Bundesweite Razzien in 62 Bordellen – Kettenrasseln für ein Randphänomen

Über 1500 Einsatzkräfte für 50 Verdächtige, Ergebnis: 100 Festnahmen (Quelle: tagesschau.de)
Der größte Einsatz in der Geschichte der Bundespolizei.
Schon im letzen Jahr gab es eine Großrazzia im Berliner Bordell Artemis ohne nennenswerten Fahndungserfolg. Spätestens jetzt muss die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von derartigen Polizeieinsätzen gestellt werden. Stehen die Kosten und der Aufwand im Verhältnis zu den Ergebnissen? Oder geht es vielmehr um politisches Kettenrasseln?

Bezogen auf die Sexarbeit bewegen sich die Opferzahlen im Promillebereich. Somit ist Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung ein Randphänomen. Das sagen die Zahlen im Bundeslagebild des BKA aus.
Quelle: Bundeslagebild Menschenhandel BKA

Zwang und Ausbeutung sind schwerwiegende Straftaten, unabhängig davon in welcher Branche sie stattfinden. Für Betroffene aus dem Bereich Sexarbeit ist dies besonders schwierig, denn keine andere Branche ist so hoch stigmatisiert. Problematisch sind auch die fehlenden Rechte für Sexarbeitende.
Opferschutzverbände wie der kok fordern seit Jahren mehr Rechte für Opfer von Zwang und Ausbeutung – Repressive Gesetze zum Beispiel gegen Prostitution im Allgemeinen verschärfen die Situation der Betroffenen.
Der kok kritisiert die Fokussierung auf Prostitution/Sexarbeit beim Thema Menschenhandel. Damit wird verschleiert, dass Zwang und Ausbeutung in vielen Branchen stattfindet, unter anderem auch in deutschen Privathaushalten.
Quelle: kok Studie Menschenhandel

Für unseren Berufsverband gilt, dass Sexarbeit nur freiwillig erfolgen kann – alles andere sind Straftatbestände, die geahndet gehören. Als Freiwilligkeit definieren wir, wenn eine selbstständige Entscheidung für die Ausübung der Sexarbeit stattgefunden hat. Die Gründe dafür sind unerheblich, wichtig ist der eigene Wille.

Nachtrag vom 23. April 2018:

In Anbetracht der hessischen Antidiskiminierungsgesetzgebung, einer hessischen Antidiskriminierungsstelle und des hessischen Aktionsplans für Vielfalt ist es jedoch verwunderlich, dass von den transsexuellen Prostituierten in der Presseerklärung der Generalstaatsanwalt als Männer oder „den“ Transsexuellen gesprochen wird, um sie nicht als Frauen beschreiben zu müssen. In Thailand gibt es keine Personenstandsänderungsverfahren, wie in in der Bundesrepublik. Faktisch handelt es sich hier um Frauen mit männlichen Papieren. Deutsche Behörden sollten Fingerspitzengefühl im Umgang mit Minderheiten und Randgruppen im Rahmen ihrer Möglichkeiten beweisen, auch, weil sie beispielgebend sind. Wenn ein Sprecher einer Behörde von transsexuellen Frauen als Männern oder „den“ Transsexuellen spricht, was noch viel weniger ein regelrechter Personenstand ist, dann muss man sich nicht wundern, wenn es für viele transsexuelle Frauen kaum Platz in der Mitte irgendeiner Gesellschaft gibt und diese stattdessen nicht selten ein Leben von Frauen in Armut und Isolation führen müssen und so leicht Opfer von Ausbeutung werden können.

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