ProstSchG — Schutz, oder ein weiterer Schritt Richtung Überwachungsstaat?

Dieser Text stammt von einem unserer neusten Mitglieder:

Das neue ProstSchG, welches Mitte letzten Jahres in Kraft getreten ist, lässt für die Betroffenen viele Fragen offen. Es sorgt bei den Sexarbeitenden für Unruhe und Panik, statt, wie vorgesehen, für Schutz und Ordnung.
In den letzten Jahren sind die Kontrollmaßnahmen im ganzem Land verschärft worden. Es werden vermehrt Personenkontrollen durchgeführt, an allen öffentlichen Plätzen hängen mit der Weile Kameras, selbst beim Gang durch den Stadtpark, möchte man eine neue Prepaid-Sim-Karte freischalten, geht das nur noch mit Vorlage eines Ausweisdokuments, oder mittels face-to-face-check im Internet. Die Möglichkeit der Anonymität in unserer Gesellschaft nimmt stark ab, diese ist aber gerade in der Sexarbeit für viele wichtig. Durch die neue Regrestrierungspflicht und die dadurch entstehenden Kontrollmöglichkeiten in Betrieben und auch privat Wohnungen, haben die Leute Angst zwangsgeoutet zu werden. Und das zu Recht! Denn das Gesetz drückt nur sehr unklar aus, in welchem Fall Daten weitergegeben und Kontrolen durchgeführt werden dürfen.

Der Hauptvorwand, für diese doch sehr drastischen Maßnahmen, ist es, Opfer von Menschenhandel ausfindig zu machen. Nur ist nicht ganz ersichtlich, wie das funktionieren soll.
Warscheinlich schafft es jeder, der einen Menschen zur Prostitution zwingen kann, diesenauch zu einer ganz banalen Anmeldung beim Amt zu bringen, so hätten wir dann also ganz legale Zwangsprostitution in Deutschland!…spitze
Andersherum wird sich niemand freiwillig anmelden, der nicht vor hat, in dem Geschäft zu bleiben. Vielleicht ist man alleinerziehend und das Kind ist noch zu klein für reguläre Arbeitszeiten, oder man finanziert nur sein Studium damit, möchte aber später mal was ganz anderes machen. Jemand mit diesen, oder ähnlichen Hintergründen hat vermutlich zu viel Angst vor den Konsequenzen einer Regrestrierung und vor einem, eventuell daraus resultierendem Outing. So wären diese aber gezwungen, sich ohne die benötigte Anmeldung künftig in einen illegalen Rahmen zu bewegen.

Dieser Rahmen bringt für die Betroffenen allerdings wieder neue Gefahren mit sich, denn ohne offizielle Anmeldung, müssen diese wieder auf eigene Faust arbeiten. Es ist nach dem ProstSchG nicht mehr möglich, ohne Regestrierung weiter im Bordell zu arbeiten – sollte dies bei einer Kontrolle auffallen, drohen sowohl dem Sexarbeitendem selber, als auch dem Betrieb hohe Bußgeldstrafen.
Die Bordelle fürchten um ihre Existenz und Sexworker ohne Anmeldung, sind somit ohne Schutz, wieder auf sich alleine gestellt. Sie treffen ihre Freier an diskreten, verborgenen Orten und sind im Ernstfall, ihrem Willen schutzlos ausgeliefert. Nicht jeder Freier hält sich an die zuvor getroffen Vereinbarungen, es kommt immer mal wieder vor, dass jemand Gewalt ausübt, oder nicht zahlen möchte. Seit kurzem können sich diese Sexarbeitenden keine Hilfe mehr holen, denn sie verstoßen ja selber gegen das Gesetz und müssten damit rechnen auch strafrechtlich verfolgt zu werden. Das macht sie aber leider zu einem leichtem Opfer, sie arbeiten auf eigene Gefahr und sind dadurch auch erpressbar. Schließlich haben sie stehts zu befürchten an die Behörden oder Angehörige verraten zu werden, sicher gibt es auch einige, die sich lieber auf den einen oder anderen fragwürdigen Deal einlassen, als zwangsgeoutet zu werden. Die Gefahr sich hier immer weiter in der Illegalität zu verstricken ist groß, gerade wenn man auf den Umsatz angewiesen ist und die Aussichten auf Hilfe sind wohl massiv eingedämmt worden.

Geschützt hat uns das ProstG von 2002, das neue ProstSchG ist wieder ein riesen Schritt in die falsche Richtung. Da bleibt nur die Frage, ob es bei diesem Gesetzesentwurf wirklich um Schutz und Ordnung ging, leider nur mit völlig falschem Ansatz, oder geht es doch nur wieder um die Erhöhung von Überwachungsmaßnahmen und darum ein paar neue Steuerzahler zu haben?

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