Adressen Beratungsstellen: Beratung, Unterstützung und Hilfe vor Ort


Online Wissensdatenbank: BIG SISTER

Es gibt viel, was in der Sexarbeit tätige Menschen wissen sollten, vieles was dabei helfen kann, sich in der Sexarbeit zu orientieren. Auf der kostenlosen Wissensplattform BigSister können Anfänger*innen und Profis anonym um Hilfe und Unterstützung anfragen. Gründerin Susanne Bleier-Wilp war selbst viele Jahre Sexarbeiterin und setzt sich seit über zwanzig Jahren international für die Rechte und die Sicherheit von Sexarbeitenden ein.

There are loads of knowledge and resources to help navigate sex work. On the free database BigSister professionals and beginners alike can ask for help and support anonymously. Founder Susanne Bleier-Wilp has been a sex worker herself many years and has been supporting the rights and safety of sex workers internationally for over twenty years.

Übersicht Anmeldestellen nach dem ProstSchG


Alle Anmeldestellen in BW sowie weitere nützliche Informationen für Menschen in der Sexarbeit findest Du nach Städten geordnet auf dieser Seite:
https://bleibsafe.info/de 

Sowohl die gesundheitliche Beratung als auch die Anmeldung als Sexworker sind in BW kostenfrei.

Offizielle Anmeldung überall in Bayern möglich möglich. Infowebsite Bayern.

ACHTUNG:
In einigen Städten Bayerns werden keine vorübergehenden Ausweise oder Anmeldeversuchsbescheinigungen mehr anerkannt aus anderen Bundesländern.

Die Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG wird von den Gesundheitsämtern durchgeführt.   Kosten: 35€

Die Anmeldung nach § 3 ProstSchG ist in allen größeren Städten möglich. Dafür sind in den Städten verschiedene Behörden zuständig.   Kosten: 35€ (+35€ extra für Aliasausweis)

MÜNCHEN:

ACHTUNG: Trotz Intervention des BesD werden in München keine vorübergehenden Ausweise oder Anmeldeversuchsbescheinigungen aus anderen Bundesländern mehr anerkannt. Betroffene müssen sich entweder in München anmelden oder in einem anderen Bundesland, wo dies schon möglich ist.

HIER unser BLOGbeitrag dazu.

Dolmetscherdienst: Das Beratungsgespräch findet auf Deutsch statt. Falls die Sprachkenntnisse nicht ausreichen mußt du selbst einen zertifizierten Dolmetscher mitbringen und bezahlen.

Gesundheitsberatung: Website

Referat für Gesundheit und Umwelt, Gesundheitsschutz, Infektionsschutz
Beratungsstellen STI
Zimmer 410, 4 Stock
Schwanthalerstraße 69
80335 München

Termin nötig: Tel: 089 233-66991

Montag bis Donnerstag
08:30 bis 12:30
13:30 bis 16:30
Freitag
08:30 bis 12:30

Anmeldung: Website

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 11
80337 München

Terminvereinbarung erwünscht – Tel: 089 233-44690, 089 233-44691, 089 233-44697,

Montag 7:30 – 12:00
Dienstag 8:30 bis 12:00 und 14:00 – 18:00
Mittwoch 7:30 -12:00
Donnerstag 8:30 -15:00
Freitag 7:30 -12:00

NÜRNBERG

Gesundheitsberatung: Website oder Website

Gesundheitsamt
Burgstr. 4,
Zimmer 03
90403 Nürnberg

Terminvereinbarung erwünscht – Tel: 0911/231-77995

Montag: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
(Sprachen: rumänisch, deutsch, englisch).

Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
(Sprachen: deutsch, englisch).

10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
(Sprachen: rumänisch, ungarisch).

Freitag: 10:00 -12:00 Uhr
(Sprachen: bulgarisch, deutsch, englisch)

NACH der Gesundheitsberatung vereinbaren Sie einen Termin mit der Kreisverwaltungsbehörde zur Anmeldung als Prostituierte, unter der Telefon Nummer: 0911/231-77999. Website

Die Beratungen und die Anmeldebescheinigung sind kostenlos.

