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Was beinhaltet das Dreisäulenmodell der CDU/CSU nach Vorbild des Nordischen Modells?

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Was beinhaltet das Dreisäulenmodell der CDU/CSU nach Vorbild des Nordischen Modells?
Seit Jah­ren machen sich CDU/CSU für ein Sexkauf­ver­bot stark, bei dem sich die Kund­schaft von Sex­ar­bei­ten­den straf­bar macht, Sex­ar­bei­ten­de sel­ber aber ihre Dienst­leis­tun­gen wei­ter­hin legal anbie­ten dür­fen. Bereits im aktu­el­len Grund­satz­pro­gramm der CDU wird Pro­sti­tu­ti­on pau­schal als eben­so wenig mit der Men­schen­wür­de ver­ein­bar beschrie­ben wie sexu­el­le Aus­beu­tung und Men­schen­han­del (1). Eine Dif­fe­ren­zie­rung zwi­schen selbst­be­stimm­ter Sex­ar­beit und den Straf­tat­be­stän­den der sexu­el­len Aus­beu­tung, der Zwangs­pro­sti­tu­ti­on und des Men­schen­han­dels nimmt die CDU nicht vor. Laut Mei­nung der Frau­en­uni­on ist Pro­sti­tu­ti­on und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on fast gleich­zu­set­zen. Ihren vor­läu­fi­gen Höhe­punkt fan­den die Bestre­bun­gen der Uni­on mit ihrem am 20.02.2024 in den Bun­des­tag ein­ge­brach­ten Antrag “Men­schen­un­wür­di­ge Zustän­de in der Pro­sti­tu­ti­on been­den — Sexkauf bestra­fen” (2). Dar­in wird ein grund­sätz­li­cher Para­dig­men­wech­sel gefor­dert, bei dem ein “Drei­säu­len­mo­dell” nach Vor­bild des Nor­di­schen Modells die Leit­plan­ken vor­ge­ben soll. Auch im aktu­el­len Wahl­pro­gramm von CDU/CSU fin­det sich das “Drei­säu­len­mo­dell” (3) — jedoch ohne wei­te­re Erklä­rung: “Pro­sti­tu­ier­te wirk­sam schüt­zen. Immer noch gibt es Aus­beu­tung, Gewalt und Miss­brauch. Men­schen­han­del, Zwangs­pro­sti­tu­ti­on und Clan­kri­mi­na­li­tät sind ein gro­ßes Übel und müs­sen bekämpft wer­den. Das „Drei­säu­len­mo­dell“ kann dabei als Ori­en­tie­rung die­nen. Ein beson­de­rer Fokus soll dabei auf der Prä­ven­ti­ons­ar­beit lie­gen.”

Was verbirgt sich hinter dem Dreisäulenmodell der CDU?

Die aus­führ­lichs­te Dar­stel­lung des Drei­säu­len­mo­dells fin­det sich im bereits 2023 ver­öf­fent­lich­ten Posi­ti­ons­pa­pier der CDU/CSU (4). Als zen­tra­le Säu­len wer­den benannt:

Säule 1 Aufklärung, Einstieg verhindern, Ausstieg fördern

 

a) Aufklärung stärken

 
  • Prä­ven­ti­ons­pro­gram­me gegen Men­schen­han­del und Zwangs­pro­sti­tu­ti­on. Wo? Schu­len, die gan­ze Gesell­schaft sowie die Her­kunfts­län­dern der Pro­sti­tu­ier­ten. Kom­men­tar: Sol­che Auf­klä­rungs- und Prä­ven­ti­ons­pro­gram­me hal­ten auch wir für sinn­voll. Für kon­tra­pro­duk­tiv hal­ten wir die pau­scha­le Redu­zie­rung auf weib­li­che Sex­ar­beit und die Pau­schal­zu­schrei­bung von Sex­ar­bei­te­rin­nen als Opfer.
 
