Stellungnahme des BesD zum Referentenentwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“

Pressemitteilung:

Berlin, 11.09.2015: Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) übt scharfe Kritik am Referentenentwurf eines „Prostituiertenschutzgesetzes“ des Familienministeriums. In seiner Stellungnahme heisst es im Fazit, „Ein Gesetz, dessen vorgebliches Ziel die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes einer Personengruppe ist, dieser dann aber die Mündigkeit abspricht und sie paternalistisch vor eigenen Entscheidungen „schützen“ will, das ohne Not in Grundrechte eingreift und quasi nebenbei noch ein Regularium schafft, um die Gesellschaft mittels beliebig zu erweiternder Auflagen vor der vorgeblich zu schützenden Personengruppe zu bewahren, ist schlechter als gar kein Gesetz. Das Prostituiertenschutzgesetz ist somit in Gänze abzulehnen.“

Stattdessen fordert der Verband eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit wie zuletzt auch von Amnesty International gefordert, die Anerkennung sexueller Dienstleistungen als Freiberuf, eine Anmeldepflicht für Bordellen nach dem Gewerberecht und den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote.

Vollständige Stellungnahme BesD zum Referentenentwurf (pdf download)