Für alle, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, bietet die Beratungsstelle Olga die Möglichkeit zur Meldeadresse an. Bitte informiert euch bei OLGA, wie das funktioniert.

In Berlin wird auch akzeptiert, wenn ihr die Adresse einer Freund*in oder in das Bordell als Meldeadresse angeben wird. Auf dieser Seite findet sich ein Dokument zum Herunterladen.

Gesundheitsberatung:

Freiherr-vom-Stein-Str. 1
10825 Berlin

Es wird zur Optimierung der Verfahrensabläufe weiterhin nur o.g. Beratungen nach einer telefonischen Terminvergabe unter der Telefonnummer: 030 – 90277- 2050 geben.
Zu folgenden Zeiten können Sie Termine für die gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG telefonisch vereinbaren:

Montag: 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

Anmeldung:

Anmeldung und Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin – Rathaus Schöneberg

Probea Berlin

Freiherr-vom-Stein-Str. 1
10825 Berlin
Raum: 1001
Tel.: (030) 90277-3317

Die Beratungen und die Anmeldung sind in Brandenburg kostenlos.

Aktuell ist das Anmeldeverfahren im Bundesland Brandenburg noch nicht komplett umgesetzt. Man muss sich in dem jeweiligen Behörden durchfragen. Es gibt schon jeweils Zuständige, die sich dann auch kümmern und in der Regel auch vorübergehende Ausweise ausstellen.

Es gibt es keine zentrale Anmeldestelle, sondern alle Landkreise und kreisfreien Städte sind selbst zuständig.
Du mußt dich aber ja nicht zwingend in der Stadt anmelden, wo du wohnst und auf der Behörde vielleicht Bekannte oder Nachbarn von dir arbeiten.

POTSDAM

Gesundheitsberatung: Website

Gesundheitsamt Potsdam
Hegelallee 6 – 10,
Haus 2
14467 Potsdam

Terminvereinbarung nötig – Tel: 0331 – 2892351

Anmeldung:

Stadthaus
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Terminvereinbarung nötig – Tel: 0331 289 – 1689

Mo 08:00 – 12:00
Di 09:00 – 18:00
Mi 08:00 – 12:00
Do 09:00 – 16:00
Fr 08:00 – 12:00

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

16,00 EUR Für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung.
16,00 EUR Für die Ausstellung einer zusätzlichen Aliasbescheinigung.

Zu erreichen unter:

Gewerbeangelegenheiten/ Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Die Durchführung des Anmeldeverfahrens ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Website

Die Beratungen und die Anmeldung ist in Hamburg kostenlos.

Vorbildlich gelöst ist das Problem mit der fehlenden Wohnadresse in HH
Hier findet sich der Vordruck.

Beratungsstelle, die eine Zustelladresse anbietet: Ragazza

Gesundheitsberatung:

Große Reichenstraße 14
3. Etage
20457 Hamburg

Terminvereinbarung unter: 040-42837-4120

Offene Sprechstunde: DI: 9 – 12°° & 13 – 16°°, MI: 9 – 12°°

Spanisch: mittwochs 13–16 Uhr
Rumänisch: montags, dienstags oder mittwochs
Thai: donnerstags (2-wöchentlich)
Bulgarisch: dienstags 9–12 Uhr (2-wöchentlich), ab August jeden zweiten Dienstag im Monat von 9–12 Uhr
Beratungen in den Sprachen polnisch, ungarisch, russisch, italienisch, portugiesisch, französisch und litauisch sind nach Absprache möglich.

Anmeldung:

FA-BEA*Pro
Große Reichenstraße 1
20457 Hamburg

Terminvereinbarung erwünscht – Tel: (040) 428 11-1466 

Montag und Dienstag: 10 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag und Freitag: 10 bis 12 Uhr

Hessen ist noch nicht überall fertig mit der Umsetztung. Zuständig ist jeder Kreis selbst. Die Kommunen dürfen eigenständig die Preise für ihren „Service“ festlegen.

