CDU will Prostitution und Bordelle in Deutschland verbieten – was spricht dagegen?

Die CDU/CSU setzt sich weiterhin mit Nachdruck für ein Sexkaufverbot in Deutschland ein. Am 23. September findet eine öffentliche Anhörung des Familienausschusses statt, bei der der bereits im Februar verfasste Antrag der CDU/CSU-Fraktion erneut zur Diskussion gestellt wird.

Der Antrag trägt den Titel: „Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen“ und fordert die  Bundesregierung im Wesentlichen dazu auf:

  • Den Kauf sexueller Dienstleistungen als Vergehen zu ahnden
  • den Betrieb von Prostitutionsstätten wie Bordellen, Laufhäusern, Verrichtungsboxen, Wohnwagen zu verbieten
  • Die Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung zu verbieten

In unserer Pressemitteilung vom 23. Februar haben wir alle 16 aufgelisteteten Forderungen auf ihre Realitätstauglichkeit geprüft.

Hier geht es zur ausführlichen Positionierung des Verbands zur Anhörung im Familienausschuss. 

Neben faktisch nicht haltbaren Aussagen wird in dem CDU/CSU-Antrag eine klare Verkennung der realen Problematiken in der Sexarbeits-Branche deutlich.

Tatsächlich gibt es aber Alternativen zu Verboten und Kriminalisierung. Über Lösungsansätze zur besseren Regelung von Sexarbeit in Deutschland:

 


Das Sexkaufverbot bietet eine vermeintlich einfache Lösung für ein komplexes Problem.

Bei genauer Betrachtung geht es bei der Forderung nach Freierbestrafung  nie um das Wohl der in der Prostitution Tätigen –  das eigentliche Ziel ist die Abschaffung der Prostitution.

Ein Trugschluss, da ein Sexkaufverbot nur die sichtbare Prostitution verschwinden läßt.

Bedeutende Organisationen wie die Deutsche Aidshilfe und Amnesty International warnen seit langem vor den negativen Auswirkungen von Sexkaufverboten auf die Sicherheit und das Leben von Sexarbeiter*innen (siehe z.B. Gemeinsames Positionspapier von Verbänden und Fachberatungsstellen von 2019)

Leider gibt es heute nicht nur in Teilen Skandinaviens, sondern auch in Kanada, Irland und Frankreich Sexkaufverbote, mit allen von Menschenrechts-Expert*innen vorhergesagten verheerenden Folgen.

Statt Verbote zu diskutieren, die lediglich einen Signalwert haben, in ihrer Effektivität aber zweifelhaft und in ihren Folgen nachweislich schädlich sind, schlägt der Berufsverband vor, die Ergebnisse der Evaluation des ProstituiertenSchutzGesetzes, die in Europa bisher größte Untersuchung zum Thema, abzuwarten (Sommer 2025).

Sexarbeitende in Deutschland benötigen kein de-facto Berufsverbot wie es die CDU/CSU mit einem Sexkaufverbot fordert, sondern eine Stärkung ihrer Rechte und die Entwicklung von Maßnahmen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

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