Das Wichtigste in Kürze!
Entkriminalisierung ist die zentrale Forderung der Sexarbeitsbewegung weltweit. Gemeint ist damit die vollständige Abschaffung aller Gesetze, die Sexarbeiter*innen kriminalisieren oder auf andere Weise behindern. Wir fordern nicht den rechtsfreien Raum, sondern sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen, wie sie in anderen Branchen auch üblich sind. Wir wollen nicht durch Sondergesetze als grundsätzlich zu kontrollierende und kriminelle Berufsgruppe diskriminiert werden.
Entkriminalisierung
Entkriminalisierung ist die zentrale Forderung der Sexarbeiterbewegung weltweit. Gemeint ist damit die vollständige Abschaffung aller Gesetze, die Sexarbeit kriminalisiert oder auf andere Weise behindert. Auch jede Regulierung, die in strengerer Weise einschränkend (restriktiver) wirkt als für vergleichbare Berufe, kriminalisiert Sexarbeit.
Durch Gesetze wird Verhalten sanktioniert, d. h. bestraft, das nach Ansicht des Gesetzgebers schädlich für die Gesellschaft ist. Im Strafrecht sind die härtesten Vergehen definiert und es können Geld- oder Haftstrafen verhängt werden. Verstöße gegen eine lokale Sperrbezirksverordnung gelten zunächst als Ordnungswidrigkeit, im Wiederholungsfall jedoch als Straftat. So kann man wegen eines solchen Verstoßes im Gefängnis landen – weil man sich im falschen Stadtteil mit anderen Menschen über das falsche Thema unterhalten hat.
Strafgesetze, die sich explizit auf Sexarbeit beziehen, können Sexarbeiter_innen selbst kriminalisieren, aber auch ihre Kunden, Partner, Freunde, Familien oder Dritte (z. B. Vermieter, Fahrer, Webseitenbetreiber).
Wir fordern mit einer vollständigen Entkriminalisierung jedoch nicht notwendigerweise die Abwesenheit von Maßnahmen zum Schutz vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen. Solche Maßnahmen werden auch in anderen Branchen umgesetzt. Wir wollen allerdings nicht durch Sondergesetze als grundsätzlich zu kontrollierende und kriminelle Berufsgruppe diskriminiert werden.