FRANKFURT

Gesundheits- die Anmeldeberatung werden beide vom Gesundheitsamtdurchgeführt. Zurzeit ist diese noch kostenlos. Mittlerweile können 17 Sprachen abgerufen werden. Da Frankfurt sehr ausgebucht ist, können sich Sexarbeitende den Termin schriftlich bestätigen lassen. Damit darf gearbeitet werden.
Der Ausweis muss mit der Bescheinigung des GA beim Ordnungsamt Abteilung Akute Gefahrenabwehr abgeholt werden.
Sexarbeiter*innen, die nicht in Frankfurt die GA-Beratung und somit keine Anmeldeberatung erhalten haben, werden vom Ordnungsamt beraten (keine Dolmetscher vorhanden)

Gesundheitsberatung: Website

Gesundheitsamt Frankfurt
Breite Gasse 28, 2. Stock.
60313 Frankfurt am Main
Anmeldung im Zimmer 2.07

Terminvereinbarung nötig – Tel: 069/212 433 43

Anmeldung: Website

Abholung der Ausweise im
Ordnungsamt
Waffen-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main

Tel: +49 (0)69 212 42422 (A – F), +49 (0)69 212 42416 (K – O), +49 (0)69 212 38237 (P – S)

WIESBADEN

Gesungheitsberatung: Website

Kosten: 32€

Gesundheitsamt
Zimmer 1.054
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Termin nötig: 0611 31-2816

Die Beratung findet in deutscher Sprache statt. Kostenlose Dolmetscher können hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.

Anmeldung: Website

Kosten: 50-60€

Ordnungsamt
Gebäude 10003
Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Termin nötig – Tel: 0611 31-4483

MARBURG

Gesundheitsberatung: Website

Kosten unklar

Gesundheitsamt
Schwanallee 23
35037 Marburg

Termin nötig – Tel: 06421 405-40

Anmeldung: Website

Kosten: 60 € (+20 € für Aliasausweis)

Rathaus Marburg
Fachdienst 32 – Gefahrenabwehr und Gewerbe
Frauenbergstraße 35, Zimmer 108
Ansprechpartner sind Frau Wieder und Herr Ackermann
35039 Marburg

Termin nötig – Tel: 06421 201-1431

Mittwoch 11:00 Uhr und 13:00 Uhr

MAIN-TAUNUS-KREIS

– Bad Soden
– Epstein
– Eichborn
– Florsheim
– Hattersheim
– Hofheim
– Hochheim
– Kleeheim
– Krittle
– Liederbach
– Schwalbach
– Sulzbach

Hier finden die Gesundheitsberatungen in den jeweiligen Gesundheitsämtern statt; die Anmeldung ist in den jeweiligen Ordnungsämtern möglich.

Es gibt 3 über das Bundesland verteilte Städte, wo man sich anmelden kann: Rostock, Schwerin, Neubrandenburg – Auf Wunsch können die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung in einem Termin erfolgen.

Die Terminvereinbarung für die Beratungsgespräche und das Anmeldeverfahren ist unter ProSABI@lagus.mv-regierung.de oder telefonisch zu folgenden Sprechzeiten unter 0381 33159-131 möglich:

Montag 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 10:00 – 12:00 Uhr

Auf Ihren Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung inklusive persönlicher Beratung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden.

Website

In Niedersachsen sind die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig für die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung. Website

PDF-Liste aller Adressen für die Gesundheitsberatung in Niedersachsen

PDF-Liste mit aller Adressen für die Anmeldung in Niedersachsen

Die Gebühren für die einzelnen „Services“ sind unterschiedlich hoch.

REGION HANNOVER

Die Region Hannover als zuständiges Gesundheitsamt für alle 21 Städte und Gemeinden in der Region Hannover einschließlich der Landeshauptstadt ist für die gesundheitliche Beratung zuständig. Für die 20 Umlandkommunen ist sie als Ordnungsamt für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung ebenfalls zuständig.

