Berufsverband-Sexarbeit.de

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Will­kom­men beim BesD e.V., dem Berufs­ver­band für sexu­el­le und ero­ti­sche Dienst­leis­tun­gen.

2. Juni: Hurentag

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Roter Regen­schirm, Sexy Out­fit, und dann ab zum Huren­tag!

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Deine Spende gegen ein Sexkaufverbot

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Wir brau­chen dei­ne Spen­de um wei­ter gegen ein Sexkauf­ver­bot in Deutsch­land anzu­kämp­fen.

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Aktionswoche 2026

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2. bis 6.Juni: Deutsch­land­wei­te Ver­an­stal­tungs­rei­he der Sex­ar­beit!

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Wertschätzung, nicht Liebe – Gastbeitrag von Olong

Wertschätzung, nicht Liebe – Gastbeitrag von Olong

Wertschätzung in der Ehe, ausgedrückt durch ein heterosexuelle Hochzeitspaar
Sex­wor­ker und BesD-Mit­glied Olong ist in Ber­lin ver­or­tet und bie­tet Tan­tra­mas­sa­gen an -> queer-tantra.berlin
Bis 1997 exis­tier­te in Deutsch­land eine Insti­tu­ti­on, in der bestimm­te Frau­en – sofern der Mann zu mate­ri­el­ler Gegen­leis­tung bereit war – mit die­sem unab­hän­gig von ihrer Ein­wil­li­gung Sex haben muss­ten. Ohne das Recht zu haben, juris­ti­sche Straf­ver­fol­gung ein­lei­ten zu kön­nen, falls er sie ver­ge­wal­tig­te. Zwar war es recht­lich nicht bin­dend, gesell­schaft­lich war es jedoch bis in die 70er Jah­re üblich, dass Frau­en, die in die­se Insti­tu­ti­on gerie­ten, die­sem Mann Gehor­sam ver­spra­chen – übli­cher­wei­se in Gegen­wart von Ver­wand­ten und Pries­tern.  Es ist anzu­neh­men, dass dadurch Mil­lio­nen von Frau­en schwer trau­ma­ti­siert wur­den. Es han­del­te sich bei die­ser Insti­tu­ti­on übri­gens nicht um eine vor 1997 lega­le Vari­an­te von „Zwangs­pro­sti­tu­ti­on“, son­dern um die bür­ger­li­che, hete­ro­se­xu­el­le Ehe.  Bis 1958 konn­te der Ehe­mann sogar jeg­li­che ande­re Erwerbs­mög­lich­keit der Frau ver­hin­dern. Ein Ein­ge­hen von frei­wil­li­gen Lie­bes­be­zie­hun­gen mit Drit­ten konn­te mit bis zu sechs Mona­ten Gefäng­nis bestraft wer­den, oder alter­na­tiv straf­recht­lich als Belei­di­gung des Ehe­man­nes geahn­det wer­den.  Es hat wei­te­re Jah­re gedau­ert bis aner­kannt wur­de, dass jeg­li­che sexu­el­le Inter­ak­ti­on tat­säch­lich im Moment des Voll­zugs ein­ver­nehm­lich sein soll­te und dass dazu eine rei­ne Wil­lens­äu­ße­rung von Frau­en und Män­nern tat­säch­lich aus­reicht. Zur Ein­ver­nehm­lich­keit gehö­ren die freie Bestim­mung des Zeit­punk­tes, der Form und gege­be­nen­falls des Umfangs einer wie immer gear­te­ten zusätz­li­chen Gegen­leis­tung. Dies klar abzu­spre­chen, galt bis 2002 als „unsitt­lich“.  Ist es nicht inter­es­sant, dass bis 1997 eine Ehe­frau schlech­ter gestellt war als eine Sex­ar­bei­te­rin? Bzw. um die­ses Ungleich­ge­wicht zu kom­pen­sie­ren, Sexarbeiter*innen unter­stellt wur­den, dass sie
  • a) ana­log zur Ehe­frau nicht ver­ge­wal­tigt wer­den könn­ten, und
  • b) sie etwas scham­be­haf­te­tes, sit­ten­wid­ri­ges aus­üben?
Die­se Scham, die­se Dis­kri­mi­nie­rung und auch die bis 2002 vor­han­de­ne Unmög­lich­keit ein Recht auf Ver­gü­tung juris­tisch gel­tend zu machen, ist der Haupt­grund, wes­halb sich Zuhäl­ter­struk­tu­ren eta­blie­ren konn­ten.
Sex­ar­beit ist nicht eine „Lie­bes­be­zie­hung auf Zeit“ son­dern eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Dienst­leis­tung. Die­se ist ange­sie­delt in einem Drei­eck aus kom­mu­ni­ka­ti­ver Per­for­mance, Hin­ga­be und Len­kung sexu­el­ler Ener­gie – basie­rend auf gegen­sei­ti­ger Wert­schät­zung.  Es ist die­se Wert­schät­zung, die das Sexkauf­ver­bot angreift. 
