Berufsverband-Sexarbeit.de

Berufsverband-Sexarbeit.de

Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

2. Juni: Hurentag

Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

Mehr erfahren

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

Mehr erfahren

Aktionswoche 2026

Aktionswoche 2026

2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

Mehr erfahren

Europäischer Tag gegen Menschenhandel: 6‑Punkte-Aktionsplan für mehr Rechte und Gerechtigkeit

Europäischer Tag gegen Menschenhandel: 6‑Punkte-Aktionsplan für mehr Rechte und Gerechtigkeit

Europäischer Tag gegen Menschenhandel: 6‑Punkte-Aktionsplan für mehr Rechte und Gerechtigkeit
Anläss­lich des Euro­päi­schen Tages gegen den Men­schen­han­del am 18. Okto­ber haben die Mit­glie­der von La Stra­da Inter­na­tio­nal  — einer euro­päi­schen NGO-Platt­form gegen Men­schen­han­del — ein Schrei­ben an die euro­päi­schen Regie­run­gen gesandt, in dem sie die­se auf­for­dern, sich zur Umset­zung eines 6‑Punk­te-Akti­ons­plans zu ver­pflich­ten. Der BesD unter­stützt die­se For­de­run­gen (Über­set­zung von uns):
1. For­de­rung: Unter­stüt­zung aller von Men­schen­han­del betrof­fe­nen und aus­ge­beu­te­ten Per­so­nen bei der Mel­dung von Aus­beu­tung sowie Zugang zur Jus­tiz, auch für Men­schen ohne regu­lä­ren Auf­ent­halts­sta­tus Opfer von Men­schen­han­del sind oft nicht in der Lage, Aus­beu­tung zu mel­den, da sie mit Ver­haf­tun­gen kon­fron­tiert sind und Abschie­bung wegen ihres irre­gu­lä­ren Sta­tus fürch­ten müs­sen. Wir for­dern eine “Fire­wall”, die es Arbei­tern ermög­licht auf siche­re Art und Wei­se eine Beschwer­de bei Poli­zei- oder Arbeits­be­hör­den und Gerich­ten ein­zu­rei­chen und Zugang zu Dienst­leis­tun­gen und Jus­tiz erhal­ten, ohne sich dadurch der Gefahr von Abschie­bung aus­zu­set­zen. Dies wäre ein Empower­ment, eine Wah­rung der Grund­rech­te, Bekämp­fung von Miss­brauch und För­de­rung fai­rer Geschäfts­prak­ti­ken. Es wür­de auch sicher­stel­len, dass alle Fäl­le gründ­lich unter­sucht wer­den und dass die Täter zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den. 2. For­de­rung: Den betrof­fe­nen und aus­ge­beu­te­ten Per­so­nen ist Zugang zu Infor­ma­tio­nen und kos­ten­lo­sen Rechts­bei­stand zu gewäh­ren, sowie Unter­stüt­zung bei der Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen Infor­ma­ti­on und Rechts­bei­stand sind ent­schei­dend für die Durch­set­zung von Ver­fah­ren, den Zugang zu Ent­schä­di­gun­gen und zu ande­ren Rech­te. Für die Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz in Straf­sa­chen, zivil­recht­li­chen und straf­recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten ist eine spe­zia­li­sier­te Rechts­ver­tre­tung erfor­der­lich. Staat­lich finan­zier­ter Rechts­bei­stand ist jedoch nicht immer ver­füg­bar und kann im Umfang begrenzt sein oder von der Auf­ent­halts­be­rech­ti­gung und dem Wohn­sitz des Opfers abhän­gen. Dar­über hin­aus ist im All­ge­mei­nen die Ver­füg­bar­keit von qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gem, spe­zia­li­sier­tem Rechts­bei­stand begrenzt. Die Opfer soll­ten mit fol­gen­dem ver­sorgt wer­den: — Infor­ma­tio­nen über ihre Rech­te in ver­ständ­li­cher Form bei der ers­ten Kon­takt­auf­nah­me — Pro­zess­kos­ten­hil­fe soll­te geleis­tet wer­den für alle Opfer von Men­schen­han­del und Aus­beu­tung ver­füg­bar sind — des Wei­te­ren soll­te es Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung der Spe­zia­li­sie­rung von Juris­ten zur Unter­stüt­zung und Ver­tre­tung von Betrof­fe­nen von Men­schen­han­del und Opfern ande­rer damit zusam­men­hän­gen­der Straf­ta­ten geben, auch für Ver­fah­ren zur Gel­tend­ma­chung von Scha­den­er­satz 3. For­de­rung: Sicher­stel­len, dass die Berech­nung des Scha­den­er­sat­zes fair, ange­mes­sen, trans­pa­rent und auf der Grund­la­ge einer kla­ren und kla­ren Vor­ge­hens­wei­se erfolgt Der­zeit gibt es wesent­li­che Dis­kre­pan­zen zwi­schen den gefor­der­ten Beträ­gen und den aus­ge­zahl­ten Beträ­gen für Opfer von Men­schen­han­del und Aus­beu­tung von Arbeits­kraft. Dar­über hin­aus wer­den bestimm­te Arten von Schä­den, z.B. Ver­dienst­aus­fall durch Pro­sti­tu­ti­on, in eini­gen euro­päi­schen Län­dern