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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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PRESSEMITTEILUNG: Es geht nicht um Menschenrechte

PRESSEMITTEILUNG: Es geht nicht um Menschenrechte

Am 20.05.2014 lud der Aus­schuss für Men­schen­rech­te und huma­ni­tä­re Hil­fe des Bun­des­ta­ges zu einer öffent­li­chen Anhö­rung zum The­ma “Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on in Euro­pa”. Als Sach­ver­stän­di­ge wur­den ein Buch­au­tor, ein Poli­zist, eine Men­schen­recht­le­rin und Ver­tre­te­rin­nen der Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen “La Stra­da” und” FiM” ange­hört. Obwohl es eigent­lich um Men­schen­han­del gehen soll­te, wid­me­ten sich die Fra­gen der Abge­ord­ne­ten fast aus­schließ­lich der Pro­sti­tu­ti­ons­re­gu­lie­rung. Den­noch war kei­ne ein­zi­ge Sex­ar­bei­te­rin als Sach­ver­stän­di­ge gela­den. Damit bleibt der Bun­des­tag sei­ner Tra­di­ti­on einer ein­di­men­sio­na­len Kon­tex­tua­li­sie­rung der The­men Pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­han­del von vor einem Jahr treu. Der Rechts­aus­schus­ses hat­te bereits 2013 wenig Gespür für eine Dif­fe­ren­zie­rung der bei­den Sach­ge­bie­te bewie­sen. [1] Die seit einem Jahr über­fäl­li­ge Umset­zung der EU-Richt­li­nie zum Schutz der Opfer von Men­schen­han­del fand ledig­lich am Ran­de Erwäh­nung. “Wenn wir hören, dass die Abge­ord­ne­ten Stein­bach und Ulrich zum Schut­ze der Kun­den die Wie­der­ein­füh­rung von Zwangs­un­ter­su­chun­gen for­dern, erken­nen wir, dass es nicht um die Stär­kung von Men­schen­rech­ten geht. Die Angst vor der Zunah­me lega­ler und ille­ga­ler Migra­ti­on und der davon gelei­te­te Wunsch nach Ein­schrän­kung der Pro­sti­tu­ti­on waren spür­bar. Dass nicht jede Migran­tin in der Sex­ar­beit Opfer sexu­el­ler Aus­beu­tung und dass das Bedürf­nis nach finan­zi­el­ler Absi­che­rung durch Lohn­ar­beit kein Beleg für Zwang ist, wird igno­riert”, faß­te Car­men Amicitiae, Vor­stand des BesD e.V., nach der Anhö­rung ihre Kri­tik zusam­men. Bereits in sei­ner Stel­lung­nah­me zum Bun­des­rats­be­schluß vom April die­sen Jah­res sprach sich der Berufs­ver­band für die kon­se­quen­te Ent­kri­mi­na­li­sie­rung und die beruf­li­che Aner­ken­nung der Pro­sti­tu­ti­on aus. [2] Die­se kämen auch den Opfern von Men­schen­han­del und Aus­beu­tung in der Sex­ar­beit zugu­te. Die Rech­te von Men­schen in der Sex­ar­beit sind nicht nur durch Zuhäl­ter und Men­schen­händ­ler bedroht, son­dern auch durch die ganz all­täg­li­che Dis­kri­mi­nie­rung und recht­li­che Ungleich­be­hand­lung von Pro­sti­tu­ier­ten und Migran­ten. Kon­takt: Undi­ne de Riviè­re, presse[AT]berufsverband-sexarbeit[DOT]de [1] http://berufsverband-sexarbeit.de/alles/kommentar-zur-gesetzesnovelle-zur-bekaempfung-des-menschenhandels/ [2] http://berufsverband-sexarbeit.de/alles/stellungnahme-zum-beschluss-des-bundesrates-vom-11–04-2014/