  • Frei­er-Kam­pa­gne gegen frau­en­feind­li­che Ein­stel­lun­gen & zur Sen­si­bi­li­sie­rung für die Miss­stän­de in der Pro­sti­tu­ti­on Kom­men­tar: Die aktu­el­le Stu­die der Deut­schen Aids­hil­fe “Was brau­chen Sexarbeiter*innen für ihre Gesund­heit?” bestä­tigt, dass Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men für Kund­schaft gewünscht wer­den — eine par­ti­zi­pa­tiv kon­zi­pier­te und weit­rei­chen­de an die Mehr­heits­ge­sell­schaft und nicht nur an die Kund­schaft gerich­te­te Auf­klä­rungs­kam­pa­gne. (5)
 
  • Pro­gram­me für Frei­er ent­wi­ckeln, zur Auf­klä­rung und zur Sen­si­bi­li­sie­rung für die Miss­stän­de in der Pro­sti­tu­ti­on
  • Kom­men­tar: Die Auf­klä­rungs­kur­se für Kun­den in Frank­reich ver­mit­teln ein ideo­lo­gisch gefärb­tes, ein­sei­ti­ges Bild von Sex­ar­beit, das zur Stig­ma­ti­sie­rung von Sex­ar­bei­ten­den bei­trägt und ihnen ihre Auto­no­mie pau­schal abspricht.Die Aus­sa­ge aus den Kur­sen, dass der von Sex­ar­bei­ten­den zum Aus­druck gebrach­te Kon­sens ohne Bedeu­tung sei, wur­de von Sex­ar­bei­ten­den in Frank­reich stark kri­ti­siert.Die Inhal­te der Kur­se vari­ier­ten regio­nal stark und auch bezüg­lich Rah­men­be­din­gun­gen (Dau­er, Kos­ten) gibt es kei­ne ein­heit­li­chen Rege­lun­gen.Zudem sind vie­le der ver­mit­tel­ten Infor­ma­tio­nen – wie ein angeb­lich sehr nied­ri­ges Ein­stiegs­al­ter in die Pro­sti­tu­ti­on oder eine Lebens­er­war­tung von nicht mehr als 40 Jah­ren – wis­sen­schaft­lich nicht belegt. (6)
 

b) Ausstiegshilfen

  • Nut­zung von vor­han­de­nen Zeu­gen­schutz­pro­gram­men und auf­ent­halts­recht­li­chen Mög­lich­kei­ten Kom­men­tar: Gera­de an die­ser Stell­schrau­be soll­te gedreht wer­den, wenn es wirk­lich um die Ver­bes­se­rung der Lebens­be­din­gun­gen von sog. Zwangs­pro­sti­tu­ier­ten geht. Der sehr renom­mier­te kok (Koor­di­nie­rungs­kreis gegen Men­schen­han­del) for­dert (7):Menschenhandelsopfer soll­ten das Recht und auch die Mög­lich­keit haben, sich frei und unab­hän­gig sta­bi­li­sie­ren,  infor­mie­ren und ent­schei­den zu kön­nen, wel­chen Weg sie ein­schla­gen wol­len.Sie benö­ti­gen vor allem eine Stär­kung ihrer Posi­ti­on durch Sicher­heit, Rech­te, Unter­stüt­zung und Per­spek­ti­ven. Eine Abkopp­lung auf­ent­halts­recht­li­cher Rege­lun­gen von einer Mit­wir­kung im Straf­ver­fah­ren, also eine unab­hän­gi­ge und unbe­fris­te­te Auf­ent­halts­er­laub­nis, ist daher drin­gend not­wen­dig.Die CDU/CSU erklärt aller­dings in einem wei­te­ren Punkt, dass an ein ver­än­der­tes Blei­be­recht nicht gedacht wird, son­dern: “Aus­stei­ger aus der Zwangs­pro­sti­tu­ti­on sol­len bei Rück­kehr in ihr Hei­mat­land bei Bedarf vor Ort Unter­stüt­zung erfah­ren.”
 
