ProstSchG: Umsetzung in Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Hessen & Baden-Württemberg nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen

Die behördliche Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) ist nach wie vor ein einziges Desaster. Den Schaden haben die Sexarbeitenden. Wir vom BesD versuchen von Anfang an alle Problemlinien und Umsetzungsversuche im Rahmen des neuen Gesetzes zu sammeln. Und zwar nicht, weil wir dieses Gesetz für eine gelungene Idee halten, sondern weil wir nicht wortlos alles mit uns geschehen lassen wollen, was uns stigmatisiert, ausgrenzt oder sogar diskriminiert. Unsere Erfahrungen tragen wir in unserem geschlossenen Mitgliederforum zusammen. Dieses versteht sich als Informationspool, aber auch als unterstützendes Organ zur Selbsthilfe. Hier kannst du als Sexarbeiter*in Mitglied be uns werden.

Einer der Hauptgründe für das Behörden-Chaos ist, dass mit dem ProstSchG ein teures Bürokratiemonster geschaffen wurde, das sich kaum bändigen lässt. Die Probleme sind somit hausgemacht. Das ganze Gesetz bietet wenig Schutz aber viel Raum für Ärger für die in der Sexarbeit tätigen Menschen. Baustellen gibt es noch einige. Auch knapp ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes liegt noch keine Rechtsverordnung für die Betriebskonzepte vom Bund vor.

Ein weiterer Grund ist, dass es sich „nur“ um ein Bundesgesetz handelt, das in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Die Umsetzung wird an die unterschiedlichsten Behörden übertragen. Während die Gesundheitsberatung für Sexarbeitende nach § 10 ProstSchG meist von Gesundheitsbehörden durchgeführt wird, lässt sich für die Anmeldung von Sexarbeitenden nach §§ 3ff. ProstSchG und die Betriebserlaubnisse nach §§ 12ff. ProstSchG kaum eine einheitliche Struktur erkennen. Das kann zu großen Unsicherheitsfaktoren zum Nachteil von Sexarbeitenden führen. In Hamburg beispielsweise wurde eine eigene Behörde eingerichtet, die sich mit allen Belangen rund um das ProstSchG auseinandersetzt, in einigen anderen Bundesländern müssen sich Kolleg*innen im Gewerbe- oder Ordnungsamt anmelden. Dabei fallen auch eventuell anfallende Gebühren für die Zwangsregistrierung sehr unterschiedlich aus: Zum Beispiel sind in Hamburg, Baden-Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein die Beratungen für Sexarbeitende kostenlos, in anderen Bundesländern, wie Bayern, Niedersachsen und dem Saarland ist mit Gebühren von bis zu 100 EURO für die Registrierung zu rechnen. Diesen „Hurenausweis“ müssen auch männliche Sexarbeiter beantragen; für den Aliasausweis wird teilweise noch extra kassiert. Insbesondere der Entwurf einer Zuständigkeitsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Seite 8 ff.) lässt sehr hohe Gebühren erwarten. Hier unsere Stellungnahme dazu.

Seit Monaten nehmen durch das „Schutzgesetz“ die Unsicherheitsmomente für Sexarbeitende stark zu. So werden beispielsweise Anmeldeversuchsbescheinigungen aus Berlin, wo das ProstSchG auch noch nicht regelrecht Anwendung findet, in anderen Bundesländern nicht akzeptiert und die betroffenen Berliner*innen in Bayern sogar zu Bußgeldern verdonnert. In Sachsen und Thüringen sind die Ausführungsgesetze noch nicht fertig; in Rheinland-Pfalz müssen sich die zuständigen Behörden noch mit ihrer neuen Aufgabe vertraut machen; in Baden-Württemberg ist die Anmeldung in einigen Städten schon möglich, allerdings ist die Finanzierung noch nicht geklärt und sehr provisorisch. In anderen Bundesländern sind die Kontrollen schon im vollen Gange, vielerorts machen sich Betrüger das Chaos zu Nutze und erheben als falsche Behördenmitarbeiter Phantasiebußgelder.

Hast Du auch schon schlechte Erfahrungen mit dem ProstSchG machen müssen? Wir haben für Dich unter http://www.beschwerdeformular-sexarbeit.de ein Beschwerdeformular eingerichtet. Wenn du Probleme mit dem ProstSchG erlebt hast kannst Du Dich bei uns, auch anonym, melden.

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