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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Strategien gegen Ausbeutung und Gewalt — Warum ein Sexkaufverbot vor allem migrantischen Sexarbeiter*innen schadet

Strategien gegen Ausbeutung und Gewalt — Warum ein Sexkaufverbot vor allem migrantischen Sexarbeiter*innen schadet

Strategien gegen Ausbeutung und Gewalt — Warum ein Sexkaufverbot vor allem migrantischen Sexarbeiter*innen schadet
TAMPEP ist ein von Sexarbeiter*innen gelei­te­tes Netz­werk, das sich seit 1993 für die Rech­te von Migrant*innen in der Sex­ar­beit ein­setzt. Anläss­lich des inter­na­tio­na­len Huren­ta­ges hat die Orga­ni­sa­ti­on die­ses Jahr einen News­let­ter ver­öf­fent­licht, der die wich­tigs­ten Aspek­te der Situa­ti­on von Arbeitsmigrant*innen und mobi­len Sexarbeiter*innen in ganz Euro­pa beleuch­tet. Für unse­ren Blog haben wir die wich­tigs­ten Stich­punk­te auf Deutsch zusam­men­ge­fasst, der gesam­te News­let­ter steht in eng­li­scher Spra­che hier zum Down­load zur Ver­fü­gung. In vie­len west­eu­ro­päi­schen Län­dern stel­len Migran­tin­nen den größ­ten Anteil an weib­li­chen Sex­ar­bei­te­rin­nen, in eini­gen Fäl­len ist von bis zu 70% die Rede. Migrant*innen in der Sex­ar­beit ste­hen vor extre­men Her­aus­for­de­run­gen: Durch einen beschränk­ten Zugang zu Rech­ten und Gerech­tig­keit sind sie iso­lier­ter und ver­wund­ba­rer als ihre deut­schen Kolleg*innen. Das erhöht wie­der­um ihre Anfäl­lig­keit für Aus­beu­tung, Miss­brauch und Gewalt. Prostitutionsgegner*innen, dar­un­ter weni­ge poli­ti­sche Entscheidungsträger*innen, ver­tre­ten die Mei­nung, dass eine Been­di­gung der Nach­fra­ge nach sexu­el­len Diens­ten auch den Men­schen­han­del been­den wird. Gleich­zei­tig wer­den aber kei­ne Maß­nah­men ergrif­fen, um die Nach­fra­ge nach Dienst­leis­tun­gen oder Waren in ande­ren Bran­chen zu unter­bin­den und mit die­ser „Lösung“ Opfer von Men­schen­han­del in Fische­rei und See­fahrt, Bau­ge­wer­be, Land­wirt­schaft, Lebens­mit­tel­ver­ar­bei­tung oder Pfle­ge­be­ru­fen zu schüt­zen. Es gibt eben­falls kei­ne Ver­su­che, die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit als Stra­te­gie zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels zu nüt­zen und in die­sem Rah­men die Arbeits­rech­te und den Schutz von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen zu stär­ken. Im Febru­ar 2019 prä­sen­tier­te TAMPEP in Genf ein Posi­ti­ons­pa­pier mit Hand­lungs­emp­feh­lun­gen zur För­de­rung der Rech­te von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen und zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels. Die Prä­sen­ta­ti­on fand vor der UN-Frau­en­kon­ven­ti­on (CEDAW) im Rah­men einer von den Ver­ein­ten Natio­nen für Men­schen­rech­te orga­ni­sier­ten Dis­kus­si­on statt:
1) Opfer von Men­schen­han­del soll­ten nicht als Zeug*innen aus­ge­beu­tet wer­den. Die Staa­ten soll­ten sich ver­pflich­ten die­sen Per­so­nen Unter­stüt­zung und Schutz zu bie­ten – und zwar unab­hän­gig von der Fähig­keit oder Bereit­schaft zur Zusam­men­ar­beit oder zur Aus­sa­ge in Gerichts­ver­fah­ren. Anstel­le einer auf Aus­sa­gen fol­gen­den Abschie­bung, soll­te Opfern von Men­schen­han­del ein siche­res Umfeld bereit gestellt wer­den. 2) Regie­run­gen soll­ten die Bekämp­fung der Armut von Frau­en, die För­de­rung der Bil­dung von Mäd­chen und den Schutz von Frau­en­rech­ten im Rah­men einer glo­ba­len Stra­te­gie zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels ein­bet­ten. 3) Sex­ar­beit und Zwangs­ar­beit soll­ten als zwei von­ein­an­der getrenn­te Phä­no­me­ne betrach­tet wer­den. Geset­ze zur Bekämp­fung des Men­schen­han­dels dür­fen nicht dazu ver­wen­det wer­den, Sexarbeiter*innen — ins­be­son­de­re aus­län­di­sche Sexarbeiter*innen — anzu­grei­fen und ihre Rech­te zu beschrän­ken. 4) Die Rea­li­tät von (Arbeits-)Migration ist anzu­er­ken­nen, auch wenn es sich um Sex­ar­beit han­delt. Geset­ze und Stra­te­gien, die Migra­ti­on und Sex­ar­beit kri­mi­na­li­sie­ren, soll­ten auf­ge­ho­ben wer­den. Um die Unab­hän­gig­keit von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen zu erhö­hen und deren Aus­beu­tung zu ver­hin­dern soll­ten die Mög­lich­kei­ten gebo­ten wer­den, Auf­ent­halts­er­laub­nis sowie Arbeits­er­laub­nis zu erlan­gen. 5) Die Ach­tung und der Schutz der Men­schen­rech­te von migran­ti­schen Sexarbeiter*innen soll­te geför­dert wer­den.Das inklu­diert deren Rech­te auf:
  • glei­chen Schutz nach dem Gesetz
  • Frei­zü­gig­keit und Auf­ent­halts­frei­heit
  • Arbeit
  • freie Wahl der Beschäf­ti­gung
  • gerech­te und annehm­ba­re Arbeits­be­din­gun­gen
  • die höchs­ten erreich­ba­ren Stan­dards von kör­per­li­cher und geis­ti­ger Gesund­heit
6) Eine kla­re Tren­nung zwi­schen der Durch­set­zung der Ein­wan­de­rungs­po­li­tik und der Bereit­stel­lung von wesent­li­chen Ver­sor­gungs­leis­tun­gen soll­te geför­dert wer­den. Solan­ge Ein­wan­de­rungs­re­geln mehr Gewicht haben als Grund­rech­te, sind Arbeitsmigrant*innen ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus von grund­le­gen­den Leis­tun­gen, der Mel­dung von Straf­ta­ten und von Rechts­bei­stand abge­schnit­ten. 7) Restrik­ti­ve Ein­wan­de­rungs­ge­set­ze und Anti-Pro­sti­tu­ti­ons­ge­set­ze soll­ten als wesent­li­che Fak­to­ren in der För­de­rung von Men­schen­han­del und damit zusam­men­hän­gen­den Miss­brauch erkannt wer­den.
Es ist an der Zeit anzu­er­ken­nen, dass Migrant*innen ein inte­gra­ler Bestand­teil des Arbeits­mark­tes sind. Auf­grund von Sprach­bar­rie­ren, dem Man­gel an Fach­kennt­nis­sen oder feh­len­der Arbeits­er­laub­nis ist Sex­ar­beit für vie­le von ihnen eine prag­ma­ti­sche Lösung, um für ihren Lebens­un­ter­halt und den ihrer Fami­li­en auf­zu­kom­men. Aktu­el­le Geset­ze zur Ver­hin­de­rung von Arbeits­mi­gra­ti­on und Flucht­mi­gra­ti­on erhö­hen die Ver­brei­tung von Men­schen­han­del, auch zum Zwe­cke der sexu­el­len Aus­beu­tung. Unter dem Deck­man­tel der Bekämp­fung des Men­schen­han­dels wer­den migran­ti­sche Sexarbeiter*innen rou­ti­ne­mä­ßig von der Poli­zei anvi­siert und in Fol­ge auf­ge­grif­fen und abge­scho­ben. Die Dis­kri­mi­nie­rung und Ent­rech­tung von Sexarbeiter*innen berei­tet einen frucht­ba­ren Boden für Kri­mi­na­li­tät. Ein umfas­sen­der Ansatz, der alle sozia­len, öko­no­mi­schen und recht­li­chen Aspek­te berück­sich­tigt und Betrof­fe­ne in Pro­blem­lö­sun­gen mit­ein­be­zieht, bleibt das effek­tivs­te Instru­ment im Kampf gegen Aus­beu­tung und Men­schen­han­del.