Website

Fachbereich Gesundheit
Region Hannover
Weinstraße 2
30171 Hannover

Tel.: +49 511 616-25252

Mo: 08:30 – 15:30 Uhr
Di: 08:30 – 15:30 Uhr
Mi: 08:30 – 15:30 Uhr
Do: 08:30 – 15:30 Uhr0
Fr: 08:30 – 12:30 Uhr

HANNOVER

Gesundheitsberatung im Fachbereich Gesundheit, Region Hannover – siehe oben

Anmeldung: Website

Gewerbe- und Veterinärangelegen­heiten der Landeshauptstadt
Blumenauer Straße 5-7
30449 Hannover

Termin nötig – Tel: +49 511 168-30554, +49 511 168-31931

Mo: 08:30 bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 bis 13:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 08:30 bis 13:00 Uhr & 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr: 08:30 bis 13:00 Uhr

Anmeldung und gesundheitliche Beratung sind in Nordrhein-Westfalen gebührenfrei. Website

Gesundheitsberatung:

Zuständig für die pflichtige gesundheitliche Beratung sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden. Aufsicht führen die Bezirksregierungen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Gesundheit zuständige Ministerium.

Anmeldung:

Zuständige Behörden für die Anmeldung von Prostituierten sind die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden. Aufsichtsbehörden sind die Bezirksregierungen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Gleichstellung zuständige Ministerium.

Das ProstSchG ist in Rheinlandpfalz noch nicht umgesetzt:

„Die Anmeldepflicht für jede Prostituierte und jeden Prostituierten an sich sieht das Frauenministerium jedoch weiterhin kritisch, da diese zur Stigmatisierung der Betroffenen führen kann und diese unter Umständen in die Illegalität treibt. Es wird daher intensiv geprüft, wie die Rahmenbedingungen hierfür so gestaltet werden können, dass diese Gefahr bestmöglich ausgeschlossen wird.“

Website

Es gibt eine zentrale Anmeldestelle in Saarbrücken:

Für die Anmeldung und die Gesundheitsberatung ist saarlandweit der Regionalverband Saarbrücken zuständig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter folgenden Telefonnummern:

Gesundheitliche Beratung: 0681 506-5361 oder 506-5321
Anmeldung:                          0681 506-5317 oder 506-5318
E-Mail:                                  prostituiertenschutz@rvsbr.de

Die Kosten für die Ausstellung der Anmeldebescheinigung betragen 35 Euro.

Website

Die Anmeldungen müssen in den Kommunen bzw. Landratsämtern vorgenommen werden, auf deren Gebiet die sexuelle Dienstleistung hauptsächlich durchgeführt wird. Da Prostitution in Sachsen nur in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern stattfinden darf, betrifft dies neben Dresden, Leipzig und Chemnitz auch Görlitz, Zwickau und Plauen. In diesen Städten ist es möglich, sich anzumelden.

DRESDEN

Website

Gesundheitsberatung:

Kostenlos

Gesundheitsamt Dresden
Ostra-Allee 9
01067 Dresden

Für die Gesundheitsberatung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Telefon: 0351-4885328 oder 0351-4885329
Mail: gesundheitsamt-prostschg@dresden.de

Anmeldung:

Für die Erstanmeldung ist eine Gebühr von 35,00 EUR zu entrichten. Folgeanmeldungen kosten 15,00 EUR.

Ordnungsamt Dresden
Abteilung Gewerbeangelegenheiten,
Sachgebiet Gaststätten/Spielrecht/Jugendschutz
Zimmer 525, 527, 529
Theaterstraße 11-15
01067 Dresden

Für die Anmeldung beim Ordnungsamt vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Telefon: 0351-4885860 oder 0351-4885861 oder 0351-4885866
Mail: prostitution@dresden.de

LEIPZIG

Gesundheitsberatung: noch nicht möglich

Wesbite

Beratungsstelle für sexuell übertragbare Krankheiten und AIDS
Gustav-Mahler-Straße 3
04109 Leipzig

Tel: 0341 123-6894

Anmeldung:

Website

Melde- / Pass- und Personalausweisbehörde
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 -136
04317 Leipzig

Tel: 0341 123-8432

Mo: 09:00-12:00 Uhr
Di: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
Mi: Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung
Do: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Fr: 09:00-12:00 Uhr

CHEMNITZ

Website

Die Beratung ist kostenlos.

