• Gesundheitsberatung
  • Registrierung bei der Meldebehörde
    Mitbringen:
    – Nachweis der Gesundheitsberatung
    – Ausweis oder Reisepass
    – Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
    – 2 Lichtbilder
    – Meldebescheinigung deiner Hauptwohnung oder deine Zustellanschrift
  • Informations- und Beratungsgespräch auf der Meldebehörde
  • Abholung der Anmeldebescheinigung, muss spätestens in 5 Werktagen fertig sein
  • Kontrolle des ‚Hurenausweises‘ in deinem Bordell oder sonstiger Prostitutionsstätte

Achtung! Ohne Hurenausweis darfst Du nicht mehr in einer Prostitutionsstätte oder bei einer Escort-Agentur arbeiten.

Noch ist nicht überall entschieden, wo die Anmeldung stattfindet. Oft werden das aber die Ordnungsbehörden (Polizei, Ordnungsamt) sein, seltener auch extra dafür geschaffene Orte.

Du darfst dich auch in anderen Städten anmelden, musst also nicht auf das Amt deiner Heimatstadt. Beachte bitte, dass dieses Amt dann aber immer für dich zuständig bleibt.

Manche Bundesländer schränken die Gültigkeit der Anmeldung ein, das wird im ‚Hurenausweis‘ eingetragen.

Du musst noch vor deinem allerersten Arbeitstag angemeldet sein. Falls Du schon vor dem 1. Juli 2017 gearbeitet hast, hast Du noch Zeit, dich bis zum 31. Dezember 2017 anzumelden. Alle Neueinsteiger*innen müssen sich sofort anmelden.

  • Nachweis über die Gesundheitsberatung
  • Ausweis oder Reisepass
  • Arbeitsgenehmigung, falls erforderlich
  • 2 Lichtbilder
  • Meldebescheinigung deiner Hauptwohnung oder deine Zustellanschrift

Du kannst auch eine Zustelladresse angeben, wenn du sicherstellen kannst, dass du dort auch erreichbar bist.
Du musst unter dieser Adresse auch nicht gemeldet sein.

Falls Du also nur deinen Reisepass zur Anmeldung mitbringst, dürfte theoretisch niemand bei der Behörde deine Privatadresse erfahren.
Das wissen wir aber noch nicht so genau.

Ja, das ist möglich, in diesem Fall muss die Behörde schriftlich begründen, warum sie deine Anmeldung ablehnt. Verlange also in jedem Fall eine schriftliche Ablehnung mit Begründung; damit kannst du dann zu einer unabhängigen Beratungsstelle gehen und dich beraten lassen.

Zunächst handelt es sich dabei juristisch um eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn du bei der Sexarbeit ohne gültige Anmeldebescheinigung erwischt wirst, kann dir nach Ermessen der kontrollierenden Person eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld bis zu 1000 € (mit Bußgeldbescheid an deine persönliche (Zustell-)Adresse) auferlegt werden und du wirst aufgefordert, die Anmeldung in einer „angemessenen Frist“ nachzuholen.

Bei mehrfachem Verstoß können z.B. Migranten gemäß Aufenthaltsgesetz in ihr Herkunftsland abgeschoben werden.

Wie das aber tatsächlich gehandhabt wird, wissen wir erst, wenn die ersten Kontrollen erfolgt sind.

Du musst bei der Anmeldung angeben, wo Du überwiegend arbeiten wirst. Dabei hast Du die Auswahl, ob Du einzelne Städte oder ganze Bundesländer angeben willst.

Wenn Du einzelne Städte angibst, werden deine gespeicherten Daten an diese Orte weitergeleitet. Bei Bundesländern ist das nicht so.

Falls Du auch mal außerhalb deiner angegebenen Orte arbeitest, darfst du das. Falls du aber regelmäßig an noch nicht eingetragenen Orten arbeitest, musst du deinen Hurenausweis ändern lassen.

Das wird in Zukunft wohl nicht mehr einfach so möglich sein.

Das Bordell muss deinen Hurenausweis kontrollieren. Falls du ohne Hurenausweis beim Arbeiten im Bordell erwischt wirst, hagelt es empfindliche Strafen für den/die Bordellbesitzer*in. Außerdem kann die Betriebserlaubnis des Bordells entzogen werden, das Bordell müsste dann geschlossen werden.

Die genehmigten Bordelle werden dieses Risiko wohl eher nicht eingehen.

Ja, unabhängig davon, wie häufig man der Sexarbeit nachgeht, muss man sich anmelden. Du musst dich in Zukunft noch vor deinem ersten Arbeitseinsatz ordentlich anmelden und die Teilnahme an der Gesundheitsberatung nachweisen. Damit ist ein „Probearbeiten“, um zu schauen, ob die Tätigkeit zu einem passt leider nicht mehr so einfach möglich.

Die Anmeldung hat bei der Behörde zu erfolgen, in deren Zuständigkeitsbereich du die Tätigkeit vorwiegend ausübst, dabei gibst du auch an, in welchen anderen Bundesländern und Kommunen du vorhast zu arbeiten.

