Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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BesD verurteilt die SLAPP-Kampagne gegen Sexarbeits-Aktivist*in

BesD verurteilt die SLAPP-Kampagne gegen Sexarbeits-Aktivist*in

SLAPP
Sexarbeiter*innen sind wich­ti­ge Expert*innen, die mit ihrem pra­xis­fun­dier­ten Fach­wis­sen den öffent­li­chen Dis­kurs berei­chern. Wir hal­ten Vor­trä­ge, füh­ren Work­shops durch, infor­mie­ren und klä­ren u. a. über unse­re Lebens- und Arbeits­be­din­gun­gen auf.   Als Berufs­ver­band ero­ti­sche und sexu­el­le Dienst­leis­tun­gen e. V. set­zen wir uns dafür ein, die Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen von allen Sexarbeiter*innen zu ver­bes­sern, ihre Rech­te zu stär­ken und über die unter­schied­li­chen Aspek­te von Sex­ar­beit zu infor­mie­ren und auf­zu­klä­ren. Dazu gehört auch, über Sexarbeitsgegner*innen zu spre­chen und deren Argu­men­ta­tio­nen zu reflek­tie­ren. Dadurch wer­den Sexarbeiter*innen, die sich in der Öffent­lich­keit äußern, aller­dings auch angreif­bar.   Der­zeit läuft eine SLAPP-Kam­pa­gne gegen ein Mit­glied der Sex­wor­ker-Com­mu­ni­ty, das auf einer Fach­ta­gung den Ver­schwö­rungs­my­thos der “Pro­sti­tu­ti­ons­lob­by” kri­ti­siert hat. Mit die­sem Ver­schwö­rungs­my­thos wer­den Aktivist*innen im Bereich der Sex­ar­beit oft kon­fron­tiert (hier ein Bei­spiel). Aus die­sem Grund wur­de das Mit­glied unse­rer Com­mu­ni­ty von der Zeit­schrift „EMMA“, dem Ver­ein „SISTERS e. V.“ und der GbR „Netz­werk Ella“ abge­mahnt und auf­ge­for­dert, eine straf­be­wehr­te Unter­las­sungs­er­klä­rung zu unter­schrei­ben.    „SLAPP” steht für „Stra­te­gic Lawsuits against Public Par­ti­ci­pa­ti­on”, auf Deutsch: „Stra­te­gi­sche Pro­zess­füh­rung gegen Betei­li­gung der Öffent­lich­keit”. Sol­che Kla­gen zie­len dar­auf ab, die öffent­li­che Betei­li­gung einer Per­son durch Ein­schüch­te­rung zu ver­hin­dern.    Wie das Bünd­nis der Fach­be­ra­tungs­stel­len für Sex­ar­beit (bufaS e. V.) in sei­ner Stel­lung­nah­me und die Gesell­schaft für Sex­ar­beits- und Pro­sti­tu­ti­ons­for­schung unter­stüt­zen auch wir als Berufs­ver­band das gesell­schafts­po­li­ti­sche Enga­ge­ment aller Sexarbeiter*innen, ins­be­son­de­re wenn es die struk­tu­rel­le und argu­men­ta­ti­ve Sex­ar­beits­feind­lich­keit und Dis­kri­mi­nie­rung von Sexarbeiter*innen auf­deckt. Des­halb begrü­ßen wir die Bemü­hun­gen auf EU- und Bun­des­ebe­ne, SLAPP-Kam­pa­gnen zu unter­bin­den und Medi­en­frei­heit sowie Mei­nungs­plu­ra­lis­mus zu stär­ken.   Als Euro­pas größ­ter Berufs­ver­band von Sex­ar­bei­ten­den for­dern wir eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Sex­ar­beit, die den Stim­men der ohne­hin schon mar­gi­na­li­sier­ten Sexarbeiter*innen Raum gewährt. Sie zum Schwei­gen zu brin­gen, ist inak­zep­ta­bel und ver­letzt unse­re Men­schen­rech­te.