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Das Unsichtbare sichtbar gemacht: Über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in der EU

Das Unsichtbare sichtbar gemacht: Über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in der EU

Das Unsichtbare sichtbar gemacht: Über die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen in der EU
Am inter­na­tio­na­len Tag für die Rech­te von Sexarbeiter*innen muss es ein beson­de­res Anlie­gen sein, weni­ger über mora­li­sche Befind­lich­kei­ten, son­dern statt­des­sen über die Lebens­rea­li­tät von Men­schen, die sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, zu spre­chen. Denn obwohl Sex­ar­beit häu­fi­ger Gegen­stand poli­ti­scher und gesell­schaft­li­cher Debat­ten ist, wird die­se lei­der bevor­zugt von mora­li­schen, ideo­lo­gi­schen oder phi­lo­so­phi­schen Stand­punk­ten aus bewer­tet und dis­ku­tiert. Sel­ten wird auf die Lösung, Bekämp­fung oder Mil­de­rung der kon­kre­ten Pro­ble­me von Sexarbeiter*innen ein­ge­gan­gen und kri­ti­sche und ver­glei­chen­de Ana­ly­sen der rea­len Gege­ben­hei­ten fin­den wenig Beach­tung. Auch poli­ti­sche Maß­nah­men, die Sexarbeiter*innen betref­fen, wer­den lei­der häu­fig auf Grund­la­ge mora­li­scher und ideo­lo­gi­scher Posi­tio­nen getrof­fen. Die­sen Zustand könn­te die aktu­el­le Stu­die „Less equal than others“ (zu Deutsch etwa: „Weni­ger gleich[berechtigt] als ande­re“), die von der EU-Frak­ti­on Die Lin­ke in Auf­trag gege­ben wur­de, ändern. Sie wur­de im Novem­ber letz­ten Jah­res unter der Lei­tung von Alex­an­dra Oli­vei­ra, einer Exper­tin in der Erfor­schung von Sex­ar­beit, Stig­ma­ti­sie­rung und Gerech­tig­keits­vor­stel­lun­gen, fer­tig­ge­stellt und Ende Febru­ar die­sen Jah­res ver­öf­fent­licht. Die Ergeb­nis­se der Stu­die soll­ten in ihrer Bedeu­tung nicht unter­schätzt wer­den – es han­delt sich um die ers­te sys­te­ma­ti­sche Unter­su­chung der Zusam­men­hän­ge zwi­schen euro­päi­scher Poli­tik und Gesetz­ge­bung in Bezug auf Sex­ar­beit und der Aus­wir­kun­gen auf die Gesund­heit, Sicher­heit und Lebens­be­din­gun­gen von Sexarbeiter*innen in den 27 EU-Mit­glieds­staa­ten.
Das Team von Forscher*innen ana­ly­sier­te in einer ers­ten Unter­su­chung die unter­schied­li­chen Straf‑, Steuer‑, Arbeits- und Gesund­heits­ge­set­ze, die auf Sexarbeiter*innen und deren Kund*innen ange­wen­det wer­den. Die Ergeb­nis­se zei­gen, dass die For­men der Gesetz­ge­bung im Bereich Sex­ar­beit in der Euro­päi­schen Uni­on gene­rell repres­siv sind und die Ten­denz besteht, Sexarbeiter*innen staat­lich zu kon­trol­lie­ren. Die Vor­ge­hens­wei­sen las­sen sich dabei grob in zwei Kate­go­rien tei­len: 1. Kri­mi­na­li­sie­rung – mit dem Ziel Pro­sti­tu­ti­on ein­zu­däm­men, und 2. Regu­lie­rung – mit dem pro­pa­gier­ten Ziel, Men­schen in der Sex­ar­beit zu schüt­zen. In den Län­dern Kroa­ti­en, Litau­en, und Rumä­ni­en wird Sex­ar­beit in unter­schied­li­chen Vari­an­ten als Ver­ge­hen oder Ver­bre­chen ein­ge­stuft — es ist ille­gal, sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen anzu­bie­ten und