Proteste zum Hurentag 2017
Berlin, 31.05.2017. Die Proteste gegen das neue „Prostituiertenschutzgesetz“ halten an. Am Freitag, den 2.6., am internationalen Hurentag, finden folgende Veranstaltungen mit Unterstützung des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. statt:
Berlin: Vorstellung der Kampagne SEXARBEIT IST ARBEIT. RESPEKT!
Pressekonferenz am 2. Juni 2017 um 11.00 Uhr
HUZUR Nachbarschaftstreffpunkt
Bülowstraße 94/ Ecke Frobenstraße
10783 Berlin.
Vollständige Einladung als pdf
Berlin: Prostituierte laden ein
Netzwerke von Prostituierten (ICRSE, Hydra e.V., BesD) (1) werden am Freitag, dem 2. Juni in Berlin-Kreuzberg auf einer öffentlichen Veranstaltung mit Podiumsdiskussion und Filmen ein Positionspapier zum neuen „Prostituiertenschutzgesetz“(2) veröffentlichen, das von den meisten Betroffenen als würdelos und als Zumutung gesehen wird.
2. Juni 2017
17.00 Uhr
bei Triq, Glogauerstr. 19, Berlin-Kreuzberg
Vollständige Einladung als pdf
Hamburg: Registrierungsbehörde am Hauptbahnhof
„Achtung, Sie betreten nun einen Sexarbeitsplatz! Haben Sie denn auch Ihren Hurenausweis dabei?“
Auf der St. Georg-Seite des Hauptbahnhofes, gegenüber dem Schauspielhaus, werden Aktivist_innen zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr eine „Registrierungsbehörde“ einrichten, „Hurenausweise“ ausstellen und interessierte Passanten als Hure oder Stricher „abstempeln“. Pressebegleitung erwünscht!
Ebenfalls am internationalen Hurentag wird im Bundesrat die „Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte“ verkündet, die die Details zum Anmeldeverfahren regeln soll. Hier wurden bisher nicht einmal die von vielen Experten angemahnten Maßnahmen zur Schadensbegrenzung berücksichtigt, wie zum Beispiel, den „Hurenpass“ optisch neutral zu gestalten, um die Gefahr eines zufälligen Outings geringer zu halten.
Wie in unseren schlimmsten Befürchtungen soll es sich um ein von jedermann lesbares Papierdokument handeln, das nicht nur ein biometrisches Lichtbild enthalten, sondern auch auf der Vorderseite den Text „Die Inhaberin/der Inhaber dieses Dokumentes hat eine Tätigkeit nach §3 ProstSchG angemeldet“ enthalten soll.
Unser Widerstand gegen diesen „Schutz“, der vielmehr eine Diskriminierung, Verletzung unserer Grundrechte und Gefahr für uns bedeutet, wird nicht nachlassen. Mitglieder des BesD und viele weitere Sexarbeiter_innen bereiten derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen das ProstSchG vor.