Impressum und Jugendschutz anmelden

Vertrag über eine Impressums-Adresse und/oder die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Angebotswahl

(alle Preise ohne Mehrwertsteuer)

a) nur Impressums/Adress-Service

b) nur Jugendschutzbeauftragung

c) Kombination aus Jugendschutzbeauftragung und Impressums-Service

d) Zusatz Angebot

Die Mindestlaufzeit für alle Verträge ist 1 Jahr. Die Summe wird zu Vertragsbeginn eingezogen. Kündigung ist schriftlich jederzeit möglich – auch unkompliziert per Mail oder Messenger. Siehe §3.
Wenn keine Kündigung erfolgt, dann verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Über den Antrag entscheidet der BesD nach eigenem Ermessen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Services des Vertrages.

Vertragsdaten

Vertragsabschluss zwischen Domaininhaber*in oder Webseitenbetreiber*in folgender Domain(s):

Folgende Angaben tauchen nirgends öffentlich auf, sind aber für die Rechtsgültigkeit des Vertrages notwendig.
Wer aus Datenschutzgründen diese Informationen nicht eintippen möchte, kann den Vertrag HIER downloaden und per Post direkt an den BesD schicken: BesD e. V., Odenwaldstraße 72, 51105 Köln

Impressumsvertrag

Sofern der Vertrag über eine Impressums-Adresse abgeschlossen wird, gilt folgendes:

Der BesD stellt der/dem Antragsteller*in eine Impressums-Adresse zur Verfügung, welche sie/er für die geschäftlichen Zwecke in der Sexarbeit
nutzen kann.

Die/der Antragsteller*in kann mit Abschluss dieses Vertrages zukünftig für oben genannte Internet-Webseiten die Adresse des BesD in Form des zugesendeten HTML Codes als c/o Adresse angeben.

Der Impressums Service soll eine Bekanntgabe der privaten Adresse gegenüber Dritten verhindern, keinesfalls aber zur Verschleierung der Identität und/oder Verhinderung der Pflichtangabe einer zustellfähigen oder Meldeadresse dienen.

Eine offizielle Anmeldung als Wohn- und Steuersitz der Person ist über diese Postadresse nicht möglich.

Die Angabe einer Telefonnummer ist im Impressum vorgeschrieben.
Sollte der/die Auftragegeber*in keine Angabe der Telefonnummer wünschen, dann kann der Service des BesD gebucht werden und die Telefonnummer des BesD-Büros erscheint dort. Es entstehen Zusatzkosten. Bitte bei Angebotswahl zu Beginn des Vertrages ankreuzen.

Die Angabe der Umsatzsteuer-ID Nummer im Impressum ist Pflicht.
Sie entfällt bei Kleinunternehmer*innen. Sollte während der Vertragslaufzeit der Status des Kleinunternehmertums wegfallen, so ist der/die Antragsteller*in verpflichtet dem BesD die Umsatzsteuer-ID-Nummer unverzüglich mitzuteilen.

Folgende Angaben werden im Impressum auf der Webseite veröffentlicht und auch vom BesD als Kontaktdaten und für interne Organisationszwecke verwendet:

Zusendungsart für weiterzuleitende Post

Die genannte Mailadresse wird vom BesD genutzt, um Benachrichtigungen zu schicken, wenn Briefpost angekommen ist. Diese wird dann innerhalb von 10 Tagen zugesandt an die hinterlegte Adresse. Auf Wunsch können die Briefe auch geöffnet und eingescannt werden. Die Scans werden dann per Mail zugesendet an die o.g. Maildresse.

§ 1.2 Leistungsbeschreibung

Nach Vertragsabschluss wird von der/dem BesD-Technikzuständigen ein Codebaustein (HTML Code)
per Mail zugesendet, der in die o.g. Webseite im Impressum eingebaut werden muss.

