„Une approche moralisatrice“: Das neue Gesetz zur Unterdrückung der Sexarbeit in Frankreich

Über Kunden im Sex- und Erotikgewerbe wird meistens schlecht berichtet, als wären sie alle perverse, skrupellose, dauergeile Ungeheuer, die das Leben sämtlicher Dienstleisterinnen zur Hölle machen und durch ihre widerliche Lust die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern perpetuieren. Diese Einstellung führt zur Verabschiedung von Gesetzen wie das im April 2016 in Frankreich, in dem die Bestrafung von Freiern eingeführt wird. Laut dem neuen Gesetz wird die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen bei der ersten Kontrolle mit bis zu 1.500€ bestraft und bei wiederholter Tat mit bis zu 3.750€. Mit dem neuen Gesetz vom 13. April 2016 wurde zum einen das Verbot der (auch passiven) öffentlichen Anbahnung von Kunden aufgehoben, welches 2003 eingeführt worden war und dafür die Bestrafung von Kunden, sowie Ausstiegsprogramme für Prostituierte eingeführt. In einer von Médecins du Monde veröffentlichte Studie letzten Monat werden die Folgen dieses Gesetzes ausgewertet. Zwischen Juni 2016 und Februar 2018 wurden 70 Interviews mit Sexarbeitenden sowie 24 Gruppeninterviews mit Aktivist*innen und Vertreter*innen von Sexarbeitsorganisationen in Frankreich durchgeführt. Anhand ausführlich zitierten Erzählungen der Befragten wird im Bericht der Studie die Situation von (hauptsächlich auf der Straße arbeitende) Sexarbeitenden über die letzten zwei Jahre anschaulich dargestellt. Zu beachten ist, dass die Umfrage hauptsächlich unter Sexarbeitenden, die auf der Straße arbeiten, durchgeführt wurde und die Ergebnisse somit auf die Wahrnehmungen und Erfahrungen aus diesem Arbeitsbereich basieren. Im folgenden Beitrag werden einzelne Ergebnisse der Interviews im Rahmen der Studie nochmal im Detail vorgestellt und zusammengefasst.

Freierbestrafung

Die Prekarisierung der Betroffenen ist das wesentlichste Ergebnis des neuen Gesetzes. Die Mehrheit der Befragten berichteten von einer Verschlechterung ihrer Arbeitssituation durch die Freierkriminalisierung, mit besonders negativen Auswirkungen auf ihrer Sicherheit und Gesundheit. Das neue Gesetz gefährdet die Autonomie von Sexarbeitenden und viele befinden sich folgendermaßen in der Abhängigkeit von Dritten. Dies bestätigt, was Sexarbeitsorganisationen weltweit schon immer als hoch problematisch mit der Freierkriminalisierung eingeschätzt haben. Seit Einführung des neuen Gesetzes senkte die Anzahl der Kunden für viele Sexarbeitende, was zu einer Prekarisierung der Arbeitsbedingungen führte, in dem viele Sexarbeitende auf Grund ihres gesunkenen Einkommens sich genötigt fühlten, Dienste anzubieten, die sie sonst nicht anbieten würden. Insofern schwächt das neue Gesetz die Machtposition der Sexarbeitenden bei Verhandlungen mit Kunden. Daher befinden sich viele Sexarbeitende seit April 2016 in einem Teufelskreis zwischen prekären Arbeitsbedingungen, sexuelle Praktiken auszuüben, die sie sonst nicht anbieten würden, und dem Risiko erhöhter Gewalterfahrungen bei der Arbeit. Öffentliche Beleidigung, körperliche und sexuelle Übergriffe, Diebstahl und Raubüberfälle in Terminwohnungen gehören zu den verschiedenen Formen von Gewalt, die von Sexarbeitenden berichtet worden.

Die Stigmatisierung von Sexarbeitenden ist durch die Freierkriminalisierung auch nicht geringer geworden. Im Gegenteil: das neue Gesetz verfestigt nochmal die Kategorien Sexarbeitende/Opfer und Kunde/Täter, was zu Lasten der Betroffenen das öffentliche Bild vom Sex- und Erotikgewerbe als schmuddeliges, kriminelles Milieu propagiert. Die Wahl an sicheren Arbeitsplätzen ist ebenso durch das neue Gesetz zurückgegangen, denn die Kunden trauen sich nicht mehr an offenen, sichtbaren Orten anzubahnen. Außerdem wird die Solidarität unter den verschiedenen Sexarbeitenden durch die Prekarisierung geschwächt. Dadurch, dass sie um weniger Kunden konkurrieren müssen, werden sich Sexarbeitende gegenseitig eher als Konkurrentinnen und nicht als Mitstreiterinnen für gemeinsame Rechte betrachten.

