15.04.25 | BesD Workshop | Sexarbeit & Steuern: Frag den Steuerberater!
Datum: 15.04.2024 | Dienstag
Uhrzeit: 19:00 – 20:30 Uhr
Ort: Online per Zoom-Call
Ob alljährlich, quartalsweise, oder monatlich: In der Selbstständigkeit führt kein Weg daran vorbei, sich mit dem leidigen Thema „Steuern zahlen“ und „Steuererklärung machen“ zu beschäftigen.
Dementsprechend ist ein Grund-Verständnis rund um die eigenen Rechte und Pflichten wichtig – besonders als Sexworker.
Denn Vorurteile und die Furcht vor Verurteilung können es besonders schwierig machen, als Sexarbeiter*in ehrlich und offen mit Steuerberaterin, Buchhalter und Co zu kommunizieren.
Heute besteht die besondere Gelegenheit, diese unfairen Umstände zu umgehen:
Herr Liebig, Berliner Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, stellt seine langjährige Expertise und Zeit zur Verfügung und beantwortet alle Fragen die euch rund um Steuern beschäftigen.
Zum Beispiel:
- Wie offen oder verschlüsselt kann/soll ich über meine Tätigkeit mit einem Steuerbüro sprechen? Könnten Dinge an das Finanzamt gemeldet werden, die einem vielleicht schaden?
- In der Regel stellen wir keine Rechnung und uns bleiben keine Quittungen nach einem Termin, einer Session oder einem Overnight. Trotzdem brauchen wir Kassenbücher. Aber wie führt man die, dass sie auch gelten?
- Hauptsächlich gibt es Bareinnahmen, aber auch mal Gutscheine, „Tribute“ oder Geschenke. Was davon muss versteuert werden? Was ist wenn ich mit einer Entscheidung des Finanzamts ein Problem habe oder sogar etwas anfechten will?
- Wir wollen Arbeitsmaterial absetzen, das nicht unbedingt glasklar der privaten oder geschäftlichen Sphäre zugewiesen werden kann – Kondome, Toys, Wäsche,.. Was kann man absetzen, wo klappt es nie? Was ist mit Taxifahrten und Co zum Kunden?
- Schreckgespenst Steuerprüfung! Sexarbeiter*innen stehen oft im Generalverdacht, gar keine Steuern zu zahlen – worauf kommt es an, wenn man nicht mit runtergelassenen Hosen in der Prüfung darstehen will? Wie kann ich mit meinem Verhalten die Wahrscheinlichkeit von Strafzahlungen oder übertriebenen Einschätzungen minimieren?
- Weitgehende Anonymität zwischen Kund*innen und Dienstleister*innen ist in Deutschland üblich. Aber gilt der Schutz der privaten Sexualität unserer Kund*innen vor der Pflicht, Terminvereinbarungen per Email offenzulegen?
- usw.
Um sich etwas auf den Termin vorbereiten zu können, hat Herr Liebig uns gebeten, unsere Fragen im Vorfeld zu sammeln. Wie lauten DEINE Fragen an den Steuerberater?
Schick sie Sophie per Email an sophie@besd-ev.de mit dem Betreff „Frage an den Steuerberater“ oder noch einfacher, per Telegram an @SophieFrey.
Anmeldung
! Dieser BesD-Workshop wird ausnahmsweise nicht von einer selbst in der Sexarbeit tätigen Person geleitet.
Für BesD-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos. Hier anmelden:
Info für Nicht-Mitglieder
Als Sexarbeiter*in kannst Du jederzeit –> Mitglied im BesD werden und kostenfrei teilnehmen. Wir bearbeiten neue Anträge so schnell wie möglich – falls Du Deine Mitgliedsnummer noch nicht weißt, melde Dich bitte bei Sophie.
Sexarbeiter*innen die nicht Mitglied sind, bitten wir um eine Soli-Spende von 20 Euro über unsere Spenden-Website oder über Paypal. Schick bitte einen Screenshot der Überweisung und eine kurze Info zu Dir an Sophie. Die Teilnahme ist ausschließlich auf aktive oder ehemalige Sexarbeiter*innen beschränkt.
Dein Kontakt:
Emailadresse: mitglieder@besd-ev.de
Telegram: @SophieFrey