Was beinhaltet das Dreisäulenmodell der CDU/CSU nach Vorbild des Nordischen Modells?

Seit Jahren machen sich CDU/CSU für ein Sexkaufverbot stark, bei dem sich die Kundschaft von Sexarbeitenden strafbar macht, Sexarbeitende selber aber ihre Dienstleistungen weiterhin legal anbieten dürfen.

Bereits im aktuellen Grundsatzprogramm der CDU wird Prostitution pauschal als ebenso wenig mit der Menschenwürde vereinbar beschrieben wie sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel (1).

Eine Differenzierung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und den Straftatbeständen der sexuellen Ausbeutung, der Zwangsprostitution und des Menschenhandels nimmt die CDU nicht vor. Laut Meinung der Frauenunion ist Prostitution und Zwangsprostitution fast gleichzusetzen.

Ihren vorläufigen Höhepunkt fanden die Bestrebungen der Union mit ihrem am 20.02.2024 in den Bundestag eingebrachten Antrag „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ (2).

Darin wird ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel gefordert, bei dem ein „Dreisäulenmodell“ nach Vorbild des Nordischen Modells die Leitplanken vorgeben soll.

Auch im aktuellen Wahlprogramm von CDU/CSU findet sich das „Dreisäulenmodell“ (3) – jedoch ohne weitere Erklärung:

Prostituierte wirksam schützen. Immer noch gibt es Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch. Menschenhandel, Zwangsprostitution und Clankriminalität sind ein großes Übel und müssen bekämpft werden. Das „Dreisäulenmodell“ kann dabei als Orientierung dienen. Ein besonderer Fokus soll dabei auf der Präventionsarbeit liegen.“


Was verbirgt sich hinter dem Dreisäulenmodell der CDU?

Die ausführlichste Darstellung des Dreisäulenmodells findet sich im bereits 2023 veröffentlichten Positionspapier der CDU/CSU (4).

Als zentrale Säulen werden benannt:

Säule 1
Aufklärung, Einstieg verhindern, Ausstieg fördern

 

a) Aufklärung stärken

 

  • Präventionsprogramme gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution.

    Wo? Schulen, die ganze Gesellschaft sowie die Herkunftsländern der Prostituierten.

    Kommentar:
    Solche Aufklärungs- und Präventionsprogramme halten auch wir für sinnvoll. Für kontraproduktiv halten wir die pauschale Reduzierung auf weibliche Sexarbeit und die Pauschalzuschreibung von Sexarbeiterinnen als Opfer.

 

  • Freier-Kampagne gegen frauenfeindliche Einstellungen & zur Sensibilisierung für die Missstände in der Prostitution

    Kommentar:
    Die aktuelle Studie der Deutschen Aidshilfe „Was brauchen Sexarbeiter*innen für ihre Gesundheit?“ bestätigt, dass Präventionsmaßnahmen für Kundschaft gewünscht werden – eine partizipativ konzipierte und weitreichende an die Mehrheitsgesellschaft und nicht nur an die Kundschaft gerichtete Aufklärungskampagne. (5)

 

  • Programme für Freier entwickeln, zur Aufklärung und zur Sensibilisierung für die Missstände in der Prostitution
  • Kommentar:
    Die Aufklärungskurse für Kunden in Frankreich vermitteln ein ideologisch gefärbtes, einseitiges Bild von Sexarbeit, das zur Stigmatisierung von Sexarbeitenden beiträgt und ihnen ihre Autonomie pauschal abspricht.
    Die Aussage aus den Kursen, dass der von Sexarbeitenden zum Ausdruck gebrachte Konsens ohne Bedeutung sei, wurde von Sexarbeitenden in Frankreich stark kritisiert.
    Die Inhalte der Kurse variierten regional stark und auch bezüglich Rahmenbedingungen (Dauer, Kosten) gibt es keine einheitlichen Regelungen.Zudem sind viele der vermittelten Informationen – wie ein angeblich sehr niedriges Einstiegsalter in die Prostitution oder eine Lebenserwartung von nicht mehr als 40 Jahren – wissenschaftlich nicht belegt. (6)

