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Willkommen bei der größten Vertretung für Sexarbeitende in Europa

26.05. | 16:00 | Eine Stunde – Ein Thema

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Das Gesetz für Gleichstellung, Respekt und Rechte in der Sexarbeit (SAG) ist der erste umfassende Gesetzentwurf in Deutschland, der direkt von Sexarbeitenden verfasst wurde. Online-Veranstaltung offen für alle Interessierten – let’s talk about it!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brauchen deine Spende um weiter gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland anzukämpfen.

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Ein Blick hinter die Kulissen: Sexarbeit in Deutschland

Ein Blick hinter die Kulissen: Sexarbeit in Deutschland

Redet mit statt über uns – zum Beispiel während der 7-tägigen Aktionswoche rund um den Internationalen Hurentag! In deutschlandweiten Veranstaltungen besteht die Chance, echte Einblicke in die Branche zu bekommen und die Menschen kennenzulernen, die darin arbeiten!

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Richtigstellung zum Mindestlohn für Sexarbeiter_innen

Richtigstellung zum Mindestlohn für Sexarbeiter_innen

Am Mittwoch, den 13. August 20143, erschienen in verschiedenen Zeitungen Artikel, in denen Zitate einer unserer Sprecherinnen aus einem Interview zu einem anderen Thema aus dem Zusammenhang gerissen und falsch wiedergegeben wurden.Unter anderem war als Schlagzeile zu lesen: „Berufsverband Sexarbeit will Mindestlohn für Prostituierte“Im Text hieß es: „Der Mindestlohn muss auch für Prostituierte kommen, sagte eine Sprecherin des Verbands der BILD.“Diese Aussage wurde nicht gemacht.Richtig ist: der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen diskutiert dieses Thema und hat sich bislang noch keine endgültige Meinung gebildet.Grundsätzlich würden wir es begrüßen, wenn für alle beruflichen Tätigkeiten faire Löhne und Honorare gezahlt werden. Eine Mindestlohnforderung klingt sinnvoll für die Sexarbeit, ist aber nicht zu Ende gedacht. Sexarbeiter_innen sind überwiegend selbständig tätig und wollen das auch bleiben, es gibt also keine Arbeitgeber, die zur Zahlung eines Mindestlohnes verpflichtet werden könnten. Lediglich ein gesetzlich festgelegter Mindestsatz wie bei Anwälten oder Steuerberatern wäre unter Umständen überhaupt juristisch möglich. Kolleginnen und Kollegen in prekären Situationen, die versuchen würden, Kunden durch finanzielles Entgegenkommen für sich zu gewinnen, würden sich dann strafbar machen, wenn sie diesen Mindestsatz unterböten. Und so schaden wir genau denjenigen, denen eigentlich mit dem Mindestlohn geholfen werden sollte. Denn etwaige Bußgelder müssten diese dann auch erst einmal wieder erwirtschaften. Es kann nicht Ziel einer solchen Gesetzgebung sein, Menschen in finanziellen Nöten noch weiter in die Schuldenfalle zu treiben.Bevor überhaupt über Mindestlöhne oder irgendwelche andere Regulierungen nachgedacht werden kann, bedarf es zunächst der Entkriminalisierung der Sexarbeit in Deutschland sowie der Anerkennung der Sexarbeit als freiberufliche Dienstleistung. Denn anders als alle anderen legalen, durch Art. 12 GG geschützten Berufe wird Sexarbeit noch immer vornehmlich durch das Strafrecht, und nicht etwa das Prostitutionsgesetz oder das allgemeine Berufsrecht reguliert. Wir beziehen uns auf die Einzelnormen zu Ausbeutung, Zuhälterei und Menschenhandel, sowie das Verbot der Prostitution, durch das sich Sperrgebietsverordnungen auf Landesebene legitimieren.