  • Ein­heit­li­che Stan­dards bei der Arbeit der Fach­be­ra­tungs­stel­len Kom­men­tar: Auch wir begrü­ßen die­se Anre­gung, die aller­dings schon seit Jah­ren in Arbeit ist und vom Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um finan­ziert wird.Die NetS­Work Fach­be­ra­tung (8) ist ein gleich­stel­lungs­po­li­ti­sches Pro­jekt in Trä­ger­schaft des bufaS e.V. Neben der Qua­li­täts­si­che­rung in der Bera­tungs­ar­beit, was auch ein­heit­li­che Stan­dards beinhal­tet, gibt es noch diver­se ande­re Pro­jekt­in­hal­te, die sich über eine lang­fris­ti­ge Wei­ter­fi­nan­zie­rung sehr freu­en wür­den.
 
  • Modell­pro­jek­te zum Aus­stieg för­dern
  • Kom­men­tar: Es gab schon 2 vom Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um finan­zier­te Modell­pro­jek­te zum Umstieg aus der Pro­sti­tu­ti­on. Das ers­te lief über fünf Jah­re von 2009 bis inkl. 2014 (9).Es ging in ers­ter Linie dar­um, die sehr unter­schied­li­chen Unter­stüt­zungs­be­dar­fe in Erfah­rung zu brin­gen und gleich­zei­tig modell­haft mög­li­che Ange­bo­te zu erproben.Mit den drei Pro­jekt­städ­ten, Ber­lin, Nürn­berg und Freiburg/Kehl soll­ten die unter­schied­li­chen Bedar­fe nach der Grö­ße der Stadt und auch des Grenz­ge­bie­tes ermit­telt wer­den.Das zwei­te (10) lief seit August 2021 über drei Jah­re. Auf­bau­end auf die Ergeb­nis­se des ers­ten Pro­jekts geht es dies­mal um ver­schie­de­ne Ansät­ze und Kon­zep­te für effek­ti­ve Umstiegsmaßnahmen.Von den fünf Modell­pro­jek­ten ist eines aus dem Saar­land und nennt sich DiWA Saar. Es han­delt sich um ein Koope­ra­ti­ons­pro­jekt zwi­schen ALDONA e.V. und der Dia­ko­nie Saar.Die bei­den Mit­ar­bei­te­rin­nen, Lisa Klein und Sabi­ne Kost stel­len DiWA Saar vor und erzäh­len von den bis­he­ri­gen Erfah­run­gen (11).Grund­sätz­lich befür­wor­ten wir den Aus­bau von Umstiegs­an­ge­bo­ten für Sexarbeiter*innen.Zen­tra­le Emp­feh­lun­gen der in Deutsch­land umge­setz­ten Modell­pro­jek­te soll­ten bei zukünf­ti­gen Aus­stiegs­pro­gram­men berück­sich­tigt wer­den: z. B. ein nied­rig­schwel­li­ger Zugang für Sexarbeiter*innen zu Bera­tungs­an­ge­bo­ten sowie eine aus­rei­chen­de finan­zi­el­le Unter­stüt­zung des Pro­gramms (u. a. Kran­ken­ver­si­che­rung, Exis­tenz­si­che­rung, Woh­nungs­an­ge­bo­te, ggf. Sprach­kur­se).
 
  • Betrof­fe­nen Pro­sti­tu­ier­ten muss eine unun­ter­bro­chen erreich­ba­re Tele­fon-Hot­line zur Ver­fü­gung ste­henKom­men­tar: Die­se Tele­fon­hot­line gibt es schon.Das rund um die Uhr erreich­ba­re Hil­fe­te­le­fon “Gewalt gegen Frau­en” (12) ist ein bun­des­wei­tes Bera­tungs­an­ge­bot für Frau­en, die Gewalt erlebt haben oder noch erle­ben.Unser Berufs­ver­band hat die Bera­tungs­qua­li­tät im Bezug auf Sex­ar­beit und Men­schen­han­del getes­tet, und ist sehr über­zeugt von die­ser vom Fami­li­en­mi­nis­te­ri­um finan­zier­ten Ein­rich­tung.Geklärt wer­den muss noch ob und wie sich dort auch Sex­ar­bei­ten­de ande­rer Geschlech­ter mel­den dür­fen.
 