Die Anmeldebescheinigung ist jedoch örtlich unbeschränkt gültig, soweit die Länder keine abweichenden Regelungen zur räumlichen Geltung getroffen haben. Im Moment sieht es so aus, als ob es eine weitestgehend einheitliche Regelung geben wird, sodass man sich nicht immer wieder neu anmelden muss, wenn man an verschiedenen Orten arbeitet.

Bis zum 31.12.2017 sollten alle in der Sexarbeit Tätigen sich angemeldet haben. Wirst du ohne gültige Anmeldebescheinigung bei der Arbeit erwischt, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Ermessen der kontrollierenden Person kann dir eine Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld bis zu 1000€ (mit Bußgeldbescheid an deine persönliche (Zustell-)Adresse) auferlegt werden. Du wirst aufgefordert, deine Anmeldung nachzuholen.

Das halten wir für sehr unwahrscheinlich. Das Gesetz sieht keine Weitergabe der Daten an ausländische Behörden vor.

In den meisten Bundesländern soll man sich kostenlos anmelden können.

Einige Bundesländer verlangen aber Gebühren.

In München kostet die Gesundheitsberatung, die Anmeldung und eine eventuelle Aliasbescheinigung je 35,-€.

Falls wir aus anderen Bundesländern über die Gebühren erfahren, werden wir diese hier auflisten.

Unter 21 Jahre:
Die Anmeldebescheinigung musst du jedes Jahr neu verlängern, indem du persönlich bei der Behörde erscheinst und nachweist, dass du an der halbjährlichen Gesundheitsberatung teilgenommen hast und ein Beratungsgespräch führst.

21 Jahre und älter:
Die Anmeldebescheinigung gilt für zwei Jahre, die Gesundheitsberatung für ein Jahr, dann musst du sie verlängern lassen. Dazu musst du persönlich bei der Behörde erscheinen und nachweisen, dass du an der jährlichen Gesundheitsberatung teilgenommen hast, außerdem muss ein erneutes Beratungsgespräch geführt werden.

Übergangsregelung:
Anmeldungen, die 2017 ausgestellt wurden sind drei Jahre gültig, danach müssen auch sie alle zwei Jahre verlängert werden. Bescheinigungen über die Gesundheitsberatung von 2017 sind ebenso abweichend zwei Jahre gültig und müssen dann jährlich wiederholt werden.

In Deutschland herrscht die Krankenversicherungspflicht, das heißt, dass alle Menschen mit Wohnsitz in Deutschland sich krankenversichern müssen, darüber wirst du auch in dem Beratungsgespräch bei der Anmeldung informiert. Das ProstSchG sieht jedoch keine Kontrolle der Krankenversicherung vor, so kann man im Moment noch nicht sicher sagen, was passiert, wenn du keine Krankenversicherung hast.

Nein. Es findet keine gesundheitliche Untersuchung statt, sondern nur ein Beratungsgespräch zum Thema Gesundheit.

Nein. Die Bescheinigung muss von der zuständigen Stelle (wahrscheinlich Gesundheitsämter oder -behörden) ausgestellt werden.

Neben Geschlechtskrankheiten und Verhütung sieht das Gesetz ein persönliches Gespräch zu intimen Themen wie Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Alkohol- & Drogenmissbrauch vor. Hier sollst du außerdem die Möglichkeit haben, eine etwaige bestehende Zwangs- oder Notlage zu offenbaren.

Beratung zum Thema Gesundheit kann sehr sinnvoll sein – vor allem, wenn sie freiwillig angeboten und wahrgenommen wird. Die gesundheitliche Beratung im Sinne des ProstSchG ist eine Pflichtberatung und du brauchst die Bescheinigung über die Teilnahme, um dich als Sexarbeiter*in anmelden zu können.
Später, bei der Ausübung der Sexarbeit, musst du die Bescheinigung zusammen mit der Anmeldebescheinigung (Hurenpass) immer mit dir führen. Bei Kontrollen wird darauf geschaut, ob du neben einer gültigen Anmeldebescheinigung auch eine gültige, also noch nicht abgelaufene Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung dabei hast.

Zuerst kontrolliert der Behördenmitarbeiter in der Anmeldebehörde diese Bescheinigung, ohne sie darf er dir die Anmeldebescheinigung nicht ausstellen. Vor Beginn der Arbeit in einer Prostitutionsstätte muss der*die Betreiber*in kontrollieren, ob du eine gültige Anmelde- & Gesundheitsberatungsbescheinigung hast, nur dann darf er dich bei sich arbeiten lassen. Schließlich können die Polizei und Behördenmitarbeiter, die die Prostitutionsstätte kontrollieren, deine Bescheinigungen verlangen.

Kunden dagegen haben kein Recht, deine Bescheinigungen zu kontrollieren!
Du musst sie zwar mit dir führen, aber nicht zeigen – also ist es gut, wenn du sie gut in deiner Tasche wegpackst.

Falls du bei einer Kontrolle deinen Ausweis nicht zeigen kannst, erhältst du entweder eine Verwarnung oder ein Bußgeld (bis zu 1000,- €). Der Bescheid darüber wird Dir zugesandt.

