mel­dung von Straf­ta­ten und von Rechts­bei­stand abge­schnit­ten.
  • Restrik­ti­ve Ein­wan­de­rungs­ge­set­ze und Anti-Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­ze soll­ten als wesent­li­che Fak­to­ren in der För­de­rung von Men­schen­han­del und damit zusam­men­hän­gen­den Miss­brauch erkannt wer­den.

1) Posi­ti­ons­pa­pier von TAMPEP mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur För­de­rung der Rech­te von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen und zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels (Prä­sen­ta­ti­on fand vor der UN-Frau­en­kon­ven­ti­on (CEDAW) im Rah­men einer von den Ver­ein­ten Natio­nen für Men­schen­rech­te orga­ni­sier­ten Dis­kus­si­on statt, 2019) https://tampep.eu/wp-content/uploads/2019/02/TAMPEP-Position-paper-CEDAW-2019.pdf

Umstiegsunterstützung

Das „nor­di­sche Modell“ hebt die beglei­ten­den Maß­nah­men in Form von „Aus­stiegs­hil­fen“ stark her­vor. Auch unser Ver­band hält Maß­nah­men in dem Bereich für sehr wich­tig. Auf­grund der hohen Stig­ma­ti­sie­rung und der beson­de­ren Bedin­gun­gen in der Sex­ar­beit, ist ein Wech­sel in ande­re Berufs­tä­tig­kei­ten sehr erschwert. Wir wei­sen jedoch dar­auf hin, dass es einer­seits einen gro­ßen Anteil an Sex­ar­bei­ten­den gibt, die die­se Tätig­keit nicht als Belas­tung emp­fin­den, und dass es ande­rer­seits auch Sex­ar­bei­ten­de gibt, die ohne Pro­ble­me in ande­re Beru­fe wech­seln. Bei den Umstiegs­pro­jek­ten, bezie­hen wir uns auf das sehr umfang­rei­che, mehr­jäh­ri­ge Bun­des­mo­dell­pro­jekt des BMFSFJ 1), wel­ches laut Aus­sa­gen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums in 2021 wie­der auf­ge­nom­men wer­den soll. Hier­bei wur­den drei Stand­or­te in Deutsch­land aus­ge­wählt, die in Grö­ße und Pro­sti­tu­ti­ons­land­schaft sehr unter­schied­lich sind und somit als reprä­sen­ta­tiv für Rest­deutsch­land gel­ten kön­nen. Nach­ge­wie­sen wur­de, dass eine Been­di­gung der Sex­ar­beit oft gar nicht gewünscht wird. In den Fäl­len, in denen eine beruf­li­che Ver­än­de­rung ange­strebt wur­de, gestal­te­te sich dies zum Teil schwie­rig aber nicht unmög­lich. Die Pro­ble­me, Chan­cen und Mög­lich­kei­ten wer­den im Abschluss­be­richt sehr anschau­lich dar­ge­stellt. Bereits zu Zei­ten des Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­zes war bekannt: „Für die Ein­schät­zung des Ent­schlus­ses, in der Pro­sti­tu­ti­on zu arbei­ten, sind der Hand­lungs- und Ent­schei­dungs­spiel­raum, über den Sex­ar­bei­te­rin­nen und Sex­ar­bei­ter ver­fü­gen, um Arbeits­be­din­gun­gen und Arbeits­ver­hält­nis­se selbst zu bestim­men, aus­schlag­ge­bend: Wäh­rend für Sex­ar­bei­te­rin­nen und Sex­ar­bei­ter, denen meh­re­re Optio­nen des Geld­erwerbs bezie­hungs­wei­se der Berufs­tä­tig­keit offen ste­hen, anzu­neh­men ist, dass sie in der Lage sind, selbst­be­wusst für ihre Rech­te ein­zu­tre­ten, sind die­se Mög­lich­kei­ten für ande­re ein­ge­schränkt. Wer drin­gend auf den Ver­dienst ange­wie­sen ist und kei­ne ande­re Erwerbs­quel­le fin­det oder nut­zen kann, kann wenig wäh­le­risch sein.“1) Unser Ver­band unter­stützt Umstiegs­hil­fen für Sexarbeiter*innen, die einen Job­wech­sel wün­schen. Wir hal­ten eine Wei­ter­füh­rung der drei oben genann­ten Pro­jek­te und die Aus­wei­tung auf wei­te­re Stand­or­te für sehr wich­tig. Die Umset­zung der Exit-Pro­gram­me für den Aus­stieg von Sex­wor­kern in Län­dern, in denen ein Sexkauf­ver­bot gilt, sehen wir kri­tisch. In Schwe­den dür­fen Sex­ar­bei­ten­de bei­spiels­wei­se nur dann an den Aus­tritts­pro­gram­men teil­neh­men, wenn sie sofort mit der Sex­ar­beit auf­hö­ren. Dies ist aber oft aus finan­zi­el­len Grün­den nicht mög­lich. In Frank­reich wur­den die­se EXIT-Pro­gram­me nur sehr begrenzt von Sex­ar­bei­ten­den in Anspruch genom­men. Die Zah­len spre­chen von weni­gen 100 teil­neh­men­den Sex­ar­bei­ten­den.
1) Unter­stüt­zung des Aus­stiegs aus der Pro­sti­tu­ti­on (Bun­des­mo­dell­pro­jekt des BMFSFJ, 2015) https://www.bmfsfj.de/blob/95446/b1f0b6af91ed2ddf0545d1cf0e68bd5e/unterstuetzung-des-ausstiegs-aus-der-prostitution-langfassung-data.pdf Zehn Jah­re Pro­sti­tu­ti­ons­ge­setz und die Kon­tro­ver­se um die Aus­wir­kun­gen (Arti­kel; Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung, 2013) → https://www.bpb.de/apuz/155364/zehn-jahre-prostitutionsgesetz-und-die-kontroverse-um-die-auswirkungen?p=all