Säule 2 Opferschutz und Bestrafung des Sexkaufs

 

a) Sexkaufverbot

  • Nicht gegen die Opfer vor­ge­hen, son­dern gegen die Pro­fi­teu­re.
  • Kri­mi­na­li­sie­rung der Frei­er soll die Nach­fra­ge nach Pro­sti­tu­ti­on erheb­lich ein­schrän­ken.
  • Pro­sti­tu­ier­te sel­ber dür­fen ihre Diens­te wei­ter­hin legal anbie­ten.
  • Kom­men­tar: Welt­weit set­zen sich Sex­wor­ker-Orga­ni­sa­tio­nen gegen das Nor­di­sche Modell ein. Für Deutsch­land hat Coro­na sehr deut­lich gezeigt, wie sich Ver­bo­te auf die Sex­ar­beits­bran­che aus­wir­ken. Alle Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten waren geschlos­sen — aber fast alle Sex­ar­bei­ten­den waren gezwun­gen ille­gal wei­ter­zu­ar­bei­ten, denn sie haben kei­ne Unter­stüt­zung bekom­men. Fol­gen (13): - die Prei­se rutsch­ten in den Kel­ler - die Anfra­gen nach Sex ohne Kon­dom sind stark gestie­gen - die Gewalt / Über­grif­fe nah­men zuBetrof­fen waren beson­ders die pre­kär arbei­ten­den Kolleg*innen oder sol­che ohne Arbeits­ge­neh­mi­gung, denn für die­se gab es kei­ne Alter­na­ti­ven.Genau­so wenig wie es für sie Coro­na­hil­fen gab, wird es für sie Aus­stiegs­an­ge­bo­te geben. Eine aus­rei­chen­de Finan­zie­rung der ange­kün­dig­ten “Aus­stiegs­pro­jek­te” für 50.–200.000 der ver­meint­li­chen Sex­ar­bei­ten­den ist bei der ange­spann­ten Haus­halts­la­ge mehr als frag­wür­dig.Die Erfah­run­gen aus Frank­reich zei­gen auch hier, wie es nicht geht. Durch büro­kra­ti­sche Hür­den, intrans­pa­ren­te Zugangs­vor­aus­set­zun­gen und eine zu gerin­ge Finan­zie­rung lief das Aus­stiegs­pro­gramm dort weit­ge­hend ins Lee­re.In den ers­ten drei Jah­ren nach Ein­füh­rung des Nor­di­schen Modellls haben auf­grund die­ser Pro­ble­me in Frank­reich nur 341 Sex­ar­bei­ten­de von dem Aus­stiegs­pro­gramm pro­fi­tiert, was ca. 1 % der geschätz­ten Gesamt­zahl von Sex­ar­bei­ten­den in Frank­reich ent­spricht. Erwar­tet wor­den war etwa die fünf- bis zehn­fa­che Zahl von Teil­neh­men­den (6).Das Sexkauf­ver­bot scha­det denen am meis­ten, denen es eigent­lich hel­fen soll.

b) Verbot von Zuhälterei

  • Kom­men­tar: Jeg­li­che Art von Zuhäl­te­rei soll ver­bo­ten wer­den.Zuhäl­te­rei heißt: aus der Pro­sti­tu­ti­on einer ande­ren Per­son vor­sätz­lich eige­nen Nut­zen zu zie­hen.In Deutsch­land wird unter­schie­den zwi­schen “Zuhäl­te­rei” und “diri­gis­ti­scher Zuhäl­te­rei”. Letz­te­res ist straf­bar, denn es geht dar­um, dass jemand von der Pro­sti­tu­ti­ton einer ande­ren Per­son pro­fi­tiert und die­se dazu zwingt oder aus­beu­tet.Ers­te­res beinhal­tet alle Men­schen, die von der Pro­sti­tu­ti­on ande­rer pro­fi­tie­ren — z.B. Anzei­gen­por­ta­le, Web­sei­ten­an­bie­ter, Fahr­diens­te, sogar Lebenspartner*innen oder Kolleg*innen, die sich gegen­sei­tig schüt­zen bei Haus- & Hotel­be­su­chen.Eben­falls betrof­fen sind Kolleg*innen, die sich zu zweit eine Arbeits­woh­nung tei­len.  Sie wer­den in den Län­dern mit Nor­di­schen Modell der gegen­sei­ti­gen Zuhäl­te­rei bezich­tigt.
 