Die Technikzuständigen des BesD sind gerne bei Fragen zum Einbinden auf der Webseite behilflich.
Ein Abtippen der BesD-Adresse, Screenshots o.ä. sind nicht zulässig.

§ 1.2 Preise

Angaben dazu finden sich in der Rubrik „Angebotswahl“ zu Beginn des Vertrages.

§ 1.3 Zusätzliche Kosten

Die Zusendung eines Standardbriefs pro Jahr oder einem Scan ist kostenlos.
Darüberhinausgehende Postzusendungen sind kostenpflichtig. Die/der Auftragegeber*in übernimmt zzgl. der angegebenen Beträge die entsprechenden Porto- oder Scankosten.

  • Brief: aktuelle Portokosten + 2,- Bearbeitungsgebühr
  • Scan: selbige Kosten wie ein Brief

Dies wird der/dem Auftragegeber*in gesondert in Rechnung gestellt.

§ 1.4 Zusicherung

Die/der Auftragegeber*in versichert hiermit, dass die oben angegebene E-Mail-Adresse von ihr/ihm regelmäßig überprüft und abgefragt wird. Die/der Auftragegeber*in wird zeitnah auf Benachrichtigungen reagieren und ebenso Sorge dafür tragen, dass die E-Mail-Adresse des BesD von ihren/seinen Spam-Filter ausgespart wird.
Für terminliche Versäumnisse übernimmt die/der Auftragegeber*in die alleinige Verantwortung.

§ 1.5 Haftungsausschluss

Der BesD ist nicht der Betreiber von Internet-Seiten, auf denen die/der Auftragegeber*in das »c/o BesD« Impressum verwendet. Die/der Auftragegeber*in stellt daher den BesD sowie dessen Organen und Mitarbeiter*innen jeder Haftung und sämtlichen Kosten frei, falls diese aufgrund des Impressums-Angebot in Anspruch genommen werden. Die/der Auftragegeber*in wird in jedem Fall den BesD unverzüglich über die Inanspruchnahme informieren und ihm soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der BesD ist umgekehrt verpflichtet, der/dem Auftragegeber*in unverzüglich alle verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig mitzuteilen. 

Die Haftung für die Inhalte bleibt beim/bei der eigentlichen Betreiber*in der Seite, also der/die Auftragegeber*in selbst.

§ 1.6 Verifizierung

Die/der Auftragegeber*in gibt hier ihre/seine echte, »zustellfähige« Postadresse mit ihren/seinen realen Namen an, abgesichert durch eine Kopie des Personalausweises an.

§ 1.7 Briefgeheimnis

Der BesD erhält hiermit eine Empfangsbevollmächtigung, durch die der Verein zur Entgegennahme der Post der/des Auftragegeber*in befugt ist. der BesD, darf die persönliche Post öffnen und einscannen, sofern die/der Auftragegeber*in das „Scan-Angebot“ gewählt hat.

Jugendschutzvertrag

Sofern der Vertrag über die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Internet nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag abgeschlossen wird, gilt folgendes:

§ 2.1 Leistungsbeschreibung

Die/der Auftraggeber*in beauftragt die/den Auftragnehmer*in (später: Jugendschutzbeauftragte*r) mit der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines*r externen Jugendschutzbeauftragten nach § 7 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für oben benannten Domains.

