Hygiene-Konzept für Sexarbeit – BesD fordert Gleichbehandlung bei Corona-Lockerungen

Der BesD hat gemeinsam mit verschiedenen Gesundheitsämtern ein Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen im Rahmen der Corona-Krise entwickelt.


Viele Branchen sind vom Lockdown schwer betroffen – doch gerade in der Sexarbeit lebt ein hoher Anteil von der Hand in den Mund und hat wenig bis keine Rücklagen. Besonders im Bereich Straßen-Sexarbeit sind viele Beschäftigte zusätzlich nicht krankenversichert und bereits von Armut betroffen.

Wir fordern die Gleichbehandlung von Sexarbeit mit vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen. Im Sinne der Übertragung und Bekämpfung des Corona-Virus besteht kein Unterschied zwischen einer nichtmedizinischen Massage und einer erotischen Massage. Im zweiten Schritt plädieren wir für eine geordnete Öffnung aller Bereiche der Sexarbeit unter Anwendung entsprechender Hygiene-Konzepte für den Schutz von Dienstleister*innen und Kund*innen sowie die Vorbeugung von Neu-Ansteckungen.

Mit unserem Anliegen haben wir uns an die Bundesländer und die zuständigen Behörden gewendet: —> Unsere Pressemitteilung zum Download 

Sexarbeiter*innen hoffen auf Lockerung des Arbeitsverbots

„Auch unsere Branche möchte Licht am Ende des Tunnels sehen. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes gehört es zu den erklärten Zielen der Regierung, auf die Entstigmatisierung von Sexarbeiter*innen hinzuwirken – hier besteht die Chance, für Gleichberechtigung zu sorgen.“ (Zitat Johanna Weber, politische Sprecherin BesD)

Das Hygiene-Konzept des BesD umfasst Regelungen für Arbeiten in Terminwohnungen/eigener Wohnung/Wohnwagen, Haus- und Hotelbesuche (Escort) sowie Hygiene-Regeln für die Arbeit auf Straßenstrichen.


–> HIER LESEN: Hygiene-Konzept für Sexarbeit während Corona


Vorbeugende Maßnahmen gehören zu unserem Arbeitsalltag – schon vor der Krise

Konkrete Konzeptvorschläge für alle Arten von Prostitutionsstätten sind Aufgabe der zuständigen Betreiberverbänden und -zusammenschlüsse. Diese sind aufgrund des
Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und ganz unabhängig von Corona bereits zu passgenauen Hygiene-Konzepten und der Hinwirkung auf die Vermeidung von sexuell übertragbaren Krankheiten jeder Art verpflichtet.

„Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, die nun erst einen verstärkten Umgang mit Hygiene erlernen müssen, gehören vorbeugende Maßnahmen gegen Übertragung von sexuell übertragbaren Krankheiten zu unserem Arbeitsalltag. Sexarbeitende sind gewohnt und in der Lage, mit dem Thema Infektionsschutz verantwortungsvoll umzugehen.“ (Zitat Undine de Rivière, BesD-Mitglied)

Hilfe durch Gleichbehandlung bei Corona-Lockerungen

Der Fakt bleibt: Ein Großteil der Sexarbeiter*innen kann kein Geld verdienen, solange unsere Arbeitsplätze geschlossen sind. Der Berufsverband hat für jene Sexarbeitende, die keinen Anspruch auf staatliche Hilfen haben, den –> Nothilfe Fonds ins Leben gerufen und bis dato bereits über 200 notleidenden Sexarbeitenden geholfen. Doch die Mittel unseres Verbands sind bald erschöpft. Hier sollte der Staat einspringen. Noch besser wäre es wenn wir uns selber helfen können, indem wir wieder unserer Arbeit nachgehen können.


Hygienekonzepte für Prostitutionsstätten:

UEGD
-> Hygienekonzept mit Stufenplan -> https://uegd.de/uegd-fordert-wiedereroeffnung-der-branche/

BSD
-> Hygienekonzept mit schrittweiser Öffnung -> https://bsd-ev.info/corona-hygienekonzept/

Zusammenschluss der Laufhäuser Stuttgart
-> Laufhäuser Stuttgart – Anschreiben Ministerpraes. Lucha wegen Hygienekonzept

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