Bestandsaufnahme: Sexarbeit und Auswirkungen des Corona-Kontaktverbotes

Viele Branchen sind schwer betroffen vom Lockdown im Rahmen der Coronabestimmungen. Hier reihen sich die Prostitutionsstätten ein in die Masse aller anderen geschlossenen oder geschlossen gewesenen Betriebe. Auch die Sexarbeitenden selber werden in diesem Zusammenhang wie alle anderen von Arbeitsverbot betroffenen Soloselbstständigen behandelt. Bis hierhin gilt Gleichbehandlung, was für unsere Branche schon ein Fortschritt ist. Mit den zunehmenden Lockerungen werden die Unterschiede aber wieder deutlicher.

Wenn es um unsere Branche geht, dann gibt es die oben schon genannten beiden Bereiche – die Sexarbeitenden und die Betriebe. Beide Bereiche sind sehr eng verzahnt. Nicht zu vergessen ist der Vielzahl an „Zulieferbetrieben“: Anzeigenportale, Erotik-Fotografen, Kondomhersteller, Erotikshops mit Schwerpunkt Sexarbeit, SM-Möbelbauer, Putzfrauen, Sicherheitskräfte, Hausdamen, ….

Wie ist der aktuelle Stand?


Die Sexarbeitenden teilen sich in drei Gruppen

1. Hauptberuflich Sexarbeit
Das sind diejenigen, die steuerlich gemeldet sind und hauptberuflich der Sexarbeit nachgehen.
Sie gelten als ganz normale Solo-Selbstständige und dürfen die Soforthilfen von Land und Bund in Anspruch nehmen.
Dabei ist ein großes Problem, dass sich die Richtlinien scheinbar täglich ändern und aktuell anscheinend nur noch Betriebskosten durch die Soforthilfen ersetzt werden. Die meisten Soloselbständigen haben kaum Betriebskosten – so auch Sexarbeitende.

Die Zimmermiete im Bordell müssen wir Sexarbeitende ja nur zahlen, wenn wir das Zimmer benutzen. Werbung wird oft vom Bordell übernommen oder ist gratis im Internet. Das Arbeitstelefon ist oft ein Pre-Paid-Handy, denn es werden ja kein Anrufe getätigt, sondern nur empfangen. Dienstwagen und Büromiete fallen nicht an.

Die meisten Sexarbeitenden haben allerdings keine wirklichen Rücklagen, um für längere Zeiträume Miete, Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen oder Essen zu kaufen.
Hier auf die vereinfachte Grundsicherung zu verweisen halten wir für unangebracht, denn die der Anregungen von verdi für Soloselbstständige ist, dass ein fiktiver Unternehmerlohn (1.180 Euro) angerechnet wird.
Dies unterstützen wir.
Hier die Infos für Soloselbstaständige  und Corona von verdi

2. Nebenberuflich Sexarbeit
Das sind diejenigen, die neben ihrem Hauptberuf (oft ein Angestelltenverhältnis) der Sexarbeit nachgehen.
Sie können keine Soforthilfen beantragen.
Es handelt sich um eine sehr große Gruppe, die in den meisten Statistiken nicht auftauchen. Oft sind es Frauen, die eine halbe Stelle in sogenannten sytremrelevanten Berufen arbeiten und mit Sexarbeit aufstocken. Auch Studierende und Umschüler*innen fallen in diese Gruppe.

3. Sexarbeitende ohne Möglichkeit auf staatliche Mittel
Das sind diejenigen, die aus allen Töpfen rausfallen und eh schon größtenteils von der Hand in den Mund gelebt haben. Unsere Branche hat einen sehr hohen Anteil an diesen Marginalisierten. Diese kommen unter normalen Umständen immer irgendwie über den Monat, haben aber keine Versicherung, keine Steuernummer und oft auch keine feste Wohnadresse. Für diese haben wir als BesD einen Nothilfefonds eingerichtet, der erfreulich gut mit Senden gefüllt wird.
-> https://berufsverband-sexarbeit.de/index…fallfonds/
Dies sollte aber nicht die Aufgabe des Berufsverbandes sein, sondern der Staat sollte helfen.



Die Betreibenden unterteilen sich in diverse Gruppen
je nach Größe der Prostitutionsstätte und Art.

Das reicht von Saunaclub über Wohnungsbordelle bis hin zu Wohnwagen.

Alle diese Betriebe, in denen erotische Dienstleistungen angeboten werden, sind aktuell geschlossen.
In einigen wohnen Sexarbeitende weiterhin, die keine Unterkunft haben – oft kostenlos, aber leider nicht immer.

Die Prostitutionsstätten konnten sehr unkompliziert Soforthilfen von Bund und Land bekommen.
Je nach Betriebsgröße ist das Geld aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein und auch Rücklagen helfen nur begrenzt. Das ist bei anderen Branchen nicht anders. Während aber Restaurants, der Tourismus, die Autoindustrie usw. eine breite Lobby haben, wird Sexarbeit ganz weit nach hinten auf den Wiedereröffnungplan der Bundesländer geschoben.

Das Problem für Bordelle ist die eben diese mangelnde Planbarkeit der Schließungsdauer.
Die Betreibenden wissen nicht wann ihre Betreibe an der Reihe sind mit der Wiedereröffnung, und befürchten, dass übertriebene Anforderungen an sie gestellt werden. Auch in Bordellen lassen sich Hygienepläne umsetzten.

Für uns Sexarbeitende ist die Frage nach der Wiedereröffnung der Prostitutionsstätten sehr wichtig, denn wir sind selbstständig und ein Großteil kann kein Geld verdienen, wenn die Arbeitsplätze geschlossen sind.

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