§ 2.2 Pflichten der/des Auftragnehmer*in

  1. Die/Der Auftragnehmer*in wird als Jugendschutzbeauftragte*r im Internet für die/den Auftraggeber*in im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben tätig. 
  2. Die/der Jugendschutzbeauftragte*r verpflichtet sich, der/den Auftraggeber*in in den Belangen des Jugendschutzes für die zu Vertragsbeginn genannten Domains zu beraten. Eine darüberhinausgehende Beratung zu weiteren rechtlichen Fragen ist von dem Vertrag nicht umfasst und rechtlich nicht zulässig. Auf Wunsch kann Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt vermittelt werden.
  3. Die/der Jugendschutzbeauftragte hat keine Weisungsbefugnis, sie übt ausschließlich eine beratende Tätigkeit aus.
  4. Die/der Jugendschutzbeauftragte überprüft das Internet Angebot der/des Auftraggeber*in auf potenziell jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte und Risiken. Die Jugendschutzbeauftragte wird der/dem Auftraggeber*in nach der Prüfung auf die nach ihrer/seiner Ansicht durchzuführenden Maßnahmen hinweisen. Es wird dazu ein umfangreicher Prüfbericht erstellt, der per Mail zugeschickt wird.
  5. Die nach Ansicht der/des Jugendschutzbeauftragten durchzuführende Maßnahmen können per E-Mail der/dem Auftraggeber*in mitgeteilt werden. 
  6. Darüber hinaus findet eine technische Überprüfung von Schutzmechanismen für geschlossene Benutzergruppen, wie zum Beispiel eine Altersverifikation, statt. 
  7. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich ein Jugendschutzprogramm zu installieren. Wir empfehlen JUSPROG → www.jugendschutzprogramm.de
    Abweichungen von diesem Vertragspunkt sind möglich in begründeten Einzelfällen und bedürfen einer Absprache mit der/dem Jugendschutzbeauftragten oder der zuständigen Person aus dem BesD-Büro.
  8. Die/der Jugendschutzbeauftragte oder das BesD-Büro wird zeitnah auf Anfragen reagieren. Eine tägliche Erreichbarkeit kann nicht garantiert werden.

§ 2.3 Pflichten der/des Auftraggeber*in

  1. Die Verantwortung für das online Angebot obliegt der/dem Auftraggeber*in. Diese*r ist für die Inhalte und die Umsetzung der Hinweise der Jugendschutzbeauftragten verantwortlich. Sie/er wird die Jugendschutzbeauftragte aktiv informieren, bei  Änderung des Webseiteninhalts, die Auswirkungen auf den Jugendschutz haben können.
  2. Die/Der Auftraggeber*in ist verpflichtet, die Hinweise der Jugendschutzbeauftragten aufzunehmen und diese angemessen umzusetzen. 
  3. Bei Kontakten zu Aufsichts-, Ermittlungs- und oder Strafverfolgungsbehörden, welche im Fragen des Jugendschutzes aktiv werden, ist die/der Jugendschutzbeauftragte umgehend und vollständig zu informieren. Ebenso sind ihr/ihm sämtliche Unterlagen dieses Verfahrens in geeigneter Form zu übergeben.
  4. Adressänderungen oder sonstige wichtige Änderungen in den Verhältnissen der/des Auftraggeber*in, die im Rahmen der Vertragsabwicklung von Bedeutung sein könnten, hat diese*r der Jugendschutzbeauftragten oder dem BesD-Büro unverzüglich anzuzeigen.
  5. Die/der Auftraggeber*in hat im Impressum der Webseite auf die Jugendschutzbeauftragung hinzuweisen. Dies geschieht durch die Implementierung eines Codebausteins (HTML Code), der per Mail an die Kontaktadresse zugesandt wird. Die Technikzuständigen des BesD sind gerne bei Fragen zum Einbinden auf der Webseite behilflich.
    Ein Abtippen der BesD-Adresse, Screenshots o.ä. sind nicht zulässig.

§ 2.4 Ansprechpartner

Die/der Auftraggeber*in wird eine*n feste*n Ansprechpartner*in für die Jugendschutzbeauftragte benennen. Diese*r gewährleistet, dass sie/er per E-Mail erreichbar ist. Im Falle von Krankheit oder einer urlaubsbedingten Abwesenheit kann ein gleichwertiger Ersatz bestellt werden oder der Kontakt läuft über das Sekretariat des BesD.