abge­lehnt. Bis­her gibt kei­ne über­grei­fen­den Leit­li­ni­en auf euro­päi­scher Ebe­ne für die Berech­nung von Scha­den­er­satz für Opfer. Eine sol­che Berech­nung soll­te ent­wi­ckelt wer­den, um die Grund­sät­ze von Rechts­gleich­heit und ‑sicher­heit zu gewähr­leis­ten. 4. For­de­rung: Erwei­te­rung der Unter­su­chun­gen für Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen und für die Wie­der­her­stel­lung von Ver­mö­gens­wer­ten Ein wesent­li­ches Hin­der­nis für den Zugang zur Ent­schä­di­gung für Opfer von Men­schen­han­del und Opfer von damit zusam­men­hän­gen­den Straf­ta­ten ist, dass Täter nicht gefun­den wer­den, nicht straf­recht­lich ver­folgt wer­den, ihr Ver­mö­gen ins Aus­land ver­la­gert haben, oder sich selbst für zah­lungs­un­fä­hig erklärt haben, um die Beschlag­nah­mung ihres Ver­mö­gens und Zah­lun­gen zu ver­mei­den. Ermitt­lun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung, Ver­fol­gung und Beschlag­nah­me von kri­mi­nel­len Ver­mö­gens­wer­ten sind bis­her in Umfang und Wirk­sam­keit begrenzt. Wir for­dern, dass die straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen auch eine finan­zi­el­le Unter­su­chung in einem frü­hen Sta­di­um des Ver­fah­rens aus­üben, um das Aus­maß der rechts­wid­ri­gen Aneig­nung von Ver­mö­gens­wer­ten sowie den Scha­dens­aus­maß fest­zu­stel­len. In einem sol­chen Fall kön­nen Staats­an­walt oder der Anwalt des Opfers die Beschlag­nah­mung von Ver­mö­gens­wer­ten ver­lan­gen, die dem Opfer nach der Ver­ur­tei­lung des Täters zukom­men. 5. For­de­rung: För­de­rung einer wirk­sa­men trans­na­tio­na­len Zusam­men­ar­beit zur Unter­stüt­zung von grenz­über­schrei­ten­den Scha­dens­er­satz-Ansprü­chen Eine Zusam­men­ar­beit zwi­schen allen rele­van­ten Inter­es­sen­grup­pen auf natio­na­ler und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne ist uner­läss­lich, um den Zugang zur Ent­schä­di­gung zu gewähr­leis­ten. Opfer ste­hen bei der Ver­fol­gung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen oft vor Her­aus­for­de­run­gen — zum Bei­spiel nach frei­wil­li­ger oder erzwun­ge­ner Rück­kehr in ande­re Län­der. In die­sem Rah­men müs­sen auch Fra­gen im Zusam­men­hang mit der Kon­ti­nui­tät der Rechts­hil­fe und ‑ver­tre­tung, der Durch­füh­rung von Euro­päi­schen Voll­stre­ckungs­maß­nah­men und der Über­mitt­lung von Ent­schä­di­gungs­an­trä­gen von einem Land in ein ande­res gestellt wer­den. Wir for­dern wirk­sa­me inter­na­tio­na­le Koope­ra­ti­ons- und Über­wei­sungs­me­cha­nis­men zwi­schen Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den, Finanz­be­hör­den, NGOs und Anwäl­ten, um eine “mobi­le Jus­tiz” zu gewähr­leis­ten und das Bewusst­sein dafür zu schär­fen, dass Opfer auch nach­dem sie das Land ver­las­sen haben noch Anspruch auf Ent­schä­di­gung haben. 6. For­de­rung: Aufhebung/Überarbeitung der Kri­te­ri­en für staat­li­che Kom­pen­sa­ti­ons­fonds, um allen Betrof­fe­nen von Men­schen­han­del und Aus­beu­tung den Zugang zu gewähr­leis­ten — unab­hän­gig von ihrem Auf­ent­halts­sta­tus Die meis­ten ver­füg­ba­ren staat­li­chen Ent­schä­di­gungs­sys­te­me für Opfer von (Gewalt-)Verbrechen gewäh­ren nur finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für mate­ri­el­le Schä­den, wie z.B. medi­zi­ni­sche Kos­ten, Sach­schä­den und manch­mal ent­gan­ge­nen Gewinn. Opfer von Men­schen­han­del und Aus­beu­tung wer­den oft vom Zugang aus­ge­schlos­sen — ent­we­der da sie den Kri­te­ri­en nicht ent­spre­chen oder auf­grund ihres Auf­ent­halts­sta­tus, oder weil ihre Beschäf­ti­gungs­si­tua­ti­on irre­gu­lär ist. Oft benö­ti­gen sie den Nach­weis kör­per­li­cher Gewalt, mit Aus­nah­me von Opfern, die durch sub­ti­le For­men von Zwang oder Täu­schung geschä­digt wur­den. Wir for­dern, dass Opfern eine Ent­schä­di­gung für unbe­zahl­te Löh­ne oder Ein­kom­mens­ver­lus­te gewährt wird, sowie Ent­schä­di­gung für imma­te­ri­el­le Schä­den. Län­der, die die­se noch nicht haben, soll­ten staat­li­che Ent­schä­di­gungs­s­sys­te­me ein­rich­ten und die För­der­kri­te­ri­en über­prü­fen. Staat­li­che Ent­schä­di­gung soll­te unab­hän­gig vom Auf­ent­halts­sta­tus und Art der Arbeit/Services gewähr­leis­tet sein.
Ori­gi­nal­text hier zum Down­load