Sexarbeiter*innen, ihre Kund*innen sowie drit­te invol­vier­te Par­tei­en kön­nen bestraft wer­den. In 18 Län­dern (Bel­gi­en, Bul­ga­ri­en, Zypern, Tsche­chi­en, Däne­mark, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Irland, Ita­li­en, Luxem­burg, Mal­ta, Polen, Por­tu­gal, Slo­wa­kei, Spa­ni­en, Schwe­den und Slo­we­ni­en) wer­den Sexarbeiter*innen zwar nicht direkt kri­mi­na­li­siert, aber man­ches ist unge­re­gelt und die Lage in eini­gen Fäl­len eher undurch­sich­tig. Vie­le Akti­vi­tä­ten rund um Sex­ar­beit (zum Bei­spiel Wer­bung, das Stel­len von Infra­struk­tur etc.) kön­nen sank­tio­niert und Kund*innen oder Drit­te unter bestimm­ten Umstän­den bestraft wer­den. In eini­gen Län­dern die­ser zwei­ten Grup­pe, wie zum Bei­spiel in Frank­reich und Irland, fin­det eine beson­ders ambi­va­len­te Vari­an­te der Kri­mi­na­li­sie­rung statt, die ihren Ursprung in Schwe­den hat und als Nor­di­sches oder Schwe­di­sches Modell bzw. Sexkauf­ver­bot bekannt ist. Sex­ar­beit wird in die­sen Län­dern gene­rell als Gewalt gegen Frau­en defi­niert, der Kauf von Sex ist ver­bo­ten, Kund*innen und Drit­te wer­den bestraft und Sexarbeiter*innen als Opfer wahr­ge­nom­men, die Schutz, Hil­fe und Anlei­tung benö­ti­gen. Laut den Stu­di­en­ergeb­nis­sen fin­det hier eine De-fac­to-Kri­mi­na­li­sie­rung von Sexarbeiter*innen statt, die eine mas­si­ve Erschwe­rung der Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen sowie Stig­ma­ti­sie­rung und Iso­lie­rung zur Fol­ge hat. Zur his­to­ri­schen Ein­ord­nung die­ser ideo­lo­gi­schen Sicht­wei­se ver­wei­sen die Forscher*innen auf die 1949 ver­ab­schie­de­te UN-Kon­ven­ti­on „Zur Unter­bin­dung des Men­schen­han­dels und der Aus­nut­zung der Pro­sti­tu­ti­on ande­rer“. Dar­in wird Pro­sti­tu­ti­on als ein sozia­les Übel defi­niert, das mit der Wür­de des Men­schen unver­ein­bar ist und das Wohl­erge­hen des Ein­zel­nen, der Fami­lie und der Gemein­schaft gefähr­det. In sechs wei­te­ren Län­dern (Öster­reich, Deutsch­land, Grie­chen­land, Ungarn, Lett­land und die Nie­der­lan­de) wird Sex­ar­beit als Tätig­keit betrach­tet, die vom Staat im Namen der öffent­li­chen Gesund­heit oder der öffent­li­chen Ord­nung regu­liert und kon­trol­liert wer­den muss. Die Maß­nah­men zur Regu­lie­rung sind viel­fäl­tig und unter­schied­lich. In eini­gen Län­dern ist Sex­ar­beit als Beruf lega­li­siert, doch die repres­si­ven Maß­nah­men rei­chen von der erzwun­ge­nen Regis­trie­rung von Sexarbeiter*innen über Kon­trol­le der Per­so­nen­stands­da­ten bis hin zu ver­pflich­ten­den Gesund­heits­kon­trol­len oder aus­ge­wie­se­nen Arbeits­zo­nen. Das erklär­te Ziel des Regu­lie­rungs-Modells ist der Schutz von Men­schen, die sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen anbie­ten. Laut der Stu­die fin­det durch die Regu­lie­rungs-Maß­nah­men prak­tisch jedoch eine ver­mehr­te Kon­trol­le und Über­wa­chung von Sexarbeiter*innen statt. Im Fall von Deutsch­land wur­de spe­zi­ell die Ein­füh­rung des Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­set­zes als Rück­schritt bewer­tet, u.a. auf­grund