§ 2.5 Haftung

  1. Die/der Jugendschutzbeauftragte haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den bei vergleichbaren Aufträgen dieser Art typischen Schaden, der bei Beauftragung oder spätestens bei der Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.
  2. Die vertraglichen Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr.
  3. Die/der Auftraggeber*in stellt die Jugendschutzbeauftragte von Ansprüchen Dritter frei. 

Für alle Services geltende Bestimmungen

§ 3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund besteht insbesondere dann, wenn es zu Änderungen gesetzlicher Vorschriften kommen sollte, eine Tätigkeit als Impressums- oder Jugendschutzbeauftragte nicht mehr ausgeübt wird oder das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht. Ein Vertrauensbruch liegt insbesondere dann vor, wenn sich die/der Auftraggeber*in nicht ordnungsgemäß identifiziert oder grob unzulässige Inhalte auf seiner/ihrer Webseite publiziert.

§ 3.2 Datenschutz

Beide Vertragsparteien vereinbaren während der Vertragslaufzeit und auch über das Vertragsende hinaus, keine Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelt worden sind, an Dritte weiterzugeben. Die/Der Auftragnehmer*in wird von dieser Pflicht im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung als Ansprechpartner*in nach § 7 Abs. 3 JMStV sowie im Rahmen der notwendigen Zusammenarbeit mit Straf-, Aufsichts-, Jugend- und Ordnungsbehörden sowie Gerichten und Rechtsanwält*innen entbunden.

§ 3.3 Preise, Laufzeit, Kündigung, Schriftform

  1. Preise pro Jahr: diese finden sich zu Vertragsbeginn unter Angebotswahl.
  2. Preiserhöhungen oder -änderungen werden per Mail mitgeteilt. Sie gelten jeweils zum Ende des Vertragsjahres.
  3. Abrechnung erfolgt immer zu Beginn des Laufzeitjahres und ist im Voraus zu entrichten. 
  4. Die Preise sind Bruttopreise. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
  5. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Bei Kündigung während der Vertragslaufzeit erfolgt keine Rückerstattung.
    Eine Erstattung aus Kulanz kann in besonderen Ausnahmefällen auf Antrag der/des Auftraggeber*in erfolgen, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    Wird der Vertrag nicht zum Laufzeitende gekündigt, so verlängert sich dieser ohne weitere Erklärung jeweils um die neue Laufzeit von einem Jahr.
  6. Eine Kündigung kann auch formlos per E-Mail oder Messenger erfolgen, wenn der Empfang durch die/den Jugendschutzschutzbeauftragte*n oder des BesD-Büros bestätigt wird.
  7. Eine Social-Media Beratung speziell bei Abmahnung auf Twitter ist nicht im Preis inbegriffen und kann zusätzlich bei Bedarf gebucht werden. Siehe Angebotswahl.

3.4 Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag regelt den Leistungsgegenstand abschließend. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen den Parteien ist in Bezug auf den Impressumsservice Berlin und in Bezug auf die Jugendschutzbeauftragung der Sitz der*des Jugendschutzbeauftragten.
  3. Dieses Vertragsangebot gilt als rechtzeitig angenommen, wenn die/der Auftraggeber*in die Annahme dieses Vertrages durch Unterschrift erklärt (Übermittlung per Post, Fax, Scan oder Handyfoto) oder durch Abschicken des Online-Formulars. 
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder anfechtbar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksamen Bestimmung eine solche als vereinbart, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet.

SEPA-Lastschrift-Mandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE14ZZZ00002092880

Mit dem Ausfüllen dieses Formulars ermächtige ich den BesD e. V. widerruflich, die von mir an den BesD e. V. zu entrichtende(n) Zahlung(en) von oben genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Und gleichzeitig weise ich mein Kreditinstitut an, die vom BesD e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Dieses Mandat gilt für ein- und mehrmalige Zahlungen, je nach Auswahl.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Die Einzugsermächtigung für mehrmalige Zahlungen kann jederzeit schriftlich oder per Mail an finanzen@besd-ev.de widerrufen und damit aufgehoben werden.