Ausstiegsprogramme: Mehr Stigmatisierung statt Unterstützung

Neben der Freierbestrafung sorgen auch die Ausstiegsprogramme für viel Kritik von Sexarbeitenden und ihren Alliierten. Auch wenn diese Maßnahme gut gemeint ist, berichtet die Studie, dass sie bisher wenig verbreitet und daher unbekannt und unwirksam gewesen ist. Ähnlich wie in Deutschland, wird das Gesetz je nach „département“ unterschiedlich durchgesetzt, und insbesondere die Ausstiegsprogramme unterschiedlich ausgeführt. Außerdem ist es bedenklich, dass ein wesentliches Kriterium für die Zulassung zum Ausstiegsprogramm, der sofortige Ausstieg aus der Sexarbeit ist. Aus praktischen Gründen ist das für viele Sexarbeitenden nicht möglich, denn die Wartezeiten in vielen Städten bis zur Aufnahme in das Programm über Monate dauern. Es wird den Ausstiegswilligen zwar zu Beginn des Programms finanzielle Hilfe sowie eine kurzfristige Arbeitserlaubnis und eine Unterkunft gegeben, aber bis die bürokratischen Abläufe erledigt werden und die Ausstiegswillige endlich die Vorteile des Programms genießen kann, muss der Lebensunterhalt noch irgendwie bestritten werden.

Darüber hinaus werden die Ausstiegsprogramme im Bericht als Beispiel der „sozialen Kontrolle“ kritisiert, denn einige der Befragten äußerten Bedenken wegen der Erhebung ihrer persönlichen Daten durch die Teilnahme an dem Programm. Ähnlich wie bei der Registrierungspflicht hier in Deutschland, stellt die Teilnahme an dem Ausstiegsprogramm das Risiko des Outings dar, die viele Sexarbeitende nicht bereit sind einzugehen. Auch wird die Rolle bisher vertrauter Beratungsstellen in Frankreich in Frage gestellt, wenn sie im Rahmen der Vermittlung des Ausstiegsprogramms verpflichtet werden, persönliche Daten der Ausstiegswilligen an die Behörden weiterzugeben. Durch die Einführung dieser Programme wird viel mehr durch einen moralisierenden Ansatz gegen die Sexarbeit vorgegangen, als eine wirksame soziale Maßnahme im Interesse der Sexarbeitenden. Das Ergebnis wird daher leider eine zunehmende Stigmatisierung von Sexarbeit und Sexarbeitenden sein und keine Ausstiegswelle, wie durch diese Maßnahme erzielt wird.

Fazit

Was bringt es, die Freier zu kriminalisieren? Die Ergebnisse der Studie sind leider nicht überraschend. Die Anzahl der Sexarbeitenden in Frankreich ist durch das neue Gesetz nicht weniger geworden. Allerdings ist die Anzahl der Kunden seit Einführung des neuen Gesetzes deutlich gesunken, so dass die Konkurrenz zwischen den Dienstleister*innen und dabei die Prekarität in der Sexarbeit gestiegen ist. Durch das neue Gesetz wird der Kunde als Täter anstatt als Geschäftsteilnehmer behandelt, was im Endeffekt der Erbringung von sexuellen Dienstleistungen gegen Geld als legitime Arbeitsform entgegenwirkt. In den Gesprächen mit Sexarbeitenden wurden die Freier allerdings nicht unbedingt als perverse Ungeheuer dargestellt, sondern einige schilderten auch positive Erfahrungen mit ihren Kunden und die Möglichkeit, durchaus menschliche Geschäftsverhältnisse mit ihren Kunden pflegen zu können.

Hinter der Freierkriminalisierung steckt die Unterdrückung männ(ensch)licher Sexualität, welches ein höchst unwirksamer und kontraproduktiver Ansatz für das behauptete Ziel dieser Maßnahme (die Bekämpfung von Zwang und Menschenhandel im Sex- und Erotikgewerbe) darstellt. Der BesD steht ausdrücklich für Maßnahmen für die Stärkung von Menschenrechten anstatt für die Unterdrückung menschlicher Wünsche und Bedürfnisse, um die Probleme, die es in der Sexarbeit gibt, anzugehen. Wir plädieren stark gegen die Kriminalisierung unserer Kunden und somit gegen die Einführung des nordischen Modells in Deutschland.

Quelle

Dieser Text wurde von unserer Forschungsbeauftragten Nadine übersetzt und zusammen gefasst

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