KOK Policy Menschenhandel Flucht

KOK veröffentlicht Policy Paper zu Flucht & Menschenhandel

Policy Paper »Flucht & Menschenhandel – Betroffene erkennen, unterstützen, schützen«

Der bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK e.V.) hat einen neuen Bericht über die Identifizierung von Opfern von Menschenhandel in Deutschland veröffentlicht. Hintergrund für diesen Bericht ist die Beobachtung, dass in den letzten drei Jahren die Zahl der Asylsuchenden in Europa stark angestiegen ist. Laut dem Bericht wurden in 2016 in Deutschland 745.545 Asylanträge gestellt, davon 34,3% von Frauen. Es wird auf Reportagen von der UNO hingewiesen, die berichten, dass viele Menschen auf der Flucht oft ausbeuterischen Situationen ausgesetzt und von Menschenhandel betroffen sind, jedoch bleibt die Identifizierung und Unterstützung der Betroffenen eine große Herausforderung. Hauptursachen hierfür wären eine fehlende Sensibilisierung der behördlichen Mitarbeiter*innen im Asylverfahren und ein Mangel an Wissen unter den Betroffenen über ihre Rechte in Deutschland.

Es wurden mehrere Interviews mit Mitarbeitenden bei verschiedenen KOK-Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel geführt, um herauszufinden, aus welchen Ländern die meisten Ratsuchenden kommen und welche Erfahrungen geschildert werden. Ein interessantes Ergebnis der Interviews ist, dass die Herkunftsländer der meisten Ratsuchenden zum Thema Menschenhandel in den Beratungsstellen sich nicht mit der Statistik vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu den Hauptherkunftsländern der Geflüchteten deckt. Laut dem BAMF sind Geflüchteten aus den drei Hauptherkunftstländern Syrien, Afghanistan und Irak häufig vor, während und nach der Flucht ausbeuterischen Situationen ausgesetzt, unter anderem sexueller Ausbeutung. Die Beratungsstellen berichteten hingegen, dass die meisten Fällen von sexueller Ausbeutung aus westafrikanischen Ländern, wie z.B. Nigeria kommen. Alle befragten Beratungsstellen berichteten von einem Anstieg der Fälle sexueller Ausbeutung seit 2015. Es werden dann Gründe präsentiert, wieso viel weniger Opfer von Menschenhandel aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak als aus Nigeria nach Hilfe gegen sexuelle Ausbeutung suchen und wie diese besser erreicht werden können.

Ein Grund, der ausführlich beschrieben wird, ist die fehlenden Informationen bei Betroffenen über ihre Rechte. Die meisten Asylsuchenden verfügen zum größten Teil nicht über ausreichendes Wissen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten in Deutschland, obwohl nach den Bestimmungen der EU-Asylverfahrensrichtlinie, Geflüchtete einen Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung während des gesamten Asylverfahrens haben. Wenn Betroffenen nicht mal bewusst ist, dass sie rechtlich gegen ihre Ausbeuter vorgehen können, erzählen sie oft nicht von ihren Erfahrungen. Im Paper wird auch betont, dass viele aus Scham oder Verunsicherung ihre Fluchtgründe weder vor den Behörden noch vor den Sozialberater*innen offenlegen wollen. Was nicht im Paper behandelt wird und was für eine Folgestudie eventuell interessant wäre, ist die Frage, wie es kommt, dass Betroffene aus westafrikanischen Ländern eher als Betroffene aus anderen Ländern dazu neigen von ihrer sexuellen Ausbeutung zu erzählen. Vielleicht könnte aus einer Untersuchung dieser Tatsache etwas über die unterschiedliche Wahrnehmung und Erfahrung des Asylverfahrens verschiedener Herkunftsgruppen gelernt werden.

Zum Schluss werden sinnvolle (aber nicht unbedingt neuartige) Handlungsempfehlungen vorgeschlagen:
Die Betroffenen müssten irgendwie besser über ihre Rechte in Deutschland aufgeklärt werden, damit sie auf die Idee kommen eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Asylberater/innen müssten mehr sensibilisiert werden um Betroffene besser identifizieren zu können.
Die Vernetzung von Beratungsstellen und Flüchtlingsheime müsste verbessert werden.
Verkürzte Asylverfahren sollten nicht zu Lasten einer gerechten Anhörung gehen. Betroffene sollten auch bei einem beschleunigten Verfahren genug Ruhe und Zeit haben um „erlittene Menschenrechtsverletzungen als Asylgründe vorbringen zu können.“

Interessant sind die Nachteile eines beschleunigten Asylverfahrens, die im letzten Teil des Papers betont werden. Es wird sonst oft über die (zu) langen Asylverfahren berichtet, die Asylsuchende in eine aussichtslose Warteschleife ohne klaren Aufenthaltsstatus zwingen. Ein verkürztes Asylverfahren sollte dann eigentlich im Sinne der Asylbewerber*innen sein, aber wie im Paper ausgeführt wird, kann ein voreiliges Verfahren sogar Nachteile für Betroffene von Menschenhandel bringen.

Der BesD befürwortet eine bessere Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel zur Arbeits- oder sexuellen Ausbeutung und erkennt die Wichtigkeit der Wissensverbreitung bei den Betroffenen an. Wir fordern konkrete und hilfreiche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, anstelle von diskriminierenden Gesetzen zur Eindämmung der Sexarbeit.

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