c) Verbot von Prostitutionsstätten (z.B.: Bordelle, Laufhäuser, Verrichtungsboxen, Wohnwagen

  • Kom­men­tar: Mit dem Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz von 2012 ist Deutsch­land eines der weni­gen Län­der, die Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten behörd­lich regeln und über­prü­fen.Betrei­ben­de müs­sen ein Füh­rungs­zeug­nis vor­le­gen und bau­recht­li­che und sicher­heits­tech­ni­sche Anfor­de­run­gen sind vor­ge­schrie­ben.Es erfolgt bei jeder Pro­sti­tu­ti­ons­stät­te eine per­sön­li­che Behör­den­be­ge­hung, und es besteht kein Grund, die Ein­schät­zung und Arbeits­ab­läu­fe die­ser Behör­den in Fra­ge zu stel­len.Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten sind für vie­le Sex­ar­bei­ten­de siche­re und lukra­ti­ve Arbeits­plät­ze. Die­se Arbeits­plät­ze zu schlie­ßen wür­de die Arbeits­si­tua­ti­on der Betrof­fe­nen kei­nes­falls ver­bes­sern.Die coro­nabe­ding­ten Schlie­ßun­gen aller Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten hat­ten Nach­wir­kun­gen bis heu­te. Die Sex­ar­bei­ten­den muß­ten sich ande­re — teils unsi­che­re — Orte suchen: Haus­be­su­che, Hotels, Feri­en­woh­nun­gen oder bei sich Zuhau­se.Sie waren auf sich allei­ne gestellt. Die Gewalt nahm zu. (13) Die Sex­ar­bei­ten­den sind mit allen Anfor­de­run­gen der Kund­schaft allei­ne. Für Bera­tungs­stel­len und Poli­zei viel schwe­rer erreich­bar.
 

d) Vermietung von Räumlichkeiten zur Prostitutionsausübung darf keinen erhöhten Mietzins haben.

  • Kom­men­tar: Die­se For­de­rung klingt zunächst sehr sinn­voll. Doch im Pra­xis­be­zug zeigt sich, dass es sich dabei um ein rei­nes Papier­ge­setz han­delt. Wel­che Sexarbeiter*in wird offi­zi­ell eine Woh­nung für die Sex­ar­beit anmie­ten? Sie wird immer sagen, dass sie dort woh­nen will.Der Ver­mie­ter könn­te ja ansons­ten die Poli­zei infor­mie­ren, damit die­se die Kund­schaft leich­ter auf­spü­ren kann. Die Wahr­schein­lich­keit, über­haupt einen Ver­mie­ten­den zu fin­den, der an eine Sex­ar­bei­te­rin ver­mie­tet, ist eh schon sehr gering.Das Bun­des­land Ber­lin z. B. hat sich schon vor Jah­ren die­se Pro­ble­ma­tik genau­er ange­schaut. In Ber­lin gel­ten Woh­nun­gen, die zum Zwe­cke der Sex­ar­beit ange­mie­tet wer­den nicht als Pro­sti­tu­ti­ons­stät­te, auch wenn die Sexarbeiter*in dort nicht gleich­zei­tig wohnt.Dies gilt auch, wenn ein über­höh­ter Miet­zins gezahlt wird, denn den Ber­li­ner Behör­den ist völ­lig klar, dass es ohne Son­der­zah­lun­gen fast unmög­lich ist, eine Sex­ar­beits­woh­nung zu erhal­ten.Grund­sätz­lich stellt sich die Fra­ge, war­um die­ser Punkt der CDU so wich­tig ist, denn ein erhöh­ter Miet­zins wäre ja laut der CDU Zuhäl­te­rei und somit eh schon ver­bo­ten.

