Das Wichtigste in Kürze!

Das Hurenstigma begleitet uns jeden Tag, egal ob wir aktiv in der Sexarbeit tätig sind oder uns in andere Berufe umorientieren wollen. Daher fordern wir, die Berufswahl als zusätzlichen Punkt in bestehende Antidiskriminierungsgesetze aufzunehmen.
Solange das gesellschaftliche Stigma noch besteht, ist dem Schutz unserer Privatsphäre und Anonymität eine hohe Priorität einzuräumen.
Im Fall von real auftretenden Konflikten zwischen Sexarbeitenden und anderen Erwerbstätigen oder Anwohnern fordern wir eine Einschränkung der Sexarbeit nur im gleichen Maße, wie sie auch bei Angehörigen anderer Berufe praktiziert wird.

Stigma

Die vollständige Entkriminalisierung ist allerdings noch nicht genug. Das glücklicherweise abnehmende, aber noch immer weit verbreitete gesellschaftliche Unwerturteil wird sich dadurch allein nicht abschaffen lassen. Das Hurenstigma begleitet uns jeden Tag, egal ob wir aktiv in der Sexarbeit tätig sind oder uns in andere Berufe umorientieren wollen. Daher fordern wir ausserdem, die Berufswahl als zusätzlichen Punkt in bestehende Anti-Diskriminierungsgesetze aufzunehmen. Menschen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in der Sexarbeit oder in anderen Berufen von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Dienstleistern oder auch von zukünftigen Arbeitgebern diskriminiert werden, sollten kompetente Beratung und Hilfestellung in Anspruch nehmen können.

Solange das gesellschaftliche Stigma noch besteht, ist dem Schutz unserer Privatsphäre und Anonymität eine hohe Priorität einzuräumen. Dazu gehört auch ein Angebot anonymer, kostenloser und unparteilicher berufsbegleitender Beratung, gesundheitlicher Aufklärung, Untersuchung und ggf. Behandlung in jeder größeren Stadt. Diese Angebote werden von Sexarbeiter_innen erwiesenermaßen freiwillig und regelmäßig in Anspruch genommen, wo die Möglichkeit besteht.

Im Fall von real auftretenden Konflikten zwischen Sexarbeitenden und anderen Erwerbstätigen oder Anwohnern fordern wir eine Einschränkung der Sexarbeit nur im gleichen Maße, wie sie auch bei Angehörigen anderer Berufe praktiziert wird. Flächendeckende Berufsverbote wie die Sperrbezirke oder die grundsätzliche Einordnung auch kleiner, diskret betriebener Wohnungsbordelle als störendes Gewerbe nach dem Baurecht sind im Rahmen einer legalen Anerkennung der Sexarbeit nicht hinnehmbar.