Berufsverband-Sexarbeit.de

Berufsverband-Sexarbeit.de

Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

2. Juni: Hurentag

Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

Mehr erfahren

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

Mehr erfahren

Aktionswoche 2026

Aktionswoche 2026

2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

Mehr erfahren

Neue Studie zeigt schädliche Auswirkungen des Sexkaufverbotes in Schweden und Norwegen

Neue Studie zeigt schädliche Auswirkungen des Sexkaufverbotes in Schweden und Norwegen

Screenshot des Studientitels "Criminalising the Sex Buyer"
Die Abhand­lung „Kri­mi­na­li­sie­rung von Sexkau­fen­den“ von Dr. Nii­na Vuo­la­jär­vi zeigt die Ergeb­nis­se ihrer eth­no­gra­phi­schen Stu­die zum Sexkauf­ver­bot in drei nor­di­schen Län­dern auf. Dazu befrag­te sie 129 Sex­ar­bei­ten­de sowie 81 wei­te­re Per­so­nen, die bei der Poli­zei, als Sozi­al­ar­bei­ten­de oder poli­ti­sche Entscheidungsträger*in tätig sind.  Seit 1991 kri­mi­na­li­siert Schwe­den Kund*innen von Sex­ar­bei­ten­den, mit dem offi­zi­el­len Ziel, betrof­fe­ne von Men­schen­han­del zum Zwe­cke sexu­el­ler Aus­beu­tung zu schüt­zen. Nor­we­gen hat seit 2009 glei­che Geset­ze. Finn­land  geht einen ande­ren Weg, und es gel­ten dort ähn­li­che Regel­tun­gen wie in Deutsch­land. Der Sexkauf nur dann straf­bar, wenn die sex­ar­bei­ten­de Per­son mit Zuhälter*innen arbei­tet oder von Men­schen­han­del betrof­fen ist.

1. Mehrheit der Sexarbeitenden nicht von Menschenhandel oder Zwang betroffen

Die Stu­die zeigt, dass die Mehr­heit der Men­schen, die in Schwe­den, Finn­land und Nor­we­gen der Sex­ar­beit nach­ge­hen, nicht gehan­delt oder gezwun­gen wor­den. 94 Pro­zent gaben wirt­schaft­li­che Grün­de als Haupt­mo­tiv für den Ver­kauf von Sex an – unab­hän­gig davon, wie sie das Sex­ge­wer­be inter­pre­tie­ren oder emp­fin­den. So stellt der Ver­kauf von Sex eine Mög­lich­keit da, das eige­ne Leben oder das der Fami­lie zu ver­bes­sern und wird oft auch nur als ver­über­ge­hen­de Tätig­keit ange­se­hen. 

2. Sexarbeitende werden de facto kriminalisiert und Gefahren ausgesetzt

Offi­zi­ell ist der Ver­kauf von Sex im Rah­men des nor­di­schen Modells erlaubt, doch wird er durch die Durch­set­zung der Einwanderungs‑, Dritt­staa­ten- und Steu­er­po­li­tik de fac­to kri­mi­na­li­siert. So ist der Ver­kauf von Sex ein Grund, Migrant*innen ohne dau­er­haf­te Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung abzu­schie­ben oder ihnen die Ein­rei­se zu ver­wei­gern.