der für Sexarbeiter*innen ein­ge­führ­ten stig­ma­ti­sie­ren­den Regis­trie­rungs­pflicht. In einer zwei­ten Unter­su­chung haben die Forscher*innen bereits publi­zier­te Stu­di­en sys­te­ma­tisch ana­ly­siert und so die Aus­wir­kun­gen der ver­schie­de­nen gesetz­li­chen Lösun­gen auf die Gesund­heit, Sicher­heit, und Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen von Sexarbeiter*innen in der EU beleuch­tet. Die Ergeb­nis­se zei­gen, dass Kri­mi­na­li­sie­rung und Regu­lie­rung von Sex­ar­beit ver­hee­ren­de Aus­wir­kun­gen auf das Leben und die Gesund­heit von Sexarbeiter*innen hat. Zu den nega­ti­ven Fol­gen für Sexarbeiter*innen zäh­len der erschwer­te Zugang zur Gesund­heits­ver­sor­gung sowie Ange­bo­ten zur HIV- und STI-Prä­ven­ti­on, die Zunah­me der Häu­fig­keit von finan­zi­el­ler, kör­per­li­cher und sexu­el­ler Vik­ti­mi­sie­rung, sowie Stig­ma­ti­sie­rungs- und Dis­kri­mi­nie­rungs­er­fah­run­gen. Die vie­ler­lei Aus­wir­kun­gen auf die phy­si­sche und psy­chi­sche Gesund­heit der Betrof­fe­nen und auf deren Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen sind nach­hal­tig. Ein Domi­no­ef­fekt sorgt dafür, dass der durch die gesetz­li­chen Maß­nah­men ver­ur­sach­te Scha­den in einem Lebens­be­reich die­sen auch in ande­ren Lebens­be­rei­chen nach sich zieht. Die Stu­die deu­tet dar­auf hin, dass die Kri­mi­na­li­sie­rung von Sexkauf gene­rell die Vul­nerabi­li­tät von Sexarbeiter*innen stei­gert und damit das Risi­ko des Auf­tre­tens von sexu­el­ler Gewalt und Men­schen­han­del zum Zweck sexu­el­ler Aus­beu­tung erhöht wird. Es wur­den kei­ne Bele­ge dafür gefun­den, dass ein Sexkauf­ver­bot zu einer Ver­rin­ge­rung von Sex­ar­beit geführt hat, oder wirk­sa­me Stra­te­gien der Scha­dens­be­gren­zung in der Pra­xis umge­setzt wur­den. Im drit­ten Teil der Stu­die wur­den For­men des Akti­vis­mus unter­sucht – sowohl Orga­ni­sa­tio­nen von Sexarbeiter*innen als auch aboli­tio­nis­ti­sche Bewe­gun­gen. Die Ergeb­nis­se zei­gen die Not­wen­dig­keit einer kla­ren Abgren­zung zwi­schen Sex­ar­beit und Men­schen­han­del, sowie ein Ungleich­ge­wicht zuguns­ten von Grup­pen, die Sex­ar­beit bekämp­fen. Sexarbeiter*innen in der EU orga­ni­sie­ren sich zuneh­mend, um für die Aner­ken­nung von Sex­ar­beit als Arbeit und gegen Dis­kri­mi­nie­rung zu kämp­fen. Auf der ande­ren Sei­te wur­de fest­ge­stellt, dass das Wis­sen über Sex­ar­beit in den EU-Mit­glieds­staa­ten von Grup­pen beein­flusst wird, die Sex­ar­beit als schäd­li­che und abzu­schaf­fen­de Insti­tu­ti­on betrach­ten. Sex­ar­beit wird als sexis­ti­sche Gewalt ein­ge­stuft und mit all­ge­mein ver­ur­teil­ten Ver­bre­chen wie häus­li­cher Gewalt, Ver­ge­wal­ti­gung, sexu­el­ler Aus­beu­tung und Men­schen­han­del gleich­ge­setzt. Vor allem weib­li­che Sex­ar­bei­te­rin­nen wer­den häu­fig als trau­ma­ti­sier­te Opfer oder Über­le­ben­de gene­ra­li­siert, patho­lo­gi­siert und infan­ti­li­siert. Wider­spre­chen­den Sexarbeiter*innen wird ihre Hand­lungs­ho­heit abge­spro­chen, oder ihre Stim­men wer­den als Ver­tei­di­gung der Inter­es­sen von Men­schen­händ­lern