Berufsverband-Sexarbeit.de

Berufsverband-Sexarbeit.de

Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

2. Juni: Hurentag

Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

Mehr erfahren

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

Mehr erfahren

Aktionswoche 2026

Aktionswoche 2026

2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

Mehr erfahren

Stellungnahme gegen Sexkaufverbot der Beratungsstelle ALDONA im Saarland

Stellungnahme gegen Sexkaufverbot der Beratungsstelle ALDONA im Saarland

Stellungnahme gegen Sexkaufverbot der Beratungsstelle ALDONA im Saarland
+++++++ PRESSEMITTEILUNG von ALDONA e.V. +++++++ In der Debat­te um eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung bezüg­lich des poli­ti­schen Umgangs mit Pro­sti­tu­ti­on posi­tio­niert sich ALDONA e.V. mit sei­ner saar­län­di­schen Bera­tungs­stel­le für Pro­sti­tu­ier­te gegen ein Sexkauf­ver­bot. Im Rah­men der For­de­run­gum eine fort­lau­fen­de Schlie­ßung der Bor­del­le auch nach Coro­na, mit gesetz­li­cher Anleh­nung an das „Nor­di­sche Modell“, ist die Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen Menschenhandel/Zwangsprostitution und der frei­wil­li­gen Pro­sti­tu­ti­on unab­ding­bar. Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on beschrei­ben Straf­tat­be­stän­de im Straf­ge­setz­buch, wel­che mit­hil­fe des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes (Pro­st­SchG) ein­ge­dämmt wer­den sol­len. Die For­de­rung nach einem stär­ke­ren Straf­maß die­ser Delik­te begrüßt ALDONA e.V., hält jedoch ein Sexkauf­ver­bot im Zusam­men­hang mit der Ein­däm­mung von Men­schen­han­del für nicht sinn­voll. Das gefor­der­te – in Fach­krei­sen stark umstrit­te­ne –„Nor­di­sche Modell“ bezieht sich zwar in ers­ter Linie auf die Sank­ti­on von Frei­ern, trifft aber haupt­säch­lich die Pro­sti­tu­ier­ten selbst, da sie ihre Diens­te dort anbie­ten müs­sen, wo ihre Kun­den nicht sicht­bar für die Behör­den sind. Wenn Bor­del­le und ande­re Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten geschlos­sen blei­ben sol­len, wird sich die Pro­sti­tu­ti­ons­aus­übung wie­der ins Ver­bor­ge­ne ver­la­gern. Dadurch ent­ste­hen Grau­zo­nen, wel­che Men­schen­han­del und Aus­beu­te­rei stark begüns­ti­gen. Seit 2016 kön­nen in Deutsch­land Frei­er von Zwangs­pro­sti­tu­ier­ten, die wis­sent­lich die Zwangs­la­ge eines Opfers aus­nut­zen, bestraft wer­den. Auch jetzt kön­nen Sexarbeiter*innen, die Opfer von gewalt­tä­ti­gen Frei­ern sind, jeder­zeit die Poli­zei rufen, was sie durch­aus auch tun.Die Regle­men­tie­rung der Pro­sti­tu­ti­on nach dem Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz von 2017 ist das Ergeb­nis eines lan­gen Weges von der Sit­ten­wid­rig­keit hin zur Aner­ken­nung als Erwerbs­tä­tig­keit. Durch das Gesetz sind Rech­te und Pflich­ten für Sexarbeiter*innen ent­stan­den, wel­che u.a den Zugang zur Grund­si­che­rung wäh­rend der Coro­na­zeit gewähr­leis­ten. Eine Eva­lua­ti­on des Pro­st­SchG ist für das Jahr 2022 vor­ge­se­hen. Dem­nach wider­spricht die Debat­te um eine gesetz­li­che Neu­re­ge­lung vor die­ser Ver­öf­fent­li­chung der Inten­ti­on des Geset­zes. Statt­des­sen wäre eine ver­stärk­te Auf­klä­rung in Schu­len über Pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­han­del sinn­voll. Eben­so wür­de ALDONA e.V.die Finan­zie­rung von Umstiegs­pro­jek­ten für inter­es­sier­te Sexarbeiter*innen