3. Das nordische Modell schützt die Menschen in der Sexbranche nicht

Die Befrag­ten leh­nen Sexkauf­ver­bot vor allem des­halb ab, weil Sex­ar­beit dadurch in den Bereich der Ille­ga­li­tät gedrängt wird, was den dar­in arbei­ten­den Per­so­nen den Zugang zu sozia­lem und recht­li­chem Schutz ver­wehrt und ihre Arbeit gefähr­li­cher macht. Der feh­len­de Schutz zeigt sich auf ver­schie­de­ne Art: 
  1. Das Sexkauf­ver­bot schwächt die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Sex­ar­bei­ten­den gegen­über ihren Kund*innen: Sie sehen sich gezwun­gen, ihre Sicher­heits­vor­keh­run­gen zu lockern, weil die gerin­ge Nach­fra­ge sie zwingt, auch Kund*innen anzu­neh­men, die sie ansons­ten abge­lehnt hät­ten. Dies setzt Sex­ar­bei­ten­de mehr Risi­ken für Gewalt aus und macht es not­wen­dig, an unbe­kann­ten Orten zu arbei­ten.
  2. Feh­len­de Hilfs­an­ge­bo­te: Nach Ein­füh­rung kon­zen­trier­te sich das „Modell“ weit­ge­hend auf die Poli­zei­ar­beit und stell­ten kaum finan­zi­el­le Mit­tel bereit, um nied­rig­schwel­li­ger STI-Tests, Gesund­heits- oder Rechts­diens­te aus­zu­bau­en oder effek­ti­ve Unter­stüt­zung für Sex­ar­bei­ten­de zum Umstieg in ande­re Tätig­kei­ten.
  3. Ver­stärk­te Stig­ma­ti­sie­rung: Die weit ver­brei­te­te Auf­fas­sung, dass kom­mer­zi­el­lem Sex eine Form von Gewalt ist, ver­stärkt die Erfah­run­gen von Stig­ma­ti­sie­rung, Mar­gi­na­li­sie­rung und Dis­kri­mi­nie­rung. Auch wenn das Gesetz und der Dis­kurs über Sex­ar­beit als Gewalt eine neue stig­ma­ti­sier­te Grup­pe – die Sexkau­fen­den – geschaf­fen haben, wur­de die Stig­ma­ti­sie­rung von Men­schen in der Sex­ar­beit nicht auf­ge­ho­ben, son­dern eher noch ver­stärkt.
  4. Wirt­schaft­li­che Mar­gi­na­li­sie­rung: Ein­künf­te aus kom­mer­zi­el­lem Sex sind steu­er­pflich­tig. Doch machen es feh­len­de Richt­li­ni­en der Steu­er­be­hör­den schwer, die­se Steu­ern rich­tig abzu­füh­ren. Die Befrag­ten berich­te­ten, dass sie von Steuerbeamt*innen über­prüft und anschlie­ßend unver­hält­nis­mä­ßig hoch besteu­ert wur­den. Zudem ist es auf­grund der weit gefass­ten Defi­ni­ti­on von Zuhäl­te­rei oft unmög­lich für Sex­ar­bei­ten­de, Bank­kon­ten zu eröff­nen oder eine Steu­er­be­ra­tung zu fin­den.
  5. Vor­schrif­ten für Drit­te ver­stär­ken Zuhäl­te­rei und Aus­beu­tung: Hotels oder Vermieter*innen neh­men von Sex­ar­bei­ten­den höhe­re Prei­se, erpres­sen sie oder lehen sie ganz ab. Das hat zu einer kata­stro­pha­len Wohn­si­tua­ti­on für Sex­ar­bei­ten­den und ins­be­son­de­re für Migrant*innen geführt.  
  6. Vor­schrif­ten für Drit­te ver­hin­dern Schutz­maß­nah­men: Sex­ar­bei­ten­de dür­fen nicht gemein­sam in einer Woh­nung arbei­ten, was sowohl finan­zi­ell als auch aus Sicher­heits­grün­den sinn­voll wäre.

4. Migrant*innen werden unverhältnismäßig stark geschädigt

Die poli­zei­li­che Über­wa­chung von Sex­ar­beit im Rah­men die­ser Stu­die kon­zen­triert sich auf Migrant*innen, ins­be­son­de­re auf Peo­p­le of Color. Die­se wer­den nach­weis­lich ver­mehrt kon­trol­liert und abge­scho­ben.  Schwe­di­sche Behör­den betrach­ten die Abschie­bung von sex­ar­bei­ten­den Mirgrat*innen als kon­kre­te Maß­nah­me, irre­gu­lä­re Migra­ti­on ein­zu­däm­men. Dies unab­hän­gig davon on die­se von Men­schen­han­del betrof­fen sind.

