Stellungnahme des BesD zur Pressemitteilung der CDU/CSU vom 18.06.2015 zum geplanten „Prostituiertenschutzgesetz“

BERLIN, 29.06.2015

LINK zur Pressemitteilung der CDU: https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/das-prostituiertenschutzgesetz-kommt

In der Pressemitteilung der Union „Das Prostituiertenschutzgesetz kommt“ wird der Eindruck vermittelt, es handle sich bei den geplanten Maßnahmen um eine Wohltat für die Menschen in der Sexarbeit und die CDU/CSU meine es im Gegensatz zu anderen Parteien ernst damit, der vermeintlich uferlosen Ausbeutung in der Sexarbeitsbranche Einhalt zu gebieten.

Fremdbestimmung vs. Selbstverwirklichung?

Doch den Christdemokraten geht es nicht um Arbeitsausbeutung, sondern um „Fremdbestimmung“, die sich laut deren Worten nicht mit der Menschwürde vereinbaren lässt. Und um Berufsverbände und Interessensvertretungen von Sexarbeitenden gleich mundtot zu machen, wird hinzugefügt, dass dies doch sicher auch die „selbstbestimmt“ arbeitenden Prostituierten einräumen müssten. Das neue Gesetz sei nicht für sie gemacht, sondern für diejenigen, die „fremdbestimmt“ diese Arbeit ausüben.

Eine Begriffsdefinition wird allerdings nicht vorgenommen und wir fragen uns, wo denn die „Fremdbestimmung“ anfängt. Ist die Tatsache, das jeder Mensch arbeiten gehen muss, um Geld zu verdienen, schon eine Form von Fremdbestimmung? Oder gilt dies nur, wenn diese Person der Sexarbeit nachgeht?

Auch wir kennen Kolleg_innen, die gerne eine andere Tätigkeit ausüben würden, wenn sie denn die Möglichkeit dazu hätten. Konzepte, die hier ansetzen, und die realistische Perspektiven zum Beispiel auch für Migrant_innen in Deutschland bieten, finden wir in keiner Zeile des CDU-Papiers. Es geht nicht darum, irgendwem wirklich zu helfen, sondern um die Beseitigung der sogenannten „Armutsprostitution“ durch Verbote. War es nicht die CSU, die vor anderthalb Jahren auf ihrem Parteitag in Wildbad Kreuth beim Thema Einwanderung aus Bulgarien und Rumänien verkündete: „Wer betrügt, der fliegt“?

Übrigens: Bezogen auf die in der Sexarbeit tätigen Frauen spielt die Union sich vorgeblich zum Retter auf. Männer und Transexuelle, die durchaus auch und nicht immer glücklich in der Sexarbeit tätig sind, werden von der CDU ausgeblendet. Der Mann in der Opferrolle paßt wohl nicht zum wertkonservativen Weltbild.

Wer schützt wen wovor?

Bereits der Titel „Prostituiertenschutzgesetz“ impliziert, dass Sexarbeiter_innen pauschal als schützenswerte Opfer angesehen werden. Unter dem Deckmantel des „Schutzes“, werden wir, und zwar wir alle in der Branche Tätigen, mit unwürdigen Zwangsmaßnahmen noch weiter stigmatisiert, kontrolliert und überwacht. Unsere Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung sollen eingeschränkt werden. Es geht um Abschreckung und das Schaffen von weiteren Vorwänden zur Eindämmung der Prostitution.

Anmeldepflicht

Der Begriff „Anmeldepflicht“ führt oft zu Missverständnissen, denn es geht dabei nicht um die in Deutschland bereits für alle Menschen bestehende Pflicht, sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden, oder um die Anmeldung einer beruflichen Tätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt. Es geht um eine Sonderregistrierung für Prostituierte bei einer nicht näher bestimmten „zuständigen Behörde“. Die CDU denkt dabei an „Hurenkarteien“ bei der Polizei. Auch das angeblich zu unserem Besten.

Wir, die Betroffenen, sehen darin allerdings vielmehr eine Gefahr, denn aufgrund der bestehenden gesellschaftlichen Stigmatisierung ist für die meisten von uns nach wie vor ein Doppelleben der wirksamste Schutz. Der „Hurenpass“ käme einem Zwangsouting gleich, unter anderem würde die Möglichkeit eines Tätigkeitswechsels massiv erschwert.

Wir gehen davon aus, dass sich viele Kolleg_innen aus Angst vor den Folgen der Stigmatisierung nicht der Meldepflicht unterziehen und somit illegal arbeiten werden.

Bezogen auf Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zeigen die Erfahrungen mit der Registrierungspflicht von Sexarbeitenden in Wien, dass eine Anmeldung keinerlei Hindernis darstellt. Die dortigen Betroffenen sind und waren nahezu alle ordnungsgemäß registriert. Die Anforderungen der EU an echten Opferschutz werden jedoch bis dato nicht umgesetzt!

No bad whores, just bad laws.

Eine notwendige sachliche Herangehensweise an dieses vielschichtige Thema blieb bei der CDU/CSU bereits von Anfang an auf der Strecke. Wo achtet die Union unsere Menschenwürde? Wer schützt uns vor solchen Politikern?
 

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Weiterführende Links und Stellungnahmen

Offerner Brief an die Bundeskanzlerin vom Dt.Frauenrat, Dt.Juristiennenbund, Deutscher Aidshilfe, Diakonie Deutschland:
→ http://www.frauenrat.de/fileadmin/user_upload/presse/pressemitteilungen/2015/150127_Offener_Brief-ProstSchG.pdf

Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter e.V.:
Stellungnahme zum „Eckpunktepapier eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen (Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG)“ → http://bufas.net/DOKUMENTE/StellungnahmeEckpunkteProstG.pdf

Deutscher Frauenrat: Registrierungsgebot illegalisiert SexarbeiterInnen
→ http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool/nachrichten/informationdetail/article/kondompflicht-aber-keine-mindestaltersgrenze.html

Juristin, Ulrike Lembke:
Das „Prostituiertenschutzgesetz“ kommt – die Heuchelei geht weiter
→ http://ddrm.de/2015/05/20/datenschuetzer-unterstuetzen-den-protest-gegen-das-geplante-prostituiertenschutzgesetz/

Dona Carmen e.V.: 1 Pressemitteilung – 7 Lügen: Einigung der Bundesregierung auf Kosten von Sexarbeiter/innen
http://www.donacarmen.de/1-pressemitteilung-7-luegen-einigung-der-bundesregierung-auf-kosten-von-sexarbeiterinnen/

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