Säule 3: Stärkung der Durchsetzungsautorität der Verwaltungs- und Vollzugsorgane

 
  • Generell

    Die Gewerk­schaft der Poli­zeit sagt dazu (14): Die GdP spricht sich gegen die Ein­füh­rung des Nor­di­schen Modells in Deutsch­land (betr. Sexkauf­ver­bot und gene­rel­le Frei­er­straf­bar­keit) aus und for­dert, trenn­scharf zwi­schen Sex­ar­beit und erzwun­ge­ner Sexua­li­tät wie Zwangs­pro­sti­tu­ti­on zu unter­schei­den.Hier­zu muss bun­des­weit eine kon­se­quen­te Umset­zung des Pro­st­SchG (in Ver­ant­wor­tung der Län­der) erfol­gen, so dass Hell­feld­zah­len zusam­men­ge­tra­gen wer­den. Die Eva­lu­ie­rung des Geset­zes durch das Kri­mi­no­lo­gi­sche For­schungs­in­sti­tut Nie­der­sach­sen (KFN) im Auf­trag des BMFSFJ stellt einen wich­ti­gen Bau­stein für die Wei­ter­ent­wick­lung gesetz­li­cher Rege­lun­gen dar, mit der ggf. wei­te­re Vor­aus­set­zun­gen für den dif­fe­ren­zier­ten Umgang mit Sex­ar­beit auf der einen und erzwun­ge­ner Sexua­li­tät, also Gewalt bis hin zu Zwangs­pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­han­del zum Zweck der sexu­el­len Aus­beu­tung, auf der ande­ren Sei­te geschaf­fen wer­den. Hier trenn­scharf zu unter­schei­den, bleibt unver­zicht­bar. Sex­ar­beit ist eine frei­wil­lig erbrach­te Dienst­leis­tung in einem ein­ver­nehm­li­chen Ver­trag zwi­schen zwei erwach­se­nen Geschäftspartner*innen im Sin­ne der recht­li­chen Vor­ga­ben. Ohne beid­sei­ti­ges Ein­ver­ständ­nis unter Beach­tung der recht­li­chen Vor­ga­ben liegt kei­ne Sex­ar­beit vor, son­dern eine erzwun­ge­ne Sexua­li­tät, also Gewalt, bis hin zu Zwangs­pro­sti­tu­ti­on und Men­schen­han­del zum Zweck der sexu­el­len Aus­beu­tung. Kom­men­tar: Der BesD plä­diert für mehr Aus­tausch und Zusam­men­ar­beit zwi­schen Sex­ar­bei­ten­den und Poli­zei. Nur so kann die Poli­zei als ver­trau­en­vol­ler Ansprech­part­ner für Sex­ar­bei­ten­de fun­gie­ren. Als Best Prac­ti­ce möch­ten wir eine 2017 und den Fol­ge­jah­ren statt­ge­fun­de­ne und sehr gut besuch­te Semi­nar­rei­he der Fried­rich-Ebert-Stif­tung in NRW nen­nen (15). Unter dem Titel “Rot­licht trifft auf Blau­licht” war die Haupt­ziel­grup­pe Poli­zei­be­diens­te­te, die mit Men­schen aus der Sex­ar­beit zusam­men­ka­men und the­ma­tisch und emo­tio­nal gear­bei­tet haben — Begeg­nun­gen von Poli­zei und in der Sex­ar­beit Täti­gen sind immer auch Begeg­nun­gen zwei­er Lebens­wel­ten.  
  • Bildung spezialisierter Polizeieinheiten

    Die Gewerk­schaft der Poli­zeit sagt dazu (14): Die Fach­dienst­stel­len bei der Poli­zei sind zu stär­ken.Wich­tig ist außer­dem die Ver­bes­se­rung der Zusam­men­ar­beit der Poli­zei mit den Fach­be­ra­tungs­stel­len, wie sie u. a. vom KOK koor­di­niert wer­den. Durch sie ist eine bes­se­re Betreu­ung der Opfer gewähr­leis­tet, die auch die Beweis­füh­rung in Straf­ver­fah­ren unter­stützt. Die Stär­kung der Fach­be­ra­tungs­stel­len in per­so­nel­ler und finan­zi­el­ler Sicht ist drin­gend not­wen­dig. Kom­men­tar: Es geht hier also nicht um die Bil­dung die­ser Ein­hei­ten, son­dern um den finan­zi­el­len Aus­bau der vie­ler­orts schon bestehen­den Poli­zei­struk­tu­ren. Im Bereich Pro­sti­tu­ti­on wird hier­bei auf Dees­ka­la­ti­on und Prä­ven­ti­on gesetzt.  
  • Kontrolle von prostitutionsanfälligen Orten sowie von einschlägigen Plattformen im Netz

