Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Internationaler Hurentag: Am 2. Juni kämpfen Sexarbeiter*innen weltweit für ihre Rechte

Internationaler Hurentag: Am 2. Juni kämpfen Sexarbeiter*innen weltweit für ihre Rechte

Internationaler Hurentag: Am 2. Juni kämpfen Sexarbeiter*innen weltweit für ihre Rechte
Am 2. Juni 1975 besetz­ten über hun­dert Pro­sti­tu­ier­te in der fran­zö­si­schen Stadt Lyon eine Kir­che, um auf ihre untrag­ba­ren Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen auf­merk­sam zu machen. Seit der Ermor­dung zwei­er Kol­le­gin­nen im vor­an­ge­gan­ge­nen Jahr fürch­te­ten die Frau­en um ihr Leben und hat­ten die Regie­rung mehr­fach erfolg­los um Hil­fe gebe­ten. Die Anlie­gen der Pro­tes­tie­ren­den von damals sind heu­te auch in Deutsch­land dring­li­cher denn je. Neben ande­ren Aktio­nen zum Inter­na­tio­na­len Huren­tag fin­det am 01. Juni in Ber­lin die „Who­res‘ Para­de“ statt. Ab 13:00 Uhr mar­schie­ren Sex­ar­bei­ten­de und ihre Unterstützer*innen von der Groß­gör­schen­stra­ße 12 in Schö­ne­berg gemein­sam los, um gegen die Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­beit und gegen sexu­el­le Gewalt zu pro­tes­tie­ren – nach der Para­de geht die Akti­on mit einer Soli-Par­ty in der Ber­li­ner Event­lo­ca­ti­on „Father Gra­ham“ wei­ter. Der glo­ba­le Trend hin zu poli­ti­schem Kon­ser­va­tis­mus und post­fak­ti­scher Poli­tik führt in den ver­gan­ge­nen Jah­ren dazu, dass Macht­ha­ber in Euro­pa über­mä­ßig auf das Straf­ge­setz zur Lösung sozia­ler und gesell­schaft­li­cher Pro­ble­me set­zen. Das Nor­di­sche Modell kri­mi­na­li­siert ein­ver­nehm­li­chen Sex gegen Geld und wird von der mäch­ti­gen Lob­by der Prostitutionsgegner*innen euro­pa­weit als Metho­de zur Ver­hin­de­rung des Men­schen­han­dels ange­prie­sen. Wäh­rend Bele­ge für eine ver­bes­ser­te Straf­ver­fol­gung von Men­schen­han­del inner­halb oder außer­halb der Sex­ar­beits­bran­che feh­len, zei­gen Stu­di­en, Eva­lua­tio­nen und Com­mu­ni­ty Reports sehr deut­lich die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen für Men­schen in der Sex­ar­beit. Seit 2017 ist auch Deutsch­land von dem Kri­mi­na­li­sie­rungs-Trend betrof­fen: Das soge­nann­te Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz ver­schärft die Stig­ma­ti­sie­rung und Dis­kri­mi­nie­rung von Sexarbeiter*innen und erschwert men­schen­wür­di­ge Arbeits­be­din­gun­gen. Zwei Jah­re nach der Ein­füh­rung fällt auch die Bilanz der Eva­lua­ti­on des Geset­zes in NRW dem­entspre­chend nega­tiv aus. Akademiker*innen, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Amnes­ty Inter­na­tio­nal, LGBTI+-Organisationen, Sex­wor­ker-Ver­bän­de, Orga­ni­sa­tio­nen zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels sowie Koope­ra­tio­nen der Ver­ein­ten Natio­nen wie WHO und UNAIDS doku­men­tie­ren bereits seit Jah­ren die nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen der Kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit. In Län­dern wie Schwe­den, Nor­we­gen und Frank­reich kämp­fen Sexarbeiter*innen uner­müd­lich um ihre Per­sön­lich­keits­rech­te, Arbeits­rech­te und ihre Sicher­heit. Wäh­rend Verfechter*innen das Nor­di­sche Modell als Metho­de zum „Schutz der Schwächs­ten“ insze­nie­ren, zei­gen die repres­si­ven Gesetz­ge­bun­gen in Wirk­lich­keit beson­ders fata­le Fol­gen für die gro­ße Grup­pe der in der Sex­ar­beit täti­gen Migrant*innen. Die Geschich­te wie­der­holt sich: Nach­dem Frank­reich 1960 die UN-Kon­ven­ti­on zur „Unter­bin­dung des Men­schen­han­dels und der Aus­nut­zung der Pro­sti­tu­ti­on ande­rer“ unter­zeich­net hat­te, gerie­ten Sexarbeiter*innen zuneh­mend unter Druck. Die Straf­maß­nah­men des Staa­tes und die gesell­schaft­li­che Dis­kri­mi­nie­rung erreich­ten in den 70er Jah­ren einen dama­li­gen Höhe­punkt. Sexarbeiter*innen muss­ten aus berech­tig­ter Angst vor Ver­haf­tung ihre Arbeit im Ver­bor­ge­nen aus­üben und damit das erhöh­te Risi­ko von Gewalt­ta­ten in Kauf neh­men. Das gemein­sa­me Anmie­ten von Woh­nun­gen konn­te die Ver­ur­tei­lung wegen Kup­pe­lei oder Zuhäl­te­rei nach sich zie­hen. In Fol­ge präg­ten Gewalt, Poli­zei-Schi­ka­nen und die damit ver­bun­de­ne mas­si­ve Ver­drän­gung von Sex­ar­beit aus dem öffent­li­chem Raum den All­tag von Sexarbeiter*innen in Frank­reich. Die Signal­wir­kung der Pro­tes­te in Lyon bleibt des­wei­len bestehen — der fran­zö­si­sche „Huren­streik“ gilt als Aus­gangs­punkt der welt­wei­ten Bewe­gung für Rech­te von Sexarbeiter*innen, deren Enga­ge­ment auch heu­te mehr als nötig ist.