Corona-Lockerungen: BesD fordert Gleichbehandlung von nicht-medizinischer und erotischer Massage
Anschreiben des Berufsverbands an jene Bundesländer, die im Zuge der Corona-Verordnungen bereits wieder nicht-medizinische Massagen zulassen.
Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierungen!
In Ihrem Bundesland sind die Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus insofern gelockert worden, dass auch nicht-medizinische Massagepraxen wieder öffnen dürfen und nicht-medizinische Massagen erneut für selbstständige Dienstleistende zugelassen sind.
Gewerberechtlich gelten sowohl Salons, die erotische Massagen anbieten, sowie Tantra-Massagestudios als Prostitutionsstätten, die noch nicht wieder den Betrieb aufnehmen dürfen.
Im Rahmen einer Massage werden an diesen Orten erotische Dienstleistungen, unter anderem in Form von sogenannter „Handentspannung“ angeboten. Von diesen zusätzlichen Dienstleistungen geht aber keine zusätzliche, von anderen nicht-medizinischen Massagen abweichende Infektionsgefahr aus. Die geforderten Abstands- und Hygiene- Regeln können auf identische Weise eingehalten werden.
Im Sinne der Übertragung und Bekämpfung des Corona-Virus besteht kein Unterschied zwischen einer nicht -medizinischen Massage und einer erotischen Massage.
Die meisten in der Sexarbeit tätigen Menschen verdienen nicht ausreichend. Dementsprechend fehlt für die Bildung von Rücklagen, die über eine so lange Zeit des Verdienstausfalls hinweghelfen würden, schlicht das Geld. Anbieter*innen aus dem Bereich der erotischen Massagen sind besonders betroffen – denn dort ist die Entlohnung vergleichsweise noch schlechter, als in anderen Bereichen der Branche.
Um den Unsicherheiten hinsichtlich der Erlaubnis von Massage-Angeboten entgegen zu wirken, fordert der Berufsverband eine Gleichbehandlung von nicht-medizinischer und erotischer Massage. Wir beziehen uns in diesem Schreiben nur auf den Bereich der erotischen Massage und nicht auf andere Angebote der Sexarbeit. Wir gehen den Kurs Ihres Bundeslandes mit und befürworten die schrittweise Lockerung der Beschränkungen.
Wir wünschen uns eine faire Teilhabe der Menschen in unserer Branche an den Lockerungen im Rahmen der Corona-Krise in Deutschland.
Wir bitten Sie, sich auch für die Rechte der Menschen einzusetzen, die erotische Massagen anbieten und die derzeitige Verordnung im Sinne der Gleichbehandlung von erotischen und nicht-medizinischen Massagen entsprechend zu kommentieren oder zu ergänzen.
Kontakt:
Johanna Weber (politische Sprecherin des BesD)
johanna@besd-ev.de
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