    Die Gewerk­schaft der Poli­zeit sagt dazu (14): Pro­sti­tu­ti­on wür­de in nicht kon­trol­lier­ba­re Räu­me ver­la­gert, wo die betrof­fe­nen Frau­en schutz­los sowohl Frei­ern als auch Zuhäl­tern aus­ge­setzt wer­den. Damit gin­ge den Ermitt­lungs­be­hör­den eine wich­ti­ge Grup­pe von Zeug*innen im Straf­ver­fah­ren ver­lo­ren.
 
  • Eine enge Zusammenarbeit von Polizei, Finanz- und Zollverwaltung, um Zwangsprostitution besser zu erkennen. Kontrollen sollen von Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen begleitet werden.

    Kom­men­tar: Es wird sich kaum eine Bera­tungs­stel­le vor die­sen Kar­ren span­nen las­sen, bei Rou­ti­ne­kon­trol­len neben Poli­zei und Zoll ein­zu­mar­schie­ren. Für Bera­tungs­stel­len ist der Auf­bau von Ver­trau­en ein extrem wich­ti­ger Grund­satz. Sol­che Groß­kon­trol­len lösen eher Angst und Schre­cken aus unter den Sex­ar­bei­ten­den. Als ver­trau­ens­bil­den­de Maß­nah­me sind sie nicht geeig­net.  
  • Die Schulung von Polizei, Justiz und (Finanz-)Behörden in Bezug auf die Mechanismen innerhalb der Prostitution

    Kom­men­tar: In Über­ein­stim­mung mit der For­schung spre­chen wir als BesD uns eben­falls für eine Schu­lung von Poli­zei, Jus­tiz- und Finanz­be­hör­den aus. Im Mit­tel­punkt soll­ten hier­bei jedoch, wie in meh­re­ren Meta­ana­ly­sen (16, 17) als zen­tra­le Emp­feh­lung beschrie­ben, der Abbau von Vor­ur­tei­len und Dis­kri­mi­nie­rung ste­hen. Dies wäre eine zwin­gen­de Vor­aus­set­zung dafür, dass Sex­ar­bei­ten­de sich im Fal­le tat­säch­li­cher Rechts­ver­let­zun­gen ver­trau­ens­voll an die Poli­zei wen­den kön­nen. Das Nor­di­sche Modell konn­te hier­zu in Frank­reich kei­nen Bei­trag leis­ten (6).Lang­fris­tig wäre hier­für in Deutsch­land auch die Abschaf­fung dis­kri­mie­ren­der Son­der­ge­set­ze (u. a. Zwangs­re­gis­trie­rung, Zwangs­ge­sund­heits­be­ra­tun­gen) wün­schens­wert.  

