Das Wichtigste in Kürze!
In Deutschland gibt es eine Steuerpflicht, die auch für das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gilt. Man muss sich beim Finanzamt eine Steuernummer holen und unter dieser Nummer die Umsätze melden.
Das Finanzamt teilt einem mit, wieviel Steuern dann gezahlt werden müssen.
Eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist für unsere Branche nicht notwendig.
Angestellt oder Selbstständig?
Beide Beschäftigungsformen sind für sexuelle Dienstleistungen aller Art in Deutschland möglich.
In der Praxis gibt es kaum Angestelltenverhältnisse, sondern Sexarbeiter*innen sind selbstständig tätig. Im Bezug auf Steuern gelten für die selbstständige Arbeit folgende Dinge:
Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht
Jede in Deutschland selbstständige Person muss die Einnahmen aufschreiben und somit nachweisen.
Es ist nicht Pflicht, auch die Ausgaben aufzuschrieben. Wir empfehlen dies aber. Die Ausgaben kann man steuerlich geltend machen. Das heißt, man zieht die Betriebsausgaben von den Einnahmen ab. Hierdurch wird die zu versteuernde Summe geringer und man muss weniger Steuern zahlen. Jede Ausgabe muss mit einem Beleg (Kassenbon oder Rechnung) nachgewiesen werden.
Düsseldorfer Verfahren
Infos über dieses Steuer-Verfahren:
Auch wenn du nach dem Düsseldorfer Modell abrechnest, musst du eine Steuererklärung machen. Diese Zahlungen über das Düsseldorfer Modell befreien nicht davon, sondern gelten als Vorauszahlung.
ACHTUNG: hier werden oft Fehlinformationen verbreitet!
Wie und wo muss ich mich steuerlich anmelden?
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das ProstituiertenSchutzGesetz
Seit dem 1.1.2018 müssen sich alle in Deutschland in der Sexarbeit Tätigen anmelden. Die betreffende Anmeldebehörde meldet dann die Tätigkeit automatisch weiter an das Finanzamt. Das Finanzamt schickt euch dann die Steuernummer zu.
Informationen zur Meldepflicht des ProstSchG findest Du hier.
Muss ich mich auch beim Gewerbeamt melden?
Sexarbeitende müssen sich NICHT beim Gewerbeamt anmelden und benötigen auch keinen Gewerbeschein. Auf Grund der hohen Stigmatisierung muss nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden.
Dies gilt auch, wenn man sich nicht als Prostituierte, sondern vorsichtshalber unter einer andern Berufsbezeichnung angemeldet hat.
Wo steht das?
ProstSchG – B.Besonderer Teil, Erklärung zu § 3 (Anmeldepflicht für Prostituierte)
„Nach wohl überwiegender Auffassung ist die selbständige persönliche Ausübung der Prostitution kein „Beruf wie jeder andere“ und kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung, sondern eine höchstpersönliche Dienstleistung. Auch wenn einzelne Kommunen Gewerbeanzeigen von Prostituierten entgegennehmen, besteht im Verwaltungsvollzug weitgehend Einigkeit darüber, dass Prostituierte kein nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung anmeldepflichtiges Gewerbe ausüben. Angesichts der Besonderheiten der Prostitution kann dies auch als sachgerecht angesehen werden, da anderenfalls z. B. die Grunddaten des Gewerbes (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) gemäß § 14 Absatz 5 Satz 2 der Gewerbeordnung allgemein zugänglich gemacht werden dürften.“
Wir raten von einer Meldung als Prostituierte beim Gewerbeamt ab.
Das Gewerbeamt leitet die Daten automatisch an diverse Behörden weiter.
Für das Finanzamt gilt das Steuergeheimnis, und die Daten bleiben dort. Allerdings leiten manche Finanzämter die Anmeldung an die IHK (Industrie und Handelskammer) weiter.
Welche Steuern muss ich zahlen?
Einkommenssteuer
Es gibt ein steuerfreies Existenzminimum, es beträgt 9.408,00,- Euro Gewinn pro Jahr (Angabe für 2020 – Hier der Link zu den jeweils aktuellen Zahlen).
Wer also weniger als diese Summe Gewinn gemacht hat muss keine Steuern zahlen.
Ansonsten beträgt der „Eingangssteuersatz“ zur Zeit ca. 17 %.
Der Steuersatz ist „progressiv“. Das heißt je mehr man verdient, umso höher wird der Steuersatz. Bei ca. 52.000,- €/Jahr muss man etwa 48 % Steuern zahlen.
Die Höhe der Steuern muss man nicht selber ausrechnen, sondern bekommt diese vom Finanzamt mitgeteilt. Zuvor muss man seine Einkünfte dort melden.
Wir empfehlen, dies von einer*m Steuerberater*in erledigen zu lassen.
