BesD begrüßt die Ablehnung der Freierbestrafung in Frankreich
Berlin, 9. Juli 2014: Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD), die Interessenvertretung der Sexarbeiter_innen in Deutschland, begrüßt die Ablehnung der Freierbestrafung durch eine beratende Expertenkommisson des französischen Senats.
„Diese Entscheidung sendet eine wichtige Botschaft nach Europa: Eine Verfolgung unserer Kunden trägt nicht zur Besserung der Situation von Sexarbeiter_innen bei!“, kommentiert die Pressesprecherin des BesD, Undine de Rivière. Johanna Weber, politische Sprecherin des BesD: „Es ist noch nicht ganz ausgestanden. Ich hoffe, dass der französische Senat das geplante Gesetz nun gänzlich ablehnt, da es Sexarbeiter_innen fälschlicherweise pauschal zu Opfern deklarieren würde.“
Das Gesetzesvorhaben der französischen Nationalversammlung vom Dezember 2013, das unter anderen vorsah, Prostitutionskunden strafrechtlich zu belangen, wurde von der vom Senat eingesetzten Kommission, die erstmals auch Sexarbeiter_innen als Experten anhörte, als Verschwendung von Ressourcen abgelehnt. Das Gesetz wird nun ohne die beiden strittigen Paragraphen zur Abstimmung in den Senat gegeben. Ein Abstimmungstermin steht bisher noch nicht fest.
Die französische Sexarbeiterorganisation Strass hatte bereits im Vorfeld den prohibitionistischen Denkansatz des Gesetzentwurfes kritisiert und eindringlich die Teilnahme an jeglichen Vorhaben eingefordert, die sich auf die Arbeitsbedingungen von Prostituierten auswirken. Statt für Verbote setzt Strass sich für den menschenrechtsbasierten Ansatz der vollständigen Entkriminalisierung von Sexarbeit ein, für mehr Rechte für migrantische und transsexuelle Sexarbeiter_innen und für eine Aufhebung des Werbe- und Anbahnungsverbots in Frankreich. Dies seien wirkungsvollere Maßnahmen zur Verbesserung von prekären Lebensbedingungen als Kriminalisierung und Stigmatisierung von Huren und ihren Kunden.
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