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2. Juni: Hurentag

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Aufregung rund um Straßenstrich in Baden-Württemberg: Prostitutionsverbot in der Heilbronner Hafenstraße

Aufregung rund um Straßenstrich in Baden-Württemberg: Prostitutionsverbot in der Heilbronner Hafenstraße

Aufregung rund um Straßenstrich in Baden-Württemberg: Prostitutionsverbot in der Heilbronner Hafenstraße
Pro­sti­tu­ti­on rund um den Stra­ßen­strich in der Heil­bron­ner Hafen­stra­ße ist seit Mitt­woch, den 14. Sep­tem­ber, ver­bo­ten. Eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung hat die Stadt Heil­bronn am 13.September hier ver­öf­fent­licht. In den unter­schied­li­chen Medi­en wur­den ver­schie­de­ne Infor­ma­tio­nen hier­zu ver­öf­fent­licht. Unse­ren Infor­ma­tio­nen nach gilt das Ver­bot der Stra­ßen­pro­sti­tu­ti­on in und um die Hafen­stra­ße. Das Ver­bot wur­de zunächst für drei Mona­te aus­ge­spro­chen. Straf­ta­ten und Aus­ein­an­der­set­zun­gen, bei denen teil­wei­se auch Pro­sti­tu­ier­te ver­letzt wur­den, sei­en die Grün­de für das Ver­bot. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und eine wei­te­re Eska­la­ti­on sol­len durch die Unter­sa­gung vor­erst unter­bun­den wer­de. Zuletzt kon­trol­lier­te die Poli­zei zusam­men mit der Stadt ver­stärkt das Gebiet um den Stra­ßen­strich und ver­folg­te Straf­ta­ten. Unse­ren Infor­ma­tio­nen zu Fol­ge, war die Situa­ti­on deut­lich bes­ser für Sex­ar­bei­ten­de, als die Poli­zei mehr vor Ort war. Das Pro­sti­tu­ti­ons­ver­bot gilt in der Hafen­stra­ße nörd­lich der Bahn­li­nie Weins­berg-Heil­bronn, auf der Paul-Metz-Brü­cke und in der Alber­ti­stra­ße bis zur Ein­mün­dung in die Karl-Wüst-Stra­ße sowie im gesam­ten Indus­trie­ge­biet Kanal­ha­fen. Bis Mit­te Dezem­ber wird das Ver­bot kon­se­quent über­wacht und sank­tio­niert. Bei Nicht­be­fol­gen des Ver­bots droht ein Zwangs­geld von 500 Euro und im Wie­der­ho­lungs­fall von 1000 Euro. Zudem kann ein Ver­stoß als Ord­nungs­wid­rig­keit mit einer Geld­bu­ße von bis zu 1000 Euro geahn­det wer­den. Die Sank­tio­nen für die Kolleg*innen erschei­nen unse­res Erach­tens nach nicht ver­hält­nis­mä­ßig, da die­se Kolleg*innen alle ten­den­zi­ell aus pre­kä­ren Lebens­si­tua­tio­nen dort arbei­ten. Dar­über hin­aus sind sie auch nicht die Men­schen die für die Aus­ein­an­der­set­zun­gen und die Gewalt ver­ant­wort­lich sind. Gesprä­che mit dem Ord­nungs­amt Sozialarbeiter*innen aus Heil­bronn, die in und um die Hafen­stra­ße her­um die Kolleg*innen betreu­en, haben erge­ben, dass die Frau­en dort nach den Pro­sti­tu­ti­ons­ver­bo­ten unter Covid-19 ganz gut ver­netzt sei­en und die Mona­te über­brü­cken, bzw. sich anders orga­ni­sie­ren kön­nen. Die Sor­ge gilt in ers­ter Linie den Sexarbeiter*innen die nicht erreicht wur­den konn­ten und die neu in der Stadt ankom­men um dort zu arbei­ten. Eini­ge Medi­en­be­rich­te haben bereits abge­druckt, dass die Stadt even­tu­ell ein dau­er­haf­tes Ver­bot beim Regie­rungs­prä­si­di­um durch­brin­gen will. Aus Sor­ge dar­um, dass dies so sein könn­te, haben wir ver­sucht mit unter­schied­li­chen Akteur*innen ins Gespräch zu kom­men um an einer geplan­ten Eva­lua­ti­on teil­ha­ben zu kön­nen. Das Ord­nungs­amt hat zuge­stan­den, dass es sinn­voll erscheint Stellvertreter*innen aus dem Sex­ar­beit dar­an mit­wir­ken zu las­sen. Wir ste­he mit den Akteur*innen in Kon­takt und arbei­ten bereits intern an mög­li­chen Kri­te­ri­en für die Eva­lua­ti­on.
Rück­fra­gen und Anre­gun­gen: Frau Daria Oniér Lan­des­spre­che­rin des BesD e.V. für Baden-Würt­tem­berg