@Björn Bielesch

BesD unterstützt Verfassungsklage gegen das “Prostituiertenschutzgesetz”

Das neue Gesetz, auch “Prostituierten-Schutz-Gesetz” genannt, wird uns in einigen Grundrechten beschneiden. Darum unterstützt auch der BesD Doña Carmen bei der Verfassungsklage. Zunächst wird es eine Beschwerde beim Verfassungsgericht geben, und diese gilt es zusammen mit dem Anwalt Meinhard Starostik vorzubereiten.

Darum suchen wir weitere Kolleginnen und Kollegen, die sich mit ihrer Geschichte beteiligen oder gerne eine Spende leisten wollen.

Wir werden es wahrscheinlich nicht schaffen, das gesamte Gesetz zu kippen, aber wir können für folgende Rechte kämpfen, die uns zustehen:

 

  • Art. 12 Grundgesetz „Freiheit der Berufswahl”
  • Art. 13 Grundgesetz „Unverletzlichkeit der Wohnung“
  • Art.   2 Grundgesetz „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“
  • Art.   3 Grundgesetz „Gleichheit vor dem Gesetz“

 

Ich möchte mitmachen, was kostet mich das und muss ich mich dafür outen?

Für dich als Mitkläger entstehen keine Kosten, diese werden von Spenden finanziert, und du wirst dich nur einmal gegenüber dem Gericht mit deinem Realnamen ausweisen. Im weiteren Verfahren werden deine Daten sehr sensibel behandelt (Schweigepflicht bei allen Beteiligten) und tauchen weder im Urteil noch in irgendwelchen anderen Akten auf.

 

Was kann ich tun?

Da Herr Starostik unsere Beschwerde schriftlich einreichen wird, ist es hilfreich, wenn du dich mit einem Brief, einem Aufsatz oder einer Abhandlung beteiligst, wie dich das Gesetz in deinen oben beschriebenen Rechten einschränkt, und welche negativen Konsequenzen sich daraus für dich ergeben könnten. Das Verfassungsgericht besteht aus 8 Männern und Frauen, die sich in das Thema Sexarbeit einarbeiten. Helfen wir ihnen dabei, unsere Welt zu verstehen und welchen Schaden das Gesetz uns zufügen kann, wenn es nicht geändert wird.

 

  • Stellen dich die Bestimmungen vor das Problem weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, da deine Kosten bei Reisen sich erhöhen um z.B. eine zusätzliche Übernachtungsmöglichkeit zu haben oder fürchtest du die Investitionen um deinem kleines Studio oder Bordell weiter betreiben zu können?

 

  • Fürchtest du, dass grundlose Kontrollen in deiner Privatwohnung zu einem ungewollten Outing führen und Arbeitgeber, Familienmitglieder oder Nachbarn sich von dir abwenden?

 

  • Du kommst aus dem Ausland um in Deutschland zu arbeiten, und in deinem Heimatland ist Sexarbeit ein Verbrechen, das mit Gefängnis bestraft wird?

 

Schreibe für deine Grundrechte und erzähle von deinen Befürchtungen, deiner Einstellung oder Gedanken zu dem Gesetz und sende ihn an

kanzlei@starostik.de

oder

Kanzlei Starostik Berlin

Wittestr. 30 E

13509 Berlin