Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Offener Brief des BufaS e.V. zum Sexkaufverbot

Offener Brief des BufaS e.V. zum Sexkaufverbot

Offener Brief des BufaS e.V. zum Sexkaufverbot
Sehr geehr­te 16 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, nur gut drei Jah­re nach der Ein­füh­rung des Pro­st­SchG am 01.07.2017 erklä­ren Sie das bis­her nicht eva­lu­ier­te Pro­st­SchG für geschei­tert und for­dern die sofor­ti­ge Ein­füh­rung des Sexkauf­ver­bo­tes in Deutsch­land. Die vor­über­ge­hen­den bun­des­wei­ten Schlie­ßun­gen von Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten und teil­wei­se Ver­bo­te der Sex­ar­beit auf­grund der Coro­na-Kri­se geben einen Vor­ge­schmack davon, was durch die Ein­füh­rung des Sexkaufs­ver­bo­tes pas­sie­ren wür­de. Über­wie­gend unter­fi­nan­zier­te Fach­be­ra­tungs­stel­len für Sex­ar­bei­te­rin­nen und Sex­ar­bei­ter fan­gen der­zeit den Bera­tungs­be­darf unzäh­li­ger Men­schen in pre­kä­ren Arbeits- und Lebens­si­tua­tio­nen ab. Ein dau­er­haf­tes Sexkauf­ver­bot geht auf­grund der Bera­tungs­er­fah­run­gen aller unse­rer Mit­glied­or­ga­ni­sa­tio­nen voll­stän­dig an Men­schen vor­bei, die hier regu­lär der Sex­ar­beit nach­ge­hen. Es schürt zudem tief­grei­fen­de Exis­tenz­ängs­te bei allen, die ihren Lebens­un­ter­halt mit Sex­ar­beit sichern unab­hän­gig von Her­kunft, Alter und Geschlecht. Zudem för­dert ein Sexkauf­ver­bot gesell­schaft­li­che Stig­ma­ti­sie­rung von Men­schen in der Sex­ar­beit und repro­du­ziert das jahr­hun­der­te alte Huren­stig­ma. Den Fokus rich­tig len­ken Der Bufas e.V. stellt klar, dass die Effek­te des Sexkauf­ver­bo­tes von Ihnen nur ver­kürzt und oft­mals auch falsch dar­ge­stellt wer­den: So kommt es regel­mä­ßig zu einer Ver­mi­schung der Begrif­fe Sex­ar­beit und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on. Sex­ar­beit ist eine selbst­be­stimm­te Dienst­leis­tung zwi­schen Erwach­se­nen gegen Ent­gelt, wäh­rend Menschenhandel/Zwangsprostitution Men­sch­rechts­ver­let­zun­gen sind, die in Deutsch­land hart bestraft wer­den. Auch Kund*innen, die die Zwangs­la­ge von Sex­ar­bei­ten­den aus­nut­zen, wer­den in Deutsch­land seit 2016 bestraft. Zum Ande­ren wird von Ihnen dar­ge­stellt, dass das Sexkauf­ver­bot kei­ne nega­ti­ven Kon­se­quen­zen für Sexarbeiter*innen habe, oder deren Situa­ti­on sogar noch ver­bes­se­re. Dage­gen posi­tio­niert sich der Bufas ent­schie­den. Auch inner­halb Deutsch­lands hat man durch restrik­ti­ve Ver­ord­nun­gen wie z.B. Sperr­be­zirks­ver­ord­nun­gen oder die Kon­takt­ver­bots­ver­ord­nung nicht die Pro­sti­tu­ti­on und die Nach­fra­ge vor Ort ver­hin­dert, son­dern ledig­lich bewirkt, dass die Arbeits­be­din­gun­gen sich ver­schlech­tern und die Vul­nerabi­li­tät durch Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­se und Aus­beu­tung erhöht wer­den. Wie das Deut­sche Insti­tut für Menschenrechte1 und amnes­ty international2 leh­nen wir die Ein­füh­rung eines Sexkauf­ver­bo­tes ab. Denn es wird gera­de die Situa­ti­on der Men­schen ver­schlech­tern, die inner­halb der Sex­ar­beit am ver­letz­lichs­ten sind: Die Kri­mi­na­li­sie­rung von Kund*innen hat immer auch ver­hee­ren­de Fol­gen für die Sexarbeiter*innen selbst: Weder das Ange­bot, noch die Nach­fra­ge nach Sex­ar­beit sin­ken durch ein Sexkaufverbot3. Um ihre Kund*innen zu schüt­zen, kön­nen Sexarbeiter*innen kei­ne offe­nen, lega­len Ver­hand­lun­gen mehr füh­ren, son­dern müs­sen ver­deck­te Anbah­nungs­we­ge