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Willkommen bei der größten Vertretung für Sexarbeitende in Europa

26.05. | 16:00 | Eine Stunde – Ein Thema

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Das Gesetz für Gleichstellung, Respekt und Rechte in der Sexarbeit (SAG) ist der erste umfassende Gesetzentwurf in Deutschland, der direkt von Sexarbeitenden verfasst wurde. Online-Veranstaltung offen für alle Interessierten – let’s talk about it!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Ein Blick hinter die Kulissen: Sexarbeit in Deutschland

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Redet mit statt über uns – zum Beispiel während der 7-tägigen Aktionswoche rund um den Internationalen Hurentag! In deutschlandweiten Veranstaltungen besteht die Chance, echte Einblicke in die Branche zu bekommen und die Menschen kennenzulernen, die darin arbeiten!

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Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot

Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot

Parallele zu „Prostituiertenschutzgesetz“ in Deutschland – französische Sexarbeitende leiden weiter unter Folgen von Sexkaufverbot
Verfassungsklage gegen Freierbestrafung in Frankreich scheitert am obersten GerichtshofVor beinahe drei Jahren wurde in Frankreich das Gesetz „gegen das Prostitutionssystem“ verabschiedet, das Kund*innen von Sexdienstleistenden kriminalisiert und die Arbeitsbedingungen in der Branche bereits nachweislich verschlechtert hat. Unter Berufung auf das Recht auf Freiheit von Handel und Unternehmertum, klagten französische Sexarbeitende mit Hilfe von unterstützenden Organisationen – wie der NGO Medecins de Monde und der Sexworker-Union STRASS – zunächst beim Staatsgericht. In der auch in Deutschland mit Spannung erwarteten Urteilsverkündung am 02. Februar wies nun der Verfassungsgerichtshof die eingereichte Klage auch in oberster Instanz ab. Die Antragstellenden und Rechtsanwalt Patrice Spinosi bereiten sich jetzt auf den langen Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor.Die in mehreren europäischen Ländern verstärkt restriktive Gesetzgebung für die Branche orientiert sich an dem international umstrittenen „schwedischen Modell“ und setzt Sexarbeit vorwiegend mit Menschenhandel und Gewalt gegen Frauen gleich. Auch in Deutschland leiden Sexarbeitende seit dem 2017 in Kraft getretenen „Prostituiertenschutzgesetz“ an einer systematischen Einschränkung des Rechts auf freie Berufsausübung und Selbstbestimmung. Hierzulande setzt sich unter anderem der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen entschieden dafür ein, der Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen in der Sexarbeit entgegenzuwirken.Eine von der NGO Medecins de Monde durchgeführte und im April 2018 veröffentlichte Studie zeigt auf, dass französische Sexarbeitende aufgrund der Folgen des Gesetzes bereits an massiven Umsatzeinbußen leiden und Verschlechterungen der Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Kauf nehmen müssen. Neben der berechtigten Angst vor Verarmung und sozialem Abstieg, ist die Ausübung der Sexarbeit in Frankreich vermehrt riskant für Leib und Leben geworden. Insbesondere Anbieter*innen, die bereits in prekären Verhältnissen leben, sehen sich vermehrt dazu gezwungen, riskantere Arbeit zu akzeptieren und mit ihrer Kundschaft abgelegene Orte aufzusuchen. Der Mord an der peruanischen Sexarbeiterin Vanesa Campos im vergangenen August ist ein trauriger Tiefpunkt der desaströsen Auswirkungen eines Gesetzes, das „zum Schutz von Frauen“ dienen soll.Eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird in Frankreich erst in drei bis fünf Jahren erwartet. Der Kampf von Sexarbeitenden gegen das französische „Prostitutiertenschutzgesetz“ und dessen schädliche Auswirkungen auf ihre Arbeits- und Lebensbedingungen scheint damit leider fürs Erste verloren – auf Kosten der Sexarbeiter*innen.