Wer als Kun­de beschämt wird, reagiert unsi­cher und möch­te die­se Scham abwen­den. Psy­cho­lo­gisch gut erklär­bar wer­den nach­fol­gend Sexarbeiter*innen abge­wer­tet: als Schlam­pe, Ver­füh­re­rin, als psy­chisch-min­der­wer­tig, zu trau­ma­ti­siert für eige­ne Ent­schei­dun­gen. Die­se Abwer­tung för­dert alter­na­ti­ve Schutz- und Aus­beu­tungs­struk­tu­ren aus dem kri­mi­nel­len Milieu aber auch selbst­schä­di­gen­des Ver­hal­ten wie über­mä­ßi­gen Dro­gen­kon­sum. Sex­ar­beits­ver­bo­te nach dem Nor­di­schen Modell zie­len trotz aller anders­lau­ten­den Pro­pa­gan­da dar­auf ab, das Sex­ar­bei­ten­de in zu Zukunft so recht­los, aus­ge­beu­tet und von Kun­den miss­ach­tet wer­den, dass sie „frei­wil­lig“ umstei­gen bzw.  gar nicht erst nach Deutsch­land kom­men – ein Groß­teil der haupt­be­ruf­lich dau­er­haft Sex­ar­bei­ten­den kommt schließ­lich aus dem Aus­land.  Was brau­chen wir statt­des­sen? 
  • Auf­nah­me ins Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz
  • Abschaf­fung aller Son­der­re­ge­lun­gen und statt­des­sen ein Ver­bot aller Ungleich­be­hand­lun­gen bei Ver­si­che­run­gen, Kre­di­ten, bei der Woh­nungs­su­che oder bei der Auf­nah­me ande­rer Arbeits­ver­hält­nis­se ins­be­son­de­re im Öffent­li­chen Dienst. 
  • Mög­lich­keit der Aus­übung der Tätig­keit als Freiberufler*in ana­log zu Mas­seu­ren, Heb­am­men, Phy­sio­the­ra­peu­ten und Psy­cho­lo­gen. 
  • Auf­nah­me in ent­spre­chen­de Sozi­al­ver­si­che­rungs­kas­sen, alter­na­tiv in die Künst­ler­so­zi­al­kas­se.
Nur wer frei ist ein­zu­stei­gen, ist auch frei wie­der aus­zu­stei­gen. Sex­ar­beit ist der letz­te der kör­per­be­zo­ge­nen his­to­risch als „unehr­lich“ ein­ge­stuf­ten Gewer­be.  Einst gehör­ten dazu: Schä­fer, Bade­meis­ter, Per­so­nal von Haft­an­stal­ten, Hen­ker, Heb­am­men, Schlach­ter sowie Barbiere/Friseure. Alles Tätig­kei­ten, die kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen sind oder die Lebens- und Intim­sphä­ren von Mensch und Tier direkt berüh­ren.  Es wird an der Zeit, Sex­ar­beit genau wie die ande­ren Beru­fe ehr­bar zu machen. Kör­per­li­che Zuwen­dung ist für die psy­cho­lo­gi­sche Gesund­heit genau­so wich­tig wie ande­re Kom­mu­ni­ka­ti­on. Beson­ders zu Zei­ten, in denen – demo­gra­phisch bedingt – sich mit­tel­fris­tig ein gro­ßer Bedarf an pro­fes­sio­nel­ler Zuwen­dung für Allein­le­ben­de oder in Pfle­ge befind­li­cher Men­schen abzeich­net.  Das Bedürf­nis danach scham­be­haf­tet zu machen ist ein Rück­schritt – kein Land in Euro­pa weist höhe­re Zah­len von Ver­ge­wal­ti­gun­gen auf als Schwe­den, das als ers­tes das soge­nann­te Nor­di­sche Modell ein­ge­führt hat. Die Raten der Opfer bei Män­nern sowie Frau­en waren in Schwe­den 2021 sechs bzw. sie­ben­mal höher als in Deutsch­land. Trotz lan­des­spe­zi­fisch unter­schied­li­cher Defi­ni­tio­nen zeich­net sich hier ein Trend ab – auch in Frank­reich und Irland, eben­falls Län­der mit dem Nor­di­schen Modell, sind die Raten signi­fi­kant höher. Gut belegt ist wei­ter­hin, dass die Rate der Gewalt gegen Sex­ar­bei­ten­de in die­sen Län­dern zuge­nom­men hat – es ist plau­si­bel, dass das dort ein­ge­üb­te respekt­lo­se und gewalt­vol­le Ver­hal­ten auf die Gesamt­ge­sell­schaft aus­strahlt. Das viel­zi­tier­te Argu­ment, die­se hohen Raten spie­geln ein höhe­res Bewusst­sein für sexu­el­le Selbst­be­stim­mung in der Bevöl­ke­rung wie­der, ist falsch. Es wäre in die­sem Fall mit nied­ri­ge­ren Raten für sexu­el­le Über­grif­fig­keit zu rech­nen, nicht mit höhe­ren.  Es wäre zu hof­fen, dass das oben skiz­zier­te Risi­ko all­ge­mein zuneh­men­der Gewalt Politiker*innen davon abhält, ein Sexkauf­ver­bot auch in Deutsch­land ein­zu­füh­ren. Schließ­lich wur­de 1997 die Ehe auch nicht abge­schafft oder ver­bo­ten, son­dern refor­miert. Mit so gutem Erfolg, dass sie vor fünf Jah­ren sogar auf alle Tei­le der Bevöl­ke­rung – homo- und hete­ro­se­xu­ell –aus­ge­wei­tet wer­den konn­te.  Quel­len: Bei­trags­bild von Trung Nguy­en.