Für die Umsetzung ist die

Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen (STI) und HIV/Aids
Am Rathaus 8
09111 Chemnit
2. Etage, Zimmer 216

Termin nötig – Tel: 0371 488-5361

Sprechzeiten für die Beratung nach § 10 Prostitutionsschutzgesetz:
Mo. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr

Noch keine verlässlichen Informationen erhältlich.

Zentrale Stelle für Gesundheitsberatung und Anmeldung in Neumünster:

Website

Die Beratungen und die Anmeldung sind kostenlos.

Landesamt für soziale Dienste
Prostituiertenschutz
Wasbeker Straße 136
24534 Neumünster

Termin nötig – Tel: 04321/913-885, 04321/913-886 , 04321/913-887

Behördenunabhängige Beratungsangebote auch für Illegalisierte:

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Fon (0431) 678830

In Thüringen gelten noch Übergangsregelungen und es gibt noch keine „echten“ Prostituiertenausweise.

Website

Kosten unklar.

Zuständig ist zunächst:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 200
Weimarplatz 4
99423 Weimar

Tel: 0361 37 73 71 98

Formular zum Runterladen und vorher ausfüllen.

Du hast Updates, Fehler entdeckt oder kennst weitere Beratungsstellen oder Anmeldestellen für Sexarbeiter*innen? 

FAQ


Antworten auf oft gestellte Fragen


  • Gesundheitsberatung
  • Registrierung bei der Meldebehörde
    Mitbringen:
    – Nachweis der Gesundheitsberatung
    – Ausweis oder Reisepass
    – Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
    – 2 Lichtbilder
    – Meldebescheinigung deiner Hauptwohnung oder deine Zustellanschrift
  • Informations- und Beratungsgespräch auf der Meldebehörde
  • Abholung der Anmeldebescheinigung, muss spätestens in 5 Werktagen fertig sein
  • Kontrolle des ‚Hurenausweises‘ in deinem Bordell oder sonstiger Prostitutionsstätte

Achtung! Ohne Hurenausweis darfst Du nicht mehr in einer Prostitutionsstätte oder bei einer Escort-Agentur arbeiten.

Noch ist nicht überall entschieden, wo die Anmeldung stattfindet. Oft werden das aber die Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) sein, seltener auch extra dafür geschaffene Orte.

Du darfst dich auch in anderen Städten anmelden, musst also nicht auf das Amt deiner Heimatstadt. Beachte bitte, dass dieses Amt dann aber immer für dich zuständig bleibt.

Manche Bundesländer schränken die Gültigkeit der Anmeldung ein, das wird im ‚Hurenausweis‘ eingetragen.

Du musst noch vor deinem allerersten Arbeitstag angemeldet sein. Falls Du schon vor dem 1. Juli 2017 gearbeitet hast, hast Du noch Zeit, dich bis zum 31. Dezember 2017 anzumelden. Alle Neueinsteiger*innen müssen sich sofort anmelden.

  • Nachweis über die Gesundheitsberatung
  • Ausweis oder Reisepass
  • Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
  • 2 Lichtbilder
  • Meldebescheinigung deiner Hauptwohnung oder deine Zustellanschrift

Du kannst auch eine Zustelladresse angeben, wenn du sicherstellen kannst, dass du dort auch erreichbar bist.
Du musst unter dieser Adresse auch nicht gemeldet sein.

Falls Du also nur deinen Reisepass zur Anmeldung mitbringst, dürfte theoretisch niemand bei der Behörde deine Privatadresse erfahren.
Das wissen wir aber noch nicht so genau.

Ja, das ist möglich, in diesem Fall muss die Behörde schriftlich begründen, warum sie deine Anmeldung ablehnt. Verlange also in jedem Fall eine schriftliche Ablehnung mit Begründung; damit kannst du dann zu einer unabhängigen Beratungsstelle gehen und dich beraten lassen.

