Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Das Schwedische Modell: Mythen & Faktencheck

Das Schwedische Modell: Mythen & Faktencheck

Das Schwedische Modell: Mythen & Faktencheck
Mythos: „Das Schwe­di­sche Modell ist wich­tig im Kampf gegen Men­schen­han­del.“ Fakt:
  • Kein Rück­gang der Sex­ar­beit in Schwe­den, Ver­la­ge­rung in den Unter­grund
  • Kein Rück­gang des Men­schen­han­dels in Schwe­den
  • Erhöh­te Gefah­ren für Sexarbeiter*innen
  • Ver­schlech­te­run­gen der Lebens­be­din­gun­gen für Sexarbeiter*innen
  • Ein­schrän­kung der Grund- und Arbeits­rech­te von Sexarbeiter*innen
Mythos: „Das Schwe­di­sche Modell hilft Pro­sti­tu­ier­ten und scha­det nur Frei­ern.“ Fakt:
  • Ver­stärk­ter Wett­be­werb durch weni­ger Kun­den führt zu nied­ri­ge­ren Ein­kom­men
  • Arbei­ten unter ris­kan­te­ren Bedin­gun­gen erhöht Gefahr von Gewalt und Aus­beu­tung
  • Angst vor Poli­zei und Ver­drän­gung in die Ille­ga­li­tät behin­dern hil­fe­su­chen­de Sex­ar­bei­ten­de.
  • Hil­fe­leis­tun­gen wie gegen­sei­ti­ger Schutz oder gemein­sa­mes Arbei­ten unter Sex­ar­bei­ten­den ist in Schwe­den ille­gal
  • Part­ner und erwach­se­ne Kin­der von Sex­ar­bei­ten­den kön­nen mit dem Vor­wurf der Zuhäl­te­rei belangt wer­den
  • Sexarbeiter*innen kön­nen das Sor­ge­recht für ihre Kin­der ver­lie­ren
  • Die Woh­nun­gen und Grund­stü­cke von Sexarbeiter*innen kön­nen zwangs­ge­räumt wer­den
Mythos: „Pro­sti­tu­ti­on ist Gewalt gegen Frau­en.“ Fakt:
  • Es besteht eine kla­re Tren­nung zwi­schen Sex­ar­beit und Men­schen­han­del / sexu­el­ler Aus­beu­tung / sexu­el­ler Gewalt
  • Sexu­el­le Hand­lun­gen ohne frei­wil­li­ge Zustim­mung stel­len bereits heu­te eine Straft­tat da, das Grund­ge­setz gilt auch für Sexarbeiter*innen
  • Die Hand­lungs­fä­hig­keit und Kom­pe­tenz von Erwach­se­nen, die ein­ver­nehm­li­che Sex­ar­beit betrei­ben, muss aner­kannt und respek­tiert wer­den
  • Auch nega­ti­ve Lebens-Umstän­de machen die Fähig­keit eines Men­schen, Ent­schei­dun­gen über sein eige­nes Leben zu tref­fen, nicht zunich­te
  • Die Zusam­men­füh­rung von Men­schen­han­del und Sex­ar­beit wird durch eine mora­li­sche Agen­da ange­trie­ben, die mit ver­ein­fach­ten Bil­dern und Nar­ra­ti­ven, z.B. dem ste­reo­ty­pen Bild der Opfers, arbei­tet und ein­fa­che Lösun­gen für kom­ple­xe Pro­ble­me anbie­tet