Doch keine Sexarbeit in Rheinland-Pfalz: Corona-Lockerungen wurden wieder zurückgenommen
Das erste Bundesland wollte bei den Corona-Lockerungen auch sexuelle Dienstleistungen miteinbeziehen – ab dem 10.Juni war in Rheinland-Pfalz eine Wiederaufnahme der Sexarbeit geplant. Dies ist nun jedoch zurückgenommen worden.
—> Hier die Infos des Landes Rheinland-Pfalz
Die Entwicklungen dazu und auch zu den anderen Bundesländern sind ein stetig sich wandelnder Prozess.
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Das erste Bundesland sieht bei den Corona-Lockerungen auch sexuelle Dienstleistungen wieder vor. Ab dem 10.Juni darf in Rheinland-Pfalz wieder der Sexarbeit nachgegangen werden, und auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten dürfen wieder öffnen – natürlich alles unter bestimmten Hygiene-Regelungen. In der neunten Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeVO) vom 4. Juni 2020 findet sich in §6 Abs.1(2) folgender Text:
„Kann das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 zwischen Personen im Einzelfall wegen der Art der Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, beispielsweise in Friseursalons, Fußpflegeeinrichtungen, Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios, Piercingstudios und ähnlichen Einrichtungen, dürfen nur nach vorheriger Terminvergabe erbracht werden; es gilt zusätzlich die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1. Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.“
Jedoch darf Sexarbeit nicht in der gewohnten Art stattfinden.
Hier sind einige Punkte zusammengefaßt, die neue Grundlage sein werden:
bei Betreten der „Location“ Handdesinfektion (oder Händewaschen)Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist der Zutritt zu verwehrenvorgeschriebener LüftungszyklusKontaktdatenerfassung (eine gute Methode auch für einzeln arbeitende Kolleg*innen stellen wir demnächst vor)Maskenpflicht oder 1,5m Abstandalle Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder zu desinfizieren.Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher sind zur Verfügung zu stellenin jeder Prostutionstätte muss es eine zuständige Person geben, die für die Umsetzung der Richtlinien zuständig ist
Das Wissen über Niesetikette und dass Menschen mit Erkältungssympthomen auf jeden Fall Zuhause bleiben sollten, setzen wir hier voraus.
Wir gehen davon aus, dass es selbstverständlich ist, Erotik-Toys nach der Benutzung zu desinfizieren und die Räume regelmäßig zu reinigen. Auch dies schreibt das Bundesland vor.
Hier die ausführlichen Hygienerichtlinien für Prostitutionsstätten in Rheinland-Pfalz, welche allerdings nun doch noch mal überarbeitet werden.
Man lehnt sich hierbei an das Infektionsschutzkonzept des Betreiberverbandes UEGD an.
Hier findet sich das Hygienekonzept des BesD als Empfehlung für einzeln tätige Sexarbeitende
Wichtig ist zu wissen, dass Seife die Hülle des Corona-Virus aufbricht.
Es muss also nicht immer Desinfektionsmittel sein.
Infos dazu:
https://www.agaplesion.de/magazin/artike…oeren-6654
Grundlage für die Lockerungsentscheidung in Rheinland-Pfalz war laut unseren Auskünften ein Verwaltungsgerichtsschluss auf Grund einer Klage von Betreibenden.
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