 

b) Ausstiegshilfen

  • Nutzung von vorhandenen Zeugenschutzprogrammen und aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten

    Kommentar:
    Gerade an dieser Stellschraube sollte gedreht werden, wenn es wirklich um die Verbesserung der Lebensbedingungen von sog. Zwangsprostituierten geht. Der sehr renommierte kok (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) fordert (7):Menschenhandelsopfer sollten das Recht und auch die Möglichkeit haben, sich frei und unabhängig stabilisieren,  informieren und entscheiden zu können, welchen Weg sie einschlagen wollen.Sie benötigen vor allem eine Stärkung ihrer Position durch Sicherheit, Rechte, Unterstützung und Perspektiven. Eine Abkopplung aufenthaltsrechtlicher Regelungen von einer Mitwirkung im Strafverfahren, also eine unabhängige und unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ist daher dringend notwendig.Die CDU/CSU erklärt allerdings in einem weiteren Punkt, dass an ein verändertes Bleiberecht nicht gedacht wird, sondern: „Aussteiger aus der Zwangsprostitution sollen bei Rückkehr in ihr Heimatland bei Bedarf vor Ort Unterstützung erfahren.“

 

  • Einheitliche Standards bei der Arbeit der Fachberatungsstellen

    Kommentar:
    Auch wir begrüßen diese Anregung, die allerdings schon seit Jahren in Arbeit ist und vom Familienministerium finanziert wird.Die NetSWork Fachberatung (8) ist ein gleichstellungspolitisches Projekt in Trägerschaft des bufaS e.V.
    Neben der Qualitätssicherung in der Beratungsarbeit, was auch einheitliche Standards beinhaltet, gibt es noch diverse andere Projektinhalte, die sich über eine langfristige Weiterfinanzierung sehr freuen würden.

 

  • Modellprojekte zum Ausstieg fördern

  • Kommentar:
    Es gab schon 2 vom Familienministerium finanzierte Modellprojekte zum Umstieg aus der Prostitution. Das erste lief über fünf Jahre von 2009 bis inkl. 2014 (9).Es ging in erster Linie darum, die sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe in Erfahrung zu bringen und gleichzeitig modellhaft mögliche Angebote zu erproben.Mit den drei Projektstädten, Berlin, Nürnberg und Freiburg/Kehl sollten die unterschiedlichen Bedarfe nach der Größe der Stadt und auch des Grenzgebietes ermittelt werden.
    Das zweite (10) lief seit August 2021 über drei Jahre. Aufbauend auf die Ergebnisse des ersten Projekts geht es diesmal um verschiedene Ansätze und Konzepte für effektive Umstiegsmaßnahmen.Von den fünf Modellprojekten ist eines aus dem Saarland und nennt sich DiWA Saar. Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt zwischen ALDONA e.V. und der Diakonie Saar.Die beiden Mitarbeiterinnen, Lisa Klein und Sabine Kost stellen DiWA Saar vor und erzählen von den bisherigen Erfahrungen (11).Grundsätzlich befürworten wir den Ausbau von Umstiegsangeboten für Sexarbeiter*innen.Zentrale Empfehlungen der in Deutschland umgesetzten Modellprojekte sollten bei zukünftigen Ausstiegsprogrammen berücksichtigt werden:
    z. B. ein niedrigschwelliger Zugang für Sexarbeiter*innen zu Beratungsangeboten sowie eine ausreichende finanzielle Unterstützung des Programms (u. a. Krankenversicherung, Existenzsicherung, Wohnungsangebote, ggf. Sprachkurse).