Zunächst handelt es sich dabei juristisch um eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn du bei der Sexarbeit ohne gültige Anmeldebescheinigung erwischt wirst, kann dir nach Ermessen der kontrollierenden Person eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld bis zu 1000 € (mit Bußgeldbescheid an deine persönliche (Zustell-)Adresse) auferlegt werden und du wirst aufgefordert, die Anmeldung in einer „angemessenen Frist“ nachzuholen.

Bei mehrfachem Verstoß können z.B. Migranten gemäß Aufenthaltsgesetz in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Wie das aber tatsächlich gehandhabt wird, wissen wir erst, wenn die ersten Kontrollen erfolgt sind.

Du musst bei der Anmeldung angeben, wo Du überwiegend arbeiten wirst. Dabei hast Du die Auswahl, ob Du einzelne Städte oder ganze Bundesländer angeben willst.

Wenn Du einzelne Städte angibst, werden deine gespeicherten Daten an diese Orte weitergeleitet. Bei Bundesländern ist das nicht so.

Falls Du auch mal außerhalb deiner angegebenen Orte arbeitest, darfst du das. Falls du aber regelmäßig an noch nicht eingetragenen Orten arbeitest, musst du deinen Hurenausweis ändern lassen.

Das wird in Zukunft wohl nicht mehr einfach so möglich sein.

Das Bordell muss deinen Hurenausweis kontrollieren. Falls du ohne Hurenausweis beim Arbeiten im Bordell erwischt wirst, hagelt es empfindliche Strafen für den/die Bordellbesitzer*in. Außerdem kann die Betriebserlaubnis des Bordells entzogen werden, das Bordell müsste dann geschlossen werden.

Die genehmigten Bordelle werden dieses Risiko wohl eher nicht eingehen.

Ja, unabhängig davon, wie häufig man der Sexarbeit nachgeht, muss man sich anmelden. Du musst dich in Zukunft noch vor deinem ersten Arbeitseinsatz ordentlich anmelden und die Teilnahme an der Gesundheitsberatung nachweisen. Damit ist ein „Probearbeiten“, um zu schauen, ob die Tätigkeit zu einem passt leider nicht mehr so einfach möglich.

Die Anmeldung hat bei der Behörde zu erfolgen, in deren Zuständigkeitsbereich du die Tätigkeit vorwiegend ausübst, dabei gibst du auch an, in welchen anderen Bundesländern und Kommunen du vorhast zu arbeiten.

Die Anmeldebescheinigung ist jedoch örtlich unbeschränkt gültig, soweit die Länder keine abweichenden Regelungen zur räumlichen Geltung getroffen haben. Im Moment sieht es so aus, als ob es eine weitestgehend einheitliche Regelung geben wird, sodass man sich nicht immer wieder neu anmelden muss, wenn man an verschiedenen Orten arbeitet.

Bis zum 31.12.2017 sollten alle in der Sexarbeit Tätigen sich angemeldet haben. Wirst du ohne gültige Anmeldebescheinigung bei der Arbeit erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Ermessen der kontrollierenden Person kann dir eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld bis zu 1000€ (mit Bußgeldbescheid an deine persönliche (Zustell-)Adresse) auferlegt werden. Du wirst aufgefordert, deine Anmeldung nachzuholen.

Das halten wir für sehr unwahrscheinlich. Das Gesetz sieht keine Weitergabe der Daten an ausländische Behörden vor.

In den meisten Bundesländern soll man sich kostenlos anmelden können.

Einige Bundesländer verlangen aber Gebühren.

In München kostet die Gesundheitsberatung, die Anmeldung und eine eventuelle Aliasbescheinigung je 35,-€.

Falls wir aus anderen Bundesländern über die Gebühren erfahren, werden wir diese hier auflisten.

Unter 21 Jahre:
Die Anmeldebescheinigung musst du jedes Jahr neu verlängern, indem du persönlich bei der Behörde erscheinst und nachweist, dass du an der halbjährlichen Gesundheitsberatung teilgenommen hast und ein Beratungsgespräch führst.

21 Jahre und älter:
Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre, die Gesundheitsberatung für ein Jahr, dann musst du sie verlängern lassen. Dazu musst du persönlich bei der Behörde erscheinen und nachweisen, dass du an der jährlichen Gesundheitsberatung teilgenommen hast, außerdem muss ein erneutes Beratungsgespräch geführt werden.

