16-Punkte-Plan der CDU zur Umsetzung des Sexkaufverbotes/nordisches Modell

aus dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf verbieten
Anhörung im Bundestag am 23.02.24 (Vorabfassung 20.2.24)


Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf,

  1. eine allgemeine Freierstrafbarkeit einzuführen und den Kauf sexueller Dienstleistungen im Grundtatbestand als Vergehen zu ahnden;
  2. sicherzustellen dass Prostituierte im Zuge der neuen Regelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden;
  3. den Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen und Wohnwagen sowie die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung zu verbieten;
  4. die grundsätzliche Strafbarkeit von Zuhälterei, Ausbeutung von Prostituierten und Menschenhandel sowie das umfassende strafbewehrte Verbot, aus der Prostitution einer anderen Person vorsätzlich eigenen Nutzen zu ziehen, wirksam zu gewährleisten;
  5. haushälterisch gangbare Wege zu finden, um die Ausstiegsangebote für Prostituierte weiter auszubauen und den Beratungsstellen langfristig eine verlässliche finanzielle Unterstützung zuzusichern;
  6. in Zusammenarbeit mit den Ländern neue Modellprojekte zur Ausstiegsbegleitung von Prostituierten zu entwickeln, die die erforderliche intensive Betreuung zur Rückkehr in ein „selbstbestimmtes Leben“ leisten;
  7. sicherzustellen, dass die Arbeit der Fachberatungsstellen im gesamten Bundesgebiet einheitlichen Standards unterlegt, und die Beratung grundsätzlich das Ziel eines gelingenden Ausstiegs verfolgt;
  8. Rückkehrprogramme zu initiieren, die Aussteigerinnen aus der Zwangsprostitution bei der Rückkehr in ihr Heimatland die notwendige Unterstützung vor Ort zukommen lassen;
  9. eine Notfall-Hotline für Prostituierte einzurichten, die rund um die Uhr erreichbar ist und die Betroffenen mit Fachberatungsstellen sowie den zuständigen Ordnungsbehörden vernetzt und in akuten Notlagen schnelle Hilfe bitten kann;
  10. in Zusammenarbeit mit den Ländern die Aufklärung und Präventionsarbeit von Kindern und Jugendlichen über die Anbahnungsmethoden von Zuhältern zur sexuellen Ausbeutung (Loverboy-Methode, Online-Kontaktanbahnung etc.) zu intensivieren
  11. eine bundesweite, multimediale Kampagne zu starten, die Freier für die Folgen von Menschenhandel und Zwangsprostitution und die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen sensibilisiert;
  12. die Schulungen und die Aufklärungsarbeit zum Umgang mit Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution bei den zuständigen Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern und Behörden zu intensivieren und stärker auf den besonderen Umgang mit der Bedrohungslage und der Traumatisierung der Opfer zu spezialisieren;
  13. in Zusammenarbeit mit den Ländern durch die Bildung von spezialisierten Polizeieinheiten die Kompetenzen und Ressourcen der Polizei deutlich zu stärken zur Überwachung der Einhaltung der neuen Regelungen zur Freierstrafbarkeit sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel, Zuhälterei und der Organisierten Kriminalität im Bereich der Prostitution;
  14. die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine effektive und regelmäßige Kontrolle von prostitutionsanfälligen Orten sowie von einschlägigen Plattformen im Netz durchzuführen;
  15. den bereits im Jahr 2023 angekündigten Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels noch in diesem Jahr endlich vorzulegen;
  16. eine Monitorringstelle einzurichten, die regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung in den Ländern und die Wirksamkeit der Maßnahmen berichtet.

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Die Pressemitteilung des Berufsverbandes zum Antrag finden Sie hier.