 

  • Betroffenen Prostituierten muss eine ununterbrochen erreichbare Telefon-Hotline zur Verfügung stehenKommentar:
    Diese Telefonhotline gibt es schon.
    Das rund um die Uhr erreichbare Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (12) ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.
    Unser Berufsverband hat die Beratungsqualität im Bezug auf Sexarbeit und Menschenhandel getestet, und ist sehr überzeugt von dieser vom Familienministerium finanzierten Einrichtung.Geklärt werden muss noch ob und wie sich dort auch Sexarbeitende anderer Geschlechter melden dürfen.

 

Säule 2
Opferschutz und Bestrafung des Sexkaufs

 

a) Sexkaufverbot

  • Nicht gegen die Opfer vorgehen, sondern gegen die Profiteure.
  • Kriminalisierung der Freier soll die Nachfrage nach Prostitution erheblich einschränken.
  • Prostituierte selber dürfen ihre Dienste weiterhin legal anbieten.

  • Kommentar:
    Weltweit setzen sich Sexworker-Organisationen gegen das Nordische Modell ein. Für Deutschland hat Corona sehr deutlich gezeigt, wie sich Verbote auf die Sexarbeitsbranche auswirken. Alle Prostitutionsstätten waren geschlossen – aber fast alle Sexarbeitenden waren gezwungen illegal weiterzuarbeiten, denn sie haben keine Unterstützung bekommen. Folgen (13):
    – die Preise rutschten in den Keller

    – die Anfragen nach Sex ohne Kondom sind stark gestiegen
    – die Gewalt / Übergriffe nahmen zuBetroffen waren besonders die prekär arbeitenden Kolleg*innen oder solche ohne Arbeitsgenehmigung, denn für diese gab es keine Alternativen.Genauso wenig wie es für sie Coronahilfen gab, wird es für sie Ausstiegsangebote geben. Eine ausreichende Finanzierung der angekündigten „Ausstiegsprojekte“ für 50.-200.000 der vermeintlichen Sexarbeitenden ist bei der angespannten Haushaltslage mehr als fragwürdig.Die Erfahrungen aus Frankreich zeigen auch hier, wie es nicht geht. Durch bürokratische Hürden, intransparente Zugangsvoraussetzungen und eine zu geringe Finanzierung lief das Ausstiegsprogramm dort weitgehend ins Leere.In den ersten drei Jahren nach Einführung des Nordischen Modellls haben aufgrund dieser Probleme in Frankreich nur 341 Sexarbeitende von dem Ausstiegsprogramm profitiert, was ca. 1 % der geschätzten Gesamtzahl von Sexarbeitenden in Frankreich entspricht. Erwartet worden war etwa die fünf- bis zehnfache Zahl von Teilnehmenden (6).Das Sexkaufverbot schadet denen am meisten, denen es eigentlich helfen soll.

b) Verbot von Zuhälterei

  • Kommentar:
    Jegliche Art von Zuhälterei soll verboten werden.Zuhälterei heißt: aus der Prostitution einer anderen Person vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen.
    In Deutschland wird unterschieden zwischen „Zuhälterei“ und „dirigistischer Zuhälterei“. Letzteres ist strafbar, denn es geht darum, dass jemand von der Prostitutiton einer anderen Person profitiert und diese dazu zwingt oder ausbeutet.Ersteres beinhaltet alle Menschen, die von der Prostitution anderer profitieren – z.B. Anzeigenportale, Webseitenanbieter, Fahrdienste, sogar Lebenspartner*innen oder Kolleg*innen, die sich gegenseitig schützen bei Haus- & Hotelbesuchen.Ebenfalls betroffen sind Kolleg*innen, die sich zu zweit eine Arbeitswohnung teilen.  Sie werden in den Ländern mit Nordischen Modell der gegenseitigen Zuhälterei bezichtigt.