und Aus­beu­tern dis­kre­di­tiert. Bezüg­lich des aboli­tio­nis­ti­schen Dis­kur­ses wei­sen die Forscher*innen unter ande­rem auf die feh­len­de Auf­merk­sam­keit für die Ursa­chen von Migra­ti­on und Armut hin und beto­nen die Not­wen­dig­keit, Sex­ar­beit nicht mit Men­schen­han­del zu ver­wech­seln. Die Annah­me, dass alle oder die meis­ten Sexarbeiter*innen Opfer von Men­schen­han­del sind, zeugt von einem stark ver­ein­fach­ten Ver­ständ­nis und wur­de in unter­schied­li­chen Stu­di­en wider­legt. Die unkri­ti­sche Ver­wen­dung des Begriffs ver­schlei­ert dar­über hin­aus den Scha­den, den migra­ti­ons­feind­li­che Poli­tik ver­ur­sacht, bei­spiels­wei­se wenn migran­ti­sche Sexarbeiter*innen im Zuge von Raz­zi­en gegen Men­schen­han­del ver­haf­tet und abge­scho­ben wer­den. Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass die vor­lie­gen­den Erkennt­nis­se aus „Less equal than others“ die Not­wen­dig­keit der Ver­än­de­rung weg von einer repres­si­ven hin zu einer pro­gres­si­ven Gesetz­ge­bung in Bezug auf Sex­ar­beit mehr als deut­lich machen. Zwecks Bekämp­fung von Men­schen­han­del und sexu­el­ler Aus­beu­tung weist die Stu­die auf die Ent­kri­mi­na­li­sie­rung von Sex­ar­beit als eine der not­wen­di­gen Ver­än­de­run­gen zur Ver­rin­ge­rung die­ser Straf­ta­ten hin. Vie­le Orga­ni­sa­tio­nen unter­stüt­zen dies, unter ande­rem UNFPA, UN Women, UNAIDS und UNDP, ein­schlä­gi­ge Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen wie Human Rights Watch und Amnes­ty Inter­na­tio­nal und Orga­ni­sa­tio­nen gegen Men­schen­han­del wie GAATW und La Stra­da Inter­na­tio­nal. Um die Rech­te von Sexarbeiter*innen effek­tiv zu stär­ken, emp­feh­len die Forscher*innen deren Ein­be­zie­hung in die Ent­schei­dungs­fin­dung, Poli­tik­ge­stal­tung und Debat­ten in den ein­zel­nen Län­dern. Denn es ist gera­de der Aus­schluss von mar­gi­na­li­sier­ten Stim­men, der dafür sorgt, dass Sexarbeiter*innen ent­rech­tet wer­den. In Über­ein­stim­mung mit den Wer­ten der Euro­päi­schen Uni­on müs­sen neue Wege gegan­gen wer­den, um die sozia­le und finan­zi­el­le Ungleich­heit, die Stig­ma­ti­sie­rung und die feh­len­de insti­tu­tio­nel­le Unter­stüt­zung von hei­mi­schen und migran­ti­schen Sexarbeiter*innen zu ver­rin­gern. Die Abschaf­fung schäd­li­cher straf­recht­li­cher Geset­ze und deren Durch­set­zung gegen Sexarbeiter*innen, Kund*innen und Drit­te ist über­fäl­lig. Für Politiker*innen in Deutsch­land, die mit dem The­ma Sexkauf­ver­bot kon­fron­tiert und im Zuge der Pan­de­mie wie­der ver­mehrt den Ein­flüs­te­run­gen der Aboli­tio­nis­mus-Lob­by aus­ge­setzt sind, soll­te die­se Stu­die eine will­kom­me­ne und not­wen­di­ge Lek­tü­re sein. Denn Unter­su­chun­gen wie die­se sind die Vor­aus­set­zung dafür, dass poli­ti­sche Maß­nah­men und gesetz­li­che Richt­li­ni­en auf wis­sen­schaft­li­cher Evi­denz anstel­le von Moral oder Ideo­lo­gie basie­ren.
Die­ser Bei­trag wur­de von Sex­ar­bei­te­rin und BesD-Mit­ar­bei­te­rin Lil­li Erd­beer­mund ver­fasst und zuerst auf der Web­site der Deut­schen Aids­hil­fe ver­öf­fent­licht.