Wahrscheinlich wirst du den Hurenausweis dann auch sobald wie möglich nachzeigen müssen. Aber das wissen wir noch nicht so genau, da es bis zum Schreiben dieses Textes noch keine Kontrollen gab.

Ja.

Hier kannst du dir das aktuelle Muster der Anmeldebescheinigung ansehen. Außen soll „Anmeldebescheinigung – Die Inhaberin/der Inhaber dieses Dokumentes hat eine Tätigkeit nach dem ProstSchG angemeldet“ stehen, im Innenteil sind dein Passfoto und deine Daten.

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Die Anmeldebescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben:

  1. den Vor- und Nachnamen der Person, bzw. Alias/Künstlername
  2. das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person,
  3. die Staatsangehörigkeit der Person,
  4. die bei der Anmeldung angegebenen Länder oder Kommunen,
  5. die Gültigkeitsdauer und
  6. die ausstellende Behörde.

Das ist das Muster:

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Bevor du in einem Bordell oder ähnlichem anfangen kannst zu arbeiten, muss der/die Betreiber*in deine Anmeldebescheinigung kontrollieren.

Auch der Polizei und den Behörden, die Prostitutionsstätten aufsuchen und kontrollieren, musst du sie zeigen.

Deine Kunden haben kein Recht darauf, den Ausweis zu sehen!

NEIN! Der Kunde hat weder das Recht noch die Pflicht, deine Anmeldebescheinigung zu kontrollieren oder auch nur zu sehen.

Da darauf auch persönliche Daten von dir stehen, raten wir dringend davon ab, sie dem Kunden zu zeigen!

Was wir bis jetzt wissen:

  • Die Behörde, in der die Gesundheitsberatung stattfindet.
    Sehr wahrscheinlich werden viele Bundesländer das bei der Gesundheitsbehörde machen lassen. Die Gesundheitsämter wollen das nicht machen, denn sie sehen ihre Aufgabe nicht darin, uns zu kontrollieren, sondern uns anonym zu beraten, zu untersuchen und zu helfen. Das ProstSchG sieht keine Speicherung der Daten bei des Gesundheitsberatung vor, allerdings handhaben einige Behörden es leider so.
  • Die Meldebehörde, bei der du die Tätigkeit anmeldest, sowie die Anmeldebehörden an den weiteren Tätigkeitsorten, die du bei der Anmeldung angegeben hast.
  • Das Finanzamt bekommt eine Mitteilung von der Meldebehörde und du bekommst automatisch eine Steuernummer zugeschickt, sofern du noch keine hast.
  • Die Industrie- und Handelskammer bekommt unter Umständen eine automatische Meldung vom Finanzamt. Du wirst dann Pflichtmitglied in der IHK.

Ja, bei der Anmeldung geht eine automatische Meldung an das zuständige Finanzamt.

Für deine durch die Behörden erhobenen Daten gelten dieselben Datenschutzrichtlinien wie für alle Daten bei Behörden. Das bedeutet, dass sie eigentlich sicher aufgehoben sind, allerdings kann keine Behörde die Datensicherheit garantieren, es ist also grundsätzlich sehr bedenklich, diese Daten für die Anmeldung überhaupt zu erheben.

Das Gesetz gilt seit 1. Juli 2017.
Nur für die, die vorher schon in der Sexarbeit tätig waren, gilt die Übergangsfrist bis 31.12.2017.

Wir zitieren hier einfach mal den Gesetzestext, denn dieser ist tatsächlich gut zu verstehen.
§2 – Begriffsbestimmungen
Prostituierte sind Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.
Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung an einer anderen anwesenden Person gegen Entgelt. Ebenso zählt dazu das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.
Das gilt auch, wenn man nur gelegentlich, oder im Rahmen eines Hobbies sexuelle Dienstleistungen erbringt.
Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

Lesenswerter Link „Gilt das ProstituiertenSchutzGesetz für das Anbieten von Tantra-Massagen gegen Entgelt und das Betreiben von Tantra-Massage-Studios?“
Gutachten von Juristin Prof. Dr. Maria Wersig

Du giltst dann zukünftig als Betreiber*in eines Prostitutionsgewerbes und brauchst eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (wahrscheinlich in den meisten Bundesländern das Gewerbeamt), dazu musst du ein Betriebskonzept vorlegen und diverse Voraussetzungen erfüllen.

Das ProstSchG sieht eine Trennung von Arbeits- und Schlafräumen vor; allerdings ist es möglich, von dieser Auflage Ausnahmen zu machen, wenn es in Sinne der Sexarbeitenden ist. Leider gibt es dazu im Gesetzestext keine klaren Regelungen, sodass das immer im Ermessen des Beamten der Behörde liegt, die den Erlaubnisantrag für das jeweilige Prostitutionsgewerbe bearbeitet.

Darauf hat das ProstSchG leider keine Antwort.

Sollte das Übernachten an deinem Arbeitsplatz tatsächlich verboten sein, musst du dich selbst um eine andere Möglichkeit vor Ort kümmern.

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