Unsere Lösungsansätze

  Pro­st­SchG
  • Die Zeit bis zu einer umfas­sen­den Eva­lu­ie­rung des Pro­st­SchG soll­te genutzt wer­den, um so bald wie mög­lich eine Sex­ar­bei­ten­de inklu­die­ren­de Expert*innen-Gruppe zusam­men­zu­stel­len, die an ziel­füh­ren­den Alter­na­ti­ven zum Pro­st­SchG arbei­tet.
Bera­tungs­stel­len
  • Ver­mehr­te finan­zi­el­le Unter­stüt­zung von anony­men und nied­rig­schwel­li­gen Bera­tungs­stel­len. Kon­kret soll­te in OWL die Bera­tungs­stel­le Tamar (Soest) und Theodo­ra (Her­ford) aus Lan­des­mit­teln getra­gen wer­den.
Medi­zi­ni­sche Versorgung/Krankenversicherung
  • kos­ten­lo­se Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen (ins­be­son­de­re für Sex­ar­bei­ten­de ohne Kran­ken­ver­si­che­rung) in den Gesund­heits­äm­tern, sowie eine Sen­si­bi­li­sie­rung für die beson­de­ren Anfor­de­run­gen von Sex­ar­bei­ten­den – hier gibt es gro­ße regio­na­le Unter­schie­de in NRW
  • Zugang zur Künst­ler-Sozi­al-Kas­se
Empowernment/Entstigmatisierung
  • Auf­bau eines nied­rig­schwel­li­gen Aus­bil­dungs- und Fort­bil­dungs­sys­tem für Sex­ar­bei­ten­de — berufs­be­glei­tend und frei­wil­lig
  • Stär­kung von Sex­work-Orga­ni­sa­tio­nen, die auf Peer-to-Peer-Basis hel­fen kön­nen
  • Auf­nah­me von Sex­ar­beit ins All­ge­mei­ne Gleich­be­hand­lungs-Gesetz
Arbeits­mi­gra­ti­on
  • Ach­tung und Schutz der Men­schen­rech­te von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen — es ist an der Zeit anzu­er­ken­nen, dass Migrant*innen ein inte­gra­ler Bestand­teil des Arbeits­mark­tes sind. Auf­grund von Sprach­bar­rie­ren, dem Man­gel an Fach­kennt­nis­sen oder feh­len­der Arbeits­er­laub­nis ist Sex­ar­beit für vie­le von ihnen eine prag­ma­ti­sche Lösung, um für ihren Lebens­un­ter­halt und den ihrer Fami­li­en auf­zu­kom­men.
  • Mög­lich­keit eines Arbeits­vi­sums für migran­ti­sche Sex­ar­bei­ten­de
  • Blei­be­recht für Opfer von Men­schen­han­del

Down­load als pdf: Stel­lung­nah­me des BesD zum Antrag “Nein! Zum Sexkauf­ver­bot des Nor­di­schen Modells” in NRW Kon­takt: NRW: Nico­le Schul­ze  Mail: Tel: 0157–83518081  Poli­tik: Johan­na Weber Mail: Tel.: 0151 – 1751 9771