QUELLEN

1) Grund­satz­pro­gramm CDU 2024 -> https://www.grundsatzprogramm-cdu.de/sites/www.grundsatzprogramm-cdu.de/files/downloads/240507_cdu_gsp_2024_beschluss_parteitag_final_1.pdf 2) Antrag der CDU “Men­schen­un­wür­di­ge Zustän­de in der Pro­sti­tu­ti­on been­den — Sexkauf bestra­fen” -> https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010384.pdf 3) Wahl­pro­gramm der CDU/CSU -> https://www.politikwechsel.cdu.de/sites/www.politikwechsel.cdu.de/files/docs/politikwechsel-fuer-deutschland-wahlprogramm-von-cdu-csu‑1.pdf 4) Posi­ti­ons­pa­pier CDU/CSU -> https://www.cducsu.de/sites/default/files/2023–11/Positionspapier%20Sexkauf%20bestrafen.pdf 5) Stu­die der Deut­schen Aids­hil­fe:  Was brau­chen Sexarbeiter*innen für ihre Gesund­heit Absatz 2. Prä­ven­ti­on muss sich auch an Kun­den rich­ten -> https://www.aidshilfe.de/medien/wp-content/uploads/2024/04/Forschungsbericht-Studie-zu-Sexarbeit-Deutsche-Aidshilfe.pdf 6) Gau­dy, N., & Le Bail, H. (2021). Com­pa­ra­ti­ve sum­ma­ry of eva­lua­ti­on reports on France’s 2016 Pro­sti­tu­ti­on Act. -> https://sciencespo.hal.science/hal-03389161/document 7) For­de­run­gen des KOK (Koor­di­nie­rungs­rkreis gegen Men­schen­han­del) -> https://www.kok-gegen-menschenhandel.de/menschenhandel/was-ist-menschenhandel/forderungen-des-kok 8) NetS­Work Fach­be­ra­tung -> https://www.bufas.net/netswork-fachberatung‑2–2/ 9) Das ers­te Modell­pro­jekt zum Umstieg aus der Pro­sti­tu­ti­on (2009 bis inkl. 2014) -> https://www.bmfsfj.de/resource/blob/95446/b1f0b6af91ed2ddf0545d1cf0e68bd5e/unterstuetzung-des-ausstiegs-aus-der-prostitution-langfassung-data.pdf 10) Das zwei­te Modell­pro­jekt zum Umstieg aus der Pro­sti­tu­ti­on (August 2021–24) -> https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostituiertenschutzgesetz/modellprojekte-zum-umstieg-aus-der-prostitution-186936 11) Online-Infor­ma­ti­ons-Rei­he 1Stunde/1Thema — Umstiegs­pro­jek­te für Sex­ar­bei­ten­de aus biden Modell­pro­jek­temn des Fami­li­en­mi­nis­te­ri­ums -> https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2023/10/01/24–10-23-eine-stunde-ein-thema-umstiegsprojekte-fuer-sexarbeitende-erfahrungen-aus-den-beiden-modellprojekten-des-familienministeriums/ 12) Das Hil­fe­te­le­fon “Gewalt gegen Frau­en” -> https://www.hilfetelefon.de/ 13) Nor­di­sches Modell auch in der Mit­te Euro­pas? – Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie im Bereich der Pro­sti­tu­ti­on https://kfn.de/forschungsrojekte/nordisches-modell-auch-in-der-mitte-europas-auswirkungen-der-corona-pandemie-im-bereich-der-prostitution/ 14) Gewerkschsaft der Poli­zei, Stel­lung­nah­me der Frau­en­grup­pe der GdP zum Antrag der Bun­des­tags­frak­ti­on der CDU/CSU “Men­schen­un­wür­di­ge Zustän­de in der Pro­sti­tu­ti­on been­den – Sexkauf bestra­fen”: https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2024/Stn-GdP-Prostitution-Drs.%2020–10384.pdf 15) Fort­bil­dungs­rei­he “Rot­licht trifft Blau­kicht” der Fried­rich Ebert Stif­tung: https://www.fes.de/kommunalakademie/artikelseite-kommunalakademie/fachtagung-wege-aus-der-grauzone-viii-die-neuen-gesetzlichen-bestimmungen-zur-prostitution-stand-der-umsetzung-und-moegliche-auswirkungen-der-weitreichenden-kritik-bei-den-betroffenen 16) Argen­to, E., Gol­den­berg, S., & Shan­non, K. (2019). Pre­ven­ting sexu­al­ly trans­mit­ted and blood bor­ne infec­tions (STBBIs) among sex workers: a cri­ti­cal review of the evi­dence on deter­mi­nants and inter­ven­ti­ons in high-inco­me count­ries. BMC infec­tious dise­a­ses, 19, 1–19. https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s12879-019‑3694‑z.pdf 17) Decker, M. R., Cra­go, A. L., Chu, S. K., Sher­man, S. G., Ses­hu, M. S., But­he­le­zi, K., … & Bey­rer, C. (2015). Human rights vio­la­ti­ons against sex workers: bur­den and effect on HIV. The Lan­cet, 385(9963), 186–199. https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC4454473/