
Bis 1997 existierte in Deutschland eine Institution, in der bestimmte Frauen – sofern der Mann zu materieller Gegenleistung bereit war – mit diesem unabhängig von ihrer Einwilligung Sex haben mussten. Ohne das Recht zu haben, juristische Strafverfolgung einleiten zu können, falls er sie vergewaltigte. Zwar war es rechtlich nicht bindend, gesellschaftlich war es jedoch bis in die 70er Jahre üblich, dass Frauen, die in diese Institution gerieten, diesem Mann Gehorsam versprachen – üblicherweise in Gegenwart von Verwandten und Priestern. Es ist anzunehmen, dass dadurch Millionen von Frauen schwer traumatisiert wurden. Es handelte sich bei dieser Institution übrigens nicht um eine vor 1997 legale Variante von „Zwangsprostitution“, sondern um die bürgerliche, heterosexuelle Ehe. Bis 1958 konnte der Ehemann sogar jegliche andere Erwerbsmöglichkeit der Frau verhindern. Ein Eingehen von freiwilligen Liebesbeziehungen mit Dritten konnte mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden, oder alternativ strafrechtlich als Beleidigung des Ehemannes geahndet werden. Es hat weitere Jahre gedauert bis anerkannt wurde, dass jegliche sexuelle Interaktion tatsächlich im Moment des Vollzugs einvernehmlich sein sollte und dass dazu eine reine Willensäußerung von Frauen und Männern tatsächlich ausreicht. Zur Einvernehmlichkeit gehören die freie Bestimmung des Zeitpunktes, der Form und gegebenenfalls des Umfangs einer wie immer gearteten zusätzlichen Gegenleistung. Dies klar abzusprechen, galt bis 2002 als „unsittlich“. Ist es nicht interessant, dass bis 1997 eine Ehefrau schlechter gestellt war als eine Sexarbeiterin? Bzw. um dieses Ungleichgewicht zu kompensieren, Sexarbeiter*innen unterstellt wurden, dass sie
- a) analog zur Ehefrau nicht vergewaltigt werden könnten, und
- b) sie etwas schambehaftetes, sittenwidriges ausüben?
Sexarbeit ist nicht eine „Liebesbeziehung auf Zeit“ sondern eine personenbezogene Dienstleistung. Diese ist angesiedelt in einem Dreieck aus kommunikativer Performance, Hingabe und Lenkung sexueller Energie – basierend auf gegenseitiger Wertschätzung. Es ist diese Wertschätzung, die das Sexkaufverbot angreift.Wer als Kunde beschämt wird, reagiert unsicher und möchte diese Scham abwenden. Psychologisch gut erklärbar werden nachfolgend Sexarbeiter*innen abgewertet: als Schlampe, Verführerin, als psychisch-minderwertig, zu traumatisiert für eigene Entscheidungen. Diese Abwertung fördert alternative Schutz- und Ausbeutungsstrukturen aus dem kriminellen Milieu aber auch selbstschädigendes Verhalten wie übermäßigen Drogenkonsum. Sexarbeitsverbote nach dem Nordischen Modell zielen trotz aller anderslautenden Propaganda darauf ab, das Sexarbeitende in zu Zukunft so rechtlos, ausgebeutet und von Kunden missachtet werden, dass sie „freiwillig“ umsteigen bzw. gar nicht erst nach Deutschland kommen – ein Großteil der hauptberuflich dauerhaft Sexarbeitenden kommt schließlich aus dem Ausland. Was brauchen wir stattdessen?
- Aufnahme ins Antidiskriminierungsgesetz
- Abschaffung aller Sonderregelungen und stattdessen ein Verbot aller Ungleichbehandlungen bei Versicherungen, Krediten, bei der Wohnungssuche oder bei der Aufnahme anderer Arbeitsverhältnisse insbesondere im Öffentlichen Dienst.
- Möglichkeit der Ausübung der Tätigkeit als Freiberufler*in analog zu Masseuren, Hebammen, Physiotherapeuten und Psychologen.
- Aufnahme in entsprechende Sozialversicherungskassen, alternativ in die Künstlersozialkasse.