Verdecktes Hauptziel: Abschaffung von kommerziellem Sex

Die Stu­die kommt zu dem Ergeb­nis, dass Sex­ar­bei­ten­de und ihre Bedürf­nis­se bei der Poli­tik­ge­stal­tung nicht im Mit­tel­punkt ste­hen. Statt­des­sen erweist sich das Sexkauf­ver­bot als ein kom­ple­xer und kon­text­spe­zi­fi­scher Regu­lie­rungs­ap­pa­rat, der dar­auf abzielt, den kom­mer­zi­el­len Sex­markt zu stö­ren und abzu­schaf­fen.

Empfehlungen

Ange­sichts die­ser Erkennt­nis­se macht die Autorin der Stu­die fol­gen­de Emp­feh­lun­gen:  
  1. Die Abschaf­fung straf­recht­li­cher Sank­tio­nen im Zusam­men­hang mit ein­ver­nehm­li­chem kom­mer­zi­el­lem Sex: Eine sol­che Maß­nah­me wür­de dazu bei­tra­gen, die Sicher­heit der Men­schen im Sex­ge­wer­be in den Vor­der­grund zu stel­len und ihre Rech­te zu schüt­zen.
  2. Reform der Ein­wan­de­rungs­po­li­tik: Sex­ar­beit soll­te kein Grund für Aus­wei­sung und Ein­rei­se­ver­wei­ge­rung sein. Betrof­fe­ne von Men­schen­han­del soll­ten bedin­gungs­los geschützt und lega­le Wege der Migra­ti­on und des Zugangs zu for­mel­len Arbeits­märk­ten für Migrant*innen geschaf­fen wer­den, um die Aus­beu­tung zu ver­rin­gern und den Zugang zu ande­ren Arbeits­for­men zu ermög­li­chen.
  3. Betei­li­gung von Sex­ar­bei­ten­den in der Poli­tik­ge­stal­tung: Dadurch wür­den die ent­ste­hen­den Gesetz­te und Dienst­leis­tun­gen die tat­säch­li­chen Bedürf­nis­se und Erfah­run­gen die­ser Men­schen berück­sich­ti­gen und effek­ti­ver und rele­van­ter wer­den.
  4. Aner­ken­nung von Sex­ar­beit als wirt­schaft­li­che Tätig­keit: Durch die­se Aner­ken­nung kön­nen Men­schen, die Sex ver­kau­fen, ihr Leben bes­ser und lang­fris­ti­ger orga­ni­sie­ren und dabei straf­frei blei­ben.
Zusam­men­fas­send legt die Stu­die nahe, dass eine Über­ar­bei­tung der gegen­wär­ti­gen Geset­ze erfor­der­lich ist, um die Rech­te und Sicher­heit aller Men­schen in der Sex­bran­che bes­ser zu schüt­zen und zu för­dern.  

Über die Verfasserin

Dr. Nii­na Vuo­la­jär­vi ist Assis­tenz­pro­fes­so­rin für inter­na­tio­na­le Migra­ti­on am Euro­päi­schen Insti­tut der Lon­don School of Eco­no­mics and Poli­ti­cal Sci­ence. Ihre inter­dis­zi­pli­nä­re For­schung ist in den Berei­chen Migra­ti­on, femi­nis­ti­sche und sozio-recht­li­che Stu­di­en ange­sie­delt. Nii­na Vuo­la­jär­vi pro­mo­vier­te 2021 an der Rut­gers Uni­ver­si­ty in Sozio­lo­gie.   Quel­le: Dr Nii­na Vuo­la­jär­vi: “Cri­mi­na­li­sing the Sex Buy­er: expe­ri­en­ces from the Nor­dic regi­on”, Lon­don School of Eco­no­mics 2022. Deut­sche Über­set­zung in Erstel­lung.   Mehr lesen:Report von Amnes­ty Irland (2022) zu den Aus­wir­kun­gen des nor­di­schen Modells auf Men­schen in der Sex­ar­beit (Zusam­men­fas­sung) → Stu­di­en in Frank­reich wei­sen nach: Nor­di­sches Modell geschei­tert (Zusam­men­fas­sung) → Posi­tio­nie­rung von Amnes­ty Inter­na­tio­nal zu Sex­ar­beit (2016) → Stu­die aus den USA zu den Aus­wir­kung des nor­di­schen Modells auf Men­schen in der Sex­ar­beit (Zusam­men­fas­sung) → Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma “nor­di­sches Modell”