Prostitutionsverbot in Karlsruhe – Stellungnahme des BesD vom 25.03.2020

Bundesweit sind Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 getroffen worden, welche das Leben im öffentlichen Raum stark einschränken und reglementieren. In diesem Kontext bleiben auch Bordelle/ Prostitutionsstätten vorübergehend geschlossen.

Für Stadt und Landkreis Karlsruhe gilt jedoch über die durch die baden-württembergische Regierung erlassenen Maßnahmen und Schließungen hinaus eine Zusatzverordnung, welche „Prostitution und Sexkauf jeder Art“ untersagt. Diese Verordnung gilt nicht wie die anderen landesweiten Regulierungen bis zum 19. April, sondern bis Widerruf.

Eine Untersagung von Sexarbeit halten wir im Rahmen der Corona-Vorsorge für richtig und sinnvoll. Eine Sonderregelung, die ausschließlich fur unsere Berufsgruppe einen anderen Zeitraum festsetzt, halten wir für nicht
rechtens.

Sexarbeitende sind aktuell durch die Maßnahmen gegen Covid-19 wie viele andere Selbstständige/ FreiberuflerInnen einer Situation ausgesetzt, in welcher sie nicht ihrem Beruf nachgehen dürfen. Die Ungewissheit uber die Dauer von Verboten, schmälert das Vertrauen in staatliche Institutionen. Ein nicht nachvollziehbares Beschäfigungsverbot auf unbestimmte Zeit führt gerade bei marginalisierten Sexarbeitenden sehr wahrscheinlich zum Ignorieren der Verordnung. Wir befürworten dies natürlich nicht.

Wir vom Berufsverband BesD fordern daher:
1. Gleiches Zeitenster. Stadt- und Landkreis Karlsruhe mögen bitte für die Einschränkung der Prostitution das gleiche Zeitenster ansetzen wie auch für die anderen Maßnahmen.
2. Unwort Sexkauf. Der Begriff „Sexkauf“ ist ein unüblicher Begrif in juristschen und politschen Texten. Bitte verwenden sie „Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen“
3. Soforthilfen. Wir begrüßen vom Bund und dem Land Baden-Württemberg ausgeschriebenen Soforthilfen fur Solo-Selbstständige. Es bedarf aber der Einrichtung lokaler Notfallhilfe-Töpfe für Sexarbeitende und Betroffene anderer Berufsgruppen, die von der Hand in den Mund leben.

Gerade auch vor dem Hintergrund des aktuell diskutierten Schwedischen Modells eines Sexkaufverbots – gegen dessen Einführung in Deutschland wir uns entschieden aussprechen – ist eine solche Sonderregelung für Prostitution wie hier in Karlsruhe beunruhigend.

Wenn Menschen ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben dürfen, so muss selbstverständlich für ihre Grundsicherung gesorgt werden, im Hinblick auf gelingende Covid-19-Maßnahmen und auf eine gesamtgesellschaftliche Stabilität.

Gruß, Johanna Weber (Politik und Vorstand des BesD)

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