Stellungnahme des BesD zur Gebührenverordnung und den Zuständigkeiten beim ProstSchG in Sachsen-Anhalt

Berlin, 04.04.2018

Sehr geehrte Damen und Herren des Ministeriums für Wirtschaft in Sachsen-Anhalt,

wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Ihren Referentenentwurf sehen wir kritisch.

Kostenpflicht für Sexarbeitende
Ihre Überlegungen, die entstehenden Kosten bezüglich der Umsetzung des ProstSchG auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte durch Gebührenerhebung auszugleichen, entspricht nicht dem Schutzgedanken des Gesetzes.
Gerade im Bundesland Sachsen-Anhalt findet Sexarbeit oft unter sehr prekären Bedingungen statt. Es handelt sich überwiegend um Wohnungsprostitution. Sehr verbreitet sind die sog. Terminwohnungen, in denen wöchentlich die Sexarbeitenden wechseln. Dementsprechend hoch ist die Fluktuation.
Der Sexarbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt ist schwierig Die Arbeitsbedingungen sind gekennzeichnet von schwacher und schwankender Nachfrage und niedrigen Endverbraucher-Preisen.
Sexarbeitende, die unter diesen Bedienungen ihren Lebensunterhalt bestreiten noch zusätzlich mit Abgaben zu belasten konterkariert den Ansatz der vertrauensbildenden Maßnahme.
Laut Stellungnahmen von Beratungsstellen für Menschenhandelsopfer bedarf es einer sehr vertrauensvollen Atmosphäre, bis sich eine in einer Zwangssituation befindliche Sexarbeiterin dem Gegenüber anvertraut.

Anmeldetourismus
Ihr Befürchtung, bei Gebührenfreiheit stelle sich ein sogenannter Anmeldetourismus aus anderen Bundesländern ein, bewahrheitet sich in der bisherigen Praxis anderer Bundesländer nicht. In ihrem Nachbarbundesland, Niedersachsen, gibt es regional Gebühren in sehr unterschiedlicher Höhe. Die Stadt Hannover erhebt 15 Euro und Hannover Land bietet den Service kostenlos an. Nicht einmal dort sind Wanderbewegungen erkennbar. Es handelt sich um Einzelfälle.
Diese Auskunft stammt von Mitarbeitenden der Beratungsstelle für Sexarbeitende in Hannover (Phönix). Auch Mitarbeitende der Anmeldestelle laut ProstSchG in Hannover Land beobachten keinen Tendenz zum Anmeldetourismus. Unter diesen Vorbedingungen halten wir es für ausgeschlossen, dass sich erkennbare Fallzahlen an niedersächsischen Sexarbeitenden auf den Weg nach Sachsen-Anhalt begeben um 15 Euro zu sparen.
Nicht einmal das Bundesland Hamburg, welches aktuell als eines der Bundesländer gilt, das sehr unkompliziert und auch kostenlos die Anmeldungen für Sexarbeitende durchführt, verzeichnet größeren Zulauf aus anderen Bundesländern. Hamburg bestätigt jedoch, dass es einen Anteil an Anmeldungen von reisenden Sexarbeitenden gibt, die aus Bundesländern stammen, in denen noch keine Registrierungen möglich sind. Zu diesen Ländern gehört auch Sachsen-Anhalt.

Fehlende Finanzmittel im Landeshaushalt
Die Aussage, dass Finanzmittel zur Umsetzung des ProstSchG im Zwei-Jahres-Haushalt des Landes Sachsen-Anhalt nicht eingeplant waren, entspricht sicher den Tatsachen. Es handelt sich dabei allerdings um ein Versäumnis, denn die parlamentarische Debatte um das ProstSchG lief auch vor diesem Zeitpunkt schon Bundesebene. Es war abzusehen, dass Kosten entstehen.
Gebührenerhebung für Betriebsstätten
Im Zuge der Gleichbehandlung mit anderen Gewebebetrieben halten wir es für angebracht, dass auch für
Prostitutionsstätten Gebühren bei der gewerberechtlichen Anmeldung anfallen.
Ihre Planungen lassen aber erahnen, dass es sich um unverhältnismäßig hohe Gebühren handeln wird. Dies halten wir für bedenklich, denn die extrem wirtschaftsschwache Sexarbeitsbranche in Sachsen-Anhalt läßt keine großen Überschüsse für Prostitutionsstätten erwirtschaften. Somit werden alle Kosten, die einem Betreibenden durch das ProstSchG entstehen auf die dort arbeitenden Frauen umgelegt. Dies geschieht üblicherweise durch höhere prozentuale Mietabgaben oder kreative Zuschläge für Getränke, Werbung, Putzen, Fahrservice, usw. Genau die Personen, denen das neue Gesetz helfen soll, werden somit noch weiter in Abhängigkeiten gebracht.

Dezentrale Anmeldestellen auf Kreisebene
Wir möchten anregen, die Idee die Zuständigkeiten auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu verteilen, noch einmal zu überdenken.
Es ist wesentlich effektiver, wenn in einer oder zwei zentralen „Meldestellen“ Personen arbeiten, die sich täglich mit dem Themen Sexarbeit auseinandersetzen und somit auch in der Lage sind Probleme zu erkennen und anzusprechen. Dies entspricht dem Grundgedanken des ProstSchG. Andere Flächenländer wie z.B. Schleswig-Holstein und auch Mecklenburg-Vorpommern haben sich für diese Lösung entschieden. In Schleswig-Holstein gibt es eine zentrale Anmeldestelle in Neumünster.
Auf Grund der hohen Stigmatisierung ist Anonymität für Sexarbeitende sehr wichtig. Gerade in kleinen Gemeinden ist die Hemmschwelle für Sexarbeitende sehr hoch, sich direkt dort vor Ort anzumelden. In der Regel wird eine etwas weiter entfernte größere Stadt bevorzugt.

Trennung von Gesundheitsberatung und Gesundheitsamt
Die Möglichkeit zur kostenlosen und anonyme Beratung laut Infektionsschutzgesetz an den Gesundheitsämtern wird von sexarbeitenden Kolleginnen sehr gerne in Anspruch genommen. Wichtig ist dies gerade für Sexarbeitende mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder fehlender Krankenversicherung. Genau dieser „schützenswerten“ Personengruppe fehlt das Vertrauen in die Gesundheitsämter, wenn dort parallel auch die Pflichtberatungen laut ProstSchG durchgeführt werden. Wir bitten dies räumlich und personell zu trennen.

Beratungsstelle Magdalena und Runder Tisch Sexarbeit
Wir schätzen die Arbeit der Beratungsstelle für Sexarbeitende, Magdalena, in Magdeburg. Es ist sehr wichtig, dass bei der Beratung laut ProstSchG die Adresse der Beratungsstelle oder Info-Flyer überreicht werden. Sozialarbeiterische Aufgaben wie Schuldnerberatung, Kindergeldansprüche, Umstiegsunterstützung,…. werden dort professionell angeboten und können so ein sehr wichtiges Angebot für die gemeinsame Zielgruppe sein.
Des Weiteren halten wir die Fortführung und feste Installation des „runden Tisches“ Sexarbeit in Sachsen-Anhalt für sehr wichtig. Gerne nehmen wir als Berufsverband auch als festes Mitglied daran teil.

Mit freundlichen Grüßen,
Johanna Weber
Vorstand BesD

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