Position zur Sexarbeit der Deutschen STI Gesellschaft

Die Deutsche STI-Gesellschaft – Gesellschaft zur Förderung der Sexuellen Gesundheit ist eine
offene, medizinische Fachgesellschaft, die sich mit der Behandlung, Diagnostik, Prävention und Aufklärung sexuell übertragbarer Infektionen und Erkrankungen (STI/STD) auseinandersetzt

Warum ein Statement der DSTIG zur gesetzlichen Regelung der Prostitution?

Auch wenn in der letzten Legislaturperiode des Bundestages das „Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten“, nicht mehr verabschiedet wurde, geht die politische und gesellschaftliche Diskussion zum Thema Prostitution weiter. Neue Gesetzesvorhaben, z.B. zur Regelung des Betriebes von Prostitutions-stätten, sind zu erwarten.

Die DSTIG ist eine Fachgesellschaft, in der sich Fachleute aller relevanten Disziplinen der Praxis, Forschung und Wissenschaft der Förderung der sexuellen Gesundheit widmen.
Die vielfältige interdisziplinäre Expertise der DSTIG bringt gesundheitspolitische Aspekte in die Debatte ein und kann dazu beitragen, diese zu versachlichen.

Position

Anlässlich ihres Fachtages zur sexuellen Gesundheit am 8. und 9. November 2013 in Köln erklärt die Deutsche STI-Gesellschaft (DSTIG):
Um die sexuelle Gesundheit zu fördern, brauchen Menschen in der Sexarbeit in Deutschland
– rechtliche Sicherheit sowie
– gesellschaftliche Akzeptanz.
Aus Sicht der DSTIG mangelt es bislang an der praktischen Umsetzung der für Sexarbeit
relevanten Gesetze: des Infektionsschutzgesetzes und des Prostitutionsgesetzes.
Beide Gesetze bieten die Voraussetzungen für ganzheitliche und sowohl infektions-epidemiologisch als auch strafrechtlich zeitgemäße
Angebote, die die sexuelle Gesundheit im Zusammenhang mit Sexarbeit fördern. Ihre Umsetzung muss dem heutigen Stand der fachlichen Erkenntnisse folgen. Sie darf nicht alle in den lokalen politischen Schwerpunkten oder den finanziellen Möglichkeiten einzelner Kommunen überlassen bleiben.
Strafbarkeit von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Vergewaltigung gilt in der Sexarbeit ebenso wie in jedem anderen gesellschaftlichen Zusammenhang. Hier bedarf es keiner weiteren gesetzlichen Regelung für die Sexarbeit.

Die DSTIG betont:

Um die notwendige gesellschaftliche Akzeptanz sowie die soziale Gleichstellung von Sexarbeiter_innen zu erreichen, sind auch im gesundheitlichen Bereich spezifische Angeboteerforderlich.
Von zentraler Bedeutung ist der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung für alle Akteur_innen in der Sexarbeit (Anbietende und Nachfragende). Dieser muss anonym und ggf. unabhängig vom Versicherungsschutz möglich sei
n, d.h. bei Bedarf auch steuerfinanziert. Für einige Bereiche der Sexarbeit
muss dieser Zugang durch kontinuierliche aufsuchende Arbeit unterstützt werden.

Pflichtuntersuchungen
– dienen weder der Gesundheit des Individuums noch der Gesellschaft
– beeinträchtigen die Förderung der sexuellen Gesundheit
– sind grundgesetzwidrig und verletzen die Würde der Menschen
– erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung
verhindern weder Menschenhandel noch sexuelle Ausbeutung.

Die DSTIG weist darauf hin, dass die Erfahrungen mit dem Thema HIV den Weg für die Förderung sexueller Gesundheit auch in der Sexarbeit weisen.

Akzeptanz und Fachlichkeit

Sexarbeiter_innen benötigen Angebote zur Gesundheitsförderung, in denen Akzeptanz mit Fachlichkeit verbunden ist. Neben der medizinischen und der beraterischen Kompetenz muss spezifisches Know-how insbesondere zur Epidemiologie von STI und zu den vielfältigen Formen von Sexualität vorhanden sein. Um wirksam werden zu können, müssen Angebote außerdem die hohe Mobilität und die begrenzten Ressourcen vieler Sexarbeiter_innen berücksichtigen (z. B. durch Sprach- und Integrationsmittler_innen sowie durch kostenlose
Angebote für nicht-versicherte Bedürftige).

Kooperation von ÖGD und NGOs

Public Health erwächst aus qualifizierten Strukturen. Strategien gegen STI und zur Förderung der sexuellen Gesundheit sind umso erfolgreicher, je enger sie in Kooperation von
staatlichen Stellen mit den betroffenen oder bedrohten Menschen entwickelt werden. Die Ausstattung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (Ö
GD) mit allen nötigen Ressourcen (finanziell, strukturell, personell) ist daher eben so erforderlich wie die Anerkennung der zivilgesellschaftlichen Organisationen (Nichtregierungsorganisationen – NGO), wie Fachberatungsstellen für Prostituierte in unterschiedlicher Trägerschaft und andere.

(Überarbeitung von Elfriede Steffan, Berlin, 28.10. 2013 nach Auswertung aller Rückmeldungen zum ersten Entwurf aus der DSTIG)