Übergangsregelung:
Anmeldungen, die 2017 ausgestellt wurden sind drei Jahre gültig, danach müssen auch sie alle zwei Jahre verlängert werden. Bescheinigungen über die Gesundheitsberatung von 2017 sind ebenso abweichend zwei Jahre gültig und müssen dann jährlich wiederholt werden.

In Deutschland herrscht die Krankenversicherungspflicht, das heißt, dass alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland sich krankenversichern müssen, darüber wirst du auch in dem Beratungsgespräch bei der Anmeldung informiert. Das ProstSchG sieht jedoch keine Kontrolle der Krankenversicherung vor, so kann man im Moment noch nicht sicher sagen, was passiert, wenn du keine Krankenversicherung hast.

Nein. Es findet keine gesundheitliche Untersuchung statt, sondern nur ein Beratungsgespräch zum Thema Gesundheit.

Nein. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Stelle (wahrscheinlich Gesundheitsämter oder -behörden) ausgestellt werden.

Neben Geschlechtskrankheiten und Verhütung sieht das Gesetz ein persönliches Gespräch zu intimen Themen wie Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Alkohol- & Drogenmissbrauch vor. Hier sollst du außerdem die Möglichkeit haben, eine etwaige bestehende Zwangs- oder Notlage zu offenbaren.

Beratung zum Thema Gesundheit kann sehr sinnvoll sein – vor allem, wenn sie freiwillig angeboten und wahrgenommen wird. Die gesundheitliche Beratung im Sinne des ProstSchG ist eine Pflichtberatung und du brauchst die Bescheinigung über die Teilnahme, um dich als Sexarbeiter*in anmelden zu können.
Später, bei der Ausübung der Sexarbeit, musst du die Bescheinigung zusammen mit der Anmeldebescheinigung (Hurenpass) immer mit dir führen. Bei Kontrollen wird darauf geschaut, ob du neben einer gültigen Anmeldebescheinigung auch eine gültige, also noch nicht abgelaufene Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung dabei hast.

Zuerst kontrolliert der Behördenmitarbeiter in der Anmeldebehörde diese Bescheinigung, ohne sie darf er dir die Anmeldebescheinigung nicht ausstellen. Vor Beginn der Arbeit in einer Prostitutionsstätte muss der*die Betreiber*in kontrollieren, ob du eine gültige Anmelde- & Gesundheitsberatungsbescheinigung hast, nur dann darf er dich bei sich arbeiten lassen. Schließlich können die Polizei und Behördenmitarbeiter, die die Prostitutionsstätte kontrollieren, deine Bescheinigungen verlangen.

Kunden dagegen haben kein Recht, deine Bescheinigungen zu kontrollieren!
Du musst sie zwar mit dir führen, aber nicht zeigen – also ist es gut, wenn du sie gut in deiner Tasche wegpackst.

Falls du bei einer Kontrolle deinen Ausweis nicht zeigen kannst, erhältst du entweder eine Verwarnung oder ein Bußgeld (bis zu 1000,- €). Der Bescheid darüber wird Dir zugesandt.

Wahrscheinlich wirst du den Hurenausweis dann auch sobald wie möglich nachzeigen müssen. Aber das wissen wir noch nicht so genau, da es bis zum Schreiben dieses Textes noch keine Kontrollen gab.

Ja.

Hier kannst du dir das aktuelle Muster der Anmeldebescheinigung ansehen. Außen soll „Anmeldebescheinigung – Die Inhaberin/der Inhaber dieses Dokumentes hat eine Tätigkeit nach dem ProstSchG angemeldet“ stehen, im Innenteil sind dein Passfoto und deine Daten.

.

Die Anmeldebescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:

  1. den Vor- und Nachnamen der Person, bzw. Alias/Künstlername
  2. das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person,
  3. die Staatsangehörigkeit der Person,
  4. die bei der Anmeldung angegebenen Länder oder Kommunen,
  5. die Gültigkeitsdauer und
  6. die ausstellende Behörde.

Das ist das Muster:

.

Bevor du in einem Bordell oder ähnlichem anfangen kannst zu arbeiten, muss der/die Betreiber*in deine Anmeldebescheinigung kontrollieren.

Auch der Polizei und den Behörden, die Prostitutionsstätten aufsuchen und kontrollieren, musst du sie zeigen.

Deine Kunden haben kein Recht darauf, den Ausweis zu sehen!

NEIN! Der Kunde hat weder das Recht noch die Pflicht, deine Anmeldebescheinigung zu kontrollieren oder auch nur zu sehen.

Da darauf auch persönliche Daten von dir stehen, raten wir dringend davon ab, sie dem Kunden zu zeigen!

Was wir bis jetzt wissen:

  • Die Behörde, in der die Gesundheitsberatung stattfindet.
    Sehr wahrscheinlich werden viele Bundesländer das bei der Gesundheitsbehörde machen lassen. Die Gesundheitsämter wollen das nicht machen, denn sie sehen ihre Aufgabe nicht darin, uns zu kontrollieren, sondern uns anonym zu beraten, zu untersuchen und zu helfen. Das ProstSchG sieht keine Speicherung der Daten bei des Gesundheitsberatung vor, allerdings handhaben einige Behörden es leider so.
  • Die Meldebehörde, bei der du die Tätigkeit anmeldest, sowie die Anmeldebehörden an den weiteren Tätigkeitsorten, die du bei der Anmeldung angegeben hast.
  • Das Finanzamt bekommt eine Mitteilung von der Meldebehörde und du bekommst automatisch eine Steuernummer zugeschickt, sofern du noch keine hast.
  • Die Industrie- und Handelskammer bekommt unter Umständen eine automatische Meldung vom Finanzamt. Du wirst dann Pflichtmitglied in der IHK.

Ja, bei der Anmeldung geht eine automatische Meldung an das zuständige Finanzamt.

Für deine durch die Behörden erhobenen Daten gelten dieselben Datenschutzrichtlinien wie für alle Daten bei Behörden. Das bedeutet, dass sie eigentlich sicher aufgehoben sind, allerdings kann keine Behörde die Datensicherheit garantieren, es ist also grundsätzlich sehr bedenklich, diese Daten für die Anmeldung überhaupt zu erheben.

Das Gesetz gilt seit 1. Juli 2017.
Nur für die, die vorher schon in der Sexarbeit tätig waren, gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Wir zitieren hier einfach mal den Gesetzestext, denn dieser ist tatsächlich gut zu verstehen.
§2 – Begriffsbestimmungen
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung an einer anderen anwesenden Person gegen Entgelt. Ebenso zählt dazu das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
Das gilt auch, wenn man nur gelegentlich, oder im Rahmen eines Hobbies sexuelle Dienstleistungen erbringt.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

Lesenswerter Link „Gilt das ProstituiertenSchutzGesetz für das Anbieten von Tantra-Massagen gegen Entgelt und das Betreiben von Tantra-Massage-Studios?“
Gutachten von Juristin Prof. Dr. Maria Wersig

Du giltst dann zukünftig als Betreiber*in eines Prostitutionsgewerbes und brauchst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (wahrscheinlich in den meisten Bundesländern das Gewerbeamt), dazu musst du ein Betriebskonzept vorlegen und diverse Voraussetzungen erfüllen.

Das ProstSchG sieht eine Trennung von Arbeits- und Schlafräumen vor; allerdings ist es möglich, von dieser Auflage Ausnahmen zu machen, wenn es in Sinne der Sexarbeitenden ist. Leider gibt es dazu im Gesetzestext keine klaren Regelungen, sodass das immer im Ermessen des Beamten der Behörde liegt, die den Erlaubnisantrag für das jeweilige Prostitutionsgewerbe bearbeitet.

Darauf hat das ProstSchG leider keine Antwort.

Sollte das Übernachten an deinem Arbeitsplatz tatsächlich verboten sein, musst du dich selbst um eine andere Möglichkeit vor Ort kümmern.