Wer sich in Steuerdingen gut auskennt, kann die Steuererklärung auch alleine machen.
Nach der Anmeldung wünscht das Finanzamt eine Angabe, wie viel Gewinn im ersten Jahr erwartet wird.
Tipp: am besten eine Summe unter dem steuerfreiem Existenzminimum (< 8.800 €, Stand 06/2017) angeben, denn sonst will das Finanzamt Steuervorauszahlungen haben.
[/av_textblock]
[/av_one_full]
[av_one_full first min_height='' vertical_alignment='' space='' custom_margin='' margin='0px' padding='0px' border='' border_color='' radius='0px' background_color='' src='' background_position='top left' background_repeat='no-repeat' animation='' mobile_breaking='' mobile_display='' av_uid='av-207crw']
[av_heading heading='Umsatzsteuer' tag='h4' link_apply='' link='' link_target='' style='blockquote modern-quote' size='' subheading_active='' subheading_size='15' margin='' padding='10' color='' custom_font='' custom_class='' admin_preview_bg='' av-desktop-hide='' av-medium-hide='' av-small-hide='' av-mini-hide='' av-medium-font-size-title='' av-small-font-size-title='' av-mini-font-size-title='' av-medium-font-size='' av-small-font-size='' av-mini-font-size='' av_uid='av-wk3lo'][/av_heading]
[av_textblock size='' font_color='' color='' av-medium-font-size='' av-small-font-size='' av-mini-font-size='' av_uid='av-1pfu5o' custom_class='' admin_preview_bg='']
Was ist das?
Die Umsatzsteuer ist eigentlich dasselbe wie die Mehrwertsteuer. Der Satz ist zur Zeit in Deutschland bei 19 %. Es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von 7 %. Der gilt für Taxifahrten, Zeitschriften und Bücher, Übernachtungsbetriebe, usw.
Für sexuelle Dienstleistungen gilt 19 %. Jede Dienstleistung, die ich anbiete, beinhaltet automatisch diese 19 % Umsatzsteuer, die ich an das Finanzamt abführen muss.
Man kann dabei noch Vorsteuern geltend machen, aber es empfiehlt sich, einen Steuerberater fragen.
Muss jeder Umsatzsteuer zahlen?
Nein, erst ab einem Jahresumsatz von 22.000,- Euro muss Umsatzsteuer gezahlt werden.
Achtung: Umsatz ist nicht gleich Gewinn.
Hier ein Erklärungsversuch:
Umsatz ist die Summe, die ich von meinen Kunden (Freiern) in bar erhalte. Das ist ja nicht der Gewinn, denn davon gibt man ja einen Teil an das Bordell, Studio, sonstige Prostitutionsstätte oder die Escort-Agentur ab. Außerdem hat man ja noch weitere berufsbezogene Ausgaben wie Arbeitshandy, Arbeitsklamotten, Kondome, Erotiktoys, Webseite, Taxikosten, Fortbildungen, usw.
Dies alles zieht man am Ende des Monats von den Umsätzen ab. Dann hat man den Gewinn. Oft hört man auch den Begriff „Gewinn vor Steuer“, denn davon werden dann die Steuern berechnet.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Alle, die weniger als 22.000,- Euro Umsatz pro Jahr machen gelten als „Kleinunternehmer“.
Sobald diese Grenze überschritten wird, muss im darauf folgenden Jahr Umsatzsteuer gezahlt werden.
Im ersten Jahr der Selbstständigkeit werden die Umsätze steuerlich auf das ganze Jahr verteilt. Ich darf also pro Monat nicht mehr als 1.833 Euro Umsatz machen. Dies auch, wenn ich erst im August anfange.
Bei Beginn der selbständigen Tätigkeit gilt:
Wenn im ersten Kalenderjahr der Umsatz 22.000 Euro nicht überschritten wird und man im zweiten Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz macht, dann wird braucht man in den ersten beiden Jahren keine Umsatzsteuer zahlen.
Personen, die in Deutschland selbstständig tätig, aber steuerlich in einem anderen Land gemeldet sind (z.B. Grenzgänger, EU-Doppelbesteuerung), müssen die Umsatzsteuer in Deutschland zahlen. Die Umsatzsteuer muss immer in dem Land gezahlt werden, wo der Umsatz gemacht wird.
Zusammenfassung: |
---|
3 wichtige „Grenzen“ 9.408,- = bis dahin steuerfreies Existenzminimum (Stand 2020) 22.000,- = Umsatzsteuerpflicht entsteht 24.500,- = Gewerbesteuer entsteht |
Wie finde ich als Arbeitsmigrant*in das für mich zuständige Finanzamt?
Hier findest du eine Liste der zuständigen Finanzämter nach Herkunftsländern sortiert.