TIPPS zum Umgang mit dem Prostituierten-Schutz-Gesetz (ProstSchG)

Immer wieder werden wir vom Berufsverband oder auch bei der Arbeit von Kolleg*innen gefragt, wo man sich denn nun anmelden kann und was passiert wenn man sich nicht anmeldet und wohin werden die Daten weitergeleitet und, und, und….

Ich habe Mal den aktuellen Stand für Berlin, wo ich lebe, zusammengefaßt, wobei sehr viele Punkte und besonders die Tipps für alle Bundesländer gelten.

Ab 1. Januar müssen alle Sexarbeitenden, eine Anmeldebescheinigung als Prostituierte*r haben. Zunächst müssen wir alle zu einer Gesundheits-Pflichtberatung. Mit der Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Beratung gehen wird dann zur „Meldebehörde“. Dort werden wir dann befragt, ob wir denn zufällig Zwangsprostituierte oder sonstwie nicht zurechnungsfähig sind. Wenn nicht, bekommen wir einen „Hurenausweis“. Man verzeihe mir die Ironie.
Beide Behörden werden sich in Berlin unter einem Dach befinden und wahrscheinlich kann man den Formalkram an einem Tag erledigen. Bezirk Tempelhof/Schöneberg wird zuständig sein.

Kann man auch ohne Ausweis noch in Bordellen arbeiten?
Das wird schwierig. Leider sind Betreiber*innen durch das neue Gesetz verpflichtet, die „Hurenausweise“ und die Nachweise über die Gesundheitsberatung aller bei ihnen Tätigen zu kontrollieren und zu protokollieren.
Wenn bei Kontrollen, Sexarbeitende ohne Ausweis erwischt werden, dann heißt das bis zu 50.000 € Bußgeld und eventuell sogar Schließung. Für die Sexarbeitenden selber gibt es „nur“ eine Verwarnung und kleines Bußgeld. Es ist noch unklar, wie das in Berlin gehandhabt wird.

Die Stadt Berlin kann aktuell noch keine Adresse nennen, wo wir uns „beraten“ und anmelden müssen.
Es ist aber möglich, sich beim ORDNUNGSAMT des Bezirkes, wo du gemeldet bist, einen formlosen Schrieb zu holen: „Kann noch nicht ausgestellt werden“ oder „Person X hat versucht sich anzumelden“
Es kann sein, dass es bis 1.1. noch keine Möglichkeit zur Anmeldung gibt.

Was rate ich euch?
Rennt jetzt nicht gleich zum Ordnungsamt, sondern wartet ab. Vor ca. 10.12. würde ich nichts machen. Zu dem Zeitpunkt ist sicher abzusehen, wann man sich „richtig“ anmelden kann.

Man muss sich da anmelden, wo der Tätigkeitsschwerpunkt ist.
Der Berliner Ausweis ist in allen Bundesländern gültig.
Theoretisch.
Manche Bundesländer sehen das etwas anders, aber das wird sich zurechtrütteln. Leider erst mit der Zeit.

Tipps bei der Anmeldung:

a) Meldet euch gleich für alle Bundesländer an. Dann dürft ihr in ganz Deutschland arbeiten. Das ist auf dem Berliner Ausweis möglich. Es gibt auch Bundesländer, die machen das nicht.
Deine Daten werden NICHT an die Bundesländer weiter geleitet. Gibst du einzelne Städte an, werden sie allerdings dorthin weitergeleitet.

b) Es steht im Gesetz, dass Sexarbeitende auch gelegentliche Hotelbesuche oder kurze Arbeitsaufenthalte in Bundesländern machen dürfen, wo sie nicht gemeldet sind. Dies nur, wenn eindeutig zu erkennen ist, dass es sich um Ausnahmen handelt.
Quelle: Referentenentwurf zum ProstSchG vom 29.3.17 – §4 Tätigkeitsorte, Geltungsbereich, Zuständigkeitswechsel -> „Zudem sind wegen der örtlich unbegrenzten Geltung der Bescheinigung einmalige oder gelegentliche Tätigkeiten an nicht angemeldeten Tätigkeitsorten unschädlich.“
LINK zum Dokument -> BMFSFJ_RefE_ ProstAV_mit Anlage

Datenschutz?
– die Daten werden an das Finanzamt weitergeleitet aber sonst in keine andere Behörde. Auch nicht an die IHK oder die Krankenkasse oder Kindergeldkasse.
– die Daten bei der Gesundheitsberatung sollen nicht gespeichert werden
– Registrierung auf den Künstlernamen ist möglich. Es muss nicht dein Arbeitsname sein, sondern du kannst ihn frei erfinden.

Kosten:
In Berlin ist das Prozedere kostenlos. Das ist in anderen Bundesländern anders

Ausweispflicht und Kontrollen:
– der „Hurenausweis“ und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung müssen bei der Arbeit mitgeführt werden. Wer nur im LUX arbeitet kann diese in seinem/ihrem Spind lassen.
– Kontrollbehörden sind in Berlin: ZOLL, Ordnungsamt und LKA13

Woher weiß ich das alles?
Ich bin in Berlin in einem Arbeitskreis Betriebsstätten, der gemeinsam mit dem Gesundheitssenat Konzepte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit entwickelt. Wir stehen in sehr direkten Kontakt mit den Umsetzungszuständigen.
Auch war ich als Vorstand des BesD vor Kurzem zu einem Sondierungsgespräch im Familienministerium, wo es um den aktuellen Stand der Umsetzung des ProstSchG auf Bundesebene ging. Naja, da gibt es nicht viel Positives zu berichten….

Infos zum Gesetz in tatsächlich anschaulicher Form
-> https://www.bmfsfj.de/blob/117100/02d80fdd00e863bd21e9bbc7a30d6405/prostituiertenschutzgesetz-info-verfahren-und-anmeldung-prostitutionstaetigkeit-data.pdf

Hier findet ihr unsere Deutschlandkarte, wo schon zu sehr vielen Orten die Adressen für die Gesundheitsberatung und die Registrieungsstellen zu finden sind.

Internetseiten der Länder zum Thema Prostituiertenschutzgesetz (bisher: 12 Länder):

Baden Württemberg:  
https://sozialministerium.baden-wuerttem…utzgesetz/

Bayern:
http://www.stmas.bayern.de/prostituierte…/index.php  -> leider funktioniert dieser LINK im Moment nicht. Eine alternative Info-Seite gibt es aktuell nicht. Bitte schaut auf die einzelnen Städte in unserer Deutschlandkarte

Berlin:
https://www.berlin.de/sen/frauen/keine-g….23578.php

Bremen:
http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…setz-16129
http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…206.de&asl
http://www.wirtschaft.bremen.de/gewerbe_…199.de&asl

Hamburg:
http://www.hamburg.de/prostitution

Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostit…utzgesetz/

Niedersachsen:
http://www.prostituiertenschutzgesetz-niedersachsen.de/

NRW:
https://www.mhkbg.nrw/gleichstellung/Pro…/index.php

Rheinland-Pfalz:
https://mffjiv.rlp.de/de/themen/frauen/p…utzgesetz/

Saarland:
https://www.saarland.de/prostitution.htm

Schleswig-Holstein:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fac…esetz.html


Hier gibt es eine sehr gute juristische Zwischenbilanz zum Umsetzungsstand in einzelnen Bundsländern -> https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/prostituiertenschutzgesetz-prostschg-zustaendigkeiten

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