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2. Juni: Hurentag

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Für die Menschenrechte von Sexarbeitenden: Neues Positionspapier des UN-Menschenrechtsbüros

Für die Menschenrechte von Sexarbeitenden: Neues Positionspapier des UN-Menschenrechtsbüros

Für die Menschenrechte von Sexarbeitenden: Neues Positionspapier des UN-Menschenrechtsbüros
Das im Sep­tem­ber ver­öf­fent­lich­te Posi­ti­ons­pa­pier stammt aus der Feder der Human Rights Arbeits­grup­pe der Ver­ein­ten Natio­nen zur Dis­kri­mi­nie­rung gegen Frau­en und Mäd­chen. Dar­in wer­den wer­den ver­schie­de­ne Aspek­te des The­mas Sex­ar­beit aus Sicht der Men­schen­rech­te unter­sucht.

Die wichtigsten Aussagen aus dem Text

Im Posi­ti­ons­pa­pier wird fest­ge­stellt, dass Sexarbeiter*innen oft aus­ge­grenzt und dis­kri­mi­niert wer­den und schwe­re Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen erlei­den. Und dass dies Aus­wir­kun­gen auf ihre psy­chi­sche und phy­si­sche Gesund­heit, Sicher­heit und Auto­no­mie hat. Daher wird die Wich­tig­keit einer men­schen­rechts­ba­sier­ten und voll­stän­dig ent­kri­mi­na­li­sie­ren­den Her­an­ge­hens­wei­se bei der Regu­lie­rung von Sex­ar­beit betont. Es wird unter­sucht, inwie­fern inter­na­tio­na­le Men­schen­rechts­stan­dards auf Sex­ar­beit ange­wen­det wer­den kön­nen. Dabei geht es um die Grund­sät­ze der Gleich­heit und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung, Auto­no­mie, Pri­vat­sphä­re und kör­per­li­cher Unver­sehrt­heit. Die Autor*innen gehen auf vor­lie­gen­de poli­ti­sche Ansät­ze zur Regu­lie­rung von Sex­ar­beit ein und unter­su­chen ver­schie­de­ne Model­le: ein­schließ­lich des Sexkauf­ver­bots, der Lega­li­sie­rung und der voll­stän­di­gen Ent­kri­mi­na­li­sie­run. Es wird die Not­wen­dig­keit betont, die Aus­wir­kun­gen der jewei­li­gen poli­ti­schen Ansät­ze auf die Gesund­heit, Sicher­heit und Auto­no­mie von Men­schen in der Sex­ar­beit zu berück­sich­ti­gen. Ver­schie­de­ne inter­na­tio­na­le und natio­na­le Emp­feh­lun­gen zur Unter­stüt­zung der Men­schen­rech­te von Sex­ar­bei­ten­den wer­den ange­führt. Sowohl dem gene­rel­len Empower­ment als auch der Betei­li­gung von Sex­ar­bei­ten­den an der Ent­wick­lung und Umset­zung von poli­ti­schen Maß­nah­men wird Bedeu­tung zuge­mes­sen. Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass die struk­tu­rel­le Dis­kri­mi­nie­rung, der Sex­ar­bei­te­rin­nen und Sex­ar­bei­ter aus­ge­setzt sind, durch eine men­schen­rechts­ba­sier­te Her­an­ge­hens­wei­se bekämpft wer­den kann.

Empfehlungen der UN Human Rights Arbeitsgruppe gegen Diskriminierung von Frauen und Mädchen

  • Men­schen­rechts­ba­sier­te Metho­de der voll­stän­di­gen (!) Ent­kri­mi­na­li­sie­rung ver­spricht den größ­ten Erfolg in der Bekämp­fung sys­te­mi­scher Dis­kri­mi­nie­rung, Gewalt sowie Ver­let­zung der Rech­te von Sexarbeiter*innen
  • Schaf­fung von Empower­ment-Pro­gram­men für Sex­ar­bei­ten­de
  • Aner­ken­nung von Sex­ar­bei­ten­den als voll­wer­ti­ge Bürger*innen und ent­spre­chen­der Schutz ihrer Rech­te
  • Eine umfas­sen­de­re öffent­li­che Debat­te

Quel­le: ->Ori­gi­nal pdf: Eli­mi­na­ting dis­cri­mi­na­ti­on against sex workers and secu­ring their human rights -> Over­view