fin­den. Dies ver­schiebt die Macht­ver­hält­nis­se zwi­schen Sexarbeiter*innen und Kund*innen zum Nach­teil der Sexarbeiter*innen. Ins­be­son­de­re pre­kär arbei­ten­de und leben­de Men­schen sind gezwun­gen, Schutz und Anbin­dung in den Struk­tu­ren zu suchen, die selbst­be­stimm­te Arbeit ver­hin­dern und Abhän­gig­keits­ver­hält­nis­se för­dern. Durch die Arbeit im Ver­bor­ge­nen steigt die Gefahr, von Aus­beu­tung und Gewalt betrof­fen zu wer­den. Gleich­zei­tig sinkt die Wahr­schein­lich­keit, dass tat­säch­lich erleb­te Gewalt ange­zeigt wird. Das Sexkauf­ver­bot ver­schärft gesell­schaft­li­che Stig­ma­ti­sie­rung, anstatt sie abzu­bau­en. Stig­ma­ti­sie­rung, Dis­kri­mi­nie­rung und gesell­schaft­li­che Mar­gi­na­li­sie­rung von Sexarbeiter*innen sind maß­geb­lich dafür ver­ant­wort­lich, dass Sexarbeiter*innen vor­han­de­ne Rech­te nicht wahr­neh­men, ver­deckt arbei­ten und ver­letz­lich sind. Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren im All­ge­mei­nen und ins­be­son­de­re auch unter den Sexarbeiter*innen selbst, stel­len wich­ti­ge Wirk­fak­to­ren für siche­res Arbei­ten dar. Mit dem Sexkauf­ver­bot ein­her­ge­hen­de gesetz­li­che Rege­lun­gen ver­schär­fen die gesell­schaft­li­che Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­bei­te­rin­nen noch und ver­hin­dern gegen­sei­ti­ge Unter­stüt­zung. So ist es in Schwe­den ver­bo­ten, von den Ein­nah­men von Sexarbeiter*innen zu pro­fi­tie­ren. Dies betrifft z.B. Vermieter*innen, Babysitter*innen und auch Sexarbeiter*innen selbst, die sich gegen­sei­tig unter­stüt­zen. Die mit dem Sexkauf­ver­bot ein­her­ge­hen­den Rege­lun­gen ver­schär­fen das Leben und Arbei­ten von Arbeitsmigrant*innen in der Sex­ar­beit mit und ohne lega­len Auf­ent­halts­sta­tus noch ein­mal deut­lich. Die Fol­ge eines Ver­bots wäre die mög­li­che Ver­weh­rung der Ein­rei­se oder die Abschie­bung. Migrant*innen wür­den noch häu­fi­ger als Opfer wahr­ge­nom­men wer­den, obwohl sie ohne­hin schon als mar­gi­na­li­sier­te Grup­pe an den Rand der Gesell­schaft gedrängt wer­den. Sex­ar­beit ist gesell­schaft­li­che und sozia­le Rea­li­tät in Deutsch­land. Sex­ar­beit ist Arbeit. Eine Ver­bes­se­rung der Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen von Sexarbeiter*innen kann nicht durch Kri­mi­na­li­sie­rung, son­dern durch die Stär­kung ihrer Rech­te und durch den Kampf gegen Stig­ma­ti­sie­rung gelin­gen. Das Bünd­nis der Fach­be­ra­tungs­stel­len für Sex­ar­bei­te­rin­nen und Sex­ar­bei­ter for­dert Sie des­we­gen auf: Sex­ar­beit als Arbeit anzu­er­ken­nen Deutsch­land­weit ange­leg­te Anti-Stig­ma­ti­sie­rungs­kam­pa­gnen zu för­dern Den Aus­bau von Fach­be­ra­tungs­stel­len für Sex­ar­bei­te­rin­nen zu gewähr­leis­ten, die nied­rig­schwel­lig, ergeb­nis­of­fen und akzep­tie­rend mit Sexarbeiter*innen arbei­ten Den Zugang für Sexarbeiter*innen zu Fach­be­ra­tung, Gesund­heits­be­ra­tung und gesund­heit­li­cher Ver­sor­gung flä­chen­de­ckend zu ermög­li­chen. Wenn Sie Inter­es­se haben mit uns ins Gespräch zu kom­men, wen­den Sie sich ger­ne an zur Ter­min­ab­spra­che. Freund­li­che Grü­ße der Bufas Vor­stand 1 Stel­lungs­nah­me des Deut­schen Insti­tuts für Men­schen­rech­te „Pro­sti­tu­ti­on und Sexkauf­ver­bot“ vom 17.10.2019 2 https://www.amnesty.org.uk/policy-protect-human-rights-sex-workers-qa#Q7 (18.06.2020) 3 Susan­ne Dodil­let, „Das schwe­di­sche Sexkauf­ver­bot – bean­spruch­te Erfol­ge und doku­men­tier­te Effek­te“, Uni­ver­si­tät Göte­borg.