begrü­ßen. Die Grün­de war­um sich jemand für die Sex­ar­beit entscheidet,sind so viel­fäl­tig wie die Pro­sti­tu­ier­ten selbst, und nicht alle Sexarbeiter*innen wol­len sich in einer Opfer­rol­le sehen. In der Rea­li­tät begeg­net ALDONA e.V. seit über 30 Jah­ren Frau­en, die sowohl Opfer von Men­schen­han­del gewor­den sind, wie auch Frau­en, die sich bewusst für die Sex­ar­beit als Erwerbs­tä­tig­keit ent­schei­den. Seit dem 16. März besteht auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie ein gene­rel­les Ver­bot der Pro­sti­tu­ti­ons­aus­übung im Saar­land. Seit die­sem Zeit­punkt ver­zeich­nen Sexarbeiter*innen einen vol­len Ver­dienst­aus­fall. Vie­le von ihnen haben kei­ne finan­zi­el­len Rück­la­gen, bzw. sind die­se nach mitt­ler­wei­le fast vier­Mo­na­ten aus­ge­schöpft. Aktu­ell wird eine Viel­zahl an Kli­en­tin­nen bei der Bean­tra­gung von staat­li­chen Leis­tun­gen (Hartz 4) unter­stützt, um ihren Lebens­un­ter­halt zu sichern. Mit der Ein­füh­rung des „Nor­di­schen Modells“ in Deutsch­land wäre dies nicht mehr mög­lich. Ver­schie­de­ne Stu­di­en befas­sen sich mit dem „Nor­di­schen Modell“ und des­sen Aus­wir­kun­gen auf die Pro­sti­tu­ti­on. Die­se zei­gen, dass eine Frei­er­be­stra­fung schlech­te­re Arbeits­be­din­gun­gen für Pro­sti­tu­ier­te zur Fol­ge hat. Es kommt zu einem stär­ke­ren Macht­ver­hält­nis zwi­schen Frei­er und Sexarbeiter*innen. Vor die­sem Hin­ter­grund ent­schei­den häu­fig die Frei­er über Ort und Bezah­lung der Dienst­leis­tung. Durch ein Sexkauf­ver­bot ent­fal­len Vor­schrif­ten, die zum Schutz der Pro­sti­tu­ier­ten die­nen. Sex­ar­bei­ten­de kön­nen sich bei­spiels­wei­se nicht mehr auf die Kon­dom­pflicht bezie­hen. Im Jahr 2015 wur­de eine Stu­die der Stadt­ver­wal­tung Stock­holm ver­öf­fent­licht. Dabei kam her­aus, dass die Zahl der Pro­sti­tu­ier­ten und Frei­er nach Ein­füh­rung des „Nor­di­schen Modells“ unge­fähr gleich­ge­blie­ben ist. Die Stra­ßen­pro­sti­tu­ti­on hat sich seit 1999 hal­biert, wohin­ge­gen die Zahl der Inter­net­wer­be­an­zei­gen für Escort-Ser­vices in den ver­gan­gen acht Jah­ren von 300 auf ca. 7.000 gestie­gen ist (Mehr­fach­an­zei­gen einer Per­son wa-ren­mög­lich). ALDONA e.V. betont, dass die frei­wil­li­ge Ent­schei­dung für eine Tätig­keit in der Pro­sti­tu­ti­on respek­tiert wer­den muss. Um Gewalt und Aus­beu­tung entgegenzuwirken,muss eine Ent­stig­ma­ti­sie­rung der Pro­sti­tu­ti­ons­tatt­fin­den. Dies gelingt nicht mit einer andau­ern­den mas­si­ven Beein­träch­ti­gung der sexu­el­len Selbst­be­stim­mung­von Sexarbeiter*innen. Das Pro­sti­tu­ti­ons­mi­lieu ist nicht homo­gen. Bei allen poli­ti­schen Debat­ten soll­ten stets die Inter­es­sen der Sexarbeiter*innen berück­sich­tigt wer­den. Das „Nor­di­sche Modell“ ist kei­ne Pau­schal­lö­sung für den poli­ti­schen Umgang mit Pro­sti­tu­ti­on. Statt­des­sen soll­te die Eva­lua­ti­on des Pro­st­SchG die Regu­lie­rung der Sex­ar­beit opti­mie­ren und die Rech­te der Men­schen in der Pro­sti­tu­ti­on stär­ken. Ver­ant­wort­lich für die­sen Text ist die Bera­tungs­stel­le Aldo­na e.V. in Saar­brü­cken Kon­takt: http://aldona-ev.de/  

Mehr zu der Situa­ti­on im Saar­land Saar­län­di­sche CDU-Frau­en wol­len Bor­del­le schlie­ßen — Sex­ar­bei­ten­de sind ent­rüs­tet -> https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2020/07/05/saarlaendische-cdu-frauen-wollen-bordelle-schliessen-sexarbeitende-sind-entruestet/