 

c) Verbot von Prostitutionsstätten (z.B.: Bordelle, Laufhäuser, Verrichtungsboxen, Wohnwagen

  • Kommentar:
    Mit dem Prostituiertenschutzgesetz von 2012 ist Deutschland eines der wenigen Länder, die Prostitutionsstätten behördlich regeln und überprüfen.Betreibende müssen ein Führungszeugnis vorlegen und baurechtliche und sicherheitstechnische Anforderungen sind vorgeschrieben.
    Es erfolgt bei jeder Prostitutionsstätte eine persönliche Behördenbegehung, und es besteht kein Grund, die Einschätzung und Arbeitsabläufe dieser Behörden in Frage zu stellen.Prostitutionsstätten sind für viele Sexarbeitende sichere und lukrative Arbeitsplätze. Diese Arbeitsplätze zu schließen würde die Arbeitssituation der Betroffenen keinesfalls verbessern.Die coronabedingten Schließungen aller Prostitutionsstätten hatten Nachwirkungen bis heute. Die Sexarbeitenden mußten sich andere – teils unsichere – Orte suchen: Hausbesuche, Hotels, Ferienwohnungen oder bei sich Zuhause.Sie waren auf sich alleine gestellt. Die Gewalt nahm zu. (13)

    Die Sexarbeitenden sind mit allen Anforderungen der Kundschaft alleine. Für Beratungsstellen und Polizei viel schwerer erreichbar.

 

d) Vermietung von Räumlichkeiten zur Prostitutionsausübung darf keinen erhöhten Mietzins haben.

  • Kommentar:
    Diese Forderung klingt zunächst sehr sinnvoll. Doch im Praxisbezug zeigt sich, dass es sich dabei um ein reines Papiergesetz handelt. 
    Welche Sexarbeiter*in wird offiziell eine Wohnung für die Sexarbeit anmieten? Sie wird immer sagen, dass sie dort wohnen will.Der Vermieter könnte ja ansonsten die Polizei informieren, damit diese die Kundschaft leichter aufspüren kann. Die Wahrscheinlichkeit, überhaupt einen Vermietenden zu finden, der an eine Sexarbeiterin vermietet, ist eh schon sehr gering.Das Bundesland Berlin z. B. hat sich schon vor Jahren diese Problematik genauer angeschaut. In Berlin gelten Wohnungen, die zum Zwecke der Sexarbeit angemietet werden nicht als Prostitutionsstätte, auch wenn die Sexarbeiter*in dort nicht gleichzeitig wohnt.Dies gilt auch, wenn ein überhöhter Mietzins gezahlt wird, denn den Berliner Behörden ist völlig klar, dass es ohne Sonderzahlungen fast unmöglich ist, eine Sexarbeitswohnung zu erhalten.Grundsätzlich stellt sich die Frage, warum dieser Punkt der CDU so wichtig ist, denn ein erhöhter Mietzins wäre ja laut der CDU Zuhälterei und somit eh schon verboten.

Säule 3: Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane

 

  • Generell

    Die Gewerkschaft der Polizeit sagt dazu (14):

    Die GdP spricht sich gegen die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland (betr. Sexkaufverbot und generelle Freierstrafbarkeit) aus und fordert, trennscharf zwischen Sexarbeit und erzwungener Sexualität wie Zwangsprostitution zu unterscheiden.Hierzu muss bundesweit eine konsequente Umsetzung des ProstSchG (in Verantwortung der Länder) erfolgen, so dass Hellfeldzahlen zusammengetragen werden.

    Die Evaluierung des Gesetzes durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) im Auftrag des BMFSFJ stellt einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen dar, mit der ggf. weitere Voraussetzungen für den differenzierten Umgang mit Sexarbeit auf der einen und erzwungener Sexualität, also Gewalt bis hin zu Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, auf der anderen Seite geschaffen werden.

    Hier trennscharf zu unterscheiden, bleibt unverzichtbar. Sexarbeit ist eine freiwillig erbrachte Dienstleistung in einem einvernehmlichen Vertrag zwischen zwei erwachsenen Geschäftspartner*innen im Sinne der rechtlichen Vorgaben.

    Ohne beidseitiges Einverständnis unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben liegt keine Sexarbeit vor, sondern eine erzwungene Sexualität, also Gewalt, bis hin zu Zwangsprostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung.


    Kommentar:
    Der BesD plädiert für mehr Austausch und Zusammenarbeit zwischen Sexarbeitenden und Polizei. Nur so kann die Polizei als vertrauenvoller Ansprechpartner für Sexarbeitende fungieren.

    Als Best Practice möchten wir eine 2017 und den Folgejahren stattgefundene und sehr gut besuchte Seminarreihe der Friedrich-Ebert-Stiftung in NRW nennen (15).

    Unter dem Titel „Rotlicht trifft auf Blaulicht“ war die Hauptzielgruppe Polizeibedienstete, die mit Menschen aus der Sexarbeit zusammenkamen und thematisch und emotional gearbeitet haben – Begegnungen von Polizei und in der Sexarbeit Tätigen sind immer auch Begegnungen zweier Lebenswelten.

     

  • Bildung spezialisierter Polizeieinheiten


    Die Gewerkschaft der Polizeit sagt dazu (14):

    Die Fachdienststellen bei der Polizei sind zu stärken.Wichtig ist außerdem die Verbesserung der Zusammenarbeit der Polizei mit den Fachberatungsstellen, wie sie u. a. vom KOK koordiniert werden.

    Durch sie ist eine bessere Betreuung der Opfer gewährleistet, die auch die Beweisführung in Strafverfahren unterstützt. Die Stärkung der Fachberatungsstellen in personeller und finanzieller Sicht ist dringend notwendig.

    Kommentar:
    Es geht hier also nicht um die Bildung dieser Einheiten, sondern um den finanziellen Ausbau der vielerorts schon bestehenden Polizeistrukturen.
    Im Bereich Prostitution wird hierbei auf Deeskalation und Prävention gesetzt.

     

  • Kontrolle von prostitutionsanfälligen Orten sowie von einschlägigen Plattformen im Netz

    Die Gewerkschaft der Polizeit sagt dazu (14):

    Prostitution würde in nicht kontrollierbare Räume verlagert, wo die betroffenen Frauen schutzlos sowohl Freiern als auch Zuhältern ausgesetzt werden. Damit ginge den Ermittlungsbehörden eine wichtige Gruppe von Zeug*innen im Strafverfahren verloren.

 

  • Eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Finanz- und Zollverwaltung, um Zwangsprostitution besser zu erkennen. Kontrollen sollen von Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen begleitet werden.

    Kommentar:

    Es wird sich kaum eine Beratungsstelle vor diesen Karren spannen lassen, bei Routinekontrollen neben Polizei und Zoll einzumarschieren.

    Für Beratungsstellen ist der Aufbau von Vertrauen ein extrem wichtiger Grundsatz.

    Solche Großkontrollen lösen eher Angst und Schrecken aus unter den Sexarbeitenden. Als vertrauensbildende Maßnahme sind sie nicht geeignet.

     

  • Die Schulung von Polizei, Justiz und (Finanz-)Behörden in Bezug auf die Mechanismen innerhalb der Prostitution

    Kommentar:

    In Übereinstimmung mit der Forschung sprechen wir als BesD uns ebenfalls für eine Schulung von Polizei, Justiz- und Finanzbehörden aus.

    Im Mittelpunkt sollten hierbei jedoch, wie in mehreren Metaanalysen (16, 17) als zentrale Empfehlung beschrieben, der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung stehen.

    Dies wäre eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Sexarbeitende sich im Falle tatsächlicher Rechtsverletzungen vertrauensvoll an die Polizei wenden können.

    Das Nordische Modell konnte hierzu in Frankreich keinen Beitrag leisten (6).Langfristig wäre hierfür in Deutschland auch die Abschaffung diskrimierender Sondergesetze (u. a. Zwangsregistrierung, Zwangsgesundheitsberatungen) wünschenswert.

     


QUELLEN

1) Grundsatzprogramm CDU 2024
-> https://www.grundsatzprogramm-cdu.de/sites/www.grundsatzprogramm-cdu.de/files/downloads/240507_cdu_gsp_2024_beschluss_parteitag_final_1.pdf

2) Antrag der CDU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“
-> https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010384.pdf

3) Wahlprogramm der CDU/CSU
-> https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu-1.pdf

4) Positionspapier CDU/CSU
-> https://www.cducsu.de/sites/default/files/2023-11/Positionspapier%20Sexkauf%20bestrafen.pdf

5) Studie der Deutschen Aidshilfe:  Was brauchen Sexarbeiter*innen für ihre Gesundheit
Absatz 2. Prävention muss sich auch an Kunden richten
-> https://www.aidshilfe.de/medien/wp-content/uploads/2024/04/Forschungsbericht-Studie-zu-Sexarbeit-Deutsche-Aidshilfe.pdf

6) Gaudy, N., & Le Bail, H. (2021). Comparative summary of evaluation reports on France’s 2016 Prostitution Act.
-> https://sciencespo.hal.science/hal-03389161/document

7) Forderungen des KOK (Koordinierungsrkreis gegen Menschenhandel)
-> https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/menschenhandel/was-ist-menschenhandel/forderungen-des-kok

8) NetSWork Fachberatung
-> https://www.bufas.net/netswork-fachberatung-2-2/

9) Das erste Modellprojekt zum Umstieg aus der Prostitution (2009 bis inkl. 2014)
-> https://www.bmfsfj.de/resource/blob/95446/b1f0b6af91ed2ddf0545d1cf0e68bd5e/unterstuetzung-des-ausstiegs-aus-der-prostitution-langfassung-data.pdf

10) Das zweite Modellprojekt zum Umstieg aus der Prostitution (August 2021-24)
-> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostituiertenschutzgesetz/modellprojekte-zum-umstieg-aus-der-prostitution-186936

11) Online-Informations-Reihe 1Stunde/1Thema – Umstiegsprojekte für Sexarbeitende aus biden Modellprojektemn des Familienministeriums
-> https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/10/01/24-10-23-eine-stunde-ein-thema-umstiegsprojekte-fuer-sexarbeitende-erfahrungen-aus-den-beiden-modellprojekten-des-familienministeriums/

12) Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ -> https://www.hilfetelefon.de/

13) Nordisches Modell auch in der Mitte Europas? – Auswirkungen der Corona-Pandemie im Bereich der Prostitution
https://kfn.de/forschungsrojekte/nordisches-modell-auch-in-der-mitte-europas-auswirkungen-der-corona-pandemie-im-bereich-der-prostitution/

14) Gewerkschsaft der Polizei, Stellungnahme der Frauengruppe der GdP zum Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“:
https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2024/Stn-GdP-Prostitution-Drs.%2020-10384.pdf

15) Fortbildungsreihe „Rotlicht trifft Blaukicht“ der Friedrich Ebert Stiftung:
https://www.fes.de/kommunalakademie/artikelseite-kommunalakademie/fachtagung-wege-aus-der-grauzone-viii-die-neuen-gesetzlichen-bestimmungen-zur-prostitution-stand-der-umsetzung-und-moegliche-auswirkungen-der-weitreichenden-kritik-bei-den-betroffenen

16) Argento, E., Goldenberg, S., & Shannon, K. (2019). Preventing sexually transmitted and blood borne infections (STBBIs) among sex workers: a critical review of the evidence on determinants and interventions in high-income countries. BMC infectious diseases, 19, 1-19.
https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s12879-019-3694-z.pdf

17) Decker, M. R., Crago, A. L., Chu, S. K., Sherman, S. G., Seshu, M. S., Buthelezi, K., … & Beyrer, C. (2015). Human rights violations against sex workers: burden and effect on HIV. The Lancet, 385(9963), 186-199.
https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4454473/