CSU-Klausurtagung und deren Beschlüsse zur Regulierung der Prostitution

Der Mensch ist keine Ware: Prostitution regulieren – Menschenhandel bekämpfen

Kritische Anmerkungen zu den Beschlüssen der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag auf der 38. Klausur-Tagung in Wildbad Kreuth (7.-9. Januar 2014) von Sexarbeiterin und politischer Sprecherin des Berufsverbandes, Johanna Weber

Laut eigenen Aussagen macht die CSU Politik für die Lebenswirklichkeit der Menschen. Wie diese aussieht wird traditionell zum Jahresabschluss auf der Klausurtagung in Wildbad Kreuth beschlossen und dann mit Pauken und Trompeten verkündet.

Diesmal ging es in zweierlei Hinsicht um das Thema Einwanderung aus Bulgarien und Rumänien. Zum einen sollen die erwarteten Heerscharen an „Neuarbeitsberechtigten“ und „Sozialmissbrauchern“ mit den Worten „Wer betrügt, der fliegt“ in die richtige Richtung gelenkt werden. Auf der anderen Seite sollen selbige osteuropäischen Heerscharen, die in Deutschland in der Zwangsprostitution tätig sind, gerettet werden.

Als politische Sprecherin der zu rettenden Berufsgruppe, möchte ich die sorgsam aufgelisteten Punkte der CSU einer detaillierteren Betrachtung unterziehen.

Lobenswert ist, dass die CSU kein vollständiges Verbot der Prostitution aussprechen will. Für diese in Deutschland vorherrschende Grundstimmung ist sicher nicht die CSU verantwortlich, dennoch bin ich sehr dankbar darüber. Dies vor dem Hintergrund, was gerade in Frankreich und auch anderen EU-Ländern abläuft. In Deutschland wird aktuell viel zu dem Thema Prostitution diskutiert, aber leider selten mit den Betroffenen.

These 1

CSU: „Die Prostitution und der Menschenhandel stellen mit ihren milieutypischen Begleitstraftaten einen Kriminalitätsschwerpunkt in Deutschland dar.“

Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage:1) „In Deutschland wurden in den letzten Jahren durchschnittlich rund 500 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung mit jährlich rund 600 bis 800 Opfern geführt. Da andere Phänomenbereiche im Hellfeld erheblich höhere Fallzahlen aufweisen, kann rein quantitativ das Gefährdungspotenzial als „begrenzt“ bewertet werden.“

These 2

CSU: „Die Liberalisierung der Prostitution in Deutschland hat zu einer erheblichen Verschlechterung der sozialen Lage von Prostituierten und zu starken Abhängigkeitsverhältnissen geführt.“

Bundesfamilienmisterium, Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“: 2) „Durch die Streichung des § 180a I Nr. 2 StGB besteht seit Inkrafttreten des ProstG für Betreiberinnen und Betreiber die Möglichkeit, im Bereich der freiwillig ausgeübten Prostitution straffrei für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. Damit ist das Argument, ein Betreiber bzw. eine Betreiberin, die für hygienische und angenehme Arbeitsbedingungen sorge, stehe „mit einem Bein im Gefängnis“, entkräftet.“

Johanna Weber: „Die Möglichkeit zur Schaffung von angenehmen, teilweise sogar sehr luxuriösen Betrieben hat unsere Arbeit enorm verbessert. Vor zwanzig Jahren gab es nur miese Spelunken, und ich selber habe damals in einem Bordell mein Zimmer neu gestrichen, weil ich den Zustand nicht ertragen konnte. Das ist heute wesentlich besser, und sollte bei der Diskussion nicht vergessen werden. Ein weiterer großer Vorteil der oben verteufelten Liberalisierung ist, dass Prostituierte nun ihren Lohn einklagen können, und wir somit eine rechtlich anerkannte Tätigkeit ausüben. Früher war unsere Arbeit sittenwidrig.“

Forderung 1

CSU: „Das gesetzliche Alter für die Ausübung der Prostitution ist auf 21 Jahre heraufzusetzen. Schließlich werden vermehrt junge, unerfahrene Frauen Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution“

Johanna Weber: Zunächst klingt es vernünftig, wenn das Alter heraufgesetzt wird, denn mit 21 sind die Menschen ein wenig gereifter in ihrer Entscheidungsfähigkeit und konkreter in ihrer Lebensplanung. Allerdings gehen die gut gemeinten Ansätze an der Lebenswirklichkeit in unserer Branche vorbei. Es gibt durchaus Frauen (Männer, Transsexuelle), die mit 18 Jahren anfangen wollen in der Sexarbeit tätig zu sein, und sie tun dies auch. Bei dieser Entscheidung spielen Gesetze in der Regel keine Rolle. Das Ergebnis ist verheerend, denn die jungen Menschen werden in die Illegalität getrieben. Kein Bordell oder Escort-Service wird sie mehr aufnehmen, und es bleiben ihnen nur die für Anfänger recht unsicheren Arbeitsplätze wie Straße oder Internet. Die Arbeitsplätze, wo sie auch von Kolleginnen an die Hand genommen werden, stehen ihnen nicht zu Verfügung. Zusätzlich machen diese jungen Menschen sich strafbar, was sich im Lebenslauf nicht positiv auswirkt. Auf diese Art wird genau denen geschadet, denen man helfen wollte.
Freiheit geht auch mit Verantwortung für sich selbst einher, und in Deutschland hat sich der Staat dafür entschieden, dass man diese Verantwortung ab 18 trägt.
Es sollte übrigens nicht vergessen werden, dass es schon ein Gesetz gibt zum Schutz der unter 21jährigen. §232 des StGB sagt: „Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.“ Exakt dieses Gesetz hat schon zu viel Verunsicherung bei Betreiber_innen geführt, denn die Erbringung eines Nachweises zur Unschuld gestaltet sich im Zweifelsfall schwierig.“

Menschenhandel heute.de: „Die relativ hohe Zahl Betroffener von Menschenhandel unter 21 ist in der Tat mit dem Gesetz gegen Menschenhandel zu erklären. Für unter 21-Jährige ist nämlich kein Zwang notwendig, damit es Menschenhandel ist. Im Prinzip macht sich jede und jeder des Menschenhandels schuldig, der oder die eine Person unter 21 der Prostitution zuführt, beispielsweise indem ein Job in einem Bordell angeboten wird. Das hat zur Folge, dass Prostituierte unter 21 gezwungen sind entweder alleine und/oder auf der Straße zu arbeiten, wo es unter Umständen gefährlicher ist und wo sie sich mit niemanden austauschen können bzw. dürfen. Schließlich ist jegliche Interaktion mit Prostituierten unter 21, die die Prostitution begünstigen, potentiell ein Akt des Menschenhandels. Es ist kein Zwang nötig. Man könnte sagen: Die strafrechtlichen Bestimmungen sind schon weit genug, um den Behörden genügend Ermessensspielraum zu geben, um bei Verdacht einzugreifen.“
Hier der LINK zum Weiterlesen

Forderung 2

CSU: „Das im Prostitutionsgesetz verankerte Weisungsrecht muss abgeschafft werden. Es hat der dirigistischen Zuhälterei unmittelbaren Vorschub geleistet.“

Johanna Weber: „Diese Forderung hat mich sehr überrascht, denn sie zeugt von keinerlei Sachkenntnis. Es handelt sich dabei nämlich laut Prostitutionsgesetz um ein sog. eingeschränktes Weisungsrecht, welches allerdings nur für Betreibende mit sozialversicherungspflichtig Angestellten gilt. Da so gut wie alle Prostituierten in Deutschland selbstständig arbeiten, treten Betreibende nur als Vermieter_innen auf und der Paragraph bezüglich der Weisungsbefugnis gilt für sie ohnehin nur bedingt. Außer mietrechtlichen Dingen dürfen sie kaum etwas vorschreiben. Dass dies in der Praxis zum Teil anders gehandhabt wird, würde sich auch durch die Abschaffung des Weisungsrechts nicht ändern.“

Forderung 3

CSU: „Es bedarf einer verpflichtenden gesundheitlichen Kontrolle der in der Prostitution Tätigen durch das Gesundheitsamt. Dies gibt nicht nur Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostituierten die Möglichkeit sich in einem vertrauensvollen Gespräch mit einem Arzt zu offenbaren, sondern hilft zugleich, Krankheiten einzudämmen und gesundheitsgefährdende Praktiken abzuschaffen.“

Johanna Weber: „Die Gesundheitsämter genauso wie die Deutsche AIDS-Hilfe und das Bundesgesundheitsministerium sprechen sich gegen die Wiedereinführung von Pflichtuntersuchungen aus, denn es gibt nachweislich nur ein minimal erhöhtes Aufkommen an Geschlechtskrankheiten bei Prostituierten im Vergleich zur sonstigen Bevölkerung. Dies ist auf die seit über 20 Jahren sehr erfolgreich praktizierte Präventionsarbeit der Deutschen Aids-Hilfe und der Gesundheitsämter zurückzuführen. Die kostenlosen und anonymen Untersuchungsmöglichkeiten der Gesundheitsämter werden von Sexarbeiter_innen sehr gut in Anspruch genommen – auch von migrantischen Kolleg_innen.
Ich persönlich bin immer wieder erschüttert, wenn ich mitbekomme, wie Politik gemacht wird.
Normalerweise sollte man doch zunächst mit der zuständigen Behörde (in diesem Fall das Bundes Gesundheitsministerium) sprechen, wenn man in deren Kompetenzbereich Forderungen aufstellt.“

Forderung 4

CSU: „Eine verpflichtende, behördliche Meldepflicht für Prostituierte ist einzuführen. Diese würde die Arbeit der zuständigen Polizei- und Ordnungsbehörden erheblich erleichtern. Es wäre deutlich leichter, zwischen legaler Prostitution und illegaler Zwangsausbeutung zu unterscheiden.“

Johanna Weber: „Eine Meldepflicht mag zunächst vernünftig klingen. Es stellt sich aber die Frage mit welchen Recht und wozu? Eine Hilfe bei der Auffindung von Zwangsausgebeuteten ist diese Methode sicher nicht, denn gerade Menschenhändler würden sich doch akkurat drum kümmern, dass ihre „Schäfchen“ ordentlich angemeldet sind. Die anderen in der Sexarbeit Tätigen haben damit viel mehr Probleme. Die meisten melden sich bewußt nicht als Prostituierte an, sondern als Masseurin, Coach, Wellnesstrainerin, usw. Und dies nicht etwa, weil sie Probleme mit der Arbeit als „Hure“ haben, sondern weil sie Angst vor der Stigmatisierung haben. Es gibt keinen anderen Beruf, der gesellschaftlich so schlecht angesehen ist wie unserer. Viele Frauen gehen nur nebenbei anschaffen oder machen das nur für eine begrenzte Zeit. Sie fürchten, im Alltag Probleme zu bekommen oder nicht wieder in das „bürgerliche“ Leben zurück zu können, wenn sie erst ein mal gebrandmarkt sind. Die Meldepflicht würde für sie einem Zwangsouting gleich kommen. Warum muss man diesen Menschen das abverlangen? Die Politiker argumentieren doch gerne damit, dass sie unsere Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Dann mögen sie das auch tun.
Bisher war es nur wichtig, dass die Sexarbeiter_innen steuerlich gemeldet sind und somit ihre Abgaben zahlen. Das Finanzamt ist moralfrei nur an dem Geld interessiert. Das könnte auf Grund der Besonderheiten in unserer Branche durchaus so beibehalten werden.“

Forderung 5

CSU: „Die Arbeit von nichtstaatlichen Sozial- und Beratungsstellen muss weiter finanziell gestärkt werden. Sie helfen Prostituierten, ihre eigenen Rechte und Pflichten zu erkennen und wahrzunehmen. Zudem bieten sie wichtige Angebote und Hilfen für Ausstiegswillige an.“

Johanna Weber: Das ist endlich Mal etwas Neues, und die einzige Forderung, die positiv zu bewerten ist. Zunächst sollte für ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen gesorgt werden. Das würde unserer Branche wirklich gut tun und den vielbesprochenen „Opfern“ auch, denn selbst das BKA sagt in ihrem Bundeslagebild , dass die Prostituierten sich nicht hilfesuchend an die Polizei wendet 4).
Außerdem sollten Projekte unterstützt werden von „Huren“ für „Huren“. Mehr dazu auf dieser Unterseite
Hinzuzufügen ist noch, dass eine Fixierung auf das Thema „Ausstieg“ die Arbeit der Beratungsstellen erschwert, denn dieses macht nur einen kleinen Teil ihrer Arbeit aus. Alle Beratungsstellen fertigen Auswertungen an über die geleistete Arbeit und die an sie heran getragenen Bedarfe unserer Branche. Dort sollte zunächst gefragt werden, wofür denn mehr Mittel benötigt werden, und die Beratungsstellen sollten mehr Möglichkeiten für eigene Konzepte haben, die konkret ihrem Klientel angepaßt sind.“

Forderung 6

CSU: „Ein neues Prostitutionsstättengesetz darf nicht nur die Definition einer Prostitutionsstätte enthalten, sondern es muss zugleich auch umfassende Zutritts-, Auskunfts- und Kontrollrechte er Polizei und der zuständigen Behörden einräumen. Es ist deutlich zu machen, dass eine Einschränkung der Unverletzlichkeit der Betriebsstätte bzw. der Wohnung gerechtfertigt ist.“

Johanna Weber: Interessant finde ich, mit was für einer Leichtigkeit hier zwei dermaßen komplizierte Rechtsgebiete miteinander verbunden und in einem einzigen Unterpunkt abgearbeitet werden. Das Gewerberecht ist selbst für Juristen ein rotes Tuch, und die Polizeigesetze versteht bezogen auf unsere Branche auch kaum einer so richtig. So anscheinend auch die CSU nicht, denn ausgerechnet in Bayern bietet das Landes-Polizeigesetz jederzeit und ohne Grund Möglichkeit zu Kontrollen für unsere Branche. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht. Das Gesetz liest sich wie folgt:
§ 13 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
1.2.b) Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, an Orten an dem Personen der Prostitution nachgehen,
§ 23 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
3.2.) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren jederzeit betreten werden, wenn sie der Prostitution dienen.
In Absatz 2) steht dass dies für solche Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit gilt.

Gewerkschaft der Polizei: „Die übergroße Mehrheit der befragten Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte nicht erkennen, dass ihre Arbeit durch die Legalisierung der Prostitution erschwert worden ist und sieht darin einen richtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Prostituierte.“3)

Forderung 7

CSU: „Aufgrund der Struktur und der oftmals unmittelbaren Verbindungen in den Bereich der Organisierten Kriminalität muss es künftig möglich sein, auch beim Verdacht der Zuhälterei eine Telekommunikationsüberwachung anzuordnen.“

Johanna Weber: „Diesen Vorstoß halte ich bei der aktuellen Empfindlichkeit, die mit dem Thema Datensicherheit und Abhören zusammen hängt, für völlig indiskutabel. Auch ohne den aktuellen Hintergrund ist eine solche Maßnahme völlig übertrieben.“

Forderung 8

CSU: „Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern in verwaltungsrechtlichen Verfahren eine Beweislastumkehr möglich ist. Es sollte Aufgabe eines Bordellbetreibers werden, nachzuweisen, dass bei ihm keine Zwangsprostituierten ihre Dienste anbieten.“

Johanna Weber: „Die Kriterien für die Erbringung dieses Nachweises hätte ich gerne Mal schriftlich. Wie misst man Freiwilligkeit? Was ist die Definition davon? Welche Prüfmechnismen muss ein Bordellbetreiber anwenden bevor eine eine Frau bei sich arbeiten lassen darf? Mir scheint es so, als ob wir wieder zurückgehen in die Zeiten, wo jeder Bodellbetreibende immer mit einem Fuß im Gefängnis stand. Diese Pauschalkriminalisierung der gesamten Branche halte ich für nicht angemessen, um die wenigen schwarzen Schafe zu finden.“

Forderung 9

CSU: „Derjenige, der Zwangsprostituierte bewußt ausnutzt und missbraucht, ist zu bestrafen.“

Johanna Weber: „Auch hier klingt die Grundidee absolut notwendig, entpuppt sich aber genauerer Betrachtung als unnötig und sogar hinderlich. Mehr dazu unter folgendem LINK.“

 

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Hier der Link zum Original-Dokument der CSU:
CSU-Text Prostitution, 38.Klausurtagung, 7.-9.1.2014

Weiterer Kommentar zum Thema CSU-Klausur-Tagung von Juanita Hennig von der Beratungsstelle Dona Carmen aus Frankfurt: http://www.lampertheimer-zeitung.de/lokales/rhein-main/frankfurt-sexarbeiterinnen-fuerchten-zwangsouting_13760772.htm

Fußnoten:

1) Deutscher Bundestag, Drucksache 17/12504, 17. Wahlperiode, 27.02.2013
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Entwicklung beim Menschenhandel
LINK: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/125/1712504.pdf

2) Untersuchung Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes, Abschlussbericht – Sozialwissenschaftliches Frauenforschungsinstitut, Kontaktstelle praxisorientierte Forschung der Evangelischen Fachhochschule Freiburg
LINK: http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/06020203.html

3) Gewerkschaft der Polizei, Handeln gegen Menschenhandel – veränderte Bedingungen – aktuelle Herausforderungen, Berlin 2008, S.2
LINK: http://www.gdp.de/id/Posa/$file/Pos_Menschenhandel.pdf

4) Bundeslagebild Menschenhandel 2012 des BKA
LINK: http://www.bka.de/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Menschenhandel/